Zusammenfassung
Bei der Erörterung von Möglichkeiten, die haushaltspolitischen Maßnahmen der Gemeinden den konjunkturpolitischen Zielsetzungen des Staates anzupassen, ist zu berücksichtigen, daß zu den wichtigen staatspolitischen Grundsätzen, die in der Verfassung der Bundesrepublik niedergelegt sind, die Selbstverwaltung der Gemeinden gehört. Nach Artikel 28 GG muß den Gemeinden »das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln«. Dieser Satz läßt zwar die Möglichkeit offen, der Tätigkeit der Gemeinden durch Gesetze Grenzen zu setzen. Wieweit das zulässig ist, ohne die kommunale Selbstverwaltung in ihrem Wesen anzutasten, kann hier jedoch unerörtert bleiben. In unserem Zusammenhang kommt es lediglich auf folgendes an: Da die Selbstverwaltung der Gemeinden im Grundgesetz verankert ist, muß bei staatlichen Maßnahmen, welche die Gemeinden betreffen, vorzugsweise diejenige gewählt werden, welche die kommunale Eigenverantwortung am wenigsten beeinträchtigt.
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© 1966 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen
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Krämer, H., Schüler, M., Stümpfig, G., Weis, D. (1966). Freiwillige Einordnung der Gemeinden in die Konjunkturpolitik. In: Gemeindehaushalt und Konjunktur. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1813. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02481-1_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-02481-1
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