Zusammenfassung
Um zu einer vollgültigen leistungs-(und nicht nur kosten-)wirtschaftlichen Bestimmung kurzfristiger Preisuntergrenzen zu gelangen, ist eine stärkere Berücksichtigung absatzwirtschaftlicher Faktoren notwendig. Absatzwirtschaftliche Faktoren sind es, die zu einem Teil auch den Lagerprozeß; bestimmen, dessen Auswirkungen auf kurzfristige Preisuntergrenzen in der Literatur — wie wir sahen — nahezu völlig vernachlässigt wurden. So sollen auch die Lagermöglichkeiten und -notwendigkeiten in ihren Auswirkungen auf kurzfristige Preisuntergrenzen im Rahmen des absatzwirtschaftlichen Teils behandelt werden. Diesen Fragen wollen wir uns als nächstes zuwenden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Referenzen
Falkenroth, Günther, Preis- und lagerpolitische Möglichkeiten ..., S. 169–173.
Falkenroth, Günther, Preis- und lagerpolitische Möglichkeiten ..., S. 169. Auch Falkenroth stellt noch einmal die Abbaumöglichkeit fixer Kosten in ihrem Einfluß auf Preisuntergrenzenerwägungen heraus (S. 169–171).
Falkenroth, Günther, Preis- und lagerpolitische Möglichkeiten ..., S. 170–172.
Im Falkenrothschen Beispiel haben die variablen Kosten rein proportionalen Charakter.
Die gesamten Fixkosten betragen demnach 400 000 DM (800 Stück × 500 DM). In diesem Fall (Vollausnutzung der Kapazität im Einproduktbetrieb) ist die Ermittlung durchschnittlicher Totalkosten sinnvoll. Vgl. auch S. 33.
Neben den genannten drei Reaktionsformen stehen der Unternehmung natürlich i. d. R. noch weitere Anpassungsmöglichkeiten an die veränderte Absatzsituation zur Verfügung. So kann z. B. — neben innerbetrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen — nicht nur der Preis, sondern auch der Einsatz der übrigen absatzpolitischen Instrumente (Werbung, Produktgestaltung etc.) variiert werden. Aber aus der Wahl derartiger Anpassungsformen resultieren keine grundsätzlich neuen Aspekte für die Bestimmung von Preisuntergrenzen, was selbstverständlich nicht ausschließt, daß die effektive Höhe der betreffenden Preisuntergrenze beeinflußt wird. So wirkt z. B. eine bestimmte Werbemaßnahme einmal auf die Gesamtkosten ein; zum anderen werden sich — sofern die Werbung Erfolg hatte — die Absatzmöglichkeiten verbessern. Die Bestimmung der jeweiligen leistungswirtschaftlichen Preisuntergrenze erfolgt aber in gleicher Weise auf Grund der Kosten einerseits, der durch die Absatzsituation bestimmten Ertrage andererseits, wie wenn die genannte Werbemaßnahme unterblieben wäre.
Falkenroth, Günther, Preis- und lagerpolitische Möglichkeiten ..., S. 171.
Falkenroth, Günther, Preis- und lagerpolitische Möglichkeiten, S. 171.
Falkenroth gelangt zu einem etwas anderen Rechenergebnis (S. 171). Dies ist einmal darauf zurückzuführen, daß er nicht 4000 DM verzinst, sondern den gesamten Stückerlös in Höhe von 5000 DM. Es ist jedoch zutreffender, nur den Kostenwert der lagernden Produkte (hier mit einem Durchschnittswert von 4000 DM angenommen) der Verzinsung zu unterwerfen. Außerdem nimmt Falkenroth die Abzinsung des Überbestandserlöses vor. (Hier unterlaufen Falkenroth Rechenfehler; so wird z. B. die Abzinsung der monatlich anfallenden Miet- und Wartekosten in Höhe von 25 DM unterlassen; vgl. S. 171.) Im vorliegenden Fall haben wir vereinfachend auf eine Abzinsung verzichtet, da der entstehende Fehler in Anbetracht der Kürze der Lagerdauer geringfügig ist und daher vernachlässigt werden kann. Dies um so mehr, als die Rechnung ohnehin mit unsicheren Erwartungsgrößen (besonders hinsichtlich des Absatzpreises und der Lagerdauer) arbeiten muß.
