Zusammenfassung
Die zur Durchführung einer Jahresabschlußprüfung notwendige Festlegung der Handlungsalternativen verlangt eine Transformation des Entscheidungsfeldes in ein Zielfeld (1). Das Zielfeld bildet die im Entscheidungsfeld erfaßten Konsequenzen der Alternativen als bewertete Ergebnise ab. Ein bewertetes Ergebnis gibt den Erfolg, das heißt den Grad der Zielrealisation an (2). Bei rationaler Wahl entscheidet sich das Planungssubjekt für die mit dem größten Erfolg verbundene Alternative (3).
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Literatur
Vgl. Frese, Erich: Kontrolle und Unternehmungsführung. Entscheidungs-und organisationstheoretische Grundfragen, Bd. 4 der Schriftenreihe “Betriebswirtschaftliche Beiträge zur Organisation und Automation”, hrsg. von Erwin Grochla, Wiesbaden 1968, S. 23.
Zur Trennung von Ergebnis und Erfolg vgl. Sieben, Günter: Bewertung von Erfolgseinheiten, unveröffentl. Habilitationsschrift, Köln 1968, S. 5 ff.
Gäfgen spricht hier von formaler Rationalität. Sie bezieht sich nur auf die Zieladäquanz. Vgl. Gäfgen, Gerard: Theorie der wirtschaftlichen Entscheidung. Untersuchungen zur Logik und ökonomischer Bedeutung des rationalen Handelns, 2., durchgesehene und erweiterte Aufl., Tübingen 1968, S. 26 f.
Vgl. Heinen, Edmund: Das Zielsystem der Unternehmung. Grundlagen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen, Wiesbaden 1966, S. 51.
Kosiol, Erich: Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensforschung. Eine Untersuchung ihrer Standorte und Beziehungen auf wissenschaftstheoretischer Grundlage, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 34. Jg., 1964, S. 751.
Vgl. Heinen, Edmund: Das Zielsystem der Unternehmung. Grundlagenbetriebswirtschaftlicher Entscheidungen, a. a. O., S. 51.
Kosiol, Erich: Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensforschung. Eine Untersuchung ihrer Standorte und Beziehungen auf wissenschaftstheoretischer Grundlage, a. a. O., S. 751.
Vgl. Heinen, Edmund: Das Zielsystem der Unternehmung. Grundlagenbetriebswirtschaftlicher Entscheidungen, a. a. O., S. 19.
Einen Einblick in die Reichhaltigkeit der angestrebten Sachverhalte vermitteln die Ausführungen von Hanson und Wharton, die einen Katalog langfristiger Ziele andeuten, die von der amerikanischen Prüfungsunternehmung Ira N. Frisbee & Co, Beverly Hills, Calif., angestrebt werden. Vgl. Hanson, E. and Wharton, Don: A Local CPA Firm Plans for the Future, in: The Journal of Accountancy, Vol. 120, September 1965, S. 46. Vgl. ferner Bidlingmaier, Johannes: Unternehmerziele und Unternehmerstrategien, Wiesbaden 1964, S. 42 ff.; Heinen, Edmund: Das Zielsystem der Unternehmung. Grundlagen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen, a. a. O., S. 59 ff. und Schmidt-Sudhoff, Ulrich: Unternehmerziele und unternehmerisches Zielsystem, Bd. 10 der Schriftenreihe ‘Betriebswirtschaftliche Beiträge“, hrsg. von Hans Münstermann, Wiesbaden 1967, S. 93 ff.
Vgl. Wirtschaftsprüferordnung. Textausgabe mit Auszügen aus der Begründung, kurzen Anmerkungen und ausführlichem Sachregister, bearbeitet von Karl-Heinz Gerhard, Köln - Berlin — Bonn — München 1961, S. 18.
FachgutachtenNr. 1/1967: Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführungen von Abschlußprüfungen, hrsg. vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., in: Die Wirtschaftsprüfung, Jg. 20, 1967, S. 158 ff.
