Zusammenfassung
Seit Max Weber verwendet man den Begriff Legitimierung, um die HandlungenBevorrechtigter zu kennzeichnen, die dazu dienen, die Bevorrechtigungen zu rechtfertigen. Legitimierungen können nach Weber zweifach begründet sein. Sie können einmal ihren Ursprung und Adressaten in der Person des Legitimators, des Bevorrechtigten haben. Dessen Neigung, seine eigene Lebensführung und Lebenslage vor sich selber zu legitimieren, wurzelt — so Weber — “in ganz allgemeinen inneren Konstellationen”. Es entspringe einem “seelischen Komf ortbedürfnis nach Legitimität”, daß ein Mensch in einer bevorrechtigten Position, “im Glück”, wie Weber sagt, sich dem minder Glücklichen gegenüber nicht mit der Tatsache jenes Glückes abfinde, sondern daß er geneigt sei, überdies auch noch das “Recht” seines Glückes haben zu wollen, “das Bewußtsein also, es im Gegensatz zu dem minder Glücklichen ’verdient’ zu haben. ” (84) Zum anderen kann Legitimierung nach Weber verstanden werden als adressiert an den Nicht-Bevorrechtigten, und zwar an den, von dem denkbarerweise eine Gefahr für die Bevorrechtigung ausgehen könnte. Die Legitimierung soll in diesem Fall dazu dienen, dem Nicht-Bevorrechtigten die Faktizität der Bevorrechtigungsverhältnisse plausibel zu machen, die Faktizität zur Normativität zu erheben.
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Anmerkungen
Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Studienausgabe, erster Halbband, Köln Berlin 1964, S. 385.
Vgl. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Studienausgabe, zweiter Halbband, Köln, Berlin 1964, S. 864.
Peter L. Berger und Thomas Luckmann, The Social Construction of Reality. A Treatise in the Sociology of Knowledge, New York 1966.
Vgl. Peter L. Berger und Thomas Luckmann, a. a. O., S. 86.
Ebd.
Peter L. Berger und Thomas Luckmann, a. a. O., S. 99.
Ebd.
Wilhelm Röscher, a.a.O., S. 47.
Gerhard Uhlhorn, Die christliche Liebestätigkeit, Neudruck Darmstadt 1959, S.802.
Jacques van Doorn, Über den Funktionswandel in der Sozialarbeit, in Joachim Matthes (Hg.), Soziologie und Gesellschaft in den Niederlanden, Neuwied 1965, S. 322.
Jacques van Doorn, a.a.O., S. 322 f.
Friedrich Münchmeyer, Läßt der moderne soziale Hilfsapparat noch Raum für christliche Barmherzigkeit?, in: Die Innere Mission, 49. Jg., November 1959, Heft 11, S.327.
Jakob David, Das mitmenschliche Verhältnis in der heutigen Gesellschaft, in: Caritas, 61. Jg. , Juli/August 1960, Heft 5, S. 220.
Rudolf Blum, a.a.O., S. 8.
Ernst Michel, Die Stellung des alten Menschen in der heutigen Gesellschaft, in: Caritas, 60.Jg., April 1959, Heft 4, S. 107.
Ebd.
Helga Lemke, Wicherns Bedeutung für die Bekämpfung der Jugendverwahrlosung, Hamburg 1964, S. 127.
Ebd.
Vgl. Eva Koblank, a.a.O., S.317.
Peter L. Berger und Thomas Luckmann, a. a. O., S. 85.
Ebd.