Genaugenommen gilt diese Aussage nur dann, wenn die vorübergehende Lagererhöhung sich kostenmäßig günstiger stellt als eine zeitweilige Produktionseinschränkung, verbunden mit einer späteren vorübergehenden Erhöhung des Ausstoßes in Höhe der in Rede stehenden 300 Einheiten. Diese Fragen der optimalen innerbetrieblichen Leistungsanpassung können wir hier unbeachtet lassen, weil sie zu keinen prinzipiell neuen Aspekten bei der Preisuntergrenzenbestimmung führen. Die Besonderheiten, die sich aus einer Lagerbildung für die Bestimmung von Preisuntergrenzen ergeben, treten in diesem Fall nicht auf, da auf eine Lagererhöhung verzichtet wird.
Dies gilt unter der gesetzten Prämisse, daß kein Abbau fixer Kosten erfolgt und Stillegungs- und Anlaufkosten nicht entstehen.
Vgl. S. 103.
Der Nettoerlös-Barwert ergibt sich als der in die Gegenwart diskontierte Preis abzüglich eventueller zusätzlicher Kosten.
Vgl. den Katalog der Prämissen, S. 61 f.
Genaugenommen sind diese Beträge auf einen einheitlichen Vergleichszeitpunkt zu diskontieren. Dabei taucht allerdings das Problem auf, inwieweit die Kosten (an Stelle der Ausgaben) überhaupt einer Abzinsung unterworfen werden können bzw. in welcher Weise der Abzinsungsfaktor modifiziert werden muß, damit der unterschiedliche zeitliche Anfall von Kosten und zugehörigen Ausgaben korrigiert wird.
Vgl. die Prämissen auf S. 61 f.
Vgl. die Preisuntergrenzendefinition auf S. 14.
Vgl. S. 37.
Für Warenhandelsbetriebe gilt entsprechend, daß die betreffenden Waren noch nicht beschafft worden sind.
Vgl. S. 74.
Hierunter soll jede Form der Warenfortschaffung verstanden werden, für die die Unternehmung kein Entgelt empfängt.
Die folgenden Ausführungen gelten auch für Kuppelprodukte und führen somit die diesbezüglichen früheren Erörterungen fort (S. 80–84). An Stelle des Begriffs Eigenverwertung (-verwendung) wollen wir im folgenden von Andersverwertung (-verwendung) sprechen. Dieser Begriff soll neben der Verwendung des unveränderten oder veränderten Gutes für eigene Zwecke auch jene Fälle einschließen, in denen — statt eines Verkaufs von Lagerbeständen in ursprünglicher Form — ein solcher erst nach einer Umarbeitung erfolgt.
Eine derartige Situation liegt vor, wenn eine Lagerung der Waren aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Eine technisch bedingte Unmöglichkeit einer Lagerung kann durch die Verderblichkeit der Waren begründet sein oder auf dem Fehlen geeigneter Lagermöglichkeiten beruhen. Eine wirtschaftlich bedingte Unmöglichkeit der Lagerung ist dann gegeben, wenn z. B. infolge modischer Einflüsse die Ware sich nur innerhalb einer Saison absetzen läßt. (Dabei kann ein Angebot in der nächsten Saison nicht nur keinen Erfolg haben, sondern u. U. sogar den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen.)
Vgl. S. 28 t. Zu den Kosten soll auch der Wert des Wareneinsatzes in Handelsbetrieben gerechnet werden.
Die vermeidbaren Kosten, die die kurzfristige kostenmäßige Preisuntergrenze der zukünftigen Produktion im Einprodukt- und z. T. auch im Mehrproduktbetrieb darstellen (vgl. S. 98 f.), sind wesensmäßig ebenfalls Zukunftskosten der zu erstellenden Produktmenge. Bei der in Zukunft zu erstellenden Produktion lassen sich Vergangenheitskosten auf dieselbe jedoch nicht mit der gleichen Eindeutigkeit zurechnen wie auf vorhandene Bestände. Deshalb stellt die Einteilung in Vergangenheits- und Zukunftskosten bei der Bestimmung von Preisuntergrenzen für die zukünftige Produktion ein weniger brauchbares Arbeitsinstrument dar, als es bei Preisuntergrenzen für vorhandene Bestände der Fall war.
Hier ist z. B. auch an die Kosten des Abtransports unveräußerlicher Bestände zu denken.
