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Die Lohnsituation im Rationalisierten Betrieb

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Part of the book series: Dortmunder Schriften zur Sozialforschung ((DSS,volume 24))

Zusammenfassung

Unter der Lohnsituation verstehen wir die Lage, in die der Arbeiter durch die Art der Lohnfestsetzung gelangt, bzw. in die er sich gestellt sieht. Eine Untersuchung, die sich mit der Auswirkung der Rationalisierung in Betrieben mit mechanischer Fertigung befaßt, muß sich zuerst der Problematik zuwenden, die mit den Systemen der Leistungsentlohnung entsteht. Es ist dabei zweckmäßig, den sozialgeschichtlichen Hintergrund durch einige Hinweise so weit zu beleuchten, daß ein Bezug der gegenwärtigen Situation zu diesem Hintergrund ermöglicht wird.

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Referenzen

  1. Max Weber in dem 1908/09 erschienenen Aufsatz: Zur Psychophysik der industriellen Arbeit, abgedruckt in : Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitik, Tübingen 1924, S. 155.

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  2. Unter sozialgeschichtlichem Aspekt ist auf folgende Literatur hinzuweisen : Max Weber, Zur Psychophysik ... a. a. O., S. 155 ff.; Hermann Beck, Lohn- und Arbeitsverhältnisse in der deutschen Maschinenindustrie am Ausgang des 19. Jh., Dresden 1902; Claus Heiß, Auslese und Anpassung der Arbeiter in der Berliner Feinmechanik, in: Schriften des Vereins für Sozialpolitik (S. V. f. S.) 134 Bd.; Dora Landé, Arbeits- und Lohnverhältnisse in der Berliner Maschinenindustrie, S. V. f. S., 134. Band; Fr. Schumann, Auslese und Anpassung bei der Daimler Motoren-Gesellschaft, S. V. f. S., 135. Band, 1. Teil; Theodor Heuss, Robert Bosch, Leben und Leistung, Tübingen, o. J. (S. 222, 231, 455);

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  3. F. W. Taylor, Die Grundsätze wissenschaftlicher Betriebsführung, München und Berlin 1913;

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  4. G. Friedmann, Der Mensch in der mechanisierten Produktion, Köln 1952;

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  5. Joh Gerhardt, Arbeitsrationalisierung und persönliche Abhängigkeit, Tübingen 1925.

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  6. Unter soziologischem Gesichtspunkt ist längst die Fragwürdigkeit der Leistungsanreize durch Akkorde aufgezeigt worden. Vgl. dazu besonders W. F. Whyte, a. a. O. Einen deutlichen Kompromiß gehen die „Systeme vorbestimmter Zeiten“ ein. Wenn durch Bewegungsstudien die exakte Arbeitsmethode erfaßt werden soll, dann ist eigentlich für eine Mehrleistung und Akkordbezahlung keine Möglichkeit mehr gegeben.

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  7. Ober die Methoden der Arbeitsbewertung gibt es eine umfangreiche Literatur. Besonders hinzuweisen ist auf: Das Refa-Buch, Band III, Methodische Grundlagen der analytischen Arbeitsbewertung, München 1965; Euler-Stevens, Analytische Arbeitsbewertung, Düsseldorf 1953;

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  8. Hagner Weng, Arbeitsschwierigkeit und Lohn, Köln 1952; Methodische Grundlagen der analytischen Arbeitsbewertung, München 1956;

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  9. Josef Wibbe, Entwicklung, Verfahren und Probleme der Arbeitsbewertung (Grundlagen und Praxis des Arbeits- und Zeitstudiums, Bd. VI), Düsseldorf 1952;

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  10. Peter Keller, Grundlagen der Arbeitsbewertung, Köln 1948.

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  11. Insbesondere ist die Studie von H. W. Hetzler, Möglichkeiten und Probleme einer Bewertung von Angestelltentätigkeiten (2. Auflage, Köln und Opladen, 1964), hervorzuheben. In ihr werden allgemeine Grundsatzfragen der Arbeitsbewertung eingehend behandelt. Sie enthält überdies ein ausführliches Literatur-Verzeichnis.

