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Regionalprinzip, Migration und Bankstellendichte als Rahmenbedingungen für das Geschäft der Sparkassen

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Migrationsbedingte Kundenabwanderung bei Sparkassen

Part of the book series: Bank- und Finanzwirtschaft ((BAFI))

  • 29 Accesses

Zusammenfassung

In diesem Kapitel sollen die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich eine Veränderung der Kundschaftsstruktur der Sparkassen vollzieht, aufgezeigt werden. Im Anschluß an die Darstellung des Regionalprinzips in Kap. 2.1 und seiner Auswirkungen auf das Geschäft der Sparkassen wird in Kap. 2.2 auf das Phänomen der Migration eingegangen. Die Kenntnis der lokalen Bankstellendichte der einzelnen Institute ist zur Analyse von Kundenzu- bzw. -abwanderungen und deren Ursachen unabdingbar. Ein entsprechendes Konzept zur Erfassung wird in Kap. 2.3 entwickelt.

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Literatur

  1. Gilde, U. (Geschäftspolitik, 1989 ), S. 36

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  2. Vgl. Meyer zu Selhausen, H. (Quantitative, 1976 ), S. 444 f.

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  3. BVerfGE (2 BvR 1618,1628/83), S. 143 unter Hinweis auf BVerfGE (2 BvR 113/81), S. 226 f. Vgl. hierzu Leibholz, G., Rinck, H.-J., Hesselberger, D. (Grundgesetz, 1993 ), Art. 28, Rz. 222, S. 24

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  4. Bedeutung der Verbindung einer Sparkasse zum kommunalen Gewährträger Schlierbach, H. (Sparkassenrecht, 1985 ), S. 40 f.

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  5. Die im anglo-amerikanischen Recht entwickelte ultra-vires-Lehre, wonach die Rechtsfähigkeit der juristischen Person auf Wirkungskreis, Aufgaben und Zweck ihrer Errichtung beschränkt ist, wurde auch in Deutschland vom BGH für juristische Personen des öffentlichen Rechts bejaht. Vgl. Kauffmann, H. (Rechtswörterbuch, 1992 ), S. 932. Vgl. hierzu auch Ehlers, D. (Verwaltung, 1984), S. 235 und 262

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  6. Nierhaus, M., Stern, K. ( Regionalprinzip, 1992 ), S. 14

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  7. nVgl. hierzu auch Schmitt-Wellbrock, W. (Sparkassen, 1979 ), S. 61 ff.

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  8. Das Sparkassenrecht ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Jedes Bundesland hat sein eigenes Sparkassenrecht. Aus diesem Grund kann im folgenden nur auf weitgehend für alle Bundesländer gültige Regelungen eingegangen werden. Abweichungen im Detail können sich auf Grund unterschiedlicher Sparkassengesetze in den einzelnen Bundesländern ergeben. Vgl. hierzu Schlierbach, H. (Sparkassenrecht, 1985), S. 26 ff. und Roderich Bosse, B. (Sparkassengesetze, 1985 ), S. 285 ff.

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  9. Das Regionalprinzip bedeutet die institutionell-organisatorische und geschäftsrechtliche Begrenzung des Wirkungsbereiches der Sparkassen auf ihr Geschäftsgebiet. Dieses ist grundsätzlich mit dem Hoheitsgebiet ihrer Gewährträger identisch.“

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  10. Nierhaus, M., Stern, K. (Regionalprinzip, 1992), S. 11. Vgl. zu anderen Definitionen Hermanns, F. (Regionalprinzip, 1979), S. 440, Thöle, A. ( Bedeutung, 1988 ), S. 83

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  11. Vgl. zum Problem der Übergreifungsgebiete Nierhaus, M., Stern, K. (Regionalprinzip, 1992), S. 19. Vgl. zum Problem der Kreissparkasse in einer zentral gelegenen, kreisfreien Stadt, die selbst eine Stadtsparkasse unterhält Weides, P., Roderich Bosse, B. (Rechtsprechung, 1981 ), S. 4 f. und die dort angeführten Entscheidungen.

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  12. Vgl. Gilde, U. (Geschäftspolitik, 1989 ), S. 38

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  13. Zu Konflikten bei der Errichtung von Zweigstellen vgl. die Entscheidungen VG Arnsberg, Urteil vom 20. Juli 1966–2 K 72/65 und OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 1972 - V OVG A 22/72

    Google Scholar 

  14. Vgl. Leibholz, G., Rinck, H.-J., Hesselsberger, D. (Grundgesetz, 1993 ), Art. 28, Rz. 222

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  15. Nierhaus, M., Stern, K. ( Regionalprinzip, 1992 ), S. 12

    Google Scholar 

  16. Vgl. zur Überschneidung der Geschäftsgebiete einer Kreissparkasse und einer Sparkasse einer kreisangehörigen Gemeinde die Entscheidung des Hessischen VGH, Urteil vom 23. März 1968 (OS II 7/63)

    Google Scholar 

  17. Vgl. zum Begriff des Zweckverbandes am Beispiel des Zweckverbandes der Kreise Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis und Bergheim Weides, P. (Zweckverband, 1979 ), S. 48 ff.

