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Die ordnungspolitische Dimension der Vermögenspolitik

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Die betriebliche Gewinn- und Kapitalbeteiligung

Part of the book series: Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ((FWUS,volume 13))

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Zusammenfassung

Um die ordnungspolitische, damit aber auch die systempolitische Dimension der Vermögenspolitik sichtbar zu machen, muß man sich die für diese Frage relevanten ökonomischen Grundbedingungen vor Augen halten. Zu den ökonomischen Grundtatbeständen jeder Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gehört die Notwendigkeit, maschinelle Produktionsverfahren anwenden zu müssen, um den wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern und zu steigern. Einer Ausweitung des wirtschaftlichen Leistungsvermögens über den vermehrten Einsatz von Arbeitskraft sind enge Grenzen gesetzt. Um das gesellschaftspolitisch allgemein anerkannte Ziel eines stetigen Wirtschaftswachstums erreichen zu können9 — die Forderung nach einem „Null-Wachstum“10 würde die Bedingungen nur marginal verändern, da auch bei Null-Wachstum der wirtschaftliche Wandel neue Investitionen notwendig machen würde -, erfordern maschinelle Produktionsverfahren eine ständige Investitionstätigkeit. Wegen dieser Notwendigkeit kann das jeweilige volkswirtschaftliche Leistungsvermögen nicht voll auf gegenwärtige Konsumzwecke ausgerichtet werden. Jede Gesellschaft muß deshalb Vorkehrungen treffen, daß ein Teil dieses Leistungsvermögens auch auf die Erstellung von Investitionsanlagen, auf Maschinen, Gebäude und die Bereitstellung von Boden ausgerichtet ist. Monetär ausgedrückt : ein Teil des Volkseinkommens muß zur Finanzierung der Investitionen bereitgestellt werden.

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Anmerkungen

  1. Vgl. Apel, Günter; Issen, Roland; Miteigentum. Probleme und Lösungen. München 1970, S. 133 f.;

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  2. Willgerodt, Hans; Bartel, Karl; Schillert, Ulrich; Vermögen für alle. Probleme der Bildung, Verteilung und Werterhaltung des Vermögens in der Marktwirtschaft. Düsseldorf, Wien, 1971, S. 288 f.;

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  3. Andersen, Uwe; Einführung in die Vemögenspolitik. München 1976, S. 140 f.;

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  4. Adam, Hermann; Macht und Vermögen in der Wirtschaft. Köln 1974, S. 35 f.

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  5. Eine Einschränkung mu insofern erfolgen, als der Anlagekatalog nach dem 624-DM-Gesetz sowohl die Anlage in Produktivvermögen als auch in Sparprämien- und Bausparverträgen umfaßt, während ein reiner Investivlohn nur die Anlage in Produktivvermögen beinhalten dürfte.

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  6. Pieroth, Elmar; Referat am 17.4.1972 in Frankfurt, Pressegepräch, unveröffentlichtes Manuskript, S. B.

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  7. Vgl. dazu auch die Feststellung von Gärtner, Ulrich; Luder, Peter; Ziele und Wege einer Demokratisierung der Wirtschaft. Diessenhofen 1979, S. 413 und S. 415.

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  8. Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung; Vermögenspolitik. Betriebliche Modelle für Arbeitnehmer in Bayern. O.o., März 1980. Guski, Hans-Günter; Schneider, Hans J.; Betriebliche Vermögensbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bestandsaufnahme. Köln 1977;

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  9. Schneider, Hans J.; Die partnerschaftliche Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer am mittelständischen Industrieunternehmen. Köln, Bonn 1973.

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  10. Vgl. Faltlhauser, Kurt; Miteigentum. Das „Pieroth-Modell “ in der Praxis. Düsseldorf, Wien 1971. Faltlhauser hat als Mitarbeiter der Firma Pieroth unter dem Namen der „Gesellschaft für innerbetriebliche Zusammenarbeit “ (GIZ) und in Zusammenarbeit mit dem Partnerschaftsausschuß eine Befragung der Mitarbeiter vorgenommen. Der Fragebogen ist in der Firma hergestellt, durch die Hauspost verteilt worden und er mußte in der Firma wieder abgegeben werden. In den Augen der Mitarbeiter ist dieser Fragebogen als eine Befragung der Firma selbst erschienen.

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  11. Vgl. auch: Ballerstedt, Eike; Soziologische Aspekte der innerbetrieblichen Partnerschaft. Das Ahrensburger Modell. München 1971. Ballerstedt hat nur 20 Mitarbeiter, die an der Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Firma Behrens in Ahrensburg beteiligt sind, in die Befragung einbezogen und als Kontrollgruppe eine gleich große Anzahl von nichtbeteiligten Arbeitern herangezogen. Ihn interessierte vor allem, ob durch die Mitarbeiterbeteiligung das Gesellschaftsbilddes Arbeiters verändert würde.

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  12. So ein Diskussionbeitrag auf dem Parteitag der SPD, Hannover 10.-14. April 1973; vgl. Protokoll der Verhandlungen, Bd. 1. (Hrsg. Vorstand der SPD), Bonn o. J., S. 712.

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  13. Vgl. dazu z. B.: Forderungen der Jungsozialisten in der SPD; Beschlüsse des Bundeskongresses der Jungsozialisten in Bremen, Dezember 1970. In die gleiche Richtung zielte 1972 eine Diskussion innerhalb des DGB um „ewige Sperrfristen “; vgl. Beschluß des 9. Ordentlichen Bundeskongresses des DGB zur Vermögensbildung. Und: Anlage zum Antrag des Bundesvorstandes Nr. 27 an den 9. Ordentlichen Bundeskongreß des DGB. Beide Positionen sind wiedergegeben in: Halbach, Günter; Materialien zur Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. Thesen, Pläne, Gesetze. Dritte Folge: 1969 bis 1973. Schriftenreihe des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen e. V. Arnold-Knoblauch-Institut), Bd. 28, Bonn 1973, S. 70, S. 102 und S. 103 f.; vgl. dazu auch die Diskussionsbeiträge einer von Jungsozialisten und Teilen des DGB angefihrten Minderheit auf dem SPD-Parteitag 1973, Protokoll der Verhandlungen, a.a.O., S. 596 f., insbes. S. 638; vgl. auch Höhnen, Wilfried; Zwanzig Jahre vermögenspolitische Diskussion. In: Pitz, Karl H. (Hrsg.); Das Nein zur Vermögenspolitik. Gewerkschaftliche Argumente und Alternativen zur Vermögensbildung. Reinbek bei Hamburg 1974, S. 36.

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  14. Vgl. Bernholz, Peter; Grundlagen der Politischen Ökonomie, 1. Bd., (UTB 192) Tübingen 1972, S. 27 f.; § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8.6.1967.

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  15. Vgl. Meadows, Dennis H.; Die Grenzen des Wachstums, Stuttgart 1972.

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  16. Theoretisch ist diese Verknüpfung von marktwirtschaftlicher Steuerung und Privateigentum an Produktionsmitteln nicht zwingend. Dies zeigt der Anspruch des jugoslawischen Modells. Der Verfasser hält dieses Modell aber nicht für praktikabel.

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  17. Die Verteilung der Einkommen nach den im Erwerbsprozeß wahrgenommenen Funktionen der Selbständigen (= Kapitalgeber) und Unselbständigen (= Arbeitnehmer).

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  18. Vgl. Adam, Hermann; Der Kampf um Löhne und Gewinne, Köln 1974, S. 28;

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  19. Gahien, Bernhard u. a.; Volkswirtschaftslehre. Eine problemorientierte Einführung. München 1971, S. 139 f.

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  20. Vgl. Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1974. Hrsg. v. Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen. Bonn August 1974, S. 411 u. S. 428. Für diese Aussage könnte ein Vergleich der Lohnquoten dann nicht herangezogen werden, wenn eine gegenwärtig höhere Investitionsquote in der Zukunft den Arbeitnehmern eine größere Konsumquote ermöglichen würde. Dies trifft für die DDR aber nicht zu, da deren Investitionen eine erheblich geringere Produktivität haben als die Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland.

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  21. Diese Argumentation ist eine bewußte Vereinfachung. Selbstverständlich wird