Zusammenfassung
Die Wirtschaftsstruktur eines Gebietes, insbesondere eines Staatsraumes, ist durch das Niveau der jeweiligen technischen und rechtlichen Entwicklung geprägt, von der das Zusammenspiel der Wirtschaftssubjekte abhängt.
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Literatur
Vgl. K. Szameitat, Haushaltung als wirtschaftende Einheit, in: AStA, 39. Bd. (1955) S. 312–321.
Vgl. L. Herberger, Erwerbsstatistische Gliederungspunkte in der Berufszählung von 1961, in: AStA, 47. Bd. (1963), S. 24–54; ders., Quantitative Auswirkungen der Konzeptänderung bei der Volks-und Berufszählung von 1961 im Zeitvergleich 1950 bis 1961, in: AStA, 48. Bd. (1964), S. 331–353.
Auch nach dem Programm des SAEG soll die „Sozialstatistik“ nicht die hier relevanten Daten des Arbeitsmarktes umfassen, sondern Fragen des Soziallohnes, des zwischenstaatlichen Lohnvergleiches u. ä. Vgl. P. Gavanier, Un programme de statistiques sociales pour la Communauté européenne, in: Die Statistik in der Wirtschaftsforschung, Festgabe für Rolf Wagenführ, hrsg. v. H. Strecker, W. Bihn, Berlin 1967, S. 241–252.
Vgl. zum Erhebungsprogramm und -verfahren StBA, Fachserie A, Reihe 6, I., Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus), April 1964, Stuttgart und Mainz, Dezember 1967, S. 6 ff. und die dort angeführten Quellen.
Daß diese Fragestellung mit den historisch überkommenen Zielen einer Berufszählung unvereinbar ist und auch wohl nicht einmal unter dem Aspekt einer rein ökonomisch ausgerichteten Erhebung zu den gesuchten Informationen führen kann, ist nachzulesen bei A. Blind, Beitrag zur Statistik der Berufs-und Erwerbstätigkeit, in: AStA, 51. Bd. (1967), S. 244–257.
Vgl. dazu H. Sperling, Die neue Klassifizierung der Berufe, in: WiSta 1961, S. 387 f.; ders., Systematische Stellung und terminologische Probleme der Statistik des Erwerbslebens, in: AStA, 48. Bd. (1964), S. 238–249; A. Blind, Beitrag zur Statistik der Berufs-und Erwerbstätigkeit, a. a. O., S. 251.
Vgl. R. Günther, Statistik des Arbeitsmarktes, des Arbeitsnachweises, der Arbeitslosigkeit, der Arbeiterwanderungen, in: Gebiete und Methoden der amtlichen Arbeitsstatistiken in den wichtigsten Industriestaaten; Beiträge zur Arbeitsstatistik Nr. 12, bearb. im StRA, Berlin 1918, S. 5–111.
Vgl. H. Schubnell, Die Volks- und Berufszählung 1961, Methodische und organisatorische Probleme, in: AStA, 46. Bd. ( 1962 ), S. 22–41.
Die der Auszählung zugrunde liegenden Durchschläge von „Einheitswertbescheiden“ dürfen die Namen und Anschriften der Steuerpflichtigen nicht enthalten; vgl. Art. 7 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.8. 1965, BGB1. I, S. 851.
G. Fürst und Mitarbeiter, Unternehmen, fachliche Unternehmensteile und örtliche Einheiten als Grundlage für die statistische Darstellung wirtschaftlicher Tatbestände, in: WiSta 1957, S. 651.
Vgl. StRA, Konzerne, Interessengemeinschaften und ähnliche Zusammenschlüsse im Deutschen Reich 1926, Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches Nr. 1, Berlin 1927.
