Zusammenfassung
Was ist Gerechtigkeit? Diese Frage hat zu allen Zeiten im Mittelpunkt der politischen Philosophie und Rechtsphilosophie gestanden, und sie ist normativ oder „stipulativ“ auf sehr verschiedene Weise beantwortet worden. Im folgenden soll der Versuch unternommen werden, eine besondere Seite dieser Gerechtigkeitsproblematik zu beleuchten und zu fragen, welche Qualität politischer Handlungen angesprochen wird, wenn man sie als gerecht bezeichnet. Ehe wir uns dieser Frage zuwenden, wollen wir zunächst klarstellen, welche Fragen in bezug auf die Gerechtigkeit wir nicht zu erörtern gedenken und wollen die Gründe dafür nennen. Nachdem wir dann die Antwort auf unsere eigentliche Frage umrissen haben, hoffen wir, zeigen zu können, welche weiteren Aufschlüsse sie im Hinblick auf die Autoritäts- und Legitimitätsproblematik gibt. Und schließlich werden wir uns noch mit der rationalen Komponente der Gerechtigkeit und mit dem Zusammenhang von Gerechtigkeit und Wahrheit zu befassen haben.
Twice is he armed that has his quarrel just.
Shakespeare
And four times he who gets his fist in fust.
Josh Billings
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Literatur
Man vergleiche die interessante Diskussion bei K. N. Llewellyn, 1960, bes. S. 59 f. und 268 ff.
Insbesondere Mabbott und Rawls; vgl. Mabbott, A, 1953; Rawls, A, 1955, S. 3 ff. Sieheaußerdem Nowell—Smith, 1954, S. 263 ff. und 271 ff.
Perelman, 1945, S. 15 ff., stellt sechs Formeln fest; Brecht 1959, S. 30 ff., beschreibt kurz fünfzehn im Hinblick auf solche absoluten Maßstäbe der Gerechtigkeit; Radbruch, 1932, S. 12 ff., 58 ff., 70 ff., hebt die parteiliche Natur dieser verschiedenen „Figuren“ von Gerechtigkeit hervor. Vgl. auch Brechts Kommentare, S. 357 ff., und Kelsen, 1957.
Dieser Gesichtspunkt wird von Brecht, 1959, S. 296 ff., hervorgehoben. Das Fehlen von Willkür wird auch von Perelman, 1945, S. 67 ff., als entscheidendes Kriterium gerechter 16 Handlungen betont.
Civitas Dei, XIX, Kap. 21. Siehe auch Herbert Deane, 1963.
S. de Grazia, 1952; Szasz, A, 1959.
So etwa Kelsens Auffassung, 1957, S. 22 ff.
Radbruch, 1932, Kap. 8, S. 58 ff. Perelman, 1945, S. 44 ff.
lichen Auffassungen wählen kann, vgl. Kap. 12 unten und Friedrich, 1967 I, Kap. 3.
vgl. Kelsen, 1957, S. 110–136; man vergleiche auch Salomon, 1937, eine interessante Studie, die aber mehr mit Recht als mit Gerechtigkeit befaßt ist.
A. Brecht, 1959, Kap. XI, S. 404 ff.
daß die Gedanken, auf denen seine Handlungen beruhen, wahr sind. Brecht, 1959, S. 414
denn sie beruht auf einer vergleichenden Bewertung. Siehe dazu Jaspers, 1947, Teil II, S. 453 ff.
Vgl. das oben, Fn 3, zitierte Werk von K. N. Llewellyn. Krabbe, 1906; siehe auch 1919, 1922, bes. S. 47 f. Diese Auffassung ist neuerlich in theologischer Perspektive von Brunner, 1950, S. 4 ff.
die nicht verletzt werden darf David Hume, 1739, 3.2.2.
Brunner, 1950, S. 27. „Die Gerechtigkeit ist das Gerade, das Unbeugsame, auf den gleichen
Siehe Friedrich, 1955, S. 191 ff.
Für die Probleme des „common man“ siehe Friedrich, 1958, S. 37 ff., und Kluckhohn, 1949, Kap. IX.
Über das „öffentliche Interesse“ („public interest”) siehe Nomos V, 1962.
Politik, 1281 b-1282 a. Aristoteles kehrt bei seiner Erörterung der besten Staatsform zu dem Elitismus Platons zurück; vgl. 1328 b-1329 b.
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Friedrich, C.J. (1970). Das Problem der politischen Gerechtigkeit. In: Politik als Prozeß der Gemeinschaftsbildung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02720-1_7
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