    Google Scholar 

  18. Vgl. Giese, H., Floß, H. (Neugliederung, 1993 ), S. 450 ff. Vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 20. Juli 1966 (2 K 72/65)

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  19. Vgl. zu den diesbezüglichen Auswirkungen der 2. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie der EG auf die Niederlassungsfreiheit der Sparkassen Nierhaus, M. (Bankenbinnenmarkt, 1993), S. 163 und Lanzke, U. (Binnenmarkt, 1992 ), S. 93 ff.

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  20. gibt. Eine lückenlose Überwachung aller Aktivitäten einer Sparkasse durch die Gerichte ist ohnehin nicht möglich.

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  21. Vgl. Thöle, A. (Regionalprinzip, 1988), S. 83 Brzoska, Th. ( Sparkassen, 1976 ), S. 32

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  22. Vgl. zu Abweichungen von diesem Grundsatz aufgrund besonderer Bestimmungen in verschiedenen Bundesländern Ellgering, I. (Anmerkungen, 1979), S. 14 und Schlierbach, H. (Sparkassenrecht, 1985 ), S. 87 f. Vgl. zur Zweigstellenerrichtung freier Sparkassen die Entscheidung des Hessischen VGH, Urteil vom 13. Juli 1989 (6 UE 2124/85) zu § 1 SpkG Hessen

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  23. Vgl. zur Zweigstellenübertragung Schlierbach, H. (Sparkassenrecht, 1985)

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  24. S. 95 ff. und die dort angegebene Literatur.

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  25. Diese Ausnahmen vom Regionalprinzip bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, in der Regel nach Anhörung der betroffenen Sparkasse. In Baden-Württemberg ist auch die explizite Zustimmung der betroffenen Sparkasse, in deren Geschäftsgebiet die Geschäftsstelle liegt, einzuholen. Vgl. § 2, Abs. 2 SpkG Baden-Württemberg

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  26. Vgl. z. B. § 8 Mustersatzung für Sparkassen in Niedersachsen

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  27. Abs. 5, S. 2 Mustersatzung für kommunale Sparkassen in Hessen Nierhaus

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  28. M., Stern, K. (Regionalprinzip, 1992 ), S. 20

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  29. Vgl. ebd., S. 20

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  30. Vgl. Brzoska, Th. (Sparkassen, 1976 ), S. 33 und die jeweiligen länderspezifischen Regelungen der Sparkassen, z. B. § 3, Abs. 1 Mustersatzung für kommunale Sparkassen in Hessen und Krebs, E., Dülp, H. (Kommentar, o. J.), Anm II, ld zu § 3 Abs. 1 Satz 1 SpkO Bayern und Anm. II, 4b zu § 2 SpkO Bayern.

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  31. Vgl. Nierhaus, M., Stern, K. ( Regionalprinzip, 1992 ), S. 19

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  32. S. 441 und Schlierbach, H. (Sparkassenrecht, 1985 ), S. 121 ff.

    Google Scholar 

  33. Süchting, J. (Bankmanagement, 1992 ), S. 458

    Google Scholar 

  34. Vgl. Süchting, J. (Bankmanagement, 1992 ), S. 459

    Google Scholar 

  35. Der Begriff ‘Bankstelle’ wird unabhängig davon verwendet, ob es sich um ein privates Kreditinstitut, eine Kreditgenossenschaft oder eine Sparkasse handelt.

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  36. Vgl. hierzu und zum folgenden Süchting, J. (Bankmanagement, 1992 ), S. 459

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  37. Eine aktive Ansprache von Privatpersonen, mit denen noch keine Geschäftsbeziehung besteht, ist ebenso wie die Telefonwerbung unzulässig. Vgl. Knauth, K.-W. (Werbung, 1988 ), Rz. 216 ff.

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  38. Hierzu Ausführlich Kap. 2.2, S. 21 ff.

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  39. Siehe S. 13

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  40. Vgl. Oellerking, C., Holzgrabe, M. (Sparkassen, 1990), S. 61 und Kalms, H. (Strukturdiskussion, 1988 ), S. 450

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  41. Siehe hierzu FN 90, S. 26 und Kap. 2.2.5, S. 39

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  42. Vgl. Meyer-Köster, J. (Sonderstellung, 1979 ), S. 135

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  43. Vgl. hierzu auch Fischer, R. (Geschäftsbeschränkun-gen, 1976 ), S. 143

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  44. Diese Ausführungen dienen lediglich der Widerlegung der These von Meyer-Koster. Siehe ausführlich zur Struktur des Sparkassenwesens Kap. 4.1, S. 232 ff.

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  45. Geiger, H. (Sparkassenorganisation, 1992 ), S. 126

    Google Scholar 

  46. Beispielsweise im Rahmen der Imagewerbung. Vgl. Geiger, H. (Sparkassenorganisation, 1992 ), S. 128. Auch in der Bundesbankstatistik wird die Sparkassen-Finanzgruppe als Bankengruppe geführt.