Eine Umwandlung von Leer- in Nutzkosten liegt z. B. dann vor, wenn das Fortschaffen der Ware während der verkaufsschwachen Ladenöffnungszeiten erfolgt, in denen das Personal nicht voll beschäftigt ist.
Schäfer, Erich, Die Aufgabe der Absatzwirtschaft, 2. Auf l., Köln u. Opladen 1950, S. 107 f.
Wir werden diese Fragen später noch einmal aufgreifen. — Vgl. S. 142 f.
Vgl. S. 83 f.
Man denke z. B. daran, daß aus großflächigen Spiegelgläsern, deren Spiegelbelag stellenweise gelitten hat, eine Vielzahl kleiner Haushaltspiegel hergestellt wird.
Trechsel, J. F. W., Die günstige Leistungsmenge, S. 89 u. S. 91 f. dieser Arbeit. — Wie erwähnt, trifft es jedoch nicht zu, daß die kurzfristige Preisuntergrenze bei Eigenverwendung durch den Wert dieser Eigenverwendung gegeben sei.
Das wird z. B. oft bei Einzelstücken der Fall sein, die man eher für eigene Zwecke nutzt als zu einem Preis verkauft, der mit den eigenen Wertvorstellungen nicht übereinstimmt.
Handelt es sich um einen längeren Zeitraum, so sind sämtliche Werte auf den gegenwärtigen Vergleichszeitpunkt zu diskontieren. Davon soll jedoch auch hier aus Vereinfachungsgründen abgesehen werden.
Vgl. S. 105.
Vgl. S. 80–84.
Möller, Hans, S. 40 f. u. S. 50 dieser Arbeit.
Vgl. S. 30.
Da wir die Marktwirtschaft als Realtyp in unsere Betrachtung einbezogen haben, sind staatliche Preisvorschriften nicht ausgeschlossen.
Vgl. S. 38–44.
Auch bei unendlich großer Absatzelastizität kann eine vorübergehende Vergrößerung des Lagerbestandes z. B. dann zweckmäßig sein, wenn eine Erhöhung der Marktpreise erwartet wird. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Prämisse der unendlich großen Absatzelastizität an Wirklichkeitsnähe gewinnt, wenn wir einen gegebenen Betrieb voraussetzen, bei dem die Möglichkeiten einer Ausstoßerhöhung begrenzt sind.
Hier wird der Zusammenhang von Preisuntergrenzenfragen mit solchen der Gestaltung des Produktionsprogramms und/oder der Sortimentspolitik ganz besonders sichtbar.
In ähnlicher Weise ansetzend, hat Wittmann für den Gesamtbereich der unternehmerischen Planung bei Ungewißheit seine Konzeption des „Operationsbereichs“ entwickelt. — Vgl. Wittmann, Waldemar, Unternehmung und unvollkommene Information, Köln und Opladen 1959, S. 164–172.
Vgl. unsere Ausführungen S. 122–133.
Vgl. S. 10 f.
Von finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten wird in diesem Teil — wie erwähnt — abgesehen.
Vgl. unsere Preisdefinition S. 8–11.
Auch bei Waren, die der vertikalen Preisbindung unterliegen, kann die Frage nach dem Absatzzeitpunkt und damit nach der erlösorientierten Preisuntergrenze in gleicher Weise auftreten, wie wir es im vorigen Abschnitt (S. 116) dargestellt haben.
Vgl. S. 134–141.
Unter Handlungskosten sind die Gesamtkosten minus den Wareneinsatzkosten zu verstehen.
Vgl. S. 116 f.
Vgl. hierzu unsere Ausführungen S. 78 f. Wie dort erwähnt, ergibt sich im vorliegenden Fall eine Berührung zwischen der Bestimmung von Preisuntergrenzen bei vorübergehender Absatzverschlechterung und dem Schmidtschen Ansatz. Denn hier ist es häufig unerheblich, ob an ein dauerndes oder lediglich an ein vorübergehendes Ausscheiden des Artikels aus dem Sortiment gedacht ist.
Vgl. S. 134–141.
Die durch Nichtleistung vermeidbaren Kosten können hier den variablen Kosten gleichgesetzt werden.
Trechsel, J. F.W., Die günstigste Leistungsmenge, S. 79.
