Zusammenfassung
Die folgenden Ausführungen sind Teile einer gutachtlichen Stellungnahme1), die ich zu der sachlich m. E. nicht haltbaren Auffassung eines Regierungspräsidenten in X (künftig: „Reg. Präs.“) verfaßt habe, daß ein Handelsvertreter kein eigenes Unternehmen habe; er erziele nur Aufträge für Unternehmen, an denen er nicht beteiligt sei. Bereits aus den rechtlichen Regelungen der Handelsvertretertätigkeit ergibt sich so nachdrücklich deren unternehmerischer Charakter, daß dem Reg. Präs. ein Irrtum in dieser Frage nicht hätte unterlaufen dürfen.
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Literaturverzeichnis
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Hasenack, W. (1962). Das unternehmerische Element im Beruf des selbständigen Handelsvertreters. In: Handelsbetrieb und Marktordnung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04256-3_5
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