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  47. Meyer-Köster argumentiert damit, daß Sparkassen ebenso wie private Universalbanken an lukrativeren und weniger lukrativen Bankplätzen vertreten sind und innerhalb ihres Verbundsystems einen geldwirtschaftlichen Ausgleich vornehmen. So ist es für Meyer-Köster nicht einzusehen, warum die örtliche Gebundenheit ein Wettbewerbsnachteil sein soll. Vgl. Meyer-Köster, J. (Sonderstellung, 1979 ), S. 135. Ein Blick auf die Verteilung der Bankstellen in Bayern zeigt jedoch, daß diese pauschalen Ausführungen zur Verteilung der Bankstellen nicht zutreffen, da eine Vielzahl von Instituten (i. d. R. die privaten Universalbanken) nur in den Ballungsräumen präsent sind. S.ehe hierzu auch Kap. 2.3.3 und Abb. 3, S. 61.

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  48. Vgl. Gilde, U. (Geschäftspolitik, 1989 ), S. 91 ff. und Kap. 4.1.1, S. 232 ff.

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  49. Umschreibung eines Wohnortwechsels ungeeignet.

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  50. Zunächst bedeutet Mobilität formal “… den Wechsel eines Individuums zwischen definierten

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  51. Einheiten eines Systems. Neben dem tatsächlich vollzogenen Wechsel eines Individuums zwischen den definierten Einheiten wird auch die Bereitschaft zu einem Wechsel als Mobilität bezeichnet. Als Einheiten eines Systems können Wohn-oder Aufenthaltsorte ebenso verstanden werden wie Organisationseinheiten in einem Unternehmen. Des weiteren kann

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  52. Vanberg, M. (Kritische Analyse, 1971 ), S. 7

    Google Scholar 

  53. Vgl. ebd., S. 7 und die Tab. auf S. 11. Vgl. zu weitergehenden Inhalten des Begriffs “Mobilität” Röder, H. (Ursachen, 1971), S. 51 ff. und die dort angegebene Literatur.

    Google Scholar 

  54. Parnes bezieht diese Begriffsinhalte vor allem auf Arbeitsmobilität, eine derartige Auslegung trifft aber grundsätzlich auf alle Arten von Mobilität zu. Vgl. Parues, H. (Research, 1954), S. 13 ff. und Angrick, M. (Arbeitnehmer, 1992 ), S. 210

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  55. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der Terminus ‘wandern’ eine erweiterte Bedeutung erfahren. Siehe hierzu Kap. 3, S. 93 ff. und FN 254, S. 77

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  56. Vgl. zur Terminologie räumlicher Wanderungsbewegungen Röder, H. (Ursachen, 1971 ), S. 58

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  57. In Anlehnung an Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989), S. 26. Vgl zur Definition des Migrationsbegriffes auch Willis, K. (Problems, 1974), S. 3 ff.

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  58. Auch ein Wechsel der Bankverbindung ist bei zeitlich eng begrenzten Wohnortwechseln nicht zu erwarten.

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  59. Siehe Kap. 2.1, S. 8 ff.

    Google Scholar 

  60. Siehe zu Übergreifungsgebieten Kap. 2.1.1, S. 8 f.

    Google Scholar 

  61. Siehe Kap. 2.3.1, S. 46 ff.

    Google Scholar 

  62. Die in den Kap. 2.2.2 bis 2.2.4 angegebenen Daten aus Sekundärquellen beziehen sich grundsätzlich auf sog. Fernwanderungen. Die Abgrenzung wird in der Regel nach dem Kriterium der physischen Distanz vorgenommen. Die meisten Autoren wählen hier eine Distanz von 50 km als Grenzwert. Vgl. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 61 und die dort angegebene Literatur sowie Blaschke, D. (Berufliche Qualifikation, 1992), S. 245. Hierbei ist anzumerken, daß der Einzugsbereich von Großstädten, je nach Verkehrsanbindung, durchaus wesentlich größer sein kann. Die in diesen Fällen häufig verwendete ‘zeitliche Distanz’ muß jedoch unberücksichtigt bleiben.

    Google Scholar 

  63. Köhler, S. (Wanderungsverhalten, 1989 ), S. 1

    Google Scholar 

  64. Zur quantitativen Darstellung der Migration wurden bewußt Daten vor 1990 verwendet. Die aktuellsten, zur Verfügung stehenden Daten beziehen sich i. d. R. auf das Jahr 1991, sind jedoch auf Grund der Wiedervereinigung nicht vergleichbar.

    Google Scholar 

  65. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Wanderungen aus bzw. in die neuen Bundesländer mit über 388.000 Personen einen Sonderfall darstellen. Vgl. hierzu und zu allen folgenden Zahlenangaben Statistisches Bundesamt (Bevölkerung, 1989 ), Tab. 12.1, S. 172 f.

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  66. Diese Zahl errechnet sich aus den Wanderungen innerhalb der Länder nach einem anderen Landkreis bzw. einer anderen kreisfreien Stadt zuzüglich der Wanderungen über die Ländergrenzen hinweg. Eine Berücksichtigung der Wanderungen nach Orten in den neuen Bundesländern bleibt hier aus Gründen der Vergleichbarkeit unberücksichtigt, die Erfassung der Migranten innerhalb der neuen Bundesländer ist in diesem Jahr ohnehin noch nicht möglich.

