Zusammenfassung
Über den allerletzten Stand der Forschung zu berichten, ist gerade heute unmöglich. In den nächsten Jahren soll Savignys „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter“ unter dem Titel „Ius Romanum Medii Aevi“ als gemeinschaftliches Unternehmen von Rechtshistorikern aus fast allen Ländern Europas neu herausgebracht werden [1]. Auch die Schweiz soll dazu einen kleinen Beitrag leisten. In diesem Zusammenhang hat sich in der Schweiz eine Arbeitsgemeinschaft von Romanisten, Germanisten und Kanonisten gebildet, aus allen vier Sprachgebieten des Landes, mit der Aufgabe, die Probleme der Rezeption des römischen und kanonischen Rechts in der Schweiz neu zu überprüfen und auf dem heutigen Quellenstand neu aufzuarbeiten [2]. Diese Arbeiten gehen in diesen Monaten dem Ende zu. Einige Teilergebnisse wurden bereits publiziert; die Schlußberichte sollen demnächst abgeliefert werden, und darnach soll ein noch zu bestimmender Verfasser mit der Ausarbeitung des schweizerischen Beitrages zum „Neuen Savigny“, wie man das Werk gemeinhin nennt, beauftragt werden. Diese schweizerische Arbeitsgemeinschaft war rund sechs Jahre am Werk [3].
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Elsener, F. (1962). Notare und Stadtschreiber. In: Notare und Stadtschreiber. Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 100. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02798-0_1
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