Wie alle sozialen Erscheinungen sind auch diese neuen Zieldefinitionen fürsorgerischen Handelns überdeterminiert. Die hier versuchte Deutung kann keinesfalls beanspruchen, ihre wesentlichen Ursachen aufgezeigt zu haben. Diese Deutung will es auch nicht, da es hier darum geht, die Zieldefinitionen nur unter dem Blickpunkt ihrer Adressiertheit an das relevante Publikum zu betrachten. Daß zahlreiche andere Deutungen möglich sind, wird damit behauptet. Verwiesen sei hier nur auf Leon Festingers Theorie der kognitiven Dissonanz, in der der Autor die These aufstellt, daß die Koexistenz zweier, einander widersprechender Elemente im Wissensbestand einer Person auf diese einen Druck ausübt, die Widersprüchlichkeit zu beheben. Es wäre angebracht, diese These auch zur Erklärung der hier zitierten Formulierungen heranzuziehen. Die Unterstellung liegt ja nahe, daß Fürsorger und Autoren, die sich mit Problemen der Fürsorge befassen, meinen, das Ziel der Fürsorge sei es, persönliche Nöte zu beseitigen, und es sei wichtig, dieses Ziel zu verfolgen. Es dürfte auch realistisch sein anzunehmen, daß Fürsorger und Autoren von Auffassungen hören, in denen behauptet wird, die Leistungen der Sozialversicherung und anderer sozialpolitischer Einrichtungen machten fürsorgerisches Handeln weitgehend entbehrlich. Nach Festinger entstünde bei ihnen dann eine kognitive Dissonanz. Stimmt man seiner These vom Druck zur Konsonanz der Wissenselemente zu, so ließen sich dann die neuen Ziel-definitionen als Ergebnis dieses Druckes deuten. (Vgl. Leon Festinger, A Theory of Cognitive Dissonance, Stanford, Calif. 1957).
Es liegt nahe, zur Kennzeichnung dieser Zustands- und Zielbeschreibungen den in der gegenwärtigen wissenstheoretischen Diskussion häufig verwendeten Begriff der Leerformel heranzuziehen. Die logische Struktur der Zustandsbeschreibungen würde den Begriff pseudo-empirische Leerformel rechtfertigen: sie ist derart, daß die Behauptung der Existenz der mit ihnen gemeinten Sachverhalte nicht widerlegbar ist, d. h. es sind Aussagen, die mit jeder logisch möglichen Sachlage vereinbar sind. Die logische Struktur der Zielbeschreibungen, nämlich Menschen in inneren und innersten Nöten helfen zu sollen, würde den Begriff pseudo-norma-tive Leerformel rechtfertigen; sie ist derart, daß mit ihnen prinzipiell keine Verhaltensalternative ausgeschlossen wird. Es soll hier nur auf diese Begriffe hingewiesen werden; ihrer Verwendung in dem hier erörterten Zusammenhang stehen gewisse Widerstände entgegen, die sich insbesondere daraus ergeben, daß bisher noch nicht ausdiskutiert ist, auf welcher Ebene diese Begriffe berechtigterweise verwendet werden können, ob das Urteil über die logische Struktur einziges Kriterium für die Entscheidung ist, ob eine Aussage Leerformel ist, oder ob — als zweites Kriterium — hinzukommen muß, daß es sich bei einer solchen Aussage um eine Aussage mit wissenschaftlichen Anspruch handeln muß. (Vgl. zum Begriff Leerformel: Gert Degenkolbe, Über logische Struktur und gesellschaftliche Funktionen von Leerformeln, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 17. Jg. (1965), Heft 2, S. 329.)
Daß es sich hier um eine Möglichkeit handelt, mit der Für Sorgeorganisationen rechnen müssen, läßt sich vermuten, wenn man etwa Alfred Thauers Zweifel an der Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Ausbildung für Sozialarbeiter hört. Er schreibt: “Es darf. . . die Frage gestellt werden, ob die Frage nach der Einheit der sozialen Ausbildung für unsere Gesellschaft noch zeitgemäß ist. Schließlich ist’das Soziale’ ein viel zu komplexer Begriff geworden, als daß man sozialpäda¬gogische, sozialpolitische, sozialhygienische und wohlfahrtspflegerische Bestrebungen zusammenfassen kann und darüber hinaus noch die besondere Bedeutung heutiger Jugendarbeit betonen will”. (Zitiert nach Eva Koblank, a. a. O., S. 351.)
Vgl. auch Joachim Matthes, Gesellschaftspolitische Konzeptionen, S. 75 f.