    Google Scholar 

  67. Vgl. zu dieser Entwicklung speziell für Bayern Koll, R. et al. (Auswirkungen, 1993), S. 7 ff.

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  68. Landkreisüberschreitende Migranten ohne Berücksichtigung der Wanderungen aus bzw. nach den neuen Bundesländern

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  69. Diesen Effekt bezeichnet man als regionale Segregation des ländlichen Raumes. Unter regionaler Segregation versteht man in diesem Zusammenhang Entmischungsprozesse der Bevölkerung infolge selektiver Wanderungen. Beispiele sind hier z. B. “Überalterung” der Bevölkerung regionaler Räume als Folge der Abwanderung der Jugend oder qualitative Veränderungen z. B. der Qualifikation oder des durchschnittlichen Einkommens der Bevölkerung eines begrenzten Raumes. Vgl. zum Begriff Gatzweiler, H. P. (Selektivität, 1975), S. 52. Vor allem die Sparkassen sind von regionalen Segregationsprozessen betroffen, da einerseits ein Rückzug aus negativ betroffenen Räumen für sie nicht in Betracht kommt, eine Expansion in prosperierende Räume aus rechtlichen Gründen aber ebenso unmöglich ist. Die wirtschaftliche Situation der Sparkasse ist somit eng mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Geschäftsgebietes verknüpft. Siehe hierzu Kap. 2.1, S. 8 ff.

    Google Scholar 

  70. Röder, H. (Regionale Mobilität, 1971 ), S. 53 f.

    Google Scholar 

  71. Vgl. Blaschke, D. (Berufliche Qualifikation, 1992 ), S. 244

    Google Scholar 

  72. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 94. Wagner untersuchte das Wanderungsverhalten von Mitgliedern der Geburtskohorten 1929–31, 1939–41 und 1949–51.

    Google Scholar 

  73. Vgl. Köhler, S. (Wanderungsverhalten, 1989 ), S. XIII. Unter Situationsexperten versteht Köhler Personen mit engem Kontakt zur untersuchten Bevölkerungsgruppe, z. B. Haupt-und Realschullehrer oder Jugendarbeiter.

    Google Scholar 

  74. Vgl. Köhler, S. (Wanderungsverhalten, 1989 ), S. X VII

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  75. Gerade bei dieser Attributgruppe stellt Vanberg einen Zusammenhang mit der Wanderungsrichtung fest. Vgl. hierzu Vanberg, M. (Entwicklung, 1971 ), S. 39. Siehe hierzu auch Kap. 2.2.5, S. 36 ff.

    Google Scholar 

  76. Vgl. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989), S. 115 ff. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch Blaschke, D. (Räumliche Mobilität, 1992 ), Tab. 1, S. 259 und Vanberg, M. (Entwicklung, 1971 ), S. 39

    Google Scholar 

  77. Vgl. Ritchey, P.N. (Explanations, 1976), S. 382. Vgl. hierzu auch Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 104. Die von Wagner beobachtete hohe intra-regionale Mobilität von ungelernten Arbeitern (Vgl. ebd., S. 116) soll hier aus den in Fußnote 82, S. 24 genannten Gründen vernachlässigt werden.

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  78. Vgl. Dincher, R. (Fluktuation, 1992 ), Sp. 874

    Google Scholar 

  79. Vgl. Berthel, J. (Karrieremuster, 1987), Sp. 1192, Pippke, W., Wolfmeyer, P. (Mobilität, 1976), S. 52 und Domsch, M., Krüger, M. (Fluktuation, 1987 ), Sp. 1484 ff.

    Google Scholar 

  80. Bei empirischen Arbeiten ist grundsätzlich zu bedenken, daß sich die Untersuchungen i. d. R. auf ausgewählte Räume beziehen. Eine repräsentative Erhebung für die Bundesrepublik Deutschland scheint auf Grund der verschiedenartigen wirtschaftlichen oder sonstigen Strukturen der Länder, Kreise und Gemeinden auch wenig sinnvoll.

    Google Scholar 

  81. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 120. Zu gleichen Ergebnissen kommt Blaschke. Vgl. Blaschke, D. (Berufliche Qualifikation, 1992)

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  82. i. V. m. Tab. 1, S. 259. Ähnliche Ergebnisse auch bei Gatzweiler, H. P. (Selektivität, 1975), S. 78 und Vanberg, M. (Entwicklung, 1971 ), S. 39 f.

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  83. Diese Aussage gilt v. a. für Fernwanderungen. Vgl. Domsch, M., Krüger, M. (Regionale Mobilität, 1984), S. 129 f. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen Dröll, R., Dröll, D. (Karrieren, 1974 ), S. 388 ff.

    Google Scholar 

  84. Vgl. Domsch, M., Krüger, M. (Regionale Mobilität, 1984), S. 130 f. Vgl. Blaschke, D. (Berufliche Qualifikation, 1992 ), S. 244 f.

    Google Scholar 

  85. Vgl. zu den Begriffen Sellien, R. et al. (Lexikon, 1979), Sp. 2209. Eine andere Abgrenzung trifft Beutel, J. (Wirtschaftssektoren, 1983), S. 758 f.

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  86. Auch hier wird der mobilitätshemmende Einfluß ortsgebundener Produktionsmittel deutlich. Vgl. hierzu Hofbauer, H., Nagel, E. (Regionale Mobilität, 1973 ), S. 264 ff.