Trechsel, J. F.W., Die günstigste Leistungsmenge, S. 78. Es wird bei Trechsel allerdings nicht immer klar, worin er das Wesen der Leistungsuntergrenze sieht. So ist sein Vorgehen oft identisch mit den Methoden, die sich bei der Feststellung von Preisuntergrenzen ergeben (vgl. z. B. S. 58 f.).
Trechsel, J. F.W., Die günstigste Leistungsmenge, S. 89.
Vgl. S. 66. Von Anlauf- und Stillegungskosten sei hier abgesehen.
Eine Ausnahme bildet u. U. der „Optionsfixierer“, vgl. S. 54.
Zur Frage des Gültigkeitsbereichs einer solchen Preisuntergrenze in der Mehrproduktunternehmung vgl. Teil E, S. 97–100.
Das Beispiel zeigt zugleich, daß die prinzipielle Gültigkeit von Marginalüberlegungen praktisch durchaus gegeben sein kann. Denn wenn sich auch im einzelnen genaue Grenzkosten- und Grenzerlöswerte i. d. R. nicht ermitteln lassen, so ist es dennoch möglich, Preismengenkombinationen für bestimmte Punkte — wenn auch ungenau — zu schätzen, um auf diese Weise den gewinnmaximalen Preis ungefähr festzulegen. Ähnlich auch Mering, Otto von, Marginale Preistheorie und tatsächliche Preisbildung, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 110. Bd., 1954, S. 80.
Die durch Stillegung vermeidbaren Ksten sind dabei durch die jeweilige Produktmenge zu dividieren.
In ähnlicher Richtung bewegen sich auch die Äußerungen Trechsels, der allerdings darin zu weit geht, daß er die Brauchbarkeit von Preisuntergrenzen schlechthin in Frage stellt. Trechsel, J. F. W., Die günstigste Leistungsmenge, S. 88 f.
Schulz, Carl Ernst, Annalen, S. 373 f. u. S. 63 f. dieser Arbeit.
Von den möglichen Divergenzen zwischen Rentabilitäts- und Gewinnmaximum sowie von den Fällen, in denen die Unternehmung nicht nach dem gewinn- bzw. rentabilitätsmaximalen Prinzip handelt, wollen wir hier absehen.
Zur Frage der Abhängigkeit der effektiven Preisuntergrenze von der Absatzmenge vgl. S. 65–72.
Zur Frage einer Entwertung der Stillegungs-Preisuntergrenze vgl. auch S. 97–100.
Vgl. S. 101–113.
Hellauer, Josef, Kalkulation, S. 128 u. S. 79 f. dieser Arbeit.
Je nachdem, ob eine Ausschaltung des Konkurrenten oder nur eine Minderung seines Marktanteils beabsichtigt ist, wollen wir zwischen absoluter und relativer Verdrängung unterscheiden.
Da wir in unserer Arbeit nur die Untergrenzen der Absatzpreise behandeln, können wir uns auf das Marktverhalten der Anbieter beschränken.
Dabei muß bei der unvollkommenen atomistischen Konkurrenz, dem Polypol, trotz der bestehenden Unvollkommenheitsfaktoren eine Konkurrenzbeziehung zwischen einer Vielzahl von Anbietern bestehen. Nur unter dieser Bedingung bewirkt der Ausfall eines Anbieters lediglich einen geringfügigen Absatzzuwachs bei den übrigen Unternehmungen. Ist dagegen zwar eine Vielzahl gleichartiger Anbieter vorhanden, sind die wechselseitigen Konkurrenzbeziehungen jedoch durch die Wirksamkeit von Präferenzen gestört, so handelt es sich nicht mehr um polypolistische Konkurrenz, sondern um eine Annäherung an das Monopoloid oder Oligopoloid.
Dies ist z. B. der Fall, wenn die bisherigen Anbieter gegen eine neu hinzugekommene Unternehmung zu Felde ziehen. Sofern der neue Anbieter — im Vergleich zu der Koalition der übrigen Unternehmungen — einen kleinen Marktanteil hat und auf ieine eigene Marktstrategie verzichtet, wird das Oligopol zum Teil-Kollektivmonopol.