Zu den Berufsgrundsätzen, die den Entscheidungsspielraum einengen, vgl. vor allem Schulze zur Wiesch, Dietrich Wilhelm: Grundsätze ordnungsmäßiger aktienrechtlicher Jahresabschlußprüfung, Düsseldorf 1963, S. 69 ff.; Richter, Gerhard: Zur Frage der Wirtschaftlichkeit im Wirts chaftsprüfungswesen, Dis s., Berlin 1964, S. 26. ff.; v. Wysocki, Klaus: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, a. a. O., S. 95 ff. und Spieth, Eberhard: Zur Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlußprüfung, in: Wirtschaftsprüfer im Dienst der Wirtschaft. Festschrift für Ernst Knorr, hrsg. von Erwin Pougin und Klaus v. Wysocki, Düsseldorf 1968, S. 141 ff.
Schneider, Karl: Zur Veröffentlichung der Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlußprüfungen durch das Institut der Wirtschaftsprüfer, in: Die Wirtschaftsprüfung, Jg. 20, 1967, S. 141.
FachgutachtenNr. 1/1967: Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlußprüfungen, a. a. O., S. 158.
Vgl. March, James G. and Simon, Herbert A.: Organizations, 2nd printing, New York and London 1959, S. 42.
Operativ ist ein Kalkül, wenn er folgerungsfähig ist. Vgl. Adam, Adolf: Programmiertes Wirtschaften, Wien - Köln - Stuttgart - Zürich 1964, S. 11.
Vgl. v. Wysocki, Klaus: Grundfragen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, a. a. O., S. 203.
Die Alternativverwendung hängt von der Auftragsstruktur der Wirts chaftsprüfungsunternehmung ab. Eine alternative Prüferverwendung bedeutet nicht unbedingt den Einsatz von Prüfern bei einer anderen Prüfung, kann vielmehr auch in der Übernahme eines Beratungs-oder Begutachtungsauftrages liegen.
Zum Begriff der Opportunitätskosten vgl. Münstermann, Hans: Bedeutung der Opportunitätskosten für unternehmerische Entscheidungen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 36. Jg., 1966, E I, S. 18 ff. und derselbe: Unternehmungsrechnung. Untersuchungen zur Bilanz, Kalkulation, Planung mit Einführungen in die Matrizenrechnung, Graphentheorie und Lineare Programmierung, Bd. 2 der Schriftenreihe “Betriebswirtschaftliche Beiträge”, hrsg. von Hans Münstermann, Wiesbaden 1969, S. 169 ff.
Die Gebührenordnung ist abgedruckt im Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1968, a. a. O., S. 161 ff.
Gem. Paragraph 2 der Gebührenordnung von 1939 sind die Gebühren Mindestsätze, die nur in Ausnahmefällen (spezifiziert in den Paragraphen 5 und 6) unterschritten werden dürfen.
Zwar sinkt bei konstanter Wertgebühr und gleichbleibender Zeit - gebühr der Durchschnittsertrag je Zeiteinheit, die Forderung von Härle, wegen des abnehmenden Durchschnittsertrages die Prüfung möglichst schnell zu beenden, verkennt jedoch den Einfluß von Durchschnittserträgen bei linearer Erlös-und Kostenfunktion auf die Bestimmung einer gewinnmaximalen Prüfdauer. Vgl. Härle, Dietrich: Alternativplanung und Entscheidung im Rahmen einer Prüfungsplanung, a. a. O., S. 466.
Vgl. hierzu die entgegengesetzte Auffassung von Loitlsberger und Härle. Loitlsberger interpretiert das Gewinnmaximierungsprinzip als ein Honorarmaximierungs-und ein Kostenminimierungsprinzip. Da die Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer eine Honorarmaximierung verbieten, glaubt Loitlsberger das Gewinnmaximum dadurch zu erreichen, daß die Kosten minimiert werden. Loitlsberger, Erich, a. a. O., S. 42 f. Ähnlich spricht Krüger von dem Streben, “die Kosten gemäß dem Gewinnmaximierungsprinzip’ möglichst gering zu halten”. Krüger, Ralf: Grundlagen der Planung einer aktienrechtlichen Jahresabschlußprüfung, a. a. O., S. 14.