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  12. Eine ins einzelne gehende Darstellung des Refa-Systems findet sich im Refa-Buch, Band II, Zeitvorgabe, München 1956. Die folgende Darstellung fußt hierauf, wobei bes. die Seiten 13 und 21 herangezogen worden sind. Zu erwähnen sind ferner: Böhrs, Bramesfeld, Euler, Einführung in das Arbeits- und Zeitstudium (Grundlagen und Praxis des Arbeits- und Zeitstudiums, Band 1), Münchenfür Bramesfeld, Graf, Praktisch-psychologischer und arbeits-psychologischer Leitfaden für das Arbeitsstudium (Grundlagen .. . Band III), München 1949;

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  13. Erich Kupke, Beiträge zur Frage des Leistungsgrades und der Vorgabezeit (Grundlagen ... Band VIII), München 1948.

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  14. K. H. Briam, Mit teuflischen Mitteln? Der Gewerkschafter, Nr. 12, 1965.

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  15. , Hier liegt ein von F. W. Taylor übernommener Ausdruck vor, der wohl nur in überspitzter Form die Chance der Arbeitsvereinfachung zeigen sollte. Dies meint auch Kurt Pentzlin, wenn er von einem „Mißverständnis“ in Hinsicht auf die Bedeutung dieses Ausdrucks spricht. Taylor habe die Arbeiten so einfach machen wollen, „daß auch ein dressierter Affe sie bewältigen könne. Dieser dressierte Affe ging 80 Jahre lang durch die Literatur und ist auch heute noch nicht beseitigt“ (Bergedorfer Protokoll a. a. O., S. 41 f.).

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  16. Ein Beispiel: beim Rundschleifen der Lagerschalen an der Kurbelwelle hat der Arbeiter mit der rechten Hand die Schleifscheibe zuzustellen und mit der linken die Lünette (auch Setzstock genannt) als Stütze an das Werkstück heranzuschieben. Wieviel Zeit für das Ausrichten mit der Lünette nötig ist, das kann nicht vorgeschrieben werden, man läuft sonst Gefahr, daß die Serie Ausschuß wird.

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  17. Erich Kupke erklärt, daß „ohne Leistungsüberwachung kein Leistungslohn möglich ist. Diese Überwachung hat mit ,Antreibersystem` nichts zu tun. Sie ist logisch notwendig, wenn sich der Lohn nach der Leistung richten soll, dann muß zunächst die Leistung festgestellt und ihre Veränderung überwacht werden (a. a. O., S. 8) .. . bei jeder Zeitvorgabe sollte der Verdienstspielraum verhältnismäßig gleich sein, diese Forderung setzt dauernde Überwachung und Durcharbeitung der Akkordgestaltung einerseits und der Arbeits- und Verfahrensgestaltung andererseits voraus, damit die Vorgaben dem geänderten Arbeitsumfang jeweils angepaßt und so jederzeit gerecht gehalten werden können“ (a. a. O., S. 9).

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  18. Der Refa-Verband hat Leitsätze zur Bestgestaltung der Arbeitsweise veröffentlicht, die sehr lesenswert sind und alle Grundsätze enthalten, die bei der Herstellung neuer Maschinen und bei ihrem Einsatz im Betrieb zu bedenken sind. So wird z. B. darauf hingewiesen, daß Hebel, Schalter, Meßuhren und Griffe aller Art an den Betriebsmitteln so angeordnet sein sollen, daß sie möglichst ohne Änderung der Körperhaltung leicht überblickt und betätigt werden können (Refa-Buch, Bd. I, S. 96/97).

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  19. „Die Arbeitszeitstudie beginnt mit der klärenden und bereinigenden Vorstudie, bei welcher der Zeitstudienmann sich zunächst mit dem Arbeitsgang vertraut machen, etwa noch bestehende Mängel im Arbeitsablauf zu beheben suchen und die Gliederung der nachfolgenden Zeitaufnahme festlegen soll.“ (Böhrs, Bramesf eld, Euler, a. a. O.. S. 32)

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  20. Sehr schön hört sich die folgende Schilderung an: „Der Arbeitsstudienmann ist nicht ,Vorgesetzter` des Arbeiters. Er nimmt mehr die Stellung eines ,Arztes` im Betriebe ein, der die kranken Stellen der Arbeit und der Leistung zu heilen sucht, indem er zunächst die richtige Diagnose stellt.“ (Böhrs, Bramesfeld, Euler, a. a. O., S. 43)