Wie wenig über die hieraus erwachsende Abhängigkeit der einzelnen Unternehmen von anderen (marktbeherrschenden) Wirtschaftseinheiten statistisch nachzuweisen ist, bezeugen die unergiebigen Bemühungen um Aufhellung der Konzentrationsvorgänge beim Verein für Socialpolitik; vgl. H. Arndt (Hrsg.), Die Konzentration in der Wirtschaft, Berlin 1960 (Schr.Ver.Socpol., NF, Bd. 20/I—III) und insbesondere den Bericht über die Verhandlungen zum gleichen Thema (Schr. Ver.Socpol., NF, Bd. 22). — Gleiches gilt von dem amtlichen „Bericht über das Ergebnis einer Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft“. Vgl. Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, Drucksache 56/2320, bes. S. 11 und 15. — DaB die amtliche Statistik den wirklichen Vorgängen „nicht einfach nachhinken” sollte, wird von W. G. Herrmann begründet: „Da das Unternehmensrecht von den Konzernen eine gewisse Publizität verlangt, sollten Ansätze zu einer Statistik der verbundenen Unternehmungen nicht mehr unmöglich sein…“ W. G. Herrmann, Moderne Industrie in der Statistik, in: AStA, 51. Bd. (1967), Heft 2/3, S. 273.
Vgl. zum Grundsätzlichen und zu einigen weiterführenden Überlegungen H. Spilker, Probleme der Zuordnung nach dem „Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit“, in: AStA, 51. Bd. (1967), H. 2/3, S. 187–210.
Vgl. V. Chesi, Struktur und Funktionen der Handwerksorganisation in Deutschland seit 1933. Ein Beitrag zur Verbandstheorie, in: Untersuchungen über Gruppen und Verbände, Hrsg. G. Weippert, Bd. 4, Berlin 1966 und die dort aufgeführte Literatur S. 231–245.
Reichssiedlungsgesetz vom 11. B. 1919, RGB1. I, S. 1429 unter III a; sowie Gesetz zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung vom 15. 5. 1953, BGB1. I, S. 224.
Flüchtlingssiedlungsgesetz vom 10. B. 1949, Wirtschaftsrat, WiGB1., S. 231; Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953, BGBl. I, S. 201 (jetzt in der Fassung vom 14. B. 1957, BGB1. I, S. 1215 ).
Die amtlichen Nachweise erfolgen seit 1962 nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) in der Fassung vom 23. 10. 1961, BGBl. I, S. 1883.
Vgl. zur Geschichte der Agrarstatistik K. Ritter, Art. „Landwirtschaftsstatistik“, in: HwbStw, 6. Bd., 4. Aufl., S. 238–248; H. Strecker, Moderne Methoden in der Agrarstatistik, a. a. O., S. 7–12 sowie S. 17.
Vgl. Kapitel 23.21. Diese Informationen sollen aus einer Statistik der Einheitswerte des Grundbesitzes gewonnen werden, die in Verbindung mit fiskalischen Hauptfeststellungen zum 1. 1. 1964 durchgeführt wird. Da eine Neubewertung seit 1935 nicht erfolgt war, ist mit statistischen Ergebnissen wohl nicht vor 1970 zu rechnen. Vgl. StBA, Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik, a. a. O., S. 124.
Als Dienstland gelten Bodenflächen, die einem weltlichen oder kirchlichen Beamten (Förster, Geistlicher, Lehrer, Administrator usw.) zur selbständigen Nutzung überlassen worden sind. — Als Heuerlingsland (besonders in den Regierungsbezirken Osnabrück und Münster) gelten Ländereien, die vom Betriebsinhaber auf Grund eines Heuerlingsvertrags zur selbständigen Nutzung von einem benachbarten Bauern oder Großgrundbesitzer zusammen mit Wohnhaus und Stallung in Pachtform und mit der Verpflichtung übernommen werden, dafür jährlich 100–200 Tagewerke auf dem Hofe des Verpächters zu arbeiten. Vgl. StBA, Größen und Besitzverhältnisse der land-und forstwirtschaftlichen Betriebe, in: StBRD, Bd. 21/2.
