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Zusammenfassung

Das Jahrzehnt, das auf die Berggesetznovelle von 1892 folgt, ist gekennzeichnet durch zwei bedeutsame Entwicklungen: einen anhaltenden starken Aufschwung der Industrie und die Organisation der Bergleute in Gewerkschaften. Durch beide wurde die sozialpolitische Situation im Ruhrbergbau tiefgreifend umgestaltet. Kennzeichnend für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahrzehnt war die zunehmende Konzentration der Betriebe, die sich in zwei Richtungen vollzog: Die Durchschnittsgröße des einzelnen Betriebs nahm zu, indem kleinere Zechen durch Fusion zu größeren und infolgedessen leistungsfähigeren Anlagen vereinigt oder aber von großen Werken aufgekauft und dann stillgelegt wurden, damit ihre Beteiligungsziffer am Kohlensyndikat auf andere Zechen übertragen werden konnte. Ein viel wichtigerer Vorgang war jedoch die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Konzentration, die zu einer Konzern- und Trustbildung größten Stiles führte. So konnten im Jahre 1907 vier große Aktiengesellschaften ein Drittel der gesamten Produktion des Reviers auf sich vereinigen 260. Hinzu traten die gewaltigen Familienunternehmungen (Haniel, Krupp, Stinnes, Thyssen). Die Statistik des Oberbergamtes zählte für das Jahr 1907 156 Gruben; dem Kohlensyndikat gehörten zur gleichen Zeit jedoch nur 76 Mitglieder an, wobei die Familienzechen zum Teil noch als einzelne Mitglieder gezählt waren.

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Referenzen

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Kirchhoff, H.G. (1958). Die Reform der Staatlichen Bergaufsicht. In: Die staatliche Sozialpolitik im Ruhrbergbau 1871–1914. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02235-0_7

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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