Zusammenfassung
Die Herrschaft des Rechts (Rule of Law) als eines der Grundprinzipien der englischen Verfassung wird bis auf die Magna Carta zurückverfolgt. Im wesentlichen allerdings ist sie Ergebnis der Kämpfe um die Beschränkung der königlichen Prärogative im 17. Jahrhundert und fand ihren Ausdruck in der Wiederentdeckung der Magna Carta und in einer Reihe grundsätzlicher Rechtsentscheidungen und Parlamentsgesetze. Die Rule of Law bedeutet, daß jede Handlung, auch die der Regierungsstellen, durch Regeln des Common Law oder durch Gesetze gerechtfertigt sein muß, und sie bietet so dem Untertanen Schutz gegen willkürliche Übergriffe des Staates. Sie entspricht daher etwa dein deutschen Begriff des Rechtsstaates. Die Gerichte als Wahrer des Grundsatzes der Rule of Law waren im 18. Jahrhundert, in einer Zeit spärlicher Gesetzgebung, entscheidende Organe der englischen Verfassung. Die moderne Entwicklung mit den kennzeichnenden Erscheinungen einer hektischen Gesetzgebungstätigkeit und eines von der Mehrheitspartei und dem Kabinett beherrschten Parlaments hat die Gerichte als Hüter der Verfassung in den Hintergrund treten lassen und die richterliche Kontrolle der Exekutive weitgehend durch die politische Verantwortlichkeit des Kabinetts und der Minister ersetzt, ohne allerdings die Gerichte als letzte Instanz zur Sicherung der Rechte des einzelnen ganz auszuschalten. Die seit Jahrzehnten zunehmende quasigerichtliche Tätigkeit der Exekutive ist seit dem Ende der 50er Jahre durch eine Reihe grundlegender Reformen einer stärkeren Kontrolle unterworfen worden.
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Jennings, I.W., Ritter, G.A. (1958). Die Herrschaft des Rechts. In: Das britische Regierungssystem. Die Wissenschaft von der Politik, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02149-0_11
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