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Part of the book series: Veröffentlichungen des Arnold-Bergstraesser-Instituts ((OP,volume 8))

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Zusammenfassung

Die wissenschaftlichen Institute des Deutschen Reiches im Ausland bildeten die Anfänge einer deutschen Auslandskulturpolitik. Das Deutsche Reich setzte auf diesem Gebiet die Entwicklung fort, die der Norddeutsche Bund und Preußen begonnen hatten.

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Anmerkungen zu den Seiten 104 – 175

  1. Schreiber, Wissenschaftspolitik... S. 27, mit weiteren Quellenangaben.

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  2. Anlagen zu den Verhandlungen des Reichstages, Denkschriften: Bd. 245 von 1908, Aktenstück Nr. 583, Bd. 253 von 1909, Aktenstück Nr. 1121; Bd. 272 von 1910, Aktenstück Nr. 191; Bd. 298 von 1914, Aktenstück Nr. 48; Bd. 320 von 1914–1918, Aktenstück Nr. 634.

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  3. Unter Mitwirkung namhafter Kunstforscher rief der Verein Veröffentlichungen ins Leben. Bekannt wurden damals vor allem die italienischen Forschungen. Unter anderem gab das Institut die Korrespondenz Michelangelos heraus sowie eine Bibliographie der Veröffentlichungen über Florenz seit 1890.

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  4. Denkschriften in den. Anlagen zu den Reichstagsprotokollen: Bd. 245, Aktenstück Nr. 583; Bd. 240 Aktenstück Nr. 214; Bd. 253, Aktenstück Nr. 121; Bd. 298, Aktenstück Nr. 243; Bd. 320, Aktenstück Nr. 643.

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  5. vgl. die Denkschriften in den Anlagen zu den Reichstagsprotokollen: Bd. 253, Aktenstück Nr. 1121; Bd. 272, Aktenstück Nr. 191; Bd. 298, Aktenstück Nr.243;Bd. 320, Aktenstück Nr. 643.

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  6. Mit Friedrich Althoff begann im preußischen Kultusministerium eine neue Ära. Althoff schuf den größten Teil der für die experimentelle Forschung neu benötigten Arbeitsstätten durch Angliederung von technischen, medizinischen, naturwissenschaftlichen Lehr- und Forschungsinstituten an die preußischen Hochschulen. Er baute aber auch die hochschulfreien Institute aus und vermehrte sie.

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  7. Eduard Sachau, Denkschrift über das Seminar für orientalische Sprachen, Berlin 1912;

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  8. Arnold Sachse, Friedrich Althoff und sein Werk, Berlin 1928, S. 274–277;

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  9. Heinrich Pohl, Die deutsche Auslandshochschule, Tübingen 1930; Georg Schreiber, Zwischen Demokratie und Diktatur; ders. , Wissenschaftspolitik. . . S. 29; Griewank, Aus den Anfängen. . . S. 235; ders. , Staat und Wissenschaft. . . S. 28.

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  10. Diesem Ziel dienten eigene wissenschaftliche Unternehmungen im Dienst und im Auftrag anderer deutscher wissenschaftlicher Anstalten, Unterstützung deutscher, in Ägypten arbeitender Forscher, wissenschaftliche Auskünfte an die deutschen Akademien und an einzelne Gelehrte, die Vorbereitung und Durchführung des Internationalen Archäologischen Kongresses im April 1909. (Vgl. Denkschrift über die wissenschaftlichen und künstlerischen Unternehmungen des Reiches, Reichstagsprotokolle (Anlagen), Bd. 253, Aktenstück Nr. 1121.)

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  11. K. Griewank, Wissenschaft und Kunst in der Politik Kaiser Wilhelms I. und Bismarcks, in: Archiv für Kulturgeschichte, Bd. 34 1952, S. 307.

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  12. bei Griewank, Wissenschaft und Kunst. . . S. 305.

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  13. Schreiber, Wissenschaftspolitik. . . , S. 29; Griewank, Staat und Wissenschaft. . . , S. 19.

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  14. Der Fonds betrug von 1894 bis 1917 jährlich 200. 000, — M. (vgl. Reichstagsprotokolle, Anlagen. Bd. 205, S. 453)

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  15. Abgedruckt in der Vossischen Zeitung vom 12. Dezember 1915 und in: “Die Propaganda als politisches Instrument” von Edgar Stern-Rubarth, S. 108, und in: Görres-Lexikon, Spalte “Auslandskulturpolitik”; vgl. auch die Rede von Prof. Karl Lamprecht, gehalten am 7. Oktober 1912 auf der Tagung des Verbandes für Internationale Verständigung zu Heidelberg über auswärtige Kulturpolitik, gedruckt 1913, Stuttgart.

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  16. Richard Mitterer, Das deutsche Auslandsschulwesen, Bamberg 1957, S. 5.

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  17. ebd. 5. 8.

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  18. Boelitz-Südhof, Die deutsche Auslandsschule, Berlin-Leipzig 1929, S. 19.

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  19. Boelitz-Südhof, ebd. , und Koch, Deutsche Lehrer in der kulturellen Auslandsarbeit, Frankfurt/M. 1959, S. 67.

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  20. Am bekanntesten unter den deutschen Auswanderern nach Südamerika wurde Karl Anwandter, der 1850 mit einer größeren Gruppe Gleichgesinnter nach Valdivia in Chile auswanderte und dort eine blühende Kolonie gründete. (vgl. Mitterer, Auslandsschulwesen. . . S. 9)

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  21. vgl. Koch, Deutsche Lehrer. . . S. 66, und Boelitz-Südhof, Auslandsschule. . . S. 10.

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  22. Schmidt-Boelitz, Aus deutscher Bildungsarbeit im Ausland, Langensalza 1927, S. 22.

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  23. Schmidt-Boelitz, ebd. S. 23/24. Um eine Vorstellung von der damaligen Ausbreitung der deutschen Auslandsschulen zu geben, werden einige Beispiele genannt: Die Schülerzahl der deutschen Schule in Antwerpen betrug im Jahre 1891 270, im Jahre 1913 843; in Bukarest 1891 687, 1913 2. 373; in Konstantinopel 1891 380, 1913 742.

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  24. vgl. auchBoelitz-Südhof, Auslandsschule. . . S. 22. — Im Jahre 1912 befanden sich unter rund 2. 400 Schülern der deutschen Schule in Bukarest rund 1. 400 Landesangehörige, in Sofia im gleichen Jahr 247 Schüler, davon 185 Nichtdeutsche; in Madrid waren von 292 Schülern 247 Nichtdeutsche, in Kopenhagen von 529 Schülern 413 Nichtdeutsche.

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  25. Die F ranzosen betrieben ihre Auslandskulturpolitik in erster Linie durch die Verbreitung ihrer Sprache (Alliance Francaise), indem sie darauf vertrauten, daß mit der Sprache auch die französische Geisteswelt verbreitet würde.

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  26. Schmidt-Boelitz, Bildungsarbeit. . . , S. 29 ff.

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  27. Schmidt-Boelitz, ebd. S. 17.

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  28. Mitterer, Auslandsschulwesen. . . S. 12.

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  29. Mitterer, ebd. S. 12; Schmidt-Boelitz, Bildungsarbeit. . . 5. 26, 5. 23.

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  30. Franz Schmidt, Deutsche Bildungsarbeit im Ausland, Braunschweig 1956, S. 23. — Langsam begann das Reich mit einer aktiveren Kulturpolitik. Zur Bewertung der deutschen Arbeit ein kurzer Vergleich mit den Leistungen anderer Nationen: vor 1914 unterhielt z. B. in der Türkei Frankreich ca. zwanzigmal, England fünfmal, Italien zweimal so viele Schulen wie Deutschland. Der italienische Etat für Kulturpropaganda war damals etwa achtmal so groß wie der deutsche Etat (vgl. Mitterer, Auslandsschulwesen. . . S. 13) .

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  31. Schmidt-Boelitz, Bildungsarbeit. . . S. 30.

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  32. Schmidt, Bildungsarbeit im Ausland. . . S. 25.

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  33. Schmidt-Boelitz, Bildungsarbeit... S. 32.

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  34. Schmidt-Boelitz, ebd. S. 33.- Dem Ausland blieb nicht verborgen, daß die deutsche Bildungsarbeit in den letzten Jahren vor dem Krieg zielbewußter betrieben wurde. Am 3. März 1912 machte der Londoner Daily Mail in einem Artikel unter der Überschrift “German Schools in Many Lands” auf diese Entwicklung aufmerksam. Der Verfasser, George Adams, veröffentlichte Einzelheiten über die jüngste Entwicklungund Ausgestaltung zahlreicher deutscher Auslandsschulen in der Absicht, seine Landsleute und die zuständigen Behörden durch diese Hinweise zu warnen. (vgl. Boelitz-Südhof, Auslandsschule... S. 25; ferner Schmidt-Boelitz, Bildungsarbeit... S.31.) Der Verfasser schrieb in diesem Artikel von einem erstaunlichen Erfolg des deutschenAuslandsschulwesens für die deutsche Sache. Das zeigte der deutschen Regierung erneut, welche politische Bedeutung die Kulturarbeit im Ausland, besonders in den deutschen Auslandsschulen, gewonnen hatte. Das ergab sich auch aus einer Denkschrift des Auswärtigen Amtes vom April 1914. Vgl. das die Denkschrift begleitende Schreiben vom 15. Juni 1915 an die kaiserlichen Missionen und Berufskonsularbehörden, in dem es u. a. heißt: “Die Denkschrift ist nicht dem Plenum des Reichstags vorgelegt, sondern nur den Mitgliedern der Budgetkommission mit der Verpflichtung der Geheimhaltung und Rückgabe mitgeteilt worden. Dies ist geschehen, um zu verhindern, daß ihr Inhalt der Öffentlichkeit und damit auch den fremden Regierungen bekannt wird. Eine genaue Kenntnis unserer Bestrebungen auf dem Gebiet des Auslandsschulwesens, wie sie sich aus der Denkschrift ergibt, würde voraussichtlich eine Anzahl dieser Regierungen veranlassen, der Weiterentwicklung der deutschen Schule in ihrem Lande Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Auch könnten diejenigen Staaten, die auf dem Gebiete der Kulturpropaganda im Ausland mit uns im Wettbewerb liegen, durch die Denkschrift zur wirksameren Bekämpfung des deutschen Auslandsschulwesens veranlaßt werden. Endlich besteht die Gefahr, daß die Denkschrift unseren Gegnern eine Handhabe zu politischen Verdächtigungen bieten könnte, wozu die Förderung der deutschen Auslandsschulen durch das Reich bereits wiederholt Anlaß gegeben hat. “ Diese Denkschrift wurde als streng geheim verschickt.