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  87. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989), S. 103. Vgl. hierzu auch Haas, H.-D. (Abschlußbericht, 1994 ), Anhang A, Abb. A. 3, S. V I

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  88. Stellung im Lebens-beziehungsweise Familienzyklus des Migranten117 anzuführen.

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  89. Lee, E. (Migration, 1966 ), S. 57

    Google Scholar 

  90. Albrecht, G. (Soziologie, 1972 ), S. 120

    Google Scholar 

  91. Vgl. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 48 ebd., S.

    Google Scholar 

  92. Von den “Neuen Haushaltstypen” mit oder ohne Kinder soll in diesem Zusammenhang abstrahiert werden. Vgl. hierzu Spiegel, E. (Haushaltstypen, 1986), S. 87 ff. und S. 259 ff., Hettlage, R. (Haushaltsformen, 1993), S. 32 ff., Merk, H. (Haushaltsstrukturen, 1993), S. 19 ff. und Kutsch, Th. (Haushalt, 1993), S. 26 ff.

    Google Scholar 

  93. Vgl. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 141

    Google Scholar 

  94. Ebd., S. 144. Vgl. hierzu auch Dobberkau, E. (Abwanderung, 1980 ), S. 203 f., der das Phänomen für ländliche Gebiete untersuchte.

    Google Scholar 

  95. Vgl. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 143

    Google Scholar 

  96. Verheiratete sind gegenüber Ledigen wesentlich immobiler. Vgl. ebd., S. 145

    Google Scholar 

  97. Vanberg, M. (Entwicklung, 1971), S. 40. Vgl. zum Wanderungsverhalten verheirateter Personen auch Ritchey, P. N. (Explanations, 1976 ), S. 380 f.

    Google Scholar 

  98. Vgl. Wagner, M. (Bedeutung, 1992), S. 149 ff. Einen Überblick über ältere Studien gibt Langheder, W. (Ansatz, 1968 ), S. 32 f.

    Google Scholar 

  99. Vgl. Mackensen, R. et al. (Probleme, 1975), S. 53 und Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989 ), S. 170

    Google Scholar 

  100. Vgl. Blaschke, D. (Berufliche Qualifikation, 1992 ), S. 241. Das dort angesprochene Problem der Spätaussiedler soll hier vernachlässigt werden.

    Google Scholar 

  101. Hierzu ist zu bemerken, daß das Alter selbst kein Einflußfaktor ist. Vielmehr treten andere Einflußfaktoren typischerweise in bestimmten Altersgruppen auf.

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  102. Köhler bezeichnet diese als Wanderungsschwellen. Vgl. hierzu und zum folgenden Köhler, S. (Wanderungsverhalten, 1989 ), S. I V

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  103. Vgl. Vanberg, M. (Entwicklung, 1971 ), S. 40

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  104. Vgl. Mackensen, R. et al. (Probleme 1975 ), S. 53

    Google Scholar 

  105. Wagner, M. (Räumliche Mobilität, 1989), S. 60. Vgl. zum folgenden ebd., S. 61 und die dort angegebene Literatur sowie Blaschke, D. (Berufliche Qualifikation, 1992 ), S. 245.

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  106. Siehe hierzu auch Kap. 2.2.1, S. 21

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  107. Oberzentren wurden hier bewußt nicht gewählt, da diese Bezeichnung weniger von der Größe einer Stadt als vielmehr von der regionalen Bedeutung und anderen Kriterien abhängt. In der Statistik werden Städte dann als Großstädte geführt, wenn ihre Einwohnerzahl 100.000 übersteigt. Hier soll jedoch der geographische Großstadtbegriff verwendet werden, der von weit größeren Städten mit entsprechenden Umlandgemeinden ausgeht.

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  108. Eine weitere Differenzierung ist durchaus denkbar, für die vorliegende Untersuchung auf Grund des eingeschränkten Datenmaterials jedoch nicht sinnvoll. So könnten Städte erfaßt werden, die eine, im Vergleich zur Bevölkerungszahl, hohe Zahl an Auszubildenden und v. a. Studenten haben, die tendenziell in dieser Anzahl in der betrachteten Stadt keinen Arbeitsplatz finden werden und somit einen Hauptwohnsitzwechsel nach Abschluß der Ausbildung vornehmen werden. Daneben sind ebenso Städte denkbar, die auf Grund des Arbeitsplatzangebots eine geringere Abwanderungstendenz seitens der Berufsanfänger verzeichnen. Auch wäre eine Differenzierung der Kernstädte und ihrer Umlandgemeinden im Hinblick auf eine Erfassung der zweiten Migrationsphase durchaus sinnvoll.

    Google Scholar 

  109. Vgl. hierzu Mackensen, R. et al. (Probleme, 1975), S. 37 und Statistisches Bundesamt (Bevölkerung, 1981), Tab. 14.3, S. 124 ff.