Vgl. über die von Ernst Engel vorbereitete Gewerbestatistik (die der Unterrichtung über Selbständigkeit und Abhängigkeit der Gewerbetreibenden und Arbeiter von Zwischenmeistern, Verlegern und Fabrikkaufleuten dienen sollte) sowie über die Gewerbezählungen des StRA in den Jahren 1882, 1895, 1907, 1917 und 1927: R. Meerwarth, Einleitung in die Wirtschaftsstatistik, Jena 1920, S. 6–52.
Dank der genannten drei Anschlußerhebungen zur Arbeitsstättenzählung des Jahres 1961 liegen demnach für sämtliche Teilbereiche des Unternehmenssektors, mit Ausnahme des Bankwesens, einheitlich konzipierte Strukturdaten aus dem Zeitraum 1960–1963 vor, die über die Rahmenerhebungen der AZ untereinander verbunden werden können.
G. Fürst, Der deutsche Beitrag zum Weltindustriezensus, in: WiSta, 1963/5, S. 255 ff.; sowie StBA, Fachserie D, Einzelveröffentlichungen, Heft 1: Methodische Einführung in den gesamten Zensus und vorläufige Unternehmensergebnisse für die Industrie ohne Bauindustrie 1966.
Vgl. E. Wagemann, Konjunkturlehre — Eine Grundlegung zur Lehre vom Rhythmus der Wirtschaft, Berlin 1928, u. a. S. 131/32.
Vgl. R. Wagenführ, Die Industriewirtschaft, in: Schriften des Instituts für Konjunkturforschung, Heft 3, Jg. 1932, S. 530 ff.
Hier dürfte in der Regel der Umsatz als Orientierungsgröße für die Zuordnung herangezogen werden, womit weder der Marktanteil noch der Nettoertrag für die Handelsreihe zutreffend wiedergegeben wird. Vgl. R. Schulz, Die wirtschaftliche Struktur der Handelsvermittlung, in: WiSta, 1963, S. 736–741. Damit ist auch hier die Brauchbarkeit von Prozeßgrößen zur Kennzeichnung der Wirtschaftsstruktur als ZirkelschluB erwiesen. (Vgl. Kap. 23.23.)
Vgl. A. E. Lüke, Art. „Bankenstatistik“, in: HDSW, Bd. I, 1956, S. 568–571, sowie die Strukturübersicht über die Gesamtheit der berichtspflichtigen Kreditinstitute in Tabelle 15.
Vgl. R. Schulz, Zur wirtschaftlichen Struktur des Gaststätten-und Beherbergungsgewerbes, in: WiSta, 1962, S. 394–399. Dort werden auch Ausführungen über das Erhebungsverfahren und die damit verbundene Gefahr einer Untererfassung gemacht.
Über diese Zusammenhänge kann im Rahmen dieses Lehrbuches nicht eingehend berichtet werden. Es sei deshalb auf folgende Beiträge im „Kompendium der Volkswirtschaftslehre“ (Band 2, Göttingen 1968) hingewiesen, in denen die Stellung des Staates bezüglich der Struktur-und Prozeßpolitik erörtert wird: G. Gäfgen, Allgemeine Wirtschaftspolitik, a. a. O., S. 117–204; E. Dürr, Prozeßpolitik, a. a. O., S. 205–286; H. St. Seidenfus, Sektorale Wirtschaftspolitik, a. a. O., S. 287–352; W. Ehrlicher, Finanzwissenschaft, S. 353–427, hier besonders S. 395 ff. ioa) Vgl. I. Esenwein-Rothe, Wirtschafts-und Sozialstruktur, a. a. O., S. 755, Zusammenstellung für die Investitionen der Jahre 1950–1961.
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Esenwein-Rothe, I. (1969). Strukturstatistik. In: Allgemeine Wirtschaftsstatistik — Kategorienlehre —. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02302-9_2
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