Fricke spricht in diesem Zusammenhang von Vernichtungswettbewerb, während er den Vernichtungskampf innerhalb oligopolistischer Marktformen als ruinösen Wettbewerb bezeichnet (Fricke, Werner, Kollektivmonopole, Heidelberg 1956, S. 158, Fußnote). Uns scheint eine solche Unterscheidung zwar sachlich in vielen Fällen sinnvoll, sprachlich aber nicht sehr glücklich zu sein, weswegen wir beide Begriffe als Synonyma verwenden wollen. Sehr zweckmäßig ist u. E. jedoch der Terminus „Anpassungswettbewerib“, den Fricke als Gegenbegriff zum ruinösen bzw. Vernichtungswettbewerb verwendet. Unter Anpassungswettbewerb wollen wir Unterkostenverkäufe zur Anpassung an geänderte Angebotsoder Nachfrageverhältnisse verstehen, ohne daß damit eine Verdrängungspolitik verbunden ist. Fricke beschränkt seinen Begriff des Anpassungswettbewerbs auf Märkte mit vollständiger oder nahezu vollständiger Konkurrenz (S. 158). Da ein Anpassungswettbewerb jedoch nicht notwendigerweise an diese Marktformen gebunden ist, erscheint uns eine Erweiterung des Begriffs in obigem Sinne zweckmäßiger.
Gutenberg, Erich, Der Absatz, S. 178 f.
Vgl. S. 96.
Vgl. S. 135.
So werden z. B. die Kosten, die mit einer Produktgestaltung i. d. R. verbunden sind, eine erhöhende Wirkung auf die Preisuntergrenzen ausüben; andererseits können die Kosteneinsparungen, die sich auf Grund der durch die Produktgestaltung veränderten Absatzsituation ergeben, ein tendentielles Sinken der Preisuntergrenzen zur Folge haben. Für die Ermittlungsprobleme kurzfristiger Preisuntergrenzen treten jedoch keine anderen Gesichtspunkte auf als die, die wir hier erörtern.
Dies gilt selbstverständlich auch für die teilmonopolistischen Marktformen.
Fricke, Werner, S. 161.
Die in den Formeln auftretenden Größen zeigen im übrigen eindeutig, daß die Preisuntergrenzenermittlung nicht davon beeinflußt wird, ob es sich um eine isolierte Preisherabsetzung handelt oder ob diese mit anderen absatzpolitischen Instrumenten kombiniert ist.
Im deutschen Wettbewerbsrecht ist beispielsweise das systematische Unterbieten zur Vernichtung der Wettbewerber verboten. (Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. — Vgl. Baumbach, Adolf und Hefermehl, Wolfgang, Kommentar zum Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl., München und Berlin 1956, S. 218 f.) Dabei kann es im Einzelfall jedoch außerordentlich schwierig sein, einen Verstoß gegen § 1 UWG nachzuweisen. Denn es wäre unrichtig, „aus der möglichen Schädigung oder Verdrängung des Mitbewerbers die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung zu folgern“ (Baumbach, Adolf; Hefermehl, Wolfgang, S. 219). Daher sind die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Preisunterbietung flüssig (Baumbach, Adolf, u. Hefermehl, Wolfgang, S. 220).
Vgl. S. 134–141.
Vgl. unsere Einwendungen S. 131.
Vgl. S. 127, Fußnote 478.
Vgl. S. 84–86 u. S. 94 f.
Vgl. S. 95 f.
Wird in einer Abteilung nur eine einzige Leistungsart erbracht, so sind Abteilungs-und Produktausgleich identisch.
Bender, Erich, S. 24–39.
Schäfer, Erich, Grundlagen der Marktforschung, 3. Aufl., Köln u. Opladen 1953, S. 31.
Die große Bedeutung, die einer Konkurrenz auf dem Absatzmarkt für den Auftragsausgleich zukommt, schließt nicht aus, daß der Auftragsausgleich auch im Angebotsmonopol zwecks Weckung latenter Nachfrage auftreten kann. Auf den Auftragsausgleich im bilateralen Monopol hat H. Koch hingewiesen. — Koch, Helmut, Kostenbegriff, S. 394 f. u. S. 95 f. dieser Arbeit.
Umgekehrt kann es sich z. B. bei stark modeempfindlichen Gütern als notwendig erweisen, die Preise am Anfang der Saison relativ hoch anzusetzen, um auf diese Weise einen Ausgleich für später notwendig werdende Preisabschläge zu erreichen (Humbel, Peter, Preispolitische Gewinndifferenzierung im Einzelhandel, Baden 1958, S. 36 f.). Ein derartiger kalkulatorischer Ausgleich enthält für die Ermittlung kurzfristiger Preisuntergrenzen jedoch keine neuen Aspekte. Bei der kostenmäßigen kurzfristigen Preisuntergrenze z. B. sind derartige spätere Verluste durch einen entsprechenden Wagniskostensatz zu berücksichtigen.