Daß Prüfungsunternehmungen Gewinne erzielen, zeigen mehrere Untersuchungen. So schreibt Niehus beispielsweise, daß amerikanische Sozietäten mit weniger als fünf Gesellschaftern einen durchschnittlichen Gewinn vor Steuern von 54 To der Honorare abwerfen. Niehus, R. J.: Zur Betriebswirtschaftslehre des Revisions-und Treuhandwesens, in: Die Wirtschaftsprüfung, Jg. 16, 1963, S. 204. Koch betont, daß unter den freien Berufen die Wirtschaftsprüfer in den höheren Einkommensschichten vergleichsweise stark vertreten sind. Koch, Waldemar: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers, Berlin 1957, S. 147 f. Vgl. hierzu auch Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Fachserie C, Unternehmen und Arbeitsstätten, Reihe 1: Die Kostenstruktur in der Wirtschaft, IV.: Freie Berufe 1963, Stuttgart und Mainz 1966, S. 15 ff. Vgl. als weiteres Indiz die “Dienstleistungsüberschüsse” in den Jahresabschlüssen deutscher Wirtschaftsprüfungs-Aktiengesellschaften etwa bei Hirschfeld, Dietrich: Die Jahresabschlüsse der Wirts chaftsprüfungs-Aktiengesellschaften, in: Die Wirtschaftsprüfung, Jg. 19, 1966, S. 380 ff.
Auch die Wirtschaftsprüfer in den USA treten für eine kostendeckende Honorarbemessung ein. Vgl. Carey, John L.: Practical Applications of Professional Ethics, in: Kane, Robert L., Jr. (ed.): CPA Handbook, Vol. 1, a. a. O., Chapter 5, S. 11 ff.; Williams, T. Dwight: Fees for Services, in: Kane, Robert L., Jr. (ed.): CPA Handbook, Vol. 1, a. a. O., Chapter 12, S. 1 ff. und Learnd, Marcel: How to Set Fees, in: The Journal of Accountancy, Vol. 111, February 1961, S. 55 ff.
In diesem Sinn bemerken Schigut, Eugen: Kalkulation und B4chführung des Bücherrevisors. Aufwand und Erfolg der freien Berufe, Berlin und Wien 1934, S. 17: “In der Mehrzahl der Fälle wird der Revisor genötigt sein, seinen Klienten im vorhinein schätzungsweise einen Pauschalbetrag zu nennen” und Schulz, C. -E.: Zeitplanungbei Abschlußprüfungen, in: Die Wirtschaftsprüfung, Jg. 2, 1949, S. 446: “Die Zeitdauer der Gesamtprüfung liegt in der Regel in gewissen Grenzen fest und wird sich… nach der Tagewerkzahl richten, die in den Vorjahren für die gleiche Prüfung benötigt wurde”. Ähnlich Holmes, Arthur W.: Auditing Principles and Procedures, a. a. O., S. 116: If per diem rates are accepted, the client usually wants an approximate idea of the time to be spent“.
Ohne eine weitere Aussage daraus abzuleiten, nimmt Richter offenbar ebenfalls eine Honorarobergrenze an, wenn er schreibt: “Da im übrigen die meisten Prüfungen Folgeprüfungen sind, vermeiden es die Wirtschaftsprüfer tunlichst, über den Umfang der vorjährigen Revisionshandlungen hinauszugehen,… da auch die geprüften Unternehmungen auf einen von Jahr zu Jahr in etwa gleichbleibenden Prüfungsaufwand erheblichen Wert legen”. Richter, Gerhard: Zur Frage der Wirtschaftlichkeit im Wirtschaftsprüfungswesen, a. a. O., S. 55.
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Schettler, K. (1971). Gewinnstreben bei der Jahresabschlußprüfung. In: Planung der Jahresabschlußprüfung. Betriebswirtschaftliche Beiträge, vol 16. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02056-1_2
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