Zusammenfassung
Die BGB-Gesellschaft ist ein vertraglich begründetes Schuldverhältnis, das die Gesellschafter verpflichtet, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der vertraglich vorgesehenen Weise zu fördern. Sie spielt eine bedeutende Rolle in der Organisation des Kartell– und Konzernwesens und bei den großen Schachtelgesellschaften. Diese Gesellschaftsform ist in den §§ 705 bis 740 BGB geregelt. Der Gesellschaftsvertrag kann formlos geschlossen werden; es ist also weder eine Schriftform noch eine notarielle Beurkundung erforderlich. Wichtig bei der BGB–Gesellschaft ist, daß der einzelne Gesellschafter nicht über seinen Anteil an dem Gesellschaftsvermögen und nicht über einzelne dazugehörige Gegenstände verfügen kann (§ 719 BGB). Alle Gesellschafter üben die Geschäftsführung gemeinsam aus, wenn im Gesellschaftsvertrag keine anderweitige Bestimmung enthalten ist (§ 709 BGB). Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den übrigen Gesellschaftern fortgeführt, sofern dies vereinbart ist (§ 736 BGB).
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1949 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Potthoff, E., Zintzen, H., Halft, K. (1949). Einleitung Wesen und Bedeutung der Personalgesellschaft. In: Handbuch der Gesellschaftsverträge in Personalgesellschaften. Veröffentlichungen der Schmalenbach-Gesellschaft, vol 17. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02559-7_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02559-7_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00646-6
Online ISBN: 978-3-663-02559-7
eBook Packages: Springer Book Archive