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  35. Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. , Berlin 1914, S. 436.

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  36. Reichstagsprotokolle (Anlagen), Bd. 209, S. 2952, und: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II, S. 436.

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  37. Zu den drei Zuständigkeiten gehörten im einzelnen: 1. Kunst und Wissenschaft A. Internationaler wissenschaftlicher Verkehr, Austausch und Entleihung wissenschaftlicher Werke, literarische Werke, Handschriften aus Bibliotheken und Archiven, internationale wissenschaftliche Kongresse, internationale wissenschaftliche Vereinigungen (Erdmessung, Erforschung der. Luft, der Meere usw. , Erdbebenforschung), zwischenstaatliche wissenschaftliche Vereinbarungen (Stenographie, Esperanto, Kalenderreform usw.), Empfehlungen von Gelehrten, Künstlern, wissenschaftl. und künstlerischen Vereinigungen Auslandsreisen, Veranstaltungen im Ausland. B. Deutsche Kunst- und wissenschaftliche Institute im Ausland (Historisches Institut in Rom, Kunsthistorisches Institut in Florenz, Institut für ägyptische Altertumskunde in Kairo, Evangelisches Institut für Altertumswissenschaft in Jerusalem), Ausgrabungen, Altertumsforschungen (Museen) . C. Vermittlung bei Ankäufen von Kunstwerken für staatliche Sammlungen. Rückgabe und Rückforderung von Kunstwerken, desgleichen von Archivalien, Manuskripten, literarischen Werken. Schutz von Kunst und Naturdenkmälern, Burgen. D. Theaterwesen, Musikwesen, Cinematographie, Sport und Spiele (Olympische Spiele).

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  38. Kirchenwesen Innerdeutsche kirchliche Verhältnisse, Abgrenzung der Kirchengemeinden in den Grenzgebieten. Nachrichten über deutsches und ausländisches Kirchenwesen. Evangelische Gemeinden im Ausland, Anschluß an die Landeskirche, Unterstützungen. Katholisches Kirchenwesen (Vermittlung zwischen Staat und Kurie bei Ernennung von Domherren, Provistenbeschaffung) . Sektenwesen im In- und Ausland (Methodisten, Heilsarmee usw.). Angelegenheiten der Juden (Zionistische Bewegung, Alliance Israélite usw.) . Missionswesen (außerhalb der deutschen Kolonien), evangelische Missionsgesellschaften, katholische geistliche Orden. 3. Schulwesen (einschließlich des Hochschul- und Fachschulwesens) Gleichstellung preußischer und bundesstaatlicher Lehranstalten, Anerkennung von Zeugnissen aus anderen Bundesstaaten, akademische Titel. Vermittlung von Auskünften und Nachrichten über Schulwesen, Hochschulen, Fachschulen zwischen den deutschen und fremden Unterrichtsverwaltungen. Zulassung ausländischer Schüler, Studierender, Lehrer zu deutschen Schulen, Hochschulen und Fachschulen. Besuch ausländischer Unterrichtsanstalten durch deutsche Lehrer, Studenten und Schüler. Deutsches Auslandsschulwesen. Auswahl und Entsendung deutscher Lehrkräfte an deutsche Auslandsschulen. Versorgung der Auslandsschulen mit Lehrmitteln. Verwaltung des “Fonds zur Förderung deutscher Schul- und Unterrichtszwecke im Ausland” (sogenannter Schulfonds, Kap. 6 Titel 14 des Haushalts. Er betrug im Jahre 1919 1, 8 Mio. M). Deutsche Lehrkräfte in ausländischen Diensten (Universität Konstantinopel, Instituto Nacional del Professorado scd. in Buenos Aires u. a.). Sorge für die in die Heimat zurückgekehrten Auslandslehrer. Verwaltung von Stiftungen zum Besten der Auslandslehrer (Schröder-Stiftung, Gräfin Landberg-Stiftung, Steffen-Stiftung). (Akten aus dem politischen Archiv des AA.)

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  39. O. R. Fischer, Die Organisation des auswärtigen Dienstes im alten und neuen Reich, Karlsruhe 1931; vgl. Adolf Morsbach, Die Gliederung der auswärtigen Kulturpolitik, in: Hochschule und Ausland. 1932, H. 9, S. 2.

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  40. Akten des AA, VI A — 230/22; II B 5828 in VI W, Bd. I, Kulturbeirat des AA.

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  41. AnfragP Nr 887, 1. Wahlneriode des Reichstages 1920/21.

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  42. Akten des AA. VI A — 230/22: II B 5828 in VI W, Bd. I, Kulturbeirat des AA.

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  43. Akten des AA. VI W, Kulturbeirat, Bd.I zu VI A 1559/22.

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  44. Dieser Beirat wurde gemäß § 38 des Reichsgesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 gebildet. Der Beirat war zusammengesetzt aus Vertretern der Auswandererfürsorge-Organisation, der Schiffahrt, der Landwirtschaft, von Handel und Industrie sowie wissenschaftlichen Vertretern der Volkswirtschaftslehre. Er trat nach Bedarf zusammen.

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  45. Der Reichsbeirat für das deutsche Schulwesen im Ausland sollte für die Verbreitung von Verständnis, Interesse und Hilfsbereitschaft in der Heimat für das deutsche Schulwesen im Ausland wirken. Er gab aus dem Erfahrungskreis der Mitglieder Anregungen zur Förderung des deutschen Schulwesens durch Volkstumskurse, freie Deutschtumsorganisationen, städtische und staatliche Behörden sowie durch die Regierungen der Länder des Reiches. Sein Mitgliederkreis (insgesamt 20) setzte sich zusammen aus Vertretern der Schulverwaltungen, der einzelnen Länder, der Kirchen, der Kaufmannschaft und der Lehrer. Er trat jährlich ein- bis zweimal zusammen.

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  46. Akten des AA, VI W, Bd. I, Kulturbeirat, VI A Nr. 554/23.

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  47. Akten des AA, VI W — 2322/27.

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  48. Akten des AA, VI W 1927/28.

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  49. Marg. Rothbarth, Geistige Zusammenarbeit im Rahmen des Völkerbundes, Münster i. W. , S.32, 34, 37, 61–64; AktendesAA, VI B — 4018/1926, VI B — 18348/26.

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  50. Reichstagsprotokoll vom 24. Juni 1929.

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  51. Akten des AA, VI B, Bd. III, Nr. 569, betr. Anregungen auf dem Gebiet der Kulturpolitik, AZ: VI B — 14647/27.

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  52. Akten des AA, VI W, Bd. VI, Nr. 1, betr. die Hochschulen und das Studium in Deutschland 1927.

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  53. Dieter Sattler, Deutsche Kulturarbeit im Ausland, Rede anläßlich der Jahrestagung des Instituts für Auslandsbeziehungen, Stuttgart, 14. Januar 1961, Veröffentlichung des Instituts für Auslandsbeziehungen.

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  54. Adolf Morsbach, Deutsche Kulturpolitik im Ausland, in: Volkstum und Kulturpolitik, hsg. von Konen und J. P. Steffes, Köln 1932, S. 246/47.

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  55. Reinhold Schairer, Ausländische Studenten an deutschen Hochschulen, in: Das akademische Deutschland, Berlin 1930, S. 537.

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  56. Morsbach, Kulturpolitik... 5.247.

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  57. Das Archäologische Institut konnte eine vor dem Krieg begonnene Ausgrabung in Athen fortsetzen, weil es von einem amerikanischen Gönner, Gustav Oberländer, dafür Mittel erhielt. Die Fortführung einiger weiterer Ausgrabungen wurde durch die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft ermöglicht. So konnten nach dem Krieg die Arbeiten in Pergamon, Mesopotamien, Uruk Warka und dem palestinensischen Sichem zu Ende geführt werden.

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  58. Schreiber, Wissenschaftspolitik...S. 56; ders. , Not der Wissenschaft... S. 70 ff.

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  59. zum ganzen Folgenden: Gerhard Rodenwaldt, Archäologie als nationale und internationale Wissenschaft, in: Volkstum und Kulturpolitik, Festschrift für Georg Schreiber, Köln 1932, S. 93, 94, 95.

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  60. Durch königliches Dekret wurde am 1. August 1922 die bedingungslose Rückgabe des Instituts verfügt. Nach der Wiedereröffnung am 1. Oktober 1923 berief man den Schweizer Gelehrten Heinrich Bodmer zum Direktor, um dadurch politische Schwierigkeiten zu vermeiden. Bodmer war 10 Jahre am Kunsthistorischen Institut in Florenz tätig. Auf ihn folgte Arthur Haseloff. 1923 konnte im Rahmen des Instituts das Werk über “Florentinische Bildhauer der Renaissance” von Wilhelm von Bode, der Mitarbeiter des Instituts war, in 4. Auflage erscheinen. (vgl. Schreiber, Wissenschaftspolitik... S. 72)

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  61. Eine alleinige deutsche Ausrichtung scheiterte am Widerspruch der italienischen Marine, die den Golf von Neapel nicht freigeben wollte. (vgl. Schreiber, Wissenschaftspolitik... S. 73.) Obwohl das Institut nun eine italienische öffentliche Institution war, blieb es ständig unter der Leitung der Familie Dohrn. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das Deutsche Reich setzte seine Subventionen für das Dohrn-Institut fort. Man arbeitete wie vor dem Ersten Weltkrieg auf internationaler Basis auf der Grundlage des Systems von Arbeitstischen.