Auch unter psychologischen Gesichtspunkten erscheint diese Deutung der Zustands¬und Zielbeschreibungen plausibel, wenn man unterstellen kann, daß mit dem Herankristallisieren neuer Aufgaben sich das Organisationsgefüge der Fürsorge differenziert. Folgt man Niklas Luhmann, so entsteht nämlich bei Zunahme der sozialen Differenzierung, als welche die organisatorische Differenzierung in zahlreiche Unterbereiche angesehen werden darf, für die Organisationsteilnehmer ein Koordinierungsbedarf. Differenzierung sei problematisch, weil sie das differenzierte System komplex mache, während das Fassungsvermögen des Menschen nahezu unverändert bleibe, schreibt er. Die im jeweiligen System vorhandene Komplexität müsse daher, solle sie sich sinnvoll in menschliches Handeln übersetzen, vorher auf geeignete Weise reduziert werden. Es liegt nahe, in den Zu-stands- und Zielbeschreibungen solche Versuche zur Reduktion von Komplexität zu sehen. Sie zeichnen sich ja dadurch aus, organisatorische Differenzierungen verbal zu egalisieren und Heterogenes als “letztlich” Identisches zu interpretieren. (Vgl. Niklas Luhmann, Reflexive Mechanismen, in: Soziale Welt, Jg. 17, 1966, Heft 1, S. 15)
Vgl. Helge Peters, Das Verhältnis von Wertsystem und Sozialwissenschaften innerhalb der beruflichen Sozialarbeit, in: Soziale Welt, Jg. 16, 1965, Heft 3, S.248 f.
Vgl. Christian J. Klumker, Artikel Fürsorgewesen, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Jena 1927, Bd. IV, S. 539.
Vgl. Helmut Schelsky, Freiwillige Hilfe in der bürokratisierten Gesellschaft, in: Deutsches Rotes Kreuz, Zentralorgan des DRK, Nr. 8, August 1955, S. 4.
Vgl. Dankwart Danckwerts, Organisierte freiwillige Hilfe in der modernen Gesellschaft, Berlin 1964, S. 155 f.
Amitai Etzioni, a.a.O., S. 16.
Prospekt der Höheren Fachschule für Jugend- und Sozialarbeit der Landeshauptstadt München, München 1963, S. 2.
Zeitschrift des Seminars für soziale Berufsarbeit Darmstadt, Darmstadt, o. A. d. J. , S.2.
Unsere Mitteilungen, Jubiläumsausgabe des Evangelischen Seminars für Sozialarbeit Wuppertal-Elberfeld, Wuppertal-Elberfeld, Heft 5, Dezember 1962, S. 14.
Friedrich Münchmeyer, a.a.O., S. 328 f.
119) Auf die theologischen Hintergründe dieser “apologetischen Dramatisierung der Personnot in der heutigen Gesellschaft” hat unlängst Hermann Ringeling hingewiesen. Vgl. Hermann Ringeling, Erwägungen über den Ort einer evangelischen Lebensberatung, in: Praxis der Familienberatung, Heft 4, 1966, 4. Quartal, S. 490 ff.
Auf die möglichen sozialen Wirkungen solcher Betrachtungen hat C. Wright Mills aufmerksam gemacht. Er schreibt: “A formal emphasis upon ‘the whole’ plus lack of total structural consideration plus a focus upon scattered situations does not make it easyto reform the Status quo. ” Vgl. C. Wright Mills, The Professional Ideologyof Social Pathologists, in: The American Journal of Sociology, Vol. XLIX, July 1953 – May 1954, S. 172.
Friedrich Münchmeyer, a.a.O., S. 329.
Vgl. auch für das Folgende Karl Hugo Breuer, a. a. O., S. 153 ff.
Ernst Topitsch, Sprachlogische Probleme der sozialwissenschaftlichen Theoriebildung, in: Ernst Topitsch (Hg.), Logik der Sozialwissenschaften, Köln, Berlin, 1965, S.28.
Karl Hugo Breuer, a.a.O., S. 155.
Karl Hugo Breuer, a.a.O., S. 126.
Vgl. Joachim Matthes Gesellschaftspolitische Konzeptionen, S. 10.
Vgl. Joachim Matthes, Gesellschaftspolitische Konzeptionen, S. 31–66.
