Zusammenfassung
Im ersten Abschnitt soll der Untersuchungsgegenstand begrifflich gefaßt werden. Hierzu werden verschiedene Kooperationsdefinitionen vorgestellt und eine eigene Definition formuliert. Das zweite Kapitel dient der Darstellung verschiedener Merkmalsausprägungen, die eine zwischenbetriebliche Kooperation aufweisen kann.
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Literatur
Einige Autoren verzichten aber auch auf die Definition von Kooperation: so etwa Kleer (1991) in seiner Dissertation zu “Gestaltung von Kooperationen zwischen Industrie-und Logistikuntemehmen” und Biegel (1987), der sich mit der “Kooperation im FuE-Bereich” befaßt. Bei Haury (“Laterale Kooperation”) finden sich in ihrer “Literaturübersicht” zwar einige Hinweise auf das Wesen von Kooperation, sie gibt jedoch ebenfalls keine explizite Definition. Vgl. Haury (1989), S. 47–49.
Umfassende vergleichende Zusammenstellungen finden sich etwa bei Gerth (1971), S. 9ff.; Lode (1974), S. 7ff.; Stuke (1974), S. 14ff., Salje (1981), S. 1ff. Einen kürzeren Literaturüberblick gibt Rotering (1990), S. 38ff.
Ein umfassenderer Überblick über das Kooperationsverständnis auch in anderen wissenschaftlichen Disziplinen findet sich bei Sandholzer (1990), S. 12–19.
Blohm (1980), Sp. 1112. Laut Blohm ist der Begriff der Kooperation in der Betriebswirtschaftslehre sogar eindeutig vorbelegt: er beziehe sich ausschließlich auf zwischenbetriebliche Tatbestände (Sp. 1113). Dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß eine Reihe von Veröffentlichungen existieren, die sich explizit mit der “innerbetrieblichen Kooperation” beschäftigen. So z.B. die Monographien von Braun (1991), Wunderer (1991) und die Dissertation von Sandholzer (1990).
Vgl. Tröndle (1987), S. 29f. Tröndle betont auch, daß der Grad der tatsächlich vorliegenden Interdependenz nur teilweise durch objektiv erkennbare (juristische) Einflußfaktoren bestimmt wird, ebenso aber auch durch äußerlich nicht erkennbare Kriterien (die faktischen Machtverhältnisse) beeinflußt wird. Vgl. ebd., S. 30.
Tröndles Arbeit ist zweifellos von verschiedenen Vertretern der Transaktionskostentheorie beeinflußt worden. So zitiert er im Literaturverzeichnis u.a. Williamson (1975; 1979; 1981a: 1981b), Picot (1981; 1982) und Windsperger (1983). In Zusammenhang mit seiner Begriffsfassung weist er jedoch nur auf die Einteilungen von Daems (1983) und Ouchi (1980) hin. Vgl. Tröndle (1987), S. 26f.
Letztlich ist Tröndles Untersuchungsziel deutlich anders gelagert (interaktionsorientiertes Kooperationsmanagement) als das der Transaktionskostentheoretiker, was auch erklärt, warum weder seine Kooperationsdefinition noch seine folgenden Ausführungen engen Bezug zur Transaktionskostentheorie aufweisen.
Vgl. hierzu und zum folgenden Picot (1982); Picot/Dietl (1990).
Eine ausführlichere Darstellung und Diskussion der Transaktionskostentheorie und ihrer Bedeutung für die zwischenbetriebliche Kooperation erfolgt in Kap. I1.1.1.2.1.
Dazu haben die früheren Veröffentlichungen von Williamson (v.a. Williamson 1975) maßgeblich beigetragen. Vgl. Baur (1990), S. 92; Michaelis (1985), S. 177.
Andere Einteilungen sind für die Untemehmenskooperation nicht anwendbar, da sie sich einer anderen Ebene bewegen, etwa die Unterscheidung von Ouchi in Markt, Clan und Bürokratie (vgl. Ouchi 1980 ): Je nach Art, Dauer und Aufgabe einer zwischenbetrieblichen Kooperation sind hier sowohl mehr auf Vertrauen und gemeinsamen Wertorientierungen basierende (Clan-Organisation) als auch stark formalisierte bürokratieartige Beziehungen denkbar.
