Zusammenfassung
Alle Fernseh- und Rundfunkübertragungen liegen in Großbritannien in der Verantwortung von zwei öffentlichen Körperschaften, der 1927 durch eine Royal Charter errichteten British Broadcasting Corporation (BBC) und der 1954 durch ein Parlamentsgesetz (Television Act) gebildeten Independent Television Authority (ITA). Ein Unterschied zwischen den beiden Gesellschaften, deren jährliche Berichte und Abrechnungen durch den Postminister dem Parlament vorgelegt werden, liegt darin, daß die BBC, die aus den von der Post eingenommenen Rundfunk-und Fernsehgebühren finanziert wird, ihr Programm selbst herstellt und keine Werbungen zuläßt. Die ITA dagegen, deren Sendungen von privaten, mit der ITA vertraglich verbundenen Gesellschaften produziert werden, hat neben gewissen Kontrollfunktionen im wesentlichen technische Aufgaben. Sie beschäftigt nur einen Bruchteil der Angestellten der BBC (1965: 630; BBC ca. 22 000) und wird durch jährliche Zahlungen der nach kaufmännischen Gesichtspunkten operierenden Programmgesellschaften unterhalten, deren Einnahmen aus dem Verkauf von Werbezeiten stammen. Je nach der Höhe ihrer Einnahmen haben sie erhebliche weitere Abgaben an das Schatzamt zu leisten.
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Jennings, I.W., Ritter, G.A. (1958). Die Organe der öffentlichen Meinungsbildung. In: Das britische Regierungssystem. Die Wissenschaft von der Politik, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02149-0_18
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