Zusammenfassung
Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Bundestages und des Bundesrates zwingt zur Prüfung, was geschehen würde, wenn der Bundestag und der Bundesrat nicht zusammentreten könnten oder wenn dies bei einem der beiden Organe der Fall wäre. Mitglieder des Bundesrates sind allein amtierende Länderminister; ihre Anwesenheit in den Lände, insbesondere die Leitung der großen Verwaltungen wird sie davon abhalten, ihre Aufgaben als Bundesratsmitglieder wahrzunehmen. Auch das Zusammentreten des aus mehr als 500 Mitgliedern bestehenden Bundestages ist in Krisenzeiten nicht gesichert.
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© 1966 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen
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Schäfer, F. (1966). Der Gemeinsame Ausschuß (Das Notparlament). In: Die Notstandsgesetze. Demokratische Existenz, vol 15. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02192-6_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02192-6_9
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00279-6
Online ISBN: 978-3-663-02192-6
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