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  62. Das Institut war eine private Gründung des ehemaligen Direktors des Berliners Aquariums von 1891. Später unterstand es der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft und dem R. Comitato Talassografico Italiano in Rom. Die Zusammenarbeit erlosch erst mit dem Zweiten Weltkrieg, als das Institut unter einen italienischen Sequester gestellt wurde. (vgl. Schreiber, Wissenschaftspolitik... S. 73)

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  63. Aktenzeichen VI B — 14824/24, Bd. I D, Nr. 569, betr. Kulturpropaganda Deutschlands.

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  64. Akten des AA, Az: VI B — 3843 /23.

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  65. Akten des AA, Az: VI B — 4627/23; ferner Aktenvermerk des AA über die geleistete kulturpolitische Arbeit aus dem Jahre 1923, Az: VI B — 13645/23.

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  66. AZ: VI B Bd. I Nr. 76, betr. Lektoren, 1921 – 1925; AZ: VI W Bd. VI Nr. 1 VI W — 05141/32.

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  67. Walter Zimmermann, Das Auslandsstudium deutscher Studenten, in: Das akademische Deutschland, Berlin 1930, S. 508.

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  68. AZ: VI B — 8072/25 vom 3. Juli 1925.

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  69. Akten des AA VI B — 2683.

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  70. Akten des AA VI B — 8072/25. — Von den bereits geschilderten Grundsätzen der Auswahl der nach Deutschland einzuladenden Studenten sollten — wie das Auswärtige Amt entsprechend Überlegungen des Kuratoriums der Alexander von Humboldt-Stiftung ineinemRunderlaß den deutschen Missionen im Ausland mitteilte — weitgehende Ausnahmen zugelassen werden. Angehörige von Ländern ohne Hochschulen, die deswegen wünschten, das ganze Studium in Deutschland zu absolvieren, sollten auch die Möglichkeit erhalten, über die Alexander von HumboldtStiftung gefördert zu werden. Auch die Besucher mittlerer Fachschulen, z. B. von Maschinenbauschulen, Baugewerbeschulenusw. , und anderen Lehranstalten sollten von einer Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung nicht ausgeschlossen werden. Man sollte sogar begabten Söhnen hervorragender Ausländer, deren Heimatschulen den Ansprüchen an Höhere Schulen in Deutschland nicht genügten, den Besuch höherer Gymnasialklassen in Deutschland durch Stipendien ermöglichen. Wenn auch all diesen Gruppen aus den verfügbaren Mitteln nicht immer für die ganze Zeit in Deutschland ein freies Studium ermöglicht werden konnte, so glaubte man doch, ihnen für einige Zeit mit der Gewährung ausreichender Stipendien eine willkommene Beihilfe zu leisten. Die Auswahl der in Frage kommenden jungen Menschen erfolgte zum großen Teil im Ausland unter Mitwirkung der deutschen Missionen. Man hielt es für zweckmäßig, die Auswahl nicht denRektoren ausländischer Hochschulen zu überlassen, weil man sich nicht darüber sicher war, welche Maßstäbe dann bei der Auswahl zur Geltung kämen (vgl. Akten des AA, VI B — 1283).

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  71. Akten des AA, AZ: VI B — 641.

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  72. Zimmermann, Auslandsstudium... S. 536. — Die Zahlen der ausländischen Studierenden an deutschen Hochschulen betrugen WS 1926/27/ 7. 026; SS 1927: 6. 615; SS 1928: 6. 541; SS 1929: 6. 751. (vgl. Reinhold Schairer, Die Studenten im internationalen Kulturleben, H. 11 der von Georg Schreiber herausgegebenen Schriftenreihe “Deutschland und Ausland”, Münster i. W.)

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  73. Akten des AA, VI B Bd. I Nr. 545 und VI B Nr. 5821/23.

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  74. Die Förderung auslandsdeutscher Studenten wurde von der Alexander von Humboldt-Stiftung in der Regel nicht übernommen, da diese Stiftung als Ziel ausdrücklich die Förderung ausländischer Studenten hatte.

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  75. Akten des AA, VI B Bd. I Nr. 545, AZ: II 2687.

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  76. Akten des AA, VI B Bd. I Nr. 545, AZ: II — 2687.

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  77. Der Reichsanteil an den zu gewährenden Unterstützungen für das Etatjahr 1923 wurde auf ein in 2 Hälften zur Auszahlung gebrachtes jährliches Stipendium im Höchstbetrag von 80. 000, — M festgelegt. Der mit der Verleihung betraute Verein hatte seinerseits mindestens ein Viertel des Reichsanteils, also bei dem Höchstbetrag von 80. 000, — M Reichsanteil 20. 000, — M hinzuzufügen. 1923 wurde vom Reich ein Betrag von 40 Mio. Mark, also insgesamt die Reichsanteile für 500 Stipendien überwiesen. Die Bewerber Latten sich mit ihren Gesuchen an einen der Vereinigten Fürsorge angeschlossenen Verein zu wenden. Diesem Verein oblag die Verpflichtung, die Würdigkeit des Bewerbers und die Zuverlässigkeit seiner deutschen Gesinnung zu prüfen und unter Nachweis des eigenen Zuschusses die Gewährung des Reichsanteils bei der Vereinigten Fürsorge zu beantragen. Der Reichtsanteil wurde dem Stipendiaten zunächst zinslos als Darlehen überlassen. Er hatte einen Verpflichtungsschein auszufüllen. Für den Fall der Ansiedlung im Auslande wurde das Darlehen als verlorener Zuschuß gelöscht. Nach der Währungsumstellung wurden noch etwa 200 Hochschulstudierende und 20 Schüler Höherer Lehranstalten und Fachschulen durch die Gewährung von Stipendien bis zu 300, — RM pro Semester bei ihren Studien an deutschen Lehranstalten gefördert.

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  78. Akten des AA VI B Bd. 1 Nr. 545.

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  79. Nach einem Runderlaß des Auswärtigen Amtes an mehrere ausländische Vertretungen sollten nach 1925 folgende Stipendien für Gebiete mit deutschen Minderheiten vergeben werden: Die Missionen wurden gebeten, diese Angelegenheit in streng vertraulichem Rahmen mit den beteiligten deutschen Verbänden zu regeln. Außerdem war vorgesehen, die an ausländischen Hochschulen studierenden und im Ausland wohnenden Reichsdeutschen zu fördern, auch wenn sie den ausländischen Organisationen nicht angeschlossen waren. (Akten des AA VI B Bd. I Nr. 545, VI B Nr. 3989, Runderlaß vom 6. Juni 1925, sowie Bd. II Nr. 545 (Abschrift des zitierten Runderlasses)

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  80. Es kam deswegen zu kleinen Rivalitäten zwischen dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der Alexander von Humboldt-Stiftung. Als der Deutsche Akademische Austauschdienst die Alexander von Humboldt-Stiftung bat, die Auswahl der amerikanischen Stipendienträger der Stiftung ihm zu überlassen, lehnte die Stiftung diesen Wunsch ab. Es kam in der folgenden Zeit jedoch zu einer engen Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der Alexander von Humboldt-Stiftung.

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  81. Fritz Wertheimer, Auslandsdeutsche Studierende an deutschen Hochschulen, in: Das akademische Deutschland, S. 536.

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  82. Akten des AA, AZ: VI W — 6125/35, Bd. VI W, betr. Studentenaustausch, Allgemeines.

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  83. Zimmermann, Auslandsstudium... S. 508 u. 514.

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  84. Im Jahre 1929 ermächtigte das Parlament durch den “Rhodes Trust Act” die Trustees, neue Scholarships zu schaffen. Dies geschah in demselben Jahr durch die Errichtung von 2 Scholarships im Jahr für Deutsche, wiederum auf die Dauer von 3 Jahren. Die ersten beiden deutschen Nachkriegsstipendiaten sind im Oktober 1930 in Oxford immatrikuliert und die letzten im Oktober 1938. Die bereits für Oktober 1939 gewählten deutschen Stipendiaten haben naturgemäß von den Stipendien keinen Gebrauch mehr machen können. Im Zweiten Weltkrieg hat das Parlament nicht mehr eingegriffen, sondern hat es den Rhodes Trustees überlassen, die Stipendien für Deutsche zu suspendieren. Es sind seitdem von mehreren Seiten — auch von England aus — Versuche gemacht worden, die Trustees zur Wiederbelebung der Stipendien für Deutsche zu veranlassen. Die Trustees, die völlig unabhängig sind, haben dies immer verweigert, zunächst mit dem Argument, daß keine Mittel vorhanden wären und später mit dem Hinweis darauf, daß es dem ursprünglichen Geist des Testaments von Cecil Rhodes mehr entspräche, die verfügbaren Mittel für die neuen Mitglieder des British Commonwealth of Nations in Afrika und in anderen Gegenden zu verwenden. (in: Times v. 4. Okt. 1963; Geoffrey Elton, The first 50 years of the Rhodes Trust and the Rhodes Scholarships 1903–1953, Oxford 1956.)

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  85. Akten des AA VI W 05141/32 und VI W Bd. I Nr. 1 betr. Deutsche Akademisch-Pädagogische Vermittlungsstelle in Frankreich.

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  86. Schairer, Studenten i. internat. Kulturleben... S. 523.

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  87. ebd. S. 538.

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  88. Akten des AA VI W Bd. 13 Nr. 1 betr. Hochschulen und Studium in Deutschland, AZ: VI W — 7894/29.