Vgl. S. 126–132.
Gutenberg, Erich, Der Absatz, S. 302.
Vgl. Nieschlag, Robert, Die Dynamik der Betriebsformen im Handel, Essen 1954.
So führt Hagenmüller aus, daß viele Stückleistungen des Bankbetriebs preispolitisch mit anderen Leistungen (vor allem Leistungen in Form der Kreditgewährung) in engem Zusammenhang stehen und daß sich unter den vielfältigen Marktleistungen der Banken solche befinden, die traditionsgemäß gratis oder zu Unterkostenpreisen ausgeführt werden. — Hagenmüller, Karl Fr., Bankbetrieb und Bankpolitik, in: Die Wirtschaftswissenschaften, herausgegeben von Erich Gutenberg, Wiesbaden 1959, S. 219 f. und S. 204.
Vgl. zur Frage der Erscheinungsformen des kalkulatorischen Ausgleichs in den einzelnen Wirtschaftszweigen auch Bender, Erich, S. 38–78.
Vgl. S. 66.
Vgl. S. 72.
Vgl. S. 84 f.
In vielen Fällen wird sich im übrigen ein derartiger Verlust überhaupt nicht bestimmen lassen, weil eine auftragsweise Kosten- und Leistungsrechnung oft mit zu großen Schwierigkeiten verbunden ist.
Die Modifikation, die die Preisuntergrenzen durch Einbeziehung des Absatzverbunds erfahren, kann sowohl langfristige als auch kurzfristige Preisuntergrenzen betreffen. — Vgl. S. 33.
Dort, wo ein gegebener Absatzpreis unter keinen Umständen unterboten werden darf, stellt sich auch hier statt der Frage nach der Preisuntergrenze das Problem des Umfangs irgendwelcher Zusatzleistungen, z. B. in Form eines bestimmten Service.
Ausnahmsweise wird eine zuverlässige Aufteilung der Gemeinerträge dann in etwa möglich sein, wenn der Abnehmer bei Erteilung eines verlustbringenden Auftrags die Vergabe späterer (gewinnbringender) Aufträge verspricht. Meist wird es sich jedoch bei den Gemeinerträgen um wesensmäßige Gemeinerträge handeln.
Von hier aus erfährt auch das Grenzprinzip, d. h. die vergleichende Gegenüberstellung von Grenzkosten und Grenzertrag, das von Mellerowicz als richtungweisendes Prinzip der Betriebswirtschaftslehre angesehen wird (Mellerowicz, Konrad, Kosten und Kostenrechnung, II, 2. Teil, 2. u. 3. Aufl., S. 206–208), eine wichtige Einschränkung.
Vgl. insbes. Teil E, S. 97–100.
Auch hier ergibt sich statt einer exakt ermittelten Preisuntergrenze eine Preisuntergrenzenzone.
Vgl. S. 95.
Vgl. S. 110.
Vgl. z. B. die Größe „x“ in den Formeln auf S. 66 u. 67.
Dean, Joel, S. 484. In ähnlicher Weise äußert sich auch Gardner, der aus den gleichen Gründen einem Preis auf Teilkostenbasis oft nur theoretische Bedeutung zumißt. — Gardner, Fred, V., Profit Management and Control, New York-Toronto-London 1955, S. 53 f.
Gutenberg, Erich, Der Absatz, S. 299.
Von dem Sonderfall der Liquidation sei hierinsoweit abgesehen, als er über das Konzept kurzfristiger Preisuntergrenzen hinausgeht.
Rights and permissions
Copyright information
© 1961 Westdeutscher Verlag · Köln und Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Raffée, H. (1961). Leistungswirtschaftliche Preisuntergrenzen auf kurze Sicht als absatzwirtschaftliches Problem. In: Kurzfristige Preisuntergrenzen als betriebswirtschaftliches Problem. Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Forschung, vol 11. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02651-8_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02651-8_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00738-8
Online ISBN: 978-3-663-02651-8
eBook Packages: Springer Book Archive