Zusammenfassung
Im europäischen Kulturkreis hat die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ihren Ursprung in der Landwirtschaft. Der Grundbesitz war die wichtigste Einkommensquelle der Landesherrn. Die Einkünfte wurden sowohl durch Bewirtschaftung und Verpachtung als auch, insbesondere später, infolge der veränderten politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in zunehmendem Maße durch Veräußerung des Grundbesitzes erzielt. So verminderte sich zum Beispiel der ursprünglich sehr große preußische Domänenbesitz bis zum Jahr 1930 auf 300 000 ha, das sind 2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche118.
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Literatur
Schnettler, a. a. O., S. 305.
Bundesschatzministerium, Der Bund als Unternehmer, Bad Godesberg 1962, S. 24 ff.
Albers, a. a. O., S. 343.
Vgl. Sogemeier, M., Die öffentliche Hand in der privaten Wirtschaft, Berlin 1926, und Frentzel, Gerhard, Die Industrie-und Handelskammern und ihre Spitzenorganisation in Staat und Wirtschaft, in: Die. Verantwortung des Unternehmers in der Selbstverwaltung, Festschrift des DIHT aus Anlaß der 100-Jahr-Feier, Frankfurt am Main 1961, S. 114.
Sonnenfels, Joseph von, Grundsätze der Polizey, Handlungs-und Finanzwissenschaft, II. Theil, Wien 1771, S. 157, zitiert nach Keller, Theo, Die Einnahmen aus privatwirtschaftlich betriebenen und öffentlich-wirtschaftlichen Unternehmungen, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Bd., Tübingen 1956, S. 164.
Smith, Adam, An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, Vol. II, London 1776, S. 329 f,zitiert nach Keller, a. a. O., S. 165.
Knies, Karl, Telegraph als Verkehrsmittel, 18S7, S. 247, zitiert nach Keller, a. a. O., S. 165.
Wagner, Adolph, Artikel »Staat (in nationalökonomischer Hinsicht)«, HWSt., 1911, S. 727 ff., zitiert nach Keller, a. a. O., S. 165.
Frentzel, Gerhard, Die Industrie-und Handelskammern und ihre Spitzenorganisation in Staat und Wirtschaft, in: Die Verantwortung des Unternehmers in der Selbstverwaltung, Frankfurt 1961, S. 114 und Keller, Theo, Die Einnahmen aus privatwirtschaftlich betriebenen und öffentlich-wirtschaftlichen Unternehmungen, Handbuch der Finanzwissenschaft, z Bd., Tübingen 1956, S. 163 if.
Stat. Jahrbuch 1962, S. 441.
Das Jahr 1959 wurde gewählt, weil sich das Rechnungsjahr 1960 nur über neun Monate erstreckte und die Ergebnisse des Jahres 1961 noch nicht veröffentlicht sind.
Die Konzessionsabgaben erscheinen in den Haushaltsplänen der Gemeinden als Einnahmen bei Einzelplan 8 „Wirtschaftliche Unternehmen“. Sie sind nach einer Mitteilung des Stat. Bundesamtes in dieser Zahl enthalten, und zwar mit insgesamt 449 Mill. DM; 110 kamen aus der Elektrizitätsversorgung, 10 aus der Gasversorgung, 7 aus der Wasserversorgung und 170 aus den kombinierten Versorgungs-und Verkehrsunternehmungen.
Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952, BGBl. I, S. 7.
vgl. Miksch, Leonhard, Wettbewerb als Aufgabe, Bad Godesberg 1947, S. 105: »Ressortpatriotismus und Zusammenhalt einer öffentlichen Verwaltung genügen durchaus, um ein Vorhaben zu begründen, das dem eines privaten Monopols so ähnlich ist wie ein Ei dem andern.«
Vgl. ferner Ottmann, Karl, Gedanken zum gemeinwirtschaftlichen Tarif, in: Internationales Archiv für Verkehrswesen, B. Jahrgang 1956, S. 171. Der frühere Präsident des Hauptprüfungsamtes der DB weist darauf hin, daß die Eisenbahnen in Deutschland illegal »unter Wasser schießen«, d. h., daß sie sich im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsunternehmungen nicht an die staatlich vorgeschriebenen Preise halten.
Es gibt Bereiche, in denen Monopole technisch und ökonomisch zweckmäßig sein können, zum Beispiel beim Schienenverkehr, Post-und Fernmeldeverkehr, bei der Energie-und Wasserversorgung, Wasserableitung u. a. m.
Rittig, Gisbert, Art. »Sozialisierung«, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, a. a. 0., 9. Bd., S. 457
Ritschl spricht von »Hechten im Karpfenteich«.
Private Unternehmungen in den USA, die Kollektivbedürfnisse befriedigen, wie zum Beispiel der Fernsprechverkehr, Public Utilities genannt, werden von öffentlich-rechtlichen Kommissionen kontrolliert. Ihre Mitglieder, im allgemeinen unabhängige Fachleute, werden vom Staat berufen.
Hamm, Walter, Wettbewerb für die Elektrizitätsmonopole, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 257 vom 4. November 1961, S. 5, und Mitteilungen der Interexekutiven Arbeitsgruppe für energiepolitische Fragen, Dok. Nr. 4204/61 d.
Hamm, Walter, a. a. O., S. 258 if. Heft 11/
Ritschl a. a. O.
o vgl. Hamm, a. a. O., S. 48 ff.