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  89. 86)Akten des AA VI D — 4290 — VI — 3029.

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  90. Während des Krieges wurden vom Auswärtigen Amt mehrere Propagandaschriften herausgegeben wie: “Sind wir Barbaren? “ Nach dem Krieg wurden in den beginnenden zwanziger Jahren Broschüren vertrieben wie: “Die Greueltaten der Franzosen in Dortmund”. Man stellte jedoch bald fest, daß diese Propagandaschriften häufig nur das Gegenteil von dem erreichten, was sie bezweckten. (vgl. Akten des AA IX D Nr. 2459 betr. Bücherpropaganda.)

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  91. Akten des AA VI D 4290; VI D 115; VI W 6114.

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  92. Die Bücherarbeit der Franzosen im Ausland wurde zu einem großen Teil von dem großen französischen Auslandsverlag “Maison du Livre F rançais” bestritten. Diesem Verlag waren 150 französische Verlagsanstalten angeschlossen. Er hatte in zahlreichen Ländern eigene Vertreter und Agenturen. Dieser französische Verlag betrieb eine systematische Auslandswerbung. Er stellte vor Ausstellungen den

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  93. Buchhandlungen des Ausstellungsortes die ausgestellten Werke kostenlos zur Verfügung und überließ sie ihnen zum kommissarischen Verkauf mit 40 % Rabatt.

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  94. Akten des AA VI D — 4290; VI D — 115.

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  95. Akten des AA VI — 3092; Hans Freytag, Über deutsche Kulturpolitik im Ausland, in: Deutsche Rundschau, Jhrg. 55 1929, H. 11, S. 103/104. (Hans Freytag war Gesandter und Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes.)

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  96. Akten des AA VI W — 6114; VI B — 10119 a.

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  97. Akten des AA VI B — 13645/23; VI B — 14824/24; Freytag, Über deutsche Kulturpolitik. . . S. 105.

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  98. Aktendes AA VI B — 13645; VI B — 14824/24; Freytag, Über deutsche Kulturpolitik. . . 5. 105.

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  99. Aufzeichnungen des AA, Referat VI D, vom 24. 10. 1922.

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  100. Morsbach, Kulturpolitik. . . S. 248, und Freytag, Über deutsche Kulturpolitik. . . S. 107.

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  101. vgl. A. Jungbluth, Die Entwicklung der anerkannten deutschen Auslandsschulen seit der Jahrhundertwende, in Schmidt-Boelitz, Bildungsarbeit. . . Bd. II, S. 614. 98) Jungbluth, ebd. S. 617.

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  102. B. Gaster, Das deutsche Auslandsschulwesen außerhalb Europas, in: SchmidtBoelitz, Bildungsarbeit. . . Bd. II, S. 6.

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  103. ebd. S. 7.

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  104. ebd. S. 7.

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  105. ebd. S. 8.

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  106. ebd. S. 8, und Mitterer, Auslandsschulwesen. . . 2. Aufl. 1957, S. 15.

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  107. Jungbluth, Auslandsschulen. . . S. 617.

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  108. Mitterer, Auslandsschulwesen. . . 2. Aufl. S. 16, 17. Die erste Zusammensetzung wies 2 Vertreter Preußens und je einen Vertreter aus Bayern, Hessen und Lübeck aus. 1922 kam noch ein Vertreter aus Württemberg und 1923 einer aus Sachsen sowie ein Geschäftsführer hinzu.

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  109. Akten des AA VI B — 14824/24.

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  110. T. Böhme, Die gegenwärtige Lage des deutschen Auslandsschulwesens, in: Monatszeitschrift für Höhere Schulen, Berlin, H. 1/1934, und Mitterer, Auslandsschulwesen. . . 5.19.

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  111. Mitterer, Auslandsschulwesen. . . S. 17/18.

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  112. ebd. S. 18.

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  113. Akten des AA VI B — 14824/24.

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  114. Denkschrift von Paul Roth über “Die frühere Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes”, S. 12 (Aufzeichnung des AA ohne Aktenzeichen.)

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  115. VO über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung u. Propaganda, RGB1. 1933 Bd. I, S. 449.

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  116. vgl. Dieter Sattler, Die Aufgaben der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes (inoffizielle Aufzeichnung des AA, ohne Datum).

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  117. Akten des AA VI W Bd. 25 u. VI W — 0344/35.

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  118. Inoffizielle Aufzeichnung des AA.

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  119. Akten des AA VI W — 5623/35.

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  120. Akten des AA, VI W-5623/35; Denkschrift Roth.

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  121. Akten des AA, VI W — 2837 III/1935.

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  122. Akten des AA, VI W — 3469/35.

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  123. 0) Akten des AA, VI W — 5151/35.

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  124. s. o. S. 137 ff. u. 147 ff.

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  125. Denkschrift Roth, S. 9.

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  126. Akten des AA, AZ: EO VI W — 9054, Bd. 23, S. 6, betr. Hochschulwesen und Studium in Deutschland.

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  127. Akten des AA E O VI W — 9054, Bd. 23, S. 9.

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  128. Akten des AA VI B, Bd. 24, betr. Wissenschaft und Studium in Deutschland.

    Google Scholar 

  129. ebd.

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  130. Akten des AA VI W, Bd. 25, betr. Wissenschaft und Hochschule.

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  131. Akten des AA VI W Bd. 25, betr. Wissenschaft und Hochschule.

    Google Scholar 

  132. vgl. Akten des AA VI W — 9344/35.

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  133. 0) Akten des AA VI W — 6775.

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  134. Denkschrift Roth, S. 8.

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  135. Akten des AA VI W — 12134/35.

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  136. vgl. Akten des AA VI W — 6114/35.

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  137. Denkschrift Roth, S. 9.

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  138. Mitterer, Auslandsschulwesen... S. 20.

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  139. Schmidt, Bildungsarbeit im Ausland... S. 14 ff.

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  140. Denkschrift Roth, S. 13 ff. ; vgl. Mitterer, Auslandsschulwesen... S. 19 ff.

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  141. Mitterer, ebd. S. 21.

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  142. Denkschrift Roth, S. 4.

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  143. Aktenvermerk des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung vom 14. März 1962.

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  144. vgl. Arbeitsring Ausland: Zur Neuordnung der deutschen Kulturbeziehungen im Ausland, Köln 1959, S. 6.

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  145. Jahresbericht des Goethe-Instituts, München 1961/62, S. 31 ff.

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  146. Arbeitsring Ausland... S. 8.

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  147. ebd.

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  148. vgl. auch Studie über den derzeitigen Stand von Organisation, Umfang und Finanzierung der kulturellen Beziehungen der Bundesrepublik zum Ausland, Sommer 1956, von Fritz von Twardowski, S. 5–19.

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  149. vgl. Schreiben des AA, Abt. VI, an das Bundesfinanzministerium vom 16. Oktober 1958 über die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Kulturabteilungen des BMI und des AA.

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  150. Gegenwärtig gehören dem Beirat folgende Persönlichkeiten an: Prof. Hellmut Becker, Dr. Werner Bergengruen +, Prof. Dr. Arnold Bergstraesser +, Dr. Joachim Bodamer, Prof. Dr. Max Braubach, Dr. Max Freiherr von Brück, Prof. Dr. h. c. Hans Frhr. v. Campenhausen, Prälat Bernhard Hanssler, Prof. Dr. Theodor Heuß +, FrauAnnedore Leber, Prof. Dr. Klaus Mehnert, Prof. Dr. Josef Piper, Prof. Dr. Emil Praetorius, Prof. Dr. Wolfgang Schadewaldt, Dr. Johannes Schauff, Frau Dr. Maria Schlüter-Hermkes. (vgl. Bulletin vom 17. 12. 1960, Nr. 236, S. 2282; Liste über die Mitglieder des Kulturbeirates des AA, Stand: 1. 4. 1963.)

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  151. Karl Doka, Kulturelle Außenpolitik, Zürich 1956, S. 36.

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  152. Dieter Sattler, Die Stunde der Kulturpolitik, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. 5. 1960.

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  153. Bisher wurden mit folgenden Staaten Kulturabkommen abgeschlossen: USA (9. 4. 1953), Frankreich (23. 10.1954 und 22. 1. 1963), Spanien (10. 12. 1954), Italien (8.2. 1956), Griechenland (17. 5. 1956), Norwegen (29. 5. 1956), Belgien (24. 9. 1956), Chile (20. 11. 1956), Japan (14. 2. 1957), Türkei (8. 5. 1957), Großbritannien (18. 4. 1958), UdSSR (30. 5. 1959), VAR (11. 11. 1959), Niederlande (27.4. 1961), Pakistan (9.11. 1961), Afghanistan (18. 4. 1961), Kolumbien (11. 10. 1960), Südafrika (11. 6. 1962). Mit Brasilien, Bolivien, Ekuador, dem Irak, mit Iran und Portugal werden Kulturabkommen vorbereitet (Aktenvermerk des AA über Kulturabkommen v. 1. 4. 1963; Aufzeichnung des AA über Aufgaben der Kulturabteilung aus d. Jahre 1958, S. 3). In diesen Kulturabkommen sind ständige gemischte Ausschüsse (Kulturkommissionen) vorgesehen, die denRegierungen Vorschläge für die Durchführung der Abkommenmachen. Solche gemischtenAusschüsse bestehen gegenwärtig im Verhältnis zu folgenden Ländern: Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland, Norwegen, Belgien, Chile, Japan, Türkei, Großbritannien, VAR, Niederlande, Pakistan, Afghanistan, Kolumbien, Südafrika. (vgl. Aktenvermerk des AA über Kulturabkommen vom 1. 4. 1963.) Die Kommissionen haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie können den beteiligten Regierungen nur Empfehlungen geben. Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Einrichtung dieser gemischten Ausschüsse für die Intensivierung der kulturellen Beziehungen zwischender Bundesrepublik und den betreffenden Ländern von großer Wichtigkeit, da in den Sitzungen dieser Kommissionen alle aufkommenden Fragen sachverständig erörtert werden können.