    Google Scholar 

  110. war im Bundesdurchschnitt ein Überschuß der Zuzüge gegenüber den Fortzügen in kreisfreien Städten von +15,6 je 1.000 Einwohner festzustellen. Im Vergleich hierzu verzeichneten z. B. Hamburg +18,1, Hanover +15,8, Düsseldorf +12,8, Köln +9,3, Frankfurt +17,7, Stuttgart +15,6 und München -3,2. Bei diesen Zahlen ist jedoch zu berücksichtigen, ob es sich um eine kreisfreie Stadt mit relativ engen Stadtgrenzen handelt oder - im Extremfall - um ein Bundesland. Vgl. Statistisches Bundesamt (Bevölkerung, 1989 ), Tab. 13.3, S. 180 ff.

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  111. Siehe Kap. 2.2.2, S. 25 ff.

    Google Scholar 

  112. Großstädte haben häufig einen so großen Einzugsbereich, daß die Entwicklung dieser Städte die Entwicklung einer ganzen Region determiniert. Vgl. zum folgenden Koch, R. (München, 1992 ), S. 90 ff.

    Google Scholar 

  113. Für 1989 wurde für die Stadt München ein Wert von -3,2 je 1.000 Einwohner ermittelt. Dagegen verzeichnen die Landkreise München +17,5, Dachau +19,7, Ebersberg +15,8, Erding +17,5, Freising +19, Fürstenfeldbruck +13 und Starnberg +17,5 je 1.000 Einwohner. Vgl. Statistisches Bundesamt (Bevölkerung, 1989), Tab. 13.3, S. 180 ff. Vgl. zur Entwicklung im Großraum München auch Koch, R. (Wanderung, 1982 ), S. 283 ff.

    Google Scholar 

  114. Auf die Folgen einerseits für die Kernstadt und andererseits für agglomerationsferne Gemeinden soll hier nicht eingegangen werden. Vgl. hierzu z. B. Mackensen, R. et al. (Probleme, 1975), S. 37 f.

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  115. Vgl. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (Aktuelle Daten, 1987 ), S. 16. Inwieweit die Wiedervereinigung diese Prognosen relativiert, ist aus heutiger Sicht nicht zu beurteilen.

    Google Scholar 

  116. Vgl. zum Problem der stark unterschiedlichen, gruppenspezifischen Wanderungsalden, die zu einschneidenden Veränderungen der Bevölkerungs-und Erwerbsstruktur führen können Gatzweiler, H. P. ( Selektivität, 1975 ), S. 13

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  117. Vgl. Mackensen, R. et al. (Probleme, 1975 ), S. 37

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  118. Derartige Segregationserscheinungen sind beispielsweise auf Grund der Vermö gensstruktur der Migranten für Kreditinstitute durchaus positiv zu bewerten.

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  119. Wenn gleichzeitig mit dem Wohnortwechsel der Erwerb von Wohneigentum erfolgt, wird für Folgewanderungen dieser mobilitätshemmende Faktor besonders deutlich.

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  120. Vgl. hierzu und zum folgenden Dobberkau, E. (Abwanderung, 1980 ), S. 212

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  121. Mackensen, R. et al. (Probleme 1975), S. 53 f.

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  122. Vgl. Riedl, M. (Modell, 1987 ), S. 45 f.

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  123. Vgl. Siepmann, J. (Standortfrage, 1968 ), S. 268, insbesondere FN 16

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  124. Vgl. hierzu o. V. (Pendler-Betreuung, 1993 ), S. 514 und Lehrinstitut für das kommunale Sparkassen-und Kreditwesen ( Projektarbeit, o. J. )

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  125. Vgl. Szallies, R. (Kundenbindung, 1991 ), S. 12 f.

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  126. Vgl. hierzu und zum folgenden Siewert, K.-J. (Marktpolitik, 1983 ), S. 187 ff.

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  127. Vgl. zu den Modellen zur Erklärung der Nachfrageentscheidung privater Bankkunden ebd., S. 131 ff.

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  128. Meyer zu Selhausen, H. (Quantitative, 1976 ), S. 136

    Google Scholar 

  129. Vgl. zu dieser Systematisierung und zum folgenden ebd., S. 94 ff. Vgl. Süchting, J. (Absatzbeziehungen, 1972 ), S. 270 ff.

    Google Scholar 

  130. Vgl. Siewert, K.-J. (Marktpolitik, 1983 ), S. 257 ff.

    Google Scholar 

  131. Vgl. Meyer zu Selhausen, H. (Quantitative, 1976 ), S. 113

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  132. Vgl. hierzu Hinterhuber, H. (Unternehmensführung, 1989 ), S. 138 ff.

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  133. Vgl. Weichhart, R. (Kreuz-Preis-Elastizität, 1983 ), S. 394

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  134. Vgl. Raffee, H. (Verhalten, 1974 ), Sp. 1029

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  135. Vgl. Seitz, J. (Determinanten, 1976), S. 121. Siebert stellt fest, daß bei der Bankwahl eines Migranten häufig “… Imagegesichtspunkte eine Rolle (spielen, Anm. d. Verf.), so daß Sparkassenkunden tendenziell eher zu Geschäftsbanken abwandern als umgekehrt.” Siebert, H.-F. ( Kundenberatung, 1982 ), S. 55

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  136. Vgl. Kroeber-Riel, W. (Konsumentenverhalten, 1992 ), S. 189 ff.

