Zusammenfassung
Je mehr sich die volkswirtschaftliche, die betriebswirtschaftliche, die juristische und die soziologische Forschung den Genossenschaften zugewandt haben, um so deutlicher ist die Doppelnatur der Genossenschaft, die sie tragende Personenvereinigung, die Gruppe der Mitglieder, einerseits und der für die Einzelwirtschaften der Mitglieder bestimmte Geschäftsbetrieb andererseits, sichtbar geworden1). Diese beiden Teilgebilde der Genossenschaft sind, wie noch im einzelnen darzustellen ist, auf mannigfache Weise, vor allem funktional, miteinander verbunden.
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Literatur
Siehe Georg Draheim, Die Genossenschaft als Unternehmungstyp, Göttingen 1952, Seite 16. — Die Erkenntnis einer doppelten Problematik der Genossenschaft hat auch in der ausländischen Literatur Bedeutung bekommen. Frank Robotka (Eine Theorie des Genossenschaftswesens, Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, Band 5, 1955, Heft 2) schreibt auf Seite 162: „Im Juni 1951 reichte Richard Phillips eine Dissertation unter dem Titel,Economic Nature of the Cooperative Association’ ein, in der er den Begriff der Genossenschaft mit dem gegenwärtig geltenden Grundbegriffen der Wirtschaftstheorie in Einklang brachte.“ Phillips unterscheidet (nach Robotka) „zwischen der genossenschaftlichen Vereinigung (association) und der genossenschaftlichen Tätigkeit (activity). Erstere besteht in der multilateralen Vereinbarung zwischen den Mitgliedeinheiten, und die zweite ist der Wirtschaftsbetrieb, der als Teil der Mitgliedeinheiten in gemeinschaftlichem Eigentum und genossenschaftlicher Bewirtschaftung steht.” Diese Einsicht ist allerdings schon früher in der genossenschaftswissenschaftlichen Literatur zu finden.
Hans Ohm, Die Genossenschaft und ihre Preispolitik, Karlsruhe 1955, Seite B.
Robert Liefmann, Zur Theorie und Systematik der Genossenschaften, Schmollers Jahrbuch, 51. Jahrgang, München und Leipzig 1927.
Karl Inno, Das soziologische Wesen der Genossenschaft, Apophoreta Tartuensia, Stockholm 1949, Seite 296.
Heinz Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, Karlsruhe 1956, Seite 65.
Aus diesen Gründen bezeichnet auch Heinrich Lehmann die Genossenschaft als Personalverein (Handelsrecht, II.Teil, Gesellschaftsrecht, Berlin 1949, Seite 12).
Heinz Paulick, a. a. O., Seite 65.
Donald F. Blankertz, Marketing Cooperatives, New York 1949.
Vergleiche auch Gerhard Albrecht, Gedanken zur Frage der großgenossenschaftlichen Entwicklung, Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, Band 5, 1955, Heft 1, Seite 1 ff., und Carl Schumacher, Das Problem der Großgenossenschaften in praktischer Sicht, ebendort, namentlich Seite 27. Außerdem Gerhard Albrecht, Großgenossenschaften, in: Zur Reform des Genossenschaftsrechts, Bonn 1956, Seite 125 ff., und Ernst von Caemmerer, Großgenossenschaften, ebenfalls in: Zur Reform des Genossenschaftsrechts, Seite 161 ff., namentlich Seite 188 ff.
Hans-Jürgen Seraphim, Die genossenschaftliche Gesinnung und das moderne Genossenschaftswesen, Karlsruhe 1956, Seite 44.
Siehe darüber R. Henzler, Zur Frage der Betriebs- und der Unternehmungsidentität, Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 1956, Nr. 2, Seite 95 ff.
Das Recht der deutschen Genossenschaften, Denkschrift des Ausschusses für Genossenschaftsrecht der Akademie für deutsches Recht, Tübingen 1940, S. 18.
Vom allgemein-genossenschaftlichen Standpunkt aus handelt es sich bei der nicht geschlossenen Mitgliederzahl um ein Wesensmerkmal. Bernard Lavergne spricht in seiner Schrift (Le socialisme coopératif. Exposé des faits et doctrine, Paris 1955) bei der Kennzeichnung der Konsumgenossenschaft vom Prinzip der offenen Tür, das bedeute, daß neu Hinzugekommene zu den gleichen Bedingungen wie die Gründer zugelassen werden. Nur auf diese Weise könne eine Genossenschaft hoffen, sich unbegrenzt weiterzuentwickeln.
Zur Reform des Genossenschaftsrechts, Hannover 1955, S. 15.
Sie klingt auch ähnlich in ausländischen Definitionen für die Genossenschaft an. Als Merkmale für die Einkaufsgenossenschaften werden z. B. in der Schrift L’achat en commun, Bruxelles 1956, Seite 10, genannt: 1. une libre association, 2. une association de personnes, 3. sous forme d’une grande entreprise.
Vgl. dazu auch Karl Rößle, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 5. Auflage, Stuttgart 1956, Seite 46 und 47.
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© 1962 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Henzler, R. (1962). Grundfragen. In: Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02368-5_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02368-5_1
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