Otto Ohl, Wohlfahrtsstaat in der Sicht eines Landesverbandes der Inneren Mission, in: Die Innere Mission, 49. Jg. , Juni 1959, S. 168.
Vgl. Friedrich Münchmeyer, a.a.O., S. 327.
Ernst Weinbrenner, Persönliche Hilfe in der gesetzlichen Fürsorge und in der kommenden Sozialhilfe, in: Caritas, 60. Jg. , Juli/August 1959, Heft 7/8, S. 227.
Vgl. Franz Klein, Öffentlichkeitsauftrag und Öffentlichkeitscharakter der Kirchlichen Liebestätigkeit, in: Caritas, 60. Jg. , Juli/August 1959, Heft 7/8, S. 178.
Ernst Weinbrenner, a.a.O., S.217.
Zitiert nach Carl Ludwig Krug von Nidda, a.a.O., S. 226.
Franz Keller, Caritaswissenschaft, Freiburg i. B. 1925, S. 108.
Ernst Weinbrenner, a.a.O., S.217.
Franz Klein, Das Recht des sozial-caritativen Arbeitsbereiches, Freiburg i. B. 1959, S. 15.
Diese strukturell bedingte Betonung der Notwendigkeit der “personhaften Unmittelbarkeit” (Schelsky) fürsorgerischen Handelns scheint eine der Ursachen dafür zu sein, daß es in Deutschland schon in den zwanziger Jahren zu der Ausbildung einer Methodik fürsorgerischen Handelns kam und in der Gegenwart zu einer raschen Verbreitung der als “casework” bezeichneten, in den USA entwickelten systematischen Handlungsanweisungen für Sozialarbeiter kommt, in deren Mittelpunkt die Forderungen an den Sozialarbeiter stehen, sich in Toleranz dem Hand¬lungsadressaten gegenüber zu üben, diesem partnerschaftlich zu begegnen und eine sogenannte helfende Beziehung aufzubauen. Es wird bei dem Versuch, fürsorgerisches Handeln zu kategorisieren und dessen Wandlungen zu erklären, auf die strukturellen Bedingungen, die für diese Metho-disierung maßgeblich sein dürften und die schließlich das fürsorgerische Handeln verändert haben, zurückzukommen sein.
Vgl. dazu Joachim Matthes, Gesellschaftspolitische Konzeptionen, S. 45 ff.
Die Auffassung, daß unter den privaten Verbänden im allgemeinen ein gutes Einvernehmenherrscht, läßt sich auch durch eine Analyse der Struktur der privaten Verbände selbst erhärten. Der Umstand, daß sich in der BRD fünf große Verbände etabliert haben, dürfte für das an den jeweils anderen Organisationen orientierte Verhalten eines Verbandes insofern von Belang sein, als dieser damit rechnen muß, daß ein von ihm möglicherweise ausgeübter Konkurrenzdruck von den anderen Verbänden in gleicher Weise beantwortet würde. Die organisatorische Potenz der Verbände würde diese Reaktion ermöglichen. Die Folge wäre, daß sich der Funktionsbestand aller Organisationen wahrscheinlich nicht veränderte, daß also der Aufwand für eine Funktionsexpansion, die sich gegen den Funktionsbestand der anderen Verbände richtete, wahrscheinlich ohne Ergebnis bliebe. Die Verbände, die demnach wegen der Organisationspotenz der jeweils anderen Verbände keinen Erfolg bei ihren Expansionsbestrebungen hätten, dürften geneigt sein, diese Versuche von vornherein zu unterlassen und die anderen Verbände sich gegenüber zur Toleranz zu verpflichten. (Vgl. dazu Peter L. Berger, Ein Martkmodell zur Analyse ökumenischer Prozesse, in: Joachim Matthes (Hg.), Internationales Jahrbuch für Religionssoziologie, Bd. 1, Religiöser Pluralismus und Gesellschaftsstruktur, Köln u. Opladen 1965, S. 235–249.)
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Peters, H. (1968). Die Legitimierungsaktivitäten der Fürsorgeorganisationen. In: Moderne Fürsorge und ihre Legitimation. Dortmunder Schriften zur Sozialforschung, vol 36. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02706-5_6
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