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  137. Vgl. zum Begriff der Zweigstellenpolitik Schlechthaupt, W.-D. (Kriterien, 1971 ), S. 10 f. Unter den Instrumenten der Leistungsbereitschaft ist auch der Einfluß des Faktors Personal mit direktem Kundenkontakt zu subsumieren, dessen Einfluß, vor allem bei der Aufrechterhaltung einer Bankverbindung, nicht zu unterschätzen ist.

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  138. Süchting, J. (Einkaufswirtschaftlichkeit, 1968 ), S. 280

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  139. Die Möglichkeit einer Bankverbindung ohne persönlichen Kontakt im Rahmen des Direktmarketing soll hier nicht betrachtet werden. Vgl. hierzu Mirbeth, M. (Erfahrungen, 1989), S. 24 ff., Pischulti, H. (Telefon, 1993), S. 12 ff. und Bohland, P., Innace, G. (Telefon, 1993 ), S. 20 ff.

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  140. Vgl. Riedl, M. (Modell, 1987 ), S. 2. Vgl. hierzu auch das Prinzip der Einkaufswirtschaftlichkeit bei Privatkunden, Kap. 2.1.2, S. 14 f.

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  141. Mobile Zweigstellen bleiben bei dieser Betrachtungsweise unberücksichtigt.

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  142. Vgl. Deutsche Bundesbank (Verzeichnis, 1992), o. S. Vgl. zu anderen Definitionen Riedl, M. (Modell, 1987 ), S. 2 und Becker, D. (Zweigstellenexpansion, 1975 ), S. 5

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  143. Vgl. hierzu Riedl, M. (Modell, 1987), S. 4 oder Hagenmüller, K. (Standort, 1975 ), S. 42 ff.

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  144. lte Bundesländer: 1455 Einwohner je Bankstelle

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  145. Siehe Tab 12, Anhang, S. 267. In den USA liegt dieser Wert bei 2419 und in Japan bei 2753 Einwohnern je Bankstelle (Stand 1991). Vgl. o. V. (Effizienz, 1994 ), S. 10. In diesen Zahlen sind die Bankstellen der Postbank nicht enthalten. Vgl. zu dieser Thematik auch Riedl, M. (Modell, 1987), S. 5 und überspitzt Fischer, R. (Sparkassenstruktur, 1992 ), S. 567

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  146. Siehe hierzu die Ausführungen zu Übergreifungsgebieten, Kap. 2.1.1, S. 8 f. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß ein Landkreis mehrere Sparkassen-Geschäftsgebieten umfassen kann.

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  147. Hierzu zählt in Bayern beispielsweise die Schmidt-Bank KGaA, die vor allem in den nordöstlichen Kreisen des Landes mit über 100 Bankstellen vertreten ist. Da die Schmidt-Bank in den restlichen Regionen Bayerns bzw. des Bundesgebietes (alte Länder) praktisch überhaupt nicht tätig ist, würde eine separate Erfassung als eigene/eigenes Institutsgruppe/Institut zu einer, zwar nur marginalen aber unnötigen, Verzerrung der Ergebnisse führen.

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  148. Dies ist von den Sparkassenverbänden auch durchaus beabsichtigt. So hat der Deutsche Sparkassen-und Giroverband e. V. 1972 mit einem Regelwerk, das allen Instituten zur Verfügung gestellt wurde, bewußt ein einheitliches Erscheinungsbild angestrebt. Vgl. Emmerich, N.-C. (Sparkassenwerbung, 1983 ), S. 286 ff.

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  149. Vgl. hierzu und zum folgenden Bleymüller, J. et al. (Statistik, 1991), S. 190 und Ferschl, F. (Statistik, 1985 ), S. 140

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  150. Vgl. Piesch, W. (Konzentrationsmaße, 1975), S. 151. Ähnliche Interpretationen sind von Stigler, G. J. (Oligopoly, 1964 ), S. 55 durchgeführt worden.

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  151. Das Konzentrationsmaß nach Lorenz-Münzner, auch als Gini-Koeffizient bekannt, ist definiert als die Fläche zwischen der Lorenz-Kurve der Konzentration und der Hauptdiagonalen (entspricht der Lorenz-Kurve bei maximaler Gleichverteilung). Vgl. Bleymüller, J. et al. (Statistik, 1991 ), S. 192

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  152. Vgl. ebd., S. 192. Außerdem erlaubt der Gini-Koeffizient keinen Rückschluß auf die Anzahl der tätigen Institute in der Region.

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  153. Unter Bankloyalität soll die Bereitschaft eines Wirtschaftssubjektes verstanden werden, dauerhaft die Leistung eines bestimmten Kreditinstituts abzunehmen.“ Süchting, J. (Absatzbeziehungen 1972), S. 269

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  154. Das Konkurrenzmaß liegt für alle Landkreise und kreisfreien Städte der Bundesrepublik (alte Bundesländer) vor. Für die neuen Bundesländer konnte auf Grund der höher aggregierten Angaben der deutschen Bundesbank nur eine Berechnung des Konkurrenzmaßes auf Landesebene erfolgen.