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  154. Sofern durch die Abkommen die Zuständigkeiten der Länder auf dem Gebiet der Gesetzgebungund der Verwaltung nicht berührt werden, ist die Bundeszuständigkeit nicht bestritten (Hermann Mosler, Kulturabkommen des Bundesstaates, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Bd. 16, 1955, S. 23; Maunz, Deutsches Staatsrecht S. 282). Nach Artikel 32, Abs. 1 GG besitzt der Bund ein unbeschränktes Recht zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge. Nach Artike132, Abs. 3, haben die Länder ein Vertragsschließungsrecht nur, “soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind”. Artikel 32, Abs. 3, begründet nur eine konkurrierende Länderkompetenz (v. Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Auflage, Berlin u. Frankfurt/M. , Art. 32, V 2 b und VI 2–3; Hamann, Das Grundgesetz, Artikel 32, 4; Böning, DÖV 1957, S. 819). Mosler (S. 26) vertritt die Ansicht, daß überwiegende Interessen der Bundesaußenpolitik den Länderkompetenzen vorgehen und daß daher der Gesamtstaat in Fällen zwingender Notwendigkeit ein ius eminens gegenüber seinen Gliedstaaten habe. Nach Maunz (S. 284) sind demgegenüber die Länder zum Abschluß von völkerrechtlichen Verträgen in Gegenständen der Gesetzgebung der Länder zuständig, nicht der Bund.

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  155. Akten des Bundesministeriums für besondere Aufgaben, AZ: M/20 – 25/63.

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  156. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Zum Beispiel regelt ein Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und Dänemark Schulfragen der Minderheiten. (Akten des Bundesministeriums für besondere Aufgaben M/2 – 19/63)

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  157. Von diesen 198 Instituten wurden vom Goethe-Institut eingerichtet oder bisher in die Verwaltung des Goethe-Instituts übergeführt: 81 Institute. 11 Institute, zumeist kleinere, unterstehen noch der unmittelbaren Verwaltung durch die zuständigenAuslandsvertretungen (davon sollen 9Institute im Laufe dieses Jahres ebenfalls dem Goethe-Institut unterstellt werden) .

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  158. Aktendes AA IV 7 (606) — 84. 000, vom 28.März 1963; vgl. im einzelnen das Verzeichnis des AuswärtigenAmtes über die deutschen Kulturinstitute, Bibliotheken, deutsch-ausländische Kulturinstitute und Kulturvereinigungen vom Oktober 1962.

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  159. Aktenvermerk des AA über Kulturabkommen vom 1. 4. 1963; Verzeichnis des AA über die deutsch- ausländischen Kulturgesellschaften im Inland vom 15. März 1963.

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  160. Hellmut Becker vertritt in seinem Aufsatz “Außenpolitik und Kulturpolitik” im Oktoberheft 1961 des “Merkur” die Ansicht, daß der internationalen kulturellen Kooperation der Vorrang vor der nationalen Auslandskulturarbeit gebühre. Besonders die Aufgaben der Bildungshilfe für die Entwicklungsländer werden sich auf nationaler und bilateraler Basis allein nicht lösen lassen.

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  161. Ein Gesetz über den Beitritt wurde dem damaligen völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland entsprechend nicht für erforderlich gehalten. Eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt ist nicht erschienen. Die Satzung der UNESCO ist abgedruckt in Bd. I der Serie A (S. 371) der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen halbamtlichen Vertragssammlung “Verträge der Bundesrepublik Deutschland”. Durch die Satzung sind der Bundesrepublik folgende Möglichkeiten einer Mitarbeit innerhalb der UNESCO gegeben: a) Die BRD beteiligt sich an der alle 2 Jahre stattfindenden Generalkonferenz durch die Entsendung von 5 Delegierten (die Zahl der Delegierten ist durch die Satzung begrenzt) und einer Anzahl von Sachverständigen. Die Generalkonferenz entscheidet über Programm und Budget der UNESCO. b) Die BRD ist im Exekutivrat der UNESCO seit 1954 vertreten. Die Wahl eines Exekutivratsmitgliedes erfolgt für jeweils 4 Jahre (mit der Möglichkeit der Wiederwahl für weitere 4 Jahre) ad personam. Die Mitarbeit der BRD in diesem Gremiumist seit 1954 nicht unterbrochen worden. (Deutsche Exekutivratsmitglieder: 1954–1960 Frau Dr. Maria Schlüter-Hermkes; 1960–1964 Prof. Dr. Otto von Simson.) Der Exekutivrat der UNESCO, dem seit der letzten (12.)Generalkonferenz im Dezember 1962 30 Mitglieder angehören, bereitet das Programm der Organisation vor und überwacht dessen Durchführung. c) Fernerbietet das Sekretariat der UNESCO den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Mitarbeit. Mehrere Stellen des Sekretariats sind mit deutschen Experten besetzt. So ist z. B. ein Deutscher (Gesandter Salat) für die Dauer von 4 Jahren Leiter der Kulturabteilung der UNESCO gewesen. Z. Z. arbeiten im Sekretariat 9 Deutsche. Darüber hinaus werden ca. 30 Stellen, die die UNESCO im Rahmen ihres Programms “Technische Hilfe” zu vergeben hatte, von Deutschen in Entwicklungsländern wahrgenommen. Die BRD ist als Mitglied der UNESCO verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Seit ihrer Zugehörigkeit zur UNESCO (1951) hat sich der Beitrag von noch nicht DM 1 Mio. auf rund DM 4 Mio. (1963) erhöht; das sich 5, 44 % des Gesamthaushalts der UNESCO. Damit steht die BRD an 5. Stelle hinter den USA (30, 56 %), der UdSSR (14, 29 %), England (7, 23 %), Frankreich (6, 67 %) . Einwirkungsmöglichkeiten auf den Haushalt der UNESCO sind der BRD — wie jedem Mitgliedstaat — theoretisch zwar gegeben, da sie Sitz und Stimme in der Generalkonferenz hat. Praktisch dürfte sich diese Möglichkeit jedoch nur wenig auswirken, da die BRD nur einer von z. Z. “113 Mitgliedstaaten ist. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich einmal nach der Höhe des Etats der UNESCO, zum anderen nach einem vom Quotenbüro der UNO festgestellten Verteilerschlüssel. -s. auch Akten des AA, AZ: IV 2 (601)-80. 00 v. 13. März 1963.

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  162. Der Europarat vergibt u. a. Studienstipendien, Forschungsstipendien und den Europäischen Filmpreis. Er veranstaltet die Europäische Kunstausstellung, das Europa-Seminar Straßburg, den Europäischen Schultag, Schulkurse, Geschichtsbuch-Konferenzen, Arbeiter-Studienreisen, Jugendkonferenzen. Im Rahmen des Europarates sind bisher Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse und der Auslandssemester sowie über die Ausgabe einer Kulturkennkarte geschlossenworden. Das Internationale Schulbuch-Institut in Braunschweig, das eine Angleichung des Schulbuches in Europa anstrebt, arbeitet eng mit dem Europarat zusammen. (vgl. Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958; von Twardowski, Studie... S. 20/21)

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  163. Von Twardowski, Studie... S. 21; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 14.

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  164. Von Twardowski, Studie... S. 22; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S.15.

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  165. Von Twardowski, Studie... S. 22; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S.15.

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  166. Akten des AA, AZ: IV 2 (601) — 80. 00 vom 13.3. 1963.

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  167. Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 15/16.

    Google Scholar 

  168. vgl. Akten des AA, AZ: IV 5 (604) — 80. 00 SL/0 – 94. 05; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S.37.

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  169. vgl. Akten des AA, AZ: IV 5 (604) 80. 00 SL/0–94. 05, Ziffer 11; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben... , S. 37–39.

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  170. Die Auswahl der Wissenschaftler hat das AA der Deutschen Forschungsgemeinschaft übertragen.

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  171. Akten des AA, AZ: IV 5 (604) 80.00 SL/0–94. 05, Ziffer 11.

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  172. Die finanzielle Unterstützung ausländischer Professoren in der Bundesrepublik fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, das seine Mittel dem Deutschen Akademischen Austauschdienst übertragen hat. Der DAAD ist auch mit der organisatorischen Vorbereitung und der Durchführung dieser Besuche (Institutsbesichtigungen, Programmgestaltung, Vermittlung von Gastvorlesungen usw.) betraut. Das Bundesinnenministerium kann auf Antrag des Auswärtigen Amtes auch ausländischen Ärzten, die zur Weiterbildung an einer deutschen Klinik assistieren, eine monatliche Beihilfe leisten. Das Gesundheitsministerium vermittelt dafür geeignete Kliniken.

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  173. Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 43.

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  174. Akten des AA, AZ: IV 5 (604) 80 SL/0–94. 05, Ziff. 13; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S.43–47.

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  175. In den letzten Jahren betrugen die Beihilfen für Reisen ausländischer Studentengruppen in die Bundesrepublik und deutscher Studentengruppen ins Ausland 1958 : 263. 000 DM; 1959 : 272. 000 DM; 1960 : 320. 000 DM; 1961 : 920. 000 DM; 1962 : 1. 200. 000 DM. (Akten des AA, AZ: IV 5 (604) 80 SL/0 – 94. 05, Ziff. 14; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 48)

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  176. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag vom 22. Januar 1962 sieht einen verstärkten Austausch der Jugend beider Länder vor. Dafür wurde ein besonderes Jugendaustauschwerk mit einem Sonderfonds gegründet.

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  177. Die finanziellen Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland betrugen 1958 : 404. 000 DM, 1959 : 283. 000 DM, 1960 : 200. 000 DM. Seit 1961 werden die Beihilfen durch das Innenministerium geleistet. (Akten des AA, AZ: IV 5 (604) 80 SL/0–94. 05; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 50)

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  178. Aufzeichnung des AA über die Aufgaben. . . , S. 52.

