Zusammenfassung
Der Kontokorrentkredit oder Kredit in laufender Rechnung ist der häufigste, in der Form einfachste und umfangreichste Kredit der Banken. Er ergibt sich häufig ganz von selbst aus dem Einlagen- und Zahlungsverkehrsgeschäft der Kunden, wenn sie dabei gelegentlich für Tage ihr Konto überziehen. Wird aber ein länger dauernder, größerer Kredit für den Kunden nötig, so muß von Bank und Kunden einbesonderer Kontokorrent-Kreditvertrag abgeschlossen werden, in dem Kredithöhe, Kreditdauer, Kreditbedingungen (Zinsen, Provisionen usw.) und eventuell Kreditsicherungen (Bürgschaften, Pfänder, Sicherungsübereignungen u. ä.) festgelegt werden. Im Gegensatz zu allen anderen Bankkrediten ist bei Kontokorrentkrediten nur der jeweilige Soll-Saldo vom Kunden zu verzinsen, nicht etwa der zugesagte Höchstkredit. Bei zeitweiligen Guthaben wird sogar der Haben-Saldo von der Bank verzinst. Der Kontokorrentkredit ist also sehr anpassungsfähig.
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© 1959 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Pfälzer, H.T. (1959). Die Verbuchung der Kreditgeschäfte (Aktivgeschäfte) der Banken. In: Bank- und Sparkassenbuchhaltung in der Praxis. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02336-4_4
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Print ISBN: 978-3-663-00423-3
Online ISBN: 978-3-663-02336-4
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