Hellwig, Fritz, Die öffentlichen Unternehmen in privatwirtschaftlicher Sicht, in: Die öffentliche Wirtschaft, Nr. 5, Berlin 1955, S. 27.
Ritschl, Hans, Artikel »t5ffentliche Unternehmungen«, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, lo. Bd., Stuttgart-Tübingen-Göttingen 1959, S. 515 (Sperrungen vorn Verfasser).
Definition der Gruppe A des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesverkehrsministerium, zitiert auch Napp-Zinn, Die Prinzipien der Gemeinwirtschaftlichkeit in ihrer Anwendung auf die Verkehrsträger, in: Handbuch der öffentlichen Wirtschaft, I. Bd., Stuttgart 196o, S. 207.
Inwieweit diese Feststellung zutrifft, zeigt der folgende Vergleich der gegenwärtig gültigen Sozialermäßigungen in der 5-Tage-Woche mit den allgemeinen Rabatten je Arbeitstag.
Napp-Zinn, a. a. O., S. 223.
Gutachten der Brand-Kommission, S. 46.
Predöhl, Andreas, Verkehrspolitik, Göttingen 1958, S. 242.
Hamm, Walter, Artikel »Schiene und Straße tun sich nicht weh«, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom lo. April 1962 sowie »Kesseltreiben gegen private Omnibusunternehmer« in der FAZ vom 27. Februar 1962 und »Alarmierende Zustände im Omnibusverkehr« in der FAZ vom 14. April 1962.
Vgl. Jürgensen, Harald, Beitrag »Verkehrspolitik und Raumplanung«, in Heft 75 der Schriftenreihe des Deutschen Industrie-und Handelstages »Raumordnung, Landesplanung, Städtebau«, Bonn 196x, S. 147 ff.
Zitiert nach Littmann, Hans-Eduard, Artikel Gemeinwirtschaft, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Bd. II, Stuttgart 1958, S. 2172.
Vgl. auch § 7o des Aktiengesetzes und das Mitbestimmungs-und Kündigungsrecht in der BRD sowie Gutenberg, a. a. O., S. 369.
Vgl. Rittig, Gisbert, Die Bedeutung der öffentlichen Wirtschaft in der BRD, a. a. O., S. 71, ähnlich Brauer, Max, Offentliche und private Wirtschaft, Hamburg 1947.
Ritschl, Hans, Die öffentlichen Unternehmen in der Marktwirtschaft, Heft 5, Berlin 1955, S. 10 (Sperrung vom Verfasser).
Das Kostendeckungsprinzip besagt, nach der Kostenersatztheorie des Gebührenrechts, daß Leistung und Gegenleistung unter dem Gesichtspunkt der verursachten Kosten einander scharf gegenüberzustellen sind. In der Fachliteratur der Kommunalwirtschaft wird der Begriff Kostendeckung im Hinblick auf mögliche Gewinne ungenau interpretiert.
Von 1956 bis 1961 hat sich die Zahl der beförderten Personen im Straßenbahn-und Omnibuslinienverkehr von 5556 Mill. auf 5754 Mill., die Zahl der geleisteten Personenkilometer im Zeitraum 1956 bis 1960 von 32 290 Mill. km auf 35 370 Mill. km erhöht, trotz des zunehmenden Individualverkehrs auf der Straße. (Vgl. Stat. Jahrbuch 1962, S. 349.)
Pr. OVG, Bd. 51, S. 6i; Bd. 66, S. 163.
Vgl. Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 23. März 1962 — Az. r K 152/61 und des OVG Rheinland-Pfalz v. 14. März 1963 — Az. 1 A 33/62.
Mitteilung der Interexekutiven Arbeitsgruppe für energiepolitische Fragen, a. a. O. Ferner Ergebnisse der Untersuchung einer internationalen Sachverständigengruppe der EWG-Kommission (Prof. Th. Wessels) Herbst 1962.
In der Elektrizitäts-und zum Teil auch in der Gaswirtschaft wird der Preis nach installierter Leistung und nach der bezogenen Menge aufgespalten. Da sich die erzeugte Energie nur in geringem Umfang speichern läßt, wird darüber hinaus der gleichmäßige Verbrauch sowie der Bezug in der Nacht honoriert und ein über Normgrößen hinausgehender Spitzenbedarf zusätzlich berechnet.
° Vgl. Kirchgässer, Wilhelm, Die Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen im Verkehrswesen der BRD, Duisburg-Ruhrort 1962, S. 25 ff.
Dittmer, Heinz, Kalkulatorische Abschreibung als Grundlage der Kostenrechnung in der kommunalen Versorgungswirtschaft, Art. in: Kommunalwirtschaft, Düsseldorf. Heft i i /1963, S. 5007.
Eigenbetriebsverordnung vom 21. November 1938 (RGBI. I, 165o).
Weitere Ausführungen hierzu S. 84 if.171 Blick durci die Wirtschaft vom 26. r. 6o.
Ritschl, Hans, Offentliche Unternehmungen, a. a. O., S. 5o8.
Vgl. Gerloff, Wilhelm, Grundlegung der Finanzwirtschaft, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, Tübingen 1952, 2. Auflage, S. S7 ff.
S. § 7o des Aktiengesetzes sowie des Mitbestimmungs-und Kündigungsrechts in der BRD; vgl. ferner Gutenberg, Erich, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, erster Band, Die Produktion, zweite Auflage, Berlin-Göttingen-Heidelberg 1955, S. 369 f.
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Horak, H. (1964). Ziele und Führungsprobleme öffentlicher Unternehmungen. In: Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Probleme. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02278-7_3
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