Vgl. z.B. Picot (1991); Baur (1990); Strautmann (1993); Hosenfeld (1993).
Auch Williamson betont in jüngeren Arbeiten die Bedeutung dieser Zwischenformen und räumt ein: “Whereas I was earlier of the view that transactions of the middle kind were very difficult to organize and hence unstable, on which account the bimodal distribution was more accurately descriptive (Williamson 1975), I am now persuaded that transactions in the middle range are much more common.” Williamson (1985), S. 83.
Vgl. Baur (1990), S. 96. Die vertikalen Beherrschungsformen werden auf S. 96–101, die vertikalen Koope-rationsformen auf S. 101–112 dargestellt. Die gleiche Unterscheidung trifft auch Picot (1991).
Baur (1990), S. 96. Eine weitergehende Definition oder Abgrenzung von Beherrschungsforen wird nicht gegeben
Für die weitere Abgrenzung nennt er die o.a. Definition von Kappich (1989), S. 134. Vgl. Baur (1990), S. 101.
So z.B. Watins (1967) “Cooperation in the European Market Economies” oder o.V. (1985a) “Co-operation and Development in the Energy Sector”.
Nicht wiedergegeben werden die diversen empirischen Untersuchungen zu Unternehmenskooperation, da sie zur Begriffsprägung nichts beitragen können. Diese greifen in der Regel eine bestimmte Rechtsform - meist das 50–50-Joint-Venture oder Lizenzvereinbarungen - heraus und versuchen, anhand verschiedener Kriterien Zusammenhänge und Empfehlungen für die Gestaltung solcher Kooperationen abzuleiten.
Porter und Fuller weisen darauf hin, daß es fraglich ist, ob die Rechtsform einer Kooperation wirklich als Unterscheidungsmerkmal geeignet ist, sind doch einerseits Kooperationsprojekte meist in verschiedenen Rechtsformen abwickelbar, andererseits Rechtsformen für unterschiedlichste Aufgaben einsetzbar: Vgl. Porter/Fuller (1989), S. 365.
Vgl. Hamel/Doz/Prahalad (1989), S. 87. Der Titel der Veröffentlichung lautet: “Mit Marktrivalen (im engl. Orig. ‘Competitors’) zusammenarbeiten - und dabei gewinnen”.
Veröffentlichungen aus anderen Bereichen gehen allerdings von der Existenz operativer Wettbewerbsvorteile aus: So unterscheidet Sedran in seinen Ausführungen zu wettbewerblichen Wirkungen von EDI zwischen strategischen und operativen Nutzeneffekten, die, sofern wettbewerblich wirksam, zu kurz-bzw. langfristigen Wettbewerbsvorteilen werden. Er setzt “strategisch” also letztlich mit “längerfristig überdauernd” gleich. Vgl. Sedran (1991), S. 19. Ähnlich der strategische Wettbewerbsvorteil nach Simon: Auch hier ist die Langfristigkeit konstitutives Merkmal der Definition. Vgl. Simon (1988), S. 465 und Kap. II. 3. 1.
So schreibt z.B. Wöhe in seiner “Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre” im Jahre 1967 (Hier spricht er noch nicht von Kooperation und Konzentration, sondern von Interessengemeinschaften und Konzern.): “Die beteiligten Betriebe bleiben rechtlich und wirtschaftlich selbständig, da normalerweise keine Kapitalbeteiligungen bestehen und folglich kein Verhältnis der Über-und Unterordnung (…) gegeben ist. Darin liegt der Unterschied zum Konzern.” Aus: Wöhe (1967), S. 158.
In den neueren Auflagen des genannten Lehrbuchs hat Wöhe seine Abgrenzung geändert: Jetzt spricht er nur noch von Konzentration, wenn eine Unternehmensverbindung “durch kapitalmäßige oder vertragliche Bindungen zur Einschränkung oder völligen Aufhebung der wirtschaftlichen Selbständigkeit (führt, Anm. d. Verf.), obwohl ihre rechtliche Selbständigkeit gewahrt bleibt”. Vgl. Wöhe (1990), S. 400.
Vgl. Tröndle (1987), S. 30 bzw. die o.a. Fußnote 15.
Man betrachte etwa die Aussage von Jonathan Rinehart, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Ogilvy and Mather, über die Beteiligung seines Unternehmens an Charles E. Walker Associates: “Unsere Investition ist wichtig als Siegel der Beziehung. Sie schafft eine tiefere gegenseitige Bindung, als ohne sie möglich wäre.” Zitiert nach: Lewis (1991), S. 138.
Dies gilt teilweise auch für größere finanzielle Engagements: So äußerte der Vorstandsvorsitzende von Excel (einem Zulieferer von Ford), John Lohman, zur finanziellen Beteiligung von Ford an Excel (zur Zeit 40%): Es würde für die Kooperation zwischen Ford und Excel im Prinzip keinen Unterschied ausmachen, ob eine zwanzig-oder eine vierzigprozentige Beteiligung vorliegen würde. Eine Verringerung der finanziellen Beteiligung würde aber als Zeichen von Desinteresse verstanden werden und daher die Kooperation beeinträchtigen. Vgl. Lewis (1991), S. 146.
Borys/Jemison sehen die finanzielle Beteiligung sogar als Schlüsselkriterium für die Analyse der Zwischenformen. Vgl. Borys/Jemison (1989), S. 234
Die teilweise noch verwendete Begriffsfassung, die Untemehmen müßten ‘der gleichen Branche angehören’ (z.B. Boehme (1986), S. 33), ist in Anbetracht der Tatsache, daß viele Unternehmen zunehmend diversifizieren und somit in den unterschiedlichsten Geschäftsfeldern und Branchen tätig werden, zu eng. Relevant für die Einteilung ist zunächst einmal nur, welches Verhältnis die Unternehmen in dem direkt von der Kooperation betroffenen Bereich zum Kooperationszeitpunkt miteinander haben. Bei der gesamtheitlichen Beurteilung ist es jedoch unabdingbar, die Auswirkungen und Rückwirkungen auf die bzw. von den anderen Unternehmensbereichen und das Gesamtunternehmen zu berücksichtigen. Zur Beziehung zwischen Wettbewerbsposition und zwischenbetrieblicher Kooperation vgl. ausführlich Kap. II. 2. 2
Zur Organisation von Hersteller-Zuliefer-Beziehungen vgl. z.B. Wildemann (1990a; 1990b; 1990e; 1990d; 1992a; 1992b) sowie die Dissertationen von Biegel (1987), Willerding (1987), Kleer (1991) und Hosenfeld (1993). Ausschließlich auf die Logistikbeziehungen konzentriert sich Wegner (1993).
So kommt eine Studie des Massachusetts Institut of Technology (MIT), die einen umfassenden, detaillierten internationalen Vergleich der Automobilbranche zum Inhalt hatte, zu dem Ergebnis, daß die enge Hersteller-Zuliefer-Beziehung sowohl im Fertigungs-/ Beschaffungsbereich (Just-in-time) als auch im FandEBereich (gemeinsame Entwicklung) zu erheblichen Kosten-und Zeiteinsparungen sowie Qualitätsverbesserungen führen kann. Die Tatsache, daß japanischen Unternehmen diese engen Anbindungen schon seit längerem praktizieren, würde zu einem erheblichen Teil zu deren starker Wettbewerbsstellung beitragen. Vgl. Womack/Jones/Roos (1991).
Auch Biegel, der den Verlauf von Produktinnovationen in 116 Projekten untersuchte, kam zu dem Ergebnis, daß enge Hersteller-Kunden-Beziehungen die Erfolgsquote von Innovationen deutlich verbessern und die Entwicklungsdauer erheblich verkürzen können. Vgl. Biegel (1987).
So beschränken sich die meisten Autoren - sofern sie nicht ohnehin nur die vertikale (vgl. Fußnote 58) oder horizontale (z.B. Porter/Fuller (1989)) Kooperation betrachten - auf die Unterscheidung zwischen horizontaler und vertikaler Kooperation: Etwa Boehme (1986), S. 33f.
In Anlehnung an die im Marketing schon seit längerem gebräuchlichen Ausdruck der “lateralen” Diversifikation, vgl. z.B. Marr/Picot (1991), S. 662. Auch im Bereich der innerbetrieblichen Kooperation findet sich eine derartige Verwendung des Begriffes “lateral”: Braun etwa nennt die Zusammenarbeit zwischen der FandE- und der Marketingabteilung “lateral”: Vgl. Braun (1991), S. 55ff.
Die Begriffsfassung in diesem Bereich der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit ist allerdings unterschiedlich: So spricht Düttmann von “branchenunabhängiger” Kooperation. Vgl. Düttmann (1989), S. 114. Haury dagegen bezeichnet jegliche Form der zwischenbetrieblichen Kooperation mit “lateral”: Vgl. Haury (1989), S. 3.
Bereich - verwendet: Auch er unterscheidet Verflechtungen danach, ob die Aktivitäten gemeinsam (z.B. gemeinsamer Außendienst) oder getrennt voneinander (z.B. Übernahme von Außendienstaktivitäten für eine andere Produktsparte) durchgeführt werden. Vgl. Porter (1989), S. 413.
Vgl. Bronder/Pritzl (1991), S. 27. Ähnlich Lewis, der die Erzielung von Wettbewerbsvorteilen als “Zweck” von Kooperation nennt. Vgl. Lewis (1991), S. 46.
Manche Autoren sprechen in diesem Zusammenhang auch von “Vor-und Nachteilen” (z.B. Boehme (1986);
Porter (1989)) oder von “Chancen und Risiken” (z.B. Hamcl/Doz/ Prahalad (1989)). Diese stellen jedoch vom inhaltlichen her keine eigene Kategorie dar, sondern können den positiven/negativen Effekten von zwischenbetrieblicher Kooperation zugeordnet werden.
Meist nimmt die Kooperationsliteratur jedoch keinen direkten Bezug auf den Begriff der Qualität, sondern nennt entsprechende (qualitätsverbessernde) Effekte, etwa die Verbesserung der Lieferqualität (höhere Termintreue) durch Zuliefer-Hersteller-Kooperationen: Vgl. Szibor/Thienel (1991), S. 41. Andere Autoren verweisen darauf, daß durch Hersteller-Kunden-Kooperationen die Zufriedenheit der Kunden mit dem Produkt gesteigert wird. So z.B. Biegel (1987), S. 205f.: Hansen/Raabe (1991), S. 172.
Vgl. z.B. Staudt/Bock/roberg (1989), S. 145.
Auch für dieses Ziel gilt, daß sich die Kooperationsliteratur in der Regel nur indirekt darauf bezieht: So
Wird z.B. betont, daß durch Kooperation der Zugriff auf Kapazitäten und Ressourcen möglich wird, welche ansonsten außerhalb der Möglichkeiten des Unternehmens liegen. Vgl. z.B. Staudt/Bockffoberg (1989), S. 144.
Häufig dagegen findet sich der Hinweis auf die Abhängigkeit vom Kooperationspartner bzw. den daraus folgenden flexibilitätsverringemden Effekt von Kooperation. Vgl. z.B. Servatius (1987), S. 226; Strebel (1983), S. 59; Staudt/Bock/roberg (1989), S. 146.
Vgl. Reichwald/Rupprecht (1992), S. 410f.; Boehme (1986), S. 27: Konsynski/McFarlan (1990), S. 115.
So werden die wettbewerblich entscheidenden Kernkompetenzen eines Unternehmens als das ‘Ergebnis von Lernprozessen’ bzw. als ’Wissen’ definiert. Vgl. Prahalad/Hamel (1991), S. 69.
Daneben ist auch der Zugang zu vielen Märkten wichtig für die Wettbewerbsposition, weil er es ermöglicht, einerseits die günstigsten Bezugsquellen auszuwählen, andererseits bei der Bedienung von Absatzmärkten Skalen-und Synergieeffekte zu schaffen und auszunutzen. Vgl. Kap. 1I. 2. 2.
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Rupprecht-Däullary, M. (1994). Die Zwischenbetriebliche Kooperation. In: Zwischenbetriebliche Kooperation. Markt- und Unternehmensentwicklung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01291-7_2
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