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  21. Unsere Darstellung der Lohnsituation zeigt die eminente Bedeutung der Lohnfestsetzung für den Arbeiter in Betrieben der mechanischen Fertigung. Es wird im folgenden noch mehrfach hierauf hinzuweisen sein. Angesichts dieser Tatsache erhebt sich die Frage, inwieweit die damit angeschnittene Problematik auch in anderen Industriezweigen anzutreffen ist. Aus der jüngst erschienenen Darstellung von Wolfgang Kellner, „Der moderne soziale Konflikt“, Stuttgart 1961, der in ähnlicher Weise wie wir die Problematik der Lohnsituation herausarbeitet, gewinnt man den Eindruck, daß hier tatsächlich für alle Industriezweige typische Kennzeichen vorliegen. Dies müßte allerdings noch näher untersucht werden, denn die Anwendung der Lohnsysteme ist von der Art der Produktion abhängig. Der mechanischen Fertigung offenbar nahe verwandt scheint die Textilindustrie zu sein. Hierüber liegt eine Untersuchung von Werner Remmers vor: „Die Auswirkungen der Lohnformen und Lohnermittlungsmethoden auf die persönliche und soziale Zufriedenheit der Arbeitnehmer unter besonderer Berücksichtigung des Akkordlohnes mit arbeitswissenschaftlicher Vorgabeermittlung“ (Diss. Münster 1960). Seine ins einzelne gehende und die Hintergründe aufzeigende Studie gibt einen Einblick in die vielfältigen Spannungen und Schwierigkeiten, die mit der Lohnfestsetzung entstehen. Remmers gewann seine Erfahrungen als Mitarbeiter des Franz-Hitze-Hauses Münster bei kirchlichen Tagungen für Angehörige der Westfälischen Textilindustrie. Er sagt dazu: „Keine betriebliche Angelegenheit wurde in allen Kursen des Institutes so heftig und so häufig diskutiert wie das Akkordsystem nach Refa. Dies war so auffallend, daß ein Betrieb anfragen ließ, warum denn in den Kursen immer über das RefaSystem gesprochen würde. Die Antwort konnte nur lauten, daß nicht die Kursleitung, sondern die Teilnehmer immer wieder das Gespräch darauf brächten.“ a. a. O. (S. 120). Als eine weitere die Einwirkung des Lohnes behandelnde Analyse ist die von Burkart Lutz über die Beziehung des Arbeiters zu seinem Arbeitsplatz an modernen Walzenstraßen zu nennen. (Burkart Lutz in Zusammenarbeit mit Ludwig von Friedeburg, Manfred Teschner, Reinhard Welteke, Friedrich Weltz, Mechanisierungsgrad und Entlohnungsform, Soziologische Untersuchung in der Eisen- und Stahlindustrie; durchgeführt auf Wunsch der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, hrsg. vom Institut für Sozialforschung, Universität Frankfurt/Main, Oktober 1958). Diese Studie sollte speziell untersuchen, „wie sich im Zuge der technischen Entwicklung der Einfluß des Arbeiters auf die Produktion verändert hat und welche Konsequenzen sich hieraus für die Leistungsentlohnung ergeben“ (a. a. O. Vorbemerkung). Obwohl Lutz persönlich Kritik am Leistungslohn übt (er trage Zwangscharakter und sei dem heutigen Arbeiter nicht mehr gemäß), lautet das Ergebnis der Arbeitsplatzbeobachtung: die Beeinflussungsmöglichkeit auf die zu erbringende Leistung ist eher noch gestiegen (a. a. O., S. 144). Ferner: „Die Analyse des Einflußbewußtseins der Arbeiter an den untersuchten Straßen führt zum gleichen Ergebnis wie die Betrachtung der objektiven, zur Beurteilung des Einflußspielraums herangezogenen Daten.“ (a. a. O., S. 173). Im Vergleich zu den beiden genannten Industrien scheint hier an der Walzenstraße eine völlig entgegengesetzte Einwirkung vorzuliegen. Auch in der Textilindustrie wird nämlich mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung der Lohn immer weniger beeinflußbar (Remmers a. a. O., S. 229 ff.). Schließlich sei noch die Untersuchung im Bergbau von Carl Jantke vergleichsweise erwähnt: (Carl Jantke in Verbindung mit

