Zusammenfassung
Sie haben einen Juristen zu einem Vortrag eingeladen und damit ein Wagnis auf sich genommen. Denn es kann kein Zweifel daran bestehen, daß ein Gespräch zwischen verschiedenen Berufsgruppen in unserer Zeit Schwierigkeiten hat. Diese Erscheinung hängt damit zusammen, daß, wie jedermann weiß, das Leben in unserer industriell-bürokratischen Gesellschaft außerordentlich kompliziert geworden ist. Die Berufe werden immer spezieller, ja ghettohafter. Bereits innerhalb der Berufsgruppen tun sich Scheidewände auf. Ein Architekt und ein Elektro-Ingenieur, die doch beide durch die Technische Hochschule gegangen sind, stehen sich heute weitgehend fremd gegenüber. Aus meinem eigenen Bereich darf ich als Beispiel anführen, daß ein Fachanwalt für Steuerrecht und ein Arbeitsrichter es mit ganz verschiedenen Dingen zu tun zu haben scheinen. Selbst in einem offenbar so einheitlich geprägten Beruf wie dem des Arztes dürften die Unterschiede etwa zwischen eine Gynäkologen und einem Kieferchirurgen nicht gering sein. Mitunter hat man das Gefühl, man sei in die Zeit der alten Zünfte versetzt, in der es z. B. nicht etwa nur eine Schneiderzunft, sondern eine ganze Reihe von Zünften der Schneider gab. Der Vergleich hinkt allerdings insofern, als im alten Zunftwesen die Aufgliederung seiner Berufe tragbar wurde, weil es jenseits aller Aufspaltung eine allgemeingültige und von jedermann als selbstverständlich anerkannte geistige und soziale Ordnung gab, in die sich die Sonderberufe einfügten. Darüber, daß es dergleichen heute nicht mehr gibt, mag man klagen. Zurückzuholen aber ist diese einheitliche Welt unter einer gemeinsamen Kuppel nicht mehr.
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© 1963 Westdeutscher Verlag · Köln und Opladen
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Werner (1963). Verfassung, Rechtsgefühl und Städtebau. In: Entwicklungsgesetze der Stadt. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02409-5_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02409-5_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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