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Betriebliche Gewinn- und Kapitalbeteiligung mit gemeinsamen Einrichtungen auf Branchenebene — Lösung der vermögenspolitischen Frage?

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Die betriebliche Gewinn- und Kapitalbeteiligung

Part of the book series: Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ((FWUS,volume 13))

  • 13 Accesses

Zusammenfassung

Zieht man das Fazit aus der Analyse des Pieroth-Modells, muß man feststellen, daß beide Seiten in dem Konflikt zwischen „Kapital“ und „Arbeit“ aus der betrieblichen Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter Vorteile gewinnen. Nur aus einer Position des Klassenkampfes heraus ist eine Haltung verständlich, die aus den Vorteilen, die auch für das Unternehmen entstehen, eine grundsätzliche Kritik an der Mitarbeiter-Beteiligung ableitet. Dagegen muß in einer pluralistischen Gesellschaft — erst recht unter dem Anspruch einer Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft — politisches Handeln darauf gerichtet sein, anstehende Probleme durch einen sozialen Ausgleich unterschiedlicher Interessen zu lösen. Nur so hat eine pluralistische Gesellschaft Aussicht auf politische Stabilität. Für diesen sozialen Ausgleich bietet sich eine Lösung auf der Grundlage der betrieblichen Gewinn- und Kapitalbeteiligung an.

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Anmerkungen

  1. Vgl. o. S. 47 f.

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  2. Vgl. Erklärungen der IG Bau-Steine-Erden, s. o. S. 47 f. Ergebnis des Koalitionsgespräches vom 20.9.1979; s. o. S. 53 f.; Jahresgutachten 1975 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Ziffer 370 f.; Toillie, Barbara; Dezentrale Vermögensbildungsfonds. Organisation, Funktionsbedingungen, Probleme und Lösungsansätze. Berlin 1977, S. 243 f.; Schlecht, Otto; Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen. Eine Herausforderung der Tarifparteien. Vortrag vor dem Beirat der Gewerkschaft Textil-Bekleidung am 9.3.1979 in München, unveröffentlichtes Manuskript; ders.; Plädoyer für eine stärker investitionsorientierte Vermögenspolitik, unveröffentlichtes Redemanuskript einer Rede vom 7.11.1978 in Rolandseck; o. V., „Risiken und Chancen tarifvertraglicher Mitarbeiterbeteiligung: Tariffonds im Kreuzfeuer. Eine Veranstaltung der Stiftung ,Sozialer Wandel in der Unternehmerischen Wirtschaft im Wissenschaftszentrum Bonn. In: AGP-Mitteilungen Nr. 228 vom 15.11.1980, S. 8 f.

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  3. Der Verfasser ist allerdings der Auffassung, daß nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 1.3.1979 über die Klage der Arbeitgeberverbände zum Mitbestimmungsgesetz von 1976 eine solche verfassungsrechtliche Problematik nicht gegeben ist, solange die Leistungsverpflichtung der Arbeitgeber in Form von Aktien und typischen stillen Beteiligungen nicht dazu führt, daß die Anteilseigner ihren maßgeblichen Einfluß im Unternehmen verlieren. Bezogen auf das Mitbestimmungsgesetz von 1976 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Zwar würden die mitgliedschaftsrechtlichen Befugnisse der Anteilseigner durch das Gesetz verringert ..., doch halte sich diese Beschränkung im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums, die desto weiter reiche, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion stehe.“ Verlautbarung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe 1.3.1979, Ziffer 2 a; vgl. Urteil vom 1. März 1979 — 1 BvR 532 und 533/77, 419/78 und 1 BvL 21/78.

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  4. Vgl. Guski, Hans Günter; Schneider, Hans J.; Betriebliche Vermögensbeteiligung ..., a.a.O., S. 38, 40 und 43; Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung; Vermögenspolitik ..., a.a.O., S. 47 f.

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  5. Vgl. o. S. 54 f.

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  6. Vgl. o. S. 49 f.

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  7. Vgl. o. S. 124f., Ziffer f.

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  8. Vgl. Volliner, Lothar; Unternehmensbezogene (investive) Gewinnbeteiligung. Rechtspolitische Bedeutung — Kollektivvertragliche Regelung. In: Der Betrieb, Heft 1/2 vom 6./13.1. 1978, S. 102.

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  9. Vgl. Beschlüsse des 22. Bundesparteitages. Vermögenspolitisches Grundsatzprogramm, Ziffer D 1; hrsg. von der CDU, o. O., o. J.

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  10. Vgl. FAZ vom 20.9.1980, S. 14; Handelsblatt vom 22.9.1980.

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  11. Handelsblatt vom 22.9.1980.

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  12. Vgl. o. S. 49.

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  13. Vgl. Anmerkung 32.

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  14. Auf der Anhörung zur „Vermögenspolitik und Tarifpolitik“ der Arbeitsgruppe „Eigentum“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 19.10.1978 ist auf die Frage, ob eine betriebliche Vermögensbeteiligung die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften beeinträchtigen könnte, von Gewerkschaftsseite dies für Branchenverträge ausdrücklich verneint worden. Vgl, unkorrigierte Abschrift der Anhörung, S. 11.

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© 1984 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Kramer, J. (1984). Betriebliche Gewinn- und Kapitalbeteiligung mit gemeinsamen Einrichtungen auf Branchenebene — Lösung der vermögenspolitischen Frage?. In: Die betriebliche Gewinn- und Kapitalbeteiligung. Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, vol 13. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01150-7_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01150-7_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-0439-0

  • Online ISBN: 978-3-663-01150-7

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