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  22. Wilhelm Kleiber, Otto Neuloh, Helmut Paul, Rudolf Schmitz, Bergmann und Zeche, Tübingen 1953). Sie ist nicht nur auf die Lohnfragen abgestellt, aber die zentrale Problematik des Lohnes wird auch hier sehr deutlich. So heißtes z. B., daß der historisch bedingte Gedinge-Vertrag als Art der Lohnfestsetzung im Bergbau „notwendigerweise das Bestreben des Arbeiters, die vorgegebenen Arbeitsverhältnisse dem kontrollierenden Beamten in einem möglichst ungünstigen Licht erscheinen zu lassen“, fördere (a. a. O., S. 33 f.). Über die Akkordschere (Gedingeschere) wird gesagt, daß sie ohne Änderung der Betriebsverhältnisse verboten ist. (Jantke weist auf die Anordnung des ehemaligen Sondertreuhänders für den Bergbau vom 19. Sept. 1938 und auf die Arbeitsordnung vom 1. Nov. 1960, s 35/2, hin.) Diese Regelung scheint aber genau wie die Betriebsvereinbarung in der mechanischen Fertigung durchweg Theorie zu bleiben, denn es kann immer auf neu eingetretene Änderungen, besonders auf technische Verbesserungen, hingewiesen werden. Jantke erklärt: „Aus der ... rechtlichen Regelung des Gedinges in Verbindung mit der tatsächlichen Handhabung folgt ein Teil der Spannungen und Auseinandersetzungen, die die sozialen Arbeitsverhältnisse im Bergbau beeinflussen und nicht ohne Rückwirkung auf die Leistungswilligkeit der Arbeiter bleiben“ (a. a. O., S. 36). Jantke beschreibt im übrigen, wie „der Bergmann in der Handhabung des Einzelgedinges oft keine Berücksichtigung seiner Persönlichkeit und seiner Interessen“ sieht. „Der dabei häufig anklingende Ton der Resignation sollte nicht überhört werden“ (a. a. O., S. 78). Im Bergbau scheinen die sich mit dem Lohn ergebenden Probleme also auch größer zu sein. Diese Hinweise sind als Beitrag zu der Aufgabe aufzufassen, zwischen den verschiedenen Industrie und Fertigungsbereichen einen Vergleich über die Einwirkung der Lohnfestsetzung auf den Arbeiter zu ziehen.

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  23. Vgl. W. H. Whyte: a. a. O., S. 46.

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  24. Vgl. Vierter Teil, III, 4.

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  25. Auch W. Remmers berichtet, „daß von den Arbeitnehmern immer wieder Anstoß genommen wird an der Rationalisierung, die — wie behauptet wird — sich lohnmäßig nicht niederschlage“ (a. a. O., S. 139 f.). Ferner: „Es ist kaum möglich, mit Textilarbeitern ein Gespräch zu führen, ohne daß die Frage gestellt wird, weshalb etwa ein Weber zwar im Laufe der Jahre doppelt so viel Maschinen zu bedienen habe, sein Lohn aber keineswegs auf das Doppelte angestiegen sei. Es herrscht die Meinung vor, der Arbeiter werde an dem Rationalisierungserfolg nicht oder zu wenig beteiligt“ (a. a. O., S. 212).

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  26. Es handelt sich hier um W. F. Ogburns, „cultural lag“. Vgl auch H. Schelsky, Industrieund Betriebssoziologie in: Gehlen/Schelsky, Soziologie, Düsseldorf, 1955, S. 176.

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  27. Der Arbeiter wünscht die Garantie eines festen Lohnes. F. Fürstenberg, Probleme der Lohnstruktur, Tübingen 1958, S. 26, B. Lutz a. a. O., S. 243, W. Remmers a. a. O., S. 183.

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  28. W. Remmers (a. a. O.) weist an vielen Stellen das Unsicherheitsgefühl des Arbeiters infolge des Lohnsystems nach.

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  29. Hier liegt das Problem des „Akkordverderbers“ oder des „Schrappers“ oder des „Gedingekaputtmachers“, vgl. W. F. Whyte, a. a. O., S. 31/32. F. Fürstenberg, Die soziale i Funktion der Leistungsanreize (incentives) im Industriebetrieb; in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Köln—Opladen 1955, S. 567 ff.

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  30. P. Drucker, Praxis des Managements, Düsseldorf 1956, S. 313.

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  31. C. Jantke, a. a. O., S. 69.

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  32. Nähere Analyse der Begriffe Opposition, Konflikt und Konkurrenz als soziale Prozesse bei L. v. Wiese, a. a. O.

