Zusammenfassung
Die Freiheit wird in der vorliegenden Schrift nicht in dem vielfach üblichen Sinne als privater Ermessensspielraum definiert, der dort seine Grenzen finden soll, wo die private Sphäre des anderen beginnt. Sie wird vielmehr als durchgängiges Ordnungselement verstanden, dessen Gewährleistung auf allen gesellschaftlichen Gebieten zum unumstößlichen Verfassungsgrundsatz erhoben werden muß. Gleichzeitig soll gezeigt werden, daß dem Staat damit eine neue Aufgabe erwächst, die er heute nur unvollkommen erfüllt und die — vielfach lediglich als nachträgliche Berichtigung systemwidriger Gesetze und Verordnungen — von den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten wahrgenommen wird. Nicht um eine Entwertung des Staates zum vielgeschmähten »Nachtwächterstaat« handelt es sich, sondern im Gegenteil um eine Fortentwicklung des Rechtsorganismus im Sinne dynamischer Ordnungsfunktionen. Denn es gilt, die immerwährende Tendenz zu Willkür, Ungesetzlichkeit und Machtanmaßung, d. h. den Herrschafts- und Autoritätsanspruch von Menschen über Menschen — wie ihn die freie Persönlichkeitsentfaltung der Möglichkeit nach mit sich bringt —, zu bannen.
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© 1963 Westdeutscher Verlag · Köln und Opladen
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Vogel, H.H. (1963). Nachwort. In: Jenseits von Macht und Anarchie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02607-5_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02607-5_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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