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  155. Dieses Ergebnis bedeutet gleichzeitig, daß in den ländlich strukturierten Räumen wesentlich weniger Wettbewerber präsent sind. Diese Zahlen unterstützen die Aussagen in Kap. 2.3.2, S. 54

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  156. Vgl. Siewert, K.-J. (Marktpolitik, 1983 ), S. 289 und die dort angegebenen Quellen

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  157. Stein ermittelte 1973 die durchschnittliche Anzahl der Kreditinstitute, zwischen denen die Einwohner von Gemeinden unterschiedlicher Größe wählen können. Inhaltlich kommt Stein zu vergleichbaren Aussagen. Vgl. Stein, D. (Wettbewerbspolitik, 1975 ), S. 183 ff.

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  158. Vgl. hierzu Piesch, W. (Konzentrationsmaße, 1975 ), S. 151. Die zugegebenermaßen unrealistische Annahme der Gleichverteilung schmälert den Aussagegehalt jedoch nur unwesentlich.

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  159. Dies zeigt sich auch, wenn man die Marktausschöpfungsquoten der Sparkassen in den verschiedenen Regionen Bayerns vergleicht. In Regionen mit niedrigem Konkurrenzmaß, wie z. B. Niederbayern mit einem Konkurrenzmaß von 2,2819 oder Unterfranken mit 2,4016 liegen die Marktausschöpfungsquoten mit knapp 40 Prozent wesentlich höher als in Oberbayern mit einem Konkurrenzmaß von 3,4425 und einer Marktausschöpfungsquote von gut 30 Prozent. (In Schwaben und Mittelfranken werden die Ergebnisse durch die sehr hohen Werte für die kreisfreien Städte Augsburg und Kaufbeuren (Schwaben) und Nürnberg (Mittelfranken) verzerrt. Deutlicher sind dagegen die Ergebnisse für die drei kreisfreien Städte München, Nürnberg und Augsburg. Hier ergibt sich ein Konkurrenzmaß zwischen 4,8080 (Augsburg) und 7,0538 (München) bei einer Marktausschöpfungsquote von weit unter 30 Prozent (aus Diskretionsgründen stark gerundete Werte). Vgl. Bayerischer Sparkassen-und Giroverband (Giromarkterhebung 1992, 1993), S. 11 und Tab. 13, Anhang, S. 268 ff.

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  160. Vgl. Becker, H. et al. (Kunden, 1991 ), S. 24

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  161. BVerwGE (I C 177.54)

    Google Scholar 

  162. Vgl. Szallies, R. (Kundenbindung, 1991 ), S. 13

    Google Scholar 

  163. Auf die Problematik der internen Verrechnung der Ergebnisbeiträge auf die einzelnen Bankstellen und die daraus möglicherweise resultierenden Konsequenzen, wie z. B. die Beurteilung der Rentabilität einer Geschäftsstelle, soll nicht weiter eingegangen werden. Vgl. hierzu Schierenbeck, H. (Bankmanagement, 1994 ), S. 305 ff.

    Google Scholar 

  164. Vgl. Körner, M. (Jugendmarkt, 1987 ), S. 90 Siehe hierzu FN 90, S. 26 und Kap. 2.2. 5, S. 39

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  165. In der Regel wird diese Abwanderung der 20- bis 30-jährigen Kunden durch die Akquisition von neuen Kundenverbindungen, überwiegend im Bereich der Jugendlichen, kompensiert. Diese Annahme wird unterstützt durch die sehr hohen Marktausschöpfungs-und Akquisitionsquoten der Sparkassen im Jugendmarkt.

    Google Scholar 

  166. Vgl. Bayerischer Sparkassen-und Giroverband (Giromarkterhebung 1992, 1993 ), S. 26. Siehe hierzu auch FN 220, S. 64

    Google Scholar 

  167. Siehe hierzu und zum folgenden Kap. 2.2.4, S. 32 ff.

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  168. Siehe hierzu Kap. 2.2.5, S. 36 ff.

    Google Scholar 

  169. Siehe hierzu Kap. 2.2.7, S. 44 ff. und Lehrinstitut für das kommunale Sparkassen-und Kreditwesen (Projektarbeit, o. J.) S. 5 ff.

    Google Scholar 

  170. Vgl. hierzu auch die Ausführungen zur Bankloyalität, S. 57. Anderer Meinung ist Güde, der das Problem der kommunalen Großstadtsparkassen sieht, “… den Abwanderungstendenzen der Stadtbevölkerung in das Umland nicht über die Stadtgrenzen hinaus folgen (zu, Anm d. Verf.) können…”. Güde, U. ( Geschäftspolitik, 1989 ), S. 41

    Google Scholar 

  171. Siehe Kap. 2.3.3, S. 55 ff.

    Google Scholar 

  172. Siehe hierzu und zum folgenden Kap. 2.2.5, S. 36 ff. und Kap. 2.2.6, S. 43 ff. Vgl. Mackensen, R. et al. (Probleme 1975), S. 53 f.

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Riekeberg, M. (1995). Regionalprinzip, Migration und Bankstellendichte als Rahmenbedingungen für das Geschäft der Sparkassen. In: Migrationsbedingte Kundenabwanderung bei Sparkassen. Bank- und Finanzwirtschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01489-8_2

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