Zusammenfassung
Schon im alten Rom, noch bevor die Hypothek als Darlehens-Sicherungsmittel „erfunden“ war, kannte man die Sicherung durch Verkauf zum Beispiel eines Grundstücks gegen bar unter Übernahme der Verpflichtung, in einer Anzahl von Jahren das Grundstück von dem in Wirklichkeit Geldgeber zurückzukaufen. Inzwischen wohnte der Verkäufer als Mieter bei seinem neuen Hauswirt, dem Hauskäufer bzw. Geldgeber. Überhaupt ist der Verkauf gegen Rückkaufsverpflichtung vielfältig als Rechtsform der Finanzierung benützt worden, zum Beispiel beim Effektenreportgeschäft: Dieses läuft auf eine sonst nie erreichbare 100%ige Beleihung der Effekten (nur unter Börsenmitgliedern, d. h. verläßlichen Bankiers) hinaus, bietet also einen Vorteil, der mit dem Pfandrecht des Lombardgeschäfts nie zu erreichen ist. Oder man findet dieselbe Figur beim (internationalen) Wechselpensionsgeschäft, noch mehr beim heute so ausgedehnten Swap-Geschäft, aber auch beim verfeinerten System der Industriedarlehen-Abtretungen, wo der Abtretende dem Monatsgeldgeber ein Rückkaufsversprechen zum Termin gibt. Immer besteht die Sicherung in dem (vom Geldgeber aus gesehen) Kauf mit Rückkaufsverpflichtung des Verkäufers und dem besonderen Vorteil der „100%igen Beleihung“.
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Literatur
Vgl. S. 235 ff.
Vgl. S. 197.
Mit 80 Mill. DM Stammkapital im Alleinbesitz des damals 53jährigen Helmut Horten. Umsatz der Kaufhäuser 1961: 950 Mill. DM. Gleichzeitig hatten die Warenhausunternehmen Karstadt und Kaufhof je rd. 2 Mrd. DM Einzelhandelsumsatz, der Hertie-Konzern 1,5 Mrd. DM. — Es sind 48 Horten-Filialen vorhanden (Warenhäuser). Quelle: Prospekt.
1963 nur teilweise eingezahlt.
Vgl. Prospekt (enthält Wortlaut).
Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. 10. 1963: „Wie wirkt Leasing . . .?“.
Möglicherweise übersteigen die im Leasing berechneten Zinssätze die zulässigen Maximal-SollzinsSätze, die für Banken gelten. In diesem Falle könnte das Leasing-Geschäft nur von Nicht-Banken betrieben werden.
Bemerkt sei, daß die vermietende Leasing-Gesellschaft ihre Mieteinnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat.
BStB1 1957 III S. 440.
Vgl. S. 137 ff.
B. G. Falk: Leasing in den USA, in: Der Betrieb 11/1963.
Vgl. S. 266 1.
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Rittershausen, H. (1964). Finanzierung durch Leasing. In: Industrielle Finanzierungen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02587-0_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02587-0_9
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