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  33. Beachtet man die Bedeutung der Lohnfestsetzung für den Arbeiter, so versteht man, daß dieses Mitbestimmungsrecht im Brennpunkt der Auseinandersetzungen steht und daß es unterschiedlich interpretiert wird. „Die Frage, worauf sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Regelung von Akkord- und Stücklohnsätzen bezieht, gehört zu den umstrittensten und meist erörterten Fragen im Bereich des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts im Sinne von 5 56“ (Rolf Dietz, Betriebsverfassungsgesetz, 3. Auflage München und Berlin 1960, S. 549). „Das umfangreiche bereits vorliegende Schrifttum und die neue Diskussion (zwei Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte Hamm und Frankfurt a. M. sowie eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 1960) zeigen, daß die mit dem Mitbestimmungsrecht bei der Akkordregelung zusammenhängenden Fragen sowohl ihrem Umfang wie ihrem Inhalt nach zu den ausgesprochen schwierigen und diffizilen Fragen unseres Arbeitsrechts gehören“ (W. Hiersemann, Der Betriebs-Berater, 15. Jahrg., 1960, Heft 30, S. 1170). Im allgemeinen verfährt man in der Praxis so, daß eine Lohnkommission gebildet wird, der sowohl Beauftragte des Vorstandes bzw. des Unternehmers wie Vertreter des Betriebsrates angehören. Hinzu kommen noch einige Refa-Fachleute. Diese Lohnkommission hat dann bei der Arbeitsbewertung die Gewichtung der einzelnen Anforderungsarten, den recht schwierigen Schätz-Vorgang des Bewertens der Arbeitsaufträge sowie die Zurechnung der einzelnen Punktwerte zu den Lohngruppen vorzunehmen. Da dieses Schätzen im Grunde etwas Subjektives bleibt, ist es wichtig, daß nicht nur einer, sondern mehrere hieran beteiligt sind. Auch die Betriebsräte vertreten meist die Auffassung, daß es Aufgabe der Lohnkommission nur sein kann, Richtlinien und Richtbeispiele festzusetzen. Ein anderes Vorgehen ist auch kaum möglich, jedenfalls nicht in Großbetrieben. Hier gibt es oft an die 50 000 verschiedene Arbeitsaufträge, die dann noch nicht einmal konstant sind, sondern sich unter dem Einfluß technischer Neuerungen und Auftragsänderungen dauernd verschieben. Es ist ersichtlich, daß im einzelnen nur Refa-Fachleute wirklich zutreffende Urteile abgeben können. Wichtig ist aber, daß diese Fachleute an die Richtlinien der Lohnkommission gebunden sind; ihre Aufgabe besteht lediglich darin, diese Richtlinien auf den einzelnen Arbeitsauftrag anzuwenden. Der umstrittenere Teil der Mitbestimmung liegt bei der Leistungsbewertung. „In der überwiegenden Mehrzahl der Betriebe betrachten die Betriebsräte ihr Mitbestimmungsrecht als erfüllt, wenn sie bei der Einführung und Kontrolle einer auf arbeitswissenschaftlicher Grundlage arbeitenden Methode für die Ermittlung der Vorgabezeiten mitwirken.“ Der einzelne Arbeiter kann die nochmalige Cberprüfung einer Vorgabezeit verlangen, oder er kann eine betriebliche Beschwerdeinstanz anrufen. Besteht eine Akkordkommission, so hat sie „auf Antrag den Akkordansatz zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen“ (Hiersemann, a. a. O., S. 1171). Im übrigen hat „der Betriebsrat selbstverständlich das Recht, die eingeführte Akkordregelung zu überwachen“ (Hiersemann, a. a. O., S. 1174). „Die Einschaltung des Betriebsrats bei der Akkordansetzung hat ausschließlich den Zweck und den Sinn, beim Ansatz der Zeiten die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren, dafür zu sorgen, daß die Akkorde ... richtig sind. Was damit gemeint ist, ergibt sich aus dem Schlagwort von der Akkordschere. Es war von jeher das Anliegen der Arbeiter, daß sichergestellt werde, daß die Akkordfestsetzung so erfolge, daß jeder Arbeitnehmer entsprechend seiner Leistung entlohnt werde“ (Dietz, a. a. O., S. 553).

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Wiedemann, H. (1964). Die Lohnsituation im Rationalisierten Betrieb. In: Die Rationalisierung aus der Sicht des Arbeiters. Dortmunder Schriften zur Sozialforschung, vol 24. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04236-5_2

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