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  179. vgl. Akten des AA, AZ: IV 5 (604) 80 SL/0–94. 05, Ziffer 16.

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  180. Für diese Arbeiten standen folgende Mittel zur Verfügung 1956 : 678. 000 DM, 1957 : 1. 855, 000 DM, 1958 : 1. 643. 000 DM. (Aufzeichnung des AA über die Aufgaben. . . , S. 54; von Twardowski, Studie. . . S. 32–34)

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  181. vgl. von Twardowski, Studie. . . S. 41.

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  182. Tätigkeitsbericht der Abt. 6 des AA v. 1956–58, in Aufzeichnung des AA über d. Aufgaben. . . , S. 58–62.

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  183. ebd. S. 62.

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  184. Aktenvermerk des AA über Gastspiele 1959–1962 des Referats IV 5 vom 11. März 1963; vom Twardowski, Studie. . . S. 41 ff. ; Hans-Erich Haack in “Die Welt” vom 16. 3. 1963; R. Dvorak in “Die Welt” vom 6. 4. 1963; B. E. Werner in “Die Welt” vom 9. und 16. 12. 1961.

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  185. Aktenvermerk des AA über die wichtigsten Veranstaltungen auf dem Gebiet der bildenden Kunst, IV 5, vom 11. 3. 1963; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 67–76; von Twardowski, Studie. . . S. 41/42; H. -E. Haack in Die Welt vom 16. 3. 1963; Robert Dvorak in: Die Welt vom 6. April 1963; B. E. Werner in: Die Welt vom 9. und 16. 12. 1961.

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  186. Die Hauptursache dafür dürfte in der gegenwärtigen, beschämend niedrigen künstlerischen Qualität der deutschen Filme zu suchen sein.

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  187. Die für Filmarbeit zur Verfügung stehenden Mittel sind zwischen 1953 und 1963 von 450. 000 auf 4 Mio. DM gestiegen. (vgl. Akten des AA, AZ: VI 6, vom 11. März 1963)

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  188. Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 64–66; Akten des BM für besondere Aufgaben. Az: M 20 – 26/63.

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  189. Deutsche Welle 1953–1963, Köln 1963.

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  190. Deutsche Welle 1953 bis 1963, Köln 1963.

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  191. In den Jahren 1958 bis 1962 wurden für die Rundfunk- und Fernseharbeit ausgegeben 1958 : 468. 000DM; 1959 : 665. 000 DM; 1960 : 998. 000 DM; 1961 : 1. 584. 000 DM; 1962 : 2. 659. 000DM. (vgl. Akten des Bm. f. besondere Aufgaben, AZ: M 20 – 26/63)

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  192. 189)AktendesAA, AZ: IV 7 (606) — 84. 00, vom 28. 3. 1963; von Twardowski, Studie. . . S. 39/40; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung aus dem Jahre 1958, S. 79/80.

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  193. vgl. Akten des AA, Az: IV 4 (603)-81. 00/0 v. 15. 3. 1963; Mitterer, Auslandsschulwesen. . . S. 21 ff.

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  194. Die für die deutschen Schulen im Ausland zur Verfügung gestellten Mittel belaufen sich auf 1950 : 180. 000 DM; 1954 : 2. 8 Mio. DM; 1955 : 20 Mio. DM; 1962 : ca. 50 Mio. DM. (vgl. Akten des AA, AZ: IV 4 (603)-81. 00/0 v. 15. 3. 1963; Aufzeichnung des AA über die Aufgaben. . . , S. 20 ff. ; S. Simon, Der Wiederaufbau des deutschen Auslandsschulwesens seit 1945, in: Deutsche Bildungsarbeit im Ausland 1956, S. 14 ff. ; Mitterer, Auslandsschulwesen. . . S. 21 ff. ; Koch, Deutsche Lehrer. . . S. 67)

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  195. Das im Goethe-Jahr 1932 in München gegründete Goethe-Institut e. V. ist die zentrale Organisation zur Pflege der deutschen Sprache im Ausland. Gegenwärtig unterhält das Goethe-Institut im Inland 17 Unterrichtsstätten. An diesen Unterrichtsstätten werden laufend achtwöchige Sprachkurse für Ausländer durchgeführt. Die Achtwochen-Kurse sollen die Ausländer soweit führen, daß sie sich in der Umgangssprache verständigen können und in der Lage sind, selbständig ihre Kenntnisse zu erweitern. Die Aufgaben des Goethe-Instituts sind folgende: 1. Errichtung und Verwaltung deutscher Sprach- und Kulturinstitute im Ausland. Dabei behält das Auswärtige Amt die Entscheidung über Neueinrichtungen, Schließung und Erweiterung derartiger Institute. Für Planung, Bau und Einrichtung von Institutsgebäuden, die der Bund baut oder kauft, sowie von gemieteten Räumen, die einen Baukostenaufwand von mehr als 50. 000 DM erfordern, ist die Bundesbaudirektion zuständig, wobei das Goethe-Institut Mitspracherecht hat. 2. Zu den Aufgaben der Kulturinstitute im Ausland gehören insbesondere die Erteilung von Deutschunterricht an Ausländer, die Fortbildung ausländischer Deutschlehrer, die Einrichtung von Bibliotheken und Leseräumen, die Durchführung kultureller Veranstaltungen sowie der kulturelle Informationsdienst und — sofern nicht vom DAAD und von den Auslandsvertretungen wahrgenommen — die Studienberatung. 3. Die Errichtung von Dozenturen an ausländischen kulturellen Institutionen. Die Tätigkeitsgebiete der Dozenten des Goethe-Instituts wurden im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rahmenvereinbarungen zwischen der Zentralverwaltung des Goethe-Instituts und den ausländischen Institutionen jeweils festgelegt. 4. Die Erteilung von Lehraufträgen der deutschen Sprache an Institutionen im Ausland. 5. Die Vorbereitung und Durchführung von solchen Gastspielreisen ins Ausland, die im Rahmen der Kulturinstitute stattfinden (Ensembles bis zu 4 Personen) . 6. Die Ausbildung und Fortbildung von ausländischen Deutschlehrern und Germanisten im In- und Ausland. 7. Die Buchversorgung gemäß dem Erlaß über die allgemeine Buchversorgung. 8. Die Dokumentation des Deutschunterrichts im Ausland. 9. Die Information und Beratung in allen Fragen des Deutschunterrichts im Ausland und die Entwicklung neuer Unterrichtsmittel. 10. Das Besucherprogramm im Rahmen der Förderung der deutschen Sprache im Ausland. 11. Die Ausbildung künftiger Leiter von Kulturinstituten sowie von Sprachdozenten. (vgl. Akten des AA, AZ: IV 7 (606) — 84. 00)

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  196. Die Zahl der vom Goethe-Institut entsandten Dozenten beträgt gegenwärtig 167. Die Zahl der entsandten Bibliothekarinnen und Verwaltungsangestellten beträgt 32. Insgesamt sind in allen Kulturinstituten im Ausland etwa 4. 600 Sprachlehrer und sonstiges Personal haupt- und nebenamtlich beschäftigt. — Für die oben aufgeführten Aufgaben des Goethe-Instituts erhielt dieses im Jahre 1963 Zuwendungen vomAuswärtigenAmt in Höhe von etwa 24 Mio. DM. In diesem Betrag ist ein Betriebsmittelzuschuß für die Zentralverwaltung in München von DM 1. 480. 000, -enthalten. Keine Zuwendungen erhält das Goethe-Institut in München für die Einrichtung und den Unterhalt der 20 Unterrichtsstätten im Inland, an denen laufend Sprachlehrgänge für Ausländer stattfinden. Diese Sprachkurse des Goethe-Instituts im Inland wurden im vergangenen Jahr von über 8. 000 Ausländern besucht. (vgl. Akten des AA, AZ: IV 7 (606) — 84. 00)

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  197. “Technische Hilfe” ist eine wörtliche, aber sinngemäß schiefe Übersetzung der englischen “technical assistance” oder der französischen “assistence technique” und würde besser mit “fachliche Hilfe” bezeichnet. — Die Hilfe für die Entwicklungsländer auf dem Gebiet der Erziehung und Bildung stand zuerst in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Hilfe, indem neben den Industrieanlagen auch die Fertigkeiten zu ihrer Bedienung vermittelt wurden. Daher kommt die Bezeichnung “technische Hilfe”.

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  198. Richard Behrendt, Die Entwicklungsvölker, in: Europa und die Entwicklungslän der, Stuttgart 1961, S. 28;

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  199. Klaus Mehnert, Bildungsfragen in der Entwicklungshilfe, in: Erziehung, Bildung, Ausbildung, Bonn 1961, S. 120.

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  200. Aufzeichnung des AA über die Aufgaben der Kulturabteilung vom 14. März 1962 (ohne AZ.); Hellmut Becker, Außenpolitik und Kulturpolitik, in: Quantität und Qualität, S. 378 ff. ; Georg Thomson, Entwicklung durch Ausbildungshilfe, in: Neues Afrika, 1961, H. 9/10, S. 398;

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  201. Matthias Schmitt, Partnerschaft mit Entwicklungsländern, Stuttgart 1960, S. 42 ff;

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  202. Manfred Abelein, Wagnis Entwicklungshilfe. ZwischenModerneund Überlieferung, in: Jahrbuch der Auswärtigen Kulturbeziehungen, Bonn 1964, S. 41 ff.

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  203. vgl. Liste der Kulturreferenten bei den deutschen Vertretungen im Ausland vom 11. 1. 1963.

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  204. Referat des Kulturreferenten der deutschen Botschaft in Schweden auf der Tagung der Kulturreferenten in Maria Laach vom 11. bis 15. März 1963.

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  205. Kulturreferent der deutschen Botschaft in Helsinki auf der Tagung in Maria Laach.

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  206. Bericht der Botschaft Lissabon vom 1. 3. 1963 für die Tagung in Maria Laach.

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  207. Bericht der Kulturreferenten der Botschaften in Brüssel und Den Haag in Maria Laach.

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  208. Referat des Kulturreferenten der deutschen Botschaft in Rom, Freiherrn von Rummel, in Maria Laach.

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  209. Berichte der Kulturreferenten der Botschaft Washington, Hans Erich Haack, und des Generalkonsulats New York in Maria Laach.

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  210. Referate derKulturreferenten der deutschen Botschaften in Chile und Brasilien in Maria Laach.

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  211. Kulturreferenten d. dt. Botschaften Pretoria u. Tunis in Maria Laach.

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  212. Kulturreferent der Botschaft Tokio in Maria Laach.

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  213. Berichte der Botschaften in Neu Delhi, Afghanistan und im Iran in Maria Laach.

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  214. vgl. dazu Rüdiger Altmann, Bergedorfer Gesprächskreis 1962, Nr. 1, S. 6.

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  215. s. o. S. 143.

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  216. Reichstag, Reichshaushaltsetat für das Jahr 1878/79, Etat für das Auswärtige Amt.

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  217. The Cultural Approach — Another Way in International Relations. Ruth Emily Mc Murry and Muna Lee. The University of North Carvlina Press, Chapel Hill 1947, S. 13.

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  218. Verhandlungen des Deutschen Reichtstages, Stenographische Berichte, 13. März 1899.

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  219. z. B. der Staatssekretär des Auswärtigen, von Bülow, am 8. März 1879 vor dem Reichstag; Prinz von Arenberg 1899 vor dem Reichstag bei der Debatte über den Etat des Auswärtigen Amtes. Damals wurde das entsprechende Kapital des Etats zum erstenmal überschrieben mit: “Zur Unterstützung deutscher Schulen und Bibliotheken sowie anderer wohltätiger Unternehmungen Deutschlands im Ausland. “ (vgl. Verhandlungen des Reichstages, Stenogr. Berichte, 13. März 1899)

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  220. So sagte am 6. März 1901 Freiherr von Richthofen, als er die politischen Ziele vor dem Reichstag kennzeichnete: “Wir sind dankbar, daß die Summe, die für die Unterstützung der deutschen Schulen im Ausland geleistet wird, von 150. 000 auf 300. 000 Mark erhöht werden konnte.” (vgl. Stenographische Berichte des Reichstages vom 6. 3. 1901)

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  221. Bethmann Hollweg, Verhandlungen des Deutschen Reichstags, Stenogr. Berichte, 9. Dezember 1913, sowie Bethmann Hollweg an Prof. Lamprecht in seinem bereits zitierten Brief s. oben S. 143.

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  222. Paulsen, Handbuch des Deutschtums... ; ferner The Cultural Approach... S. 44.

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  223. 1924 gab der Haushaltsausschuß des Preußischen Landtags zum Etat des PreußischenMinisteriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Empfehlung ab, das Ministerium möge dem Auslandsdeutschtum verstärkte Aufmerksamkeit zukommen lassen und dabei vor allem vorsehen, daß die Kenntnis und das Verständnis für die Bedeutung des Deutschtums im Ausland in allen Schulen in größerem Ausmaß als bisher gepflegt werde. Es möge außerdem gesteigerte Mittel für Kulturpropaganda in den gefährdeten Gebieten bereitstellen und die Sache der deutschen Schulen und ihrer Lehrer im Ausland mit mehr Nachdruck als bisher betreiben und einen entsprechenden Einfluß auf das Reich ausüben. (Preußischer Landtag, Nr. 8195. Mündlicher Bericht über den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Rechnungsjahr 1924)

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  224. Verhandlungen der Verfassungsgebenden Nationalversammlung, 4. März 1919.

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  225. Verhandlungen der Verfassungsgebenden Versammlung, 7. Oktober 1919.

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  226. Verhandlungen des DeutschenReichstags, Stenographische Berichte, 18. Mai 1925.

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  227. Verhandlungen des Reichstags, Stenographische Berichte, 13. Juni 1925.

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  228. s. o. S. 110.

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  229. Verhandlungen des Reichstags, Stenogr. Berichte, 10. Februar 1931.

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  230. dazu Freytag, Über deutsche Kulturpolitik... S. 97–109.

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  231. vgl. zu diesem Fragenkreis E. W. Bohle, Das Auslandsdeutschtum, Bd. 22, Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des nationalsozialistischen Staates. Hsg. Dr. H. H. Lammers, Reichsminister und Chef der Reichskanzlei, und Hans Pfundtner, Staatssekretär im Reichsministerium des Innern, Berlin 1939.

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  232. Emil Erich, Die Auslandsorganisation der NSDAP, Schriften zur deutschen Hochschulpolitik, H. 18, Berlin 1927.

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  233. vgl. bei Bohle, Auslandsdeutschtum..., und Erich, Auslandsorganisation NSDAP.. . S. 9.

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  234. Carl Doka, Kulturelle Außenpolitik, Zürich 1956, S. 71. Auch Frankreich hatte sich, obgleich bei weitem nicht mit dem Nachdruck wie Deutschland, in der Alliance Française das Ziel der Erfassung der Franzosen in aller Welt gesetzt.

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  235. So setzte sich die Junta de relaciones culturales folgende Aufgaben: Das Prestige der nationalen Kultur aufrechtzuerhalten und zu fördern sowie systematisch die spanische Kulturwerbung im Ausland zu leiten und zu koordinieren, vornehmlich im Verhältnis zu jenen Völkern, deren Ideengut, Bürger und Publikationen das kulturelle Erbe Spaniens wesentlich bereichern könnten, ohne daß sein Charakter geändert würde. (vgl. Doka, Kulturelle Außenpolitik... S. 84)

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  236. 0) Spanische Kulturämter und Institute gibt es vor allem in lateinamerikanischen Staaten. Ähnliche Prinzipien liegen vielen kulturpolitischen Maßnahmen von Staaten zugrunde, die zusammen mit anderen Staaten einheitliche Kulturgruppen bilden. Das gilt z. B. von Portugal und Brasilien, von einstigen Herrschaftsländern mit ihren jetzt selbständig gewordenen Kolonien, z. B. England mit Indien, Frankreich mit Teilen Vorderasiens, Ostasiens und Nordafrikas. (vgl. Doka, Kulturelle Außenpolitik... S. 85/86)

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  237. So führte der Berichterstatter des Haushaltsausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Raiberti, bei den Etatberatungen 1919 aus: “Von allen unseren Exportartikeln ist der französische Geist der beste, der bewirkt, daß der französische Genius erkannt, bewundert und geliebt wird. “ Er fügte hinzu, daß die geistige und moralische Expansion der beste Weg sei zur allgemeinen Verbreitung des französischen Einflusses: Raiberti, Impressions de la Chambre des Députés, 1919, Nr. 6889; vgl. dazu auch Paul M. Rühlmann, Kulturpropaganda, Charlottenburg 1919, S. 25 ff.

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  238. Adrian Dariac, Rapport... Budget... 1933 — Affaires Etrangères, Impressions de la Chambre des Députés, 1933, Nr. 1535.

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  239. Joseph Paganon, Rapport... Budget... 1931/32 — Affaires Etrangéres... 1930, Nr. 3862.

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  240. so z. B. Paulsen, Handbuch des Deutschtums im... , Einleitung; Schiele, Verhandlungen des Reichstags, Stenographische Berichte, 18. Mai 1925.

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  241. Diesen Grundsatz hat die schweizerische Stiftung Pro Helvetia in ihre Richtlinien aufgenommen: “Die Werbung muß in einem richtigen Verhältnis zur Größe und zur Leistungsfähigkeit des Ausgangslandes stehen. “ Der Schweizer Bundesrat Etter führte dazu aus, die Kulturwerbung solle “nicht im Geist der Überheblichkeit, sondern im christlichen spiritus humilitatis erfolgen”. Doka, Kulturelle Außenpolitik... S. 245)

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  242. vgl. Times, March, 20 th, 1935: “No country to-day can expect to be understood by others, if it remains aloof and passive. Foreign policy only, however wisely conceived, cannot remove misunderstandings unless it can work on a background of knowledge. Some form of national publicity, if wisely directed, with the Government, education an industry in a working partnership, can do much to provide a fruitful ground of policy. “

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  243. In dem Bericht von April 1936 über die Arbeit des British Council wird über seine Ziele folgendes ausgeführt: “To make the life and thought of the British people more widely known abroad; and to promote a mutual change of knowledge and ideas with other peoples. To encourage the study and use of the English language, both in foreign countries and in the Crown Colonies and Dependencies; to assist overseas schools in equipping themselves for this purpose; and to enable students from overseas to undertake courses of education or industrial training in the United Kingdom. To bring other peoples into closer touch with British ideals and practice in education, industry and government; and to make available to them the benefits of current British contributions to the sciences and technology;British and to afford them opportumities of appreciating British literatur, fine arts, drame and music. To cooperate with the selfgoverning Deminions in strengthening the common cultural traditions of the British Commonwealth. “ (The British Council, Report by Lord Eustace Percy, M. P. , of activities from April 1, 1936, to July 15, 1937, 32 Chesham Place, Belgrave Square, London S.W. 1)

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  244. Paulsen, Handbuch des Deutschtums... S. 9.

    Google Scholar 

  245. 9) vgl. z. B. Bülow, The Cultural Approach... S. 41.

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  246. The Cultural Approach... S. 55.

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  247. vgl. den Brief von Bethmann Hollweg an Prof. Lamprecht, s. o. S. 143.

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  248. Bundestagsprotokolle 3/119, S. 6871–72; Dieter Sattler in FAZ vom 25. 5. 1960; ders. , Vortrag vor dem Institut für Auslandsbeziehungen in Stuttgart am 24. 10. 1958, veröffentlicht im Bulletin Nr. 205/6; Bruno E. Werner, Geist, Kunst und Diplomatie, Vortrag vor der Bayer. Akademie der schönen Künste, veröffentlicht in: Neue deutsche Hefte, Nr. 50, September 1958.

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  249. “Propaganda is only incompatible with culture when it intentionally given a false picture of a national style of life. Even then, it should still be a subject of study for the pathology of cultural relations”. (Garcin) In seinem Buch: La propagande, nouvelle force politique, Paris 1950, S. 28, schreibt Jacques Driencourt in bezug auf die Propaganda als politisches Mittel: “La Propagande... est une technique humaine. On ne juge pas, on ne condamne pas une technique; seul l’usage qui en est fait peut-être objet d’appréciation. La Propagande n’a pas de valeur propre; elle n’est ni bonne, ni mauvaise sans son essence. Il peut y avoir, et il y a de bonnes propagandes; c’est- à-dire satisfaisant aux règles et aux limites posées par une morale et un droit, étant bien entendu que nous restons dans le domaine du relatif. Et puis la Propagande est une pratique humaine; maniée par l’homme, elle s’adresse à l’homme. Elle ne fait qu’exploiter les données de la psychologie et de la sociologie, en généralisant et en systématisant des procédés courants dans les rapports individuels et sociaux. On ne peut donc prétendre la rejeter ou la condamner dans son principe, ce qui ferait que rendre la vie sociale impossible. On est là dans un domaine où le fait, par la seule force de sa présence, prime la théorie la mieux construite. “ Was damit im Blick auf die politische Propaganda gesagt wird, gilt auch für jede andere Art Propaganda; vgl. ferner E. Stern-Rubarth, Die Propaganda als politisches Instrument, Berlin 1921.

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  250. Pinto schreibt in seinem “Sommaire d’une étude comparative des structures et du fonctionnement des services nationaux chargés des relations culturelles internationales” für die von der UNESCO einberufene erste Konferenz der Leiter der nationalen Dienste für kulturelle Beziehungen, es handle sich um eine “attitude constante d’honnêteté intellectuelle, d’ objectivité, de désinteressement. Les services des relations culturelles sont ainsi maintenue dans une ligne de pure compréhension internationale: C’est la condition même de leur succès”. Pinto stellt dann schließlich fest: “C’est dans la mesure où une action culturelle est désinteressée quelle est efficace. “ Natürlich gibt es keine absolute Desinteressiertheit. Denn auch ein günstiges Klima in den Beziehungen zum anderen Staat ist ein Ziel, das eine Absicht und somit ein Interesse zum Ausdruck bringt. Das günstige Klima soll vielleicht irgendwann einmal für Verhandlungen, mögen sie selbst politischer oder wirtschaftlicher Natur sein, dienen. Désinteressement will deshalb besagen, daß nicht jene Absicht fühlbar werden soll, “die verstimmt”. (vgl. Doka, Kulturelle Außenpolitik... S.30)

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  251. Bohle, Auslandsdeutschtum... , und Erich, Auslandsorganisation NSDAP... S. 15.

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  252. Die Stunde der Kulturpolitik, Vortrag vor der Gesellschaft für Handel, Industrie und Wissenschaft, abgedruckt in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Mai 1960. — Im gleichen Sinne erklärte Doka die Reziprozität als generelles Merkmal der heutigen kulturellen Außenpolitik, a. a. O. , S. 35.

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  253. val. Barghoorn. The Soviet Cultural Offensive, S. 99.

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  254. Text des Abkommens in Jahrbuch der auswärtigen Kulturbeziehungen, Bonn 1964, S. 95 ff.

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  255. Anlage 4 zu Artikel 6.

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  256. Anlage 6 zu Artikel 8.

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  257. so z. B. der deutsch-französische Freundschaftsvertrag vom 22. Januar 1963.

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  258. Die Bundesrepublik Deutschland ist gegenwärtig an ca. 20 Kulturabkommen beteiligt. S. o. S. 223.

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  259. Doka, Kulturelle Außenpolitik. . . S. 153 (36).

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  260. Fast alle Kulturabkommen, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, sehen solche gemischten Kommissionen vor (s. o. S. 224). Pinto meint im Zusammenhang mit den gemischten Kommissionen, der kulturelle Nationalismus verliere noch mehr an Terrain mit der Entwicklung der Kulturabkommen. Der Grund sei die verbriefte Reziprozität. In den gemischten Kommissionen gewöhne man sich daran, gemeinsam ein Programm der kulturellen Beziehungen zu überlegen. Diese Kommissionen würden ihren Einfluß selbst auf die Beziehungen mit Ländern ausüben, mit denen kein Kulturabkommen bestehe. Der “esprit international” sei besonders in den nationalen Kulturdiensten im Wachsen. (vgl. Doka, Kulturelle Außenpolitik. . .)

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  261. Die UNESCO stellte bis 1951 rd.50 gemischte Kommissionen fest.

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  262. vgl. z. B. den Deutsch-Französischen Vertrag vom 22. 1. 1963, der für den deutschfranzösischen Jugendaustausch einen Generalsekretär für die beiden Vertragspartner vorsieht, sowie das Kulturabkommen zwischen dem Irak und der Türkei. (Doka. Kulturelle Außenpolitik. . . S. 211) .

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  263. vgl. dazu Hellmut Becker im Oktoberheft 1961 des “Merkur”: Außenpolitik und Kulturpolitik, erschienen auch in seinem Buch: Quantität und Qualität — Grundfragen der Bildungspolitik, Freiburg 1962, S. 378 ff. ; ferner Doka, Kulturelle Außenpolitik. . . 5. 212.

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  264. Doka, Kulturelle Außenpolitik. . . S. 187. Die UNESCO geht in ihrer Zielsetzung und Wirksamkeit weit über die Internationale Kommission des Völkerbundes für geistige Zusammenarbeit (Commission Internationale de Coopération Intelectuelle), die 1921 gegründet wurde, hinaus. Diese Kommission sollte durch den Austausch geistiger Werte und Gedanken gegenseitig das internationale Verständnis fördern. Im Zuge der Entwicklung zur “One World” sieht Hellmut Becker in demAusbau der internationalen und supranationalen Formen der Kulturarbeit und in dem Abbau der nationalen Bemühungen das anzustrebende Ziel, vgl. seinen Aufsatz “Außenpolitik und Kulturpolitik a. a. O.

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  265. Georg Schreiber, Artikel Auslandskulturpolitik, im Staatslexikon der Görres-Gesellschaft, Bd. 1, Freiburg/Br. 1926, S. 462.

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  266. Adolf Morsbach, Deutsche Kulturpolitik im Ausland, in: Volkstum und Kulturpolitik, Köln 1932, S. 237.

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  267. vgl. Dieter Sattler in: Jahrbuch der auswärtigen Kulturbeziehungen. . . S. 13.

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  268. Theodor Steltzer, Vorschlag für die Bildung einer Körperschaft zur Förderung der deutschen Kulturarbeit im Ausland, in: Zur Neuordnung der deutschen Kulturbeziehungen zum Ausland, Arbeitsring Ausland, Köln 1955, Anlage 5, S. 1, 2, 4.

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  269. Becker, Außenpolitik und Kulturpolitik. . . S. 378 ff.

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  270. vgl. Steltzer, Vorschlag. . . , und Becker, Außenpolitik und Kulturpolitik. . .

    Google Scholar 

  271. Bundestagsprotokolle, 2. Legislaturperiode, 208. Sitzung, S. 11981.

    Google Scholar 

  272. Bundestagsprotokolle, 3. Legislaturperiode, 119. Sitzung, S. 6879.

    Google Scholar 

  273. Bulletin, Nr. 205/1958, S. 2041.

    Google Scholar 

  274. Bundestagsprotokolle, 3/119/6869.

    Google Scholar 

  275. Bundestagsprotokolle 3/119/6871–72.

    Google Scholar 

  276. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Mai 1960.

    Google Scholar 

  277. vgl. Bundestagsprotokolle 3. Legislaturperiode 119. Sitzung, S. 6886. — Ebenso Doka, Kulturelle Außenpolitik. . . S. 15.

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  278. DerKulturaustauschumfaßt in seinem weitesten Sinne auch jede private kulturelle Tätigkeit imAusland, an der der Staat nicht beteiligt zu sein braucht.

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  279. Kulturwerbung im Ausland wurde nach dem schweizerischen Bundesbeschluß vom

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  280. September 1949 als eine der Aufgaben der Schweizer Stiftung Pro Helvetia bezeichnet (Doka, Kulturelle Außenpolitik... S. 231)

    Google Scholar 

  281. Die Amerikaner und Engländer sprechen von “cultural affairs” — “cultural diplomacy”, die Franzosen von “Affaires culturelles et techniques”, die Schweizer von “Kultureller Außenpolitik”, während in Deutschland überwiegend die Bezeichnung “Auslandskulturpolitik” gebraucht wird (vgl. B. Martin, Jahrbuch der auswärtigen Kulturbeziehungen... S. 5) .

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  282. Als Zielsetzung gilt bei den Franzosen: “Faire aimer la France” — bei den Engländern: “Make the life and thought of the British people more widely known abroad” — bei den Amerikanern: “Export the American way of life” oder “Explain the United States to other countries” (bei Doka, Kulturelle Außenpolitik... S. 32)

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  283. vgl. Pinto, Sommaire d’une étude comparative... s. oben S. 271 Anm. 241.

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  284. Gerstenmaier, Bulletin 1958, Nr.205, S.2041.

    Google Scholar 

  285. Doka spricht daher von einer Werbung “at long term”.

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Abelein, M. (1968). Die auswärtige Kulturpolitik. In: Die Kulturpolitik des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland Ihre verfassungsgeschichtliche Entwicklung und ihre verfassungsrechtlichen Probleme. Veröffentlichungen des Arnold-Bergstraesser-Instituts, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02181-0_5

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