Zusammenfassung
Um ihre Leistungen zu verwerten, sind die Betriebe genötigt, Kunden zu gewinnen. Mittels des Absatzprozesses haben sie sich dabei gegenüber ihren Konkurrenten durchzusetzen. Das gilt nicht nur für Branchen, in denen eine mehr oder minder große Zahl gleichartiger Produzenten oder Händler einander gegenüberstehen. Auch der auf einem Teilmarkt allein anbietende Monopolist ist insofern dem Wettbewerb ausgesetzt, als er sich mit den Betrieben der anderen Wirtschaftszweige in den Gesamtmarkt zu teilen hat und sein Anteil an ihm keineswegs festliegt, sondern je nach der Art seines Vorgehens und dem Verhalten anderer Unternehmungen größer oder kleiner werden kann. Diese von Vershof en1) als „totale Konkurrenz“ bezeichnete Erscheinung bedeutet, daß jeder Betrieb, will er sich Umsätze in der von ihm gewünschten Höhe sichern, gewisse Anstrengungen machen muß, d. h. sich absatzaktiv zu verhalten hat.
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Literatur
W. Vershofen, Totale Konkurrenz als Kern der Absatzproblematik, in: Rationelle Absatzwirtschaft — heute und morgen, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Betriebswirtschaft in Verbindung mit dem Verband Deutscher DiplomKaufleute, Berlin 1955, S. 17.
Im betriebswirtschaftlichen Schrifttum, das sich in dieser Hinsicht seit jeher wirklichkeitsnäher verhielt, ist besonders auf das Kapitel über die Produktgestaltung bei E. Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 2. Bd., Der Absatz, Berlin, Göttingen, Heidelberg 1955, hinzuweisen; aus der volkswirtschaftlichen Literatur ist das Buch von Lawrence Abbott, Qualität und Wettbewerb, München 1958, zu nennen.
Treffend unter der Bezeichnung „absatzpolitisches Instrumentarium“ zusammengefaßt bei E. Gutenberg, a. a. O., 2. Bd., Der Absatz, S. 89.
Zur Frage der Sortimentspolitik vgl. auch die eingehenden Ausführungen von C. Sandig, Die Führung des Betriebes, Stuttgart 1953, S. 159 ff.
R. Seyffert, Wirtschaftslehre des Handels, 2. Aufl., Köln und Opladen 1955, S. 160.
Vgl. zum folgenden E. Gutenberg, a. a. O., 2. Bd., Der Absatz, S. 314 ff.
Vgl. W. Vershofen, Handbuch der Verbrauchsforschung, Band 1, Berlin 1940, S. 71.
Daß produktgestaltende Maßnahmen gelegentlich auch sehr negativ zu beurteilen sind, hat sich 1958 in bezug auf den Nitritzusatz bei Fleischwaren gezeigt.
Zugabeverordnung vom 9. 3. 1932 und Anderungsgesetze vom 12. 5. 1933, 20. 8. 1953 und 15. 11. 1955.
Die Rabatte werden, da die meisten von ihnen die Preishöhe in jedem Fall beeinflussen, im übernächsten Abschnitt behandelt.
Vgl. hierzu H. Reuschel, Der organisierte Abzahlungskredit, Berlin 1953; M. Döbeli, Absatzfinanzierung betriebswirtschaftlich betrachtet, Bern 1956.
Gesetz, betr. die Abzahlungsgeschäfte vom 16. 5. 1894.
Vgl. auch W. Koch, Grundlagen und Technik des Vertriebes, Band 2, Berlin 1950. S. 326 ff.
Der Leiter eines großen Automobilwerkes äußerte einmal, daß nur der erste Wagen von der Verkaufsabteilung, der zweite hingegen vom Kundendienst abgesetzt werde.
Durch die Presse besonders bekanntgewordene Beispiele sind eine Wipperfürther Bekleidungsfabrik und eine Frankfurter Uhrenhandlung. Ferner wurde das Prinzip schon frühzeitig von der schweizerischen Migros-AG vertreten, die bezeichnenderweise später in eine Genossenschaft umgewandelt wurde.
Sowohl Konsumentengenossenschaften wie Warengenossenschaften gewerblicher Betriebe.
Vgl. zu diesen Prinzipien die Ausführungen von E. Gutenberg, a. a. O., 1. Bd., Die Produktion, S. 329 ff.
Die Absatzelastizität ist um so größer (kleiner), je mehr (weniger) die Absatzmenge infolge einer Preisreduzierung zunimmt oder infolge einer Preiserhöhung abnimmt.
Keine Veränderung der Menge verändert den Preis.
Keine Veränderung des Preises verändert die Menge.
Ceteris paribus.
Für eine ausführliche Darstellung dieser Zuhammenhänge bei den einzelnen Marktformen vgl. DIE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN, Beitrag „Preispolitik“.
Zum Begriff der Preislage vgl. E. Gutenberg, a. a. O., 2. Bd., Der Absatz, S. 196 ff.
Zum Beispiel E. Schmalenbach, Kostenrechnung und Preispolitik, 7. Aufl., Köln und Opladen 1956, S. 481 ff.
Bergbau, Montanindustrie und Zementfabrikation gelten z. B. als kartellfreundlich.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) vom 27.7. 1957 läßt, teils unter bestimmten Voraussetzungen, Konditionen-, Rabatt-, Strukturkrisen-, Rationalisierungs-, Export- und Importkartelle zu.
Zum Beispiel für Walzwerkprodukte „Frachtbasis Oberhausen“.
Vgl. R. Seyffert, a. a. O., S. 414.
Den Angebotsformen des Monopols, Oligopols und Polypols entsprechen die Nachfrageformen des Monoons, Oligoons und Polyons.
E. Gutenberg, a. a. O., 2. Bd., Der Absatz, S. 388 f.
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© 1958 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Sundhoff, E. (1958). Die Organisation der Absatzleistung. In: Absatzorganisation. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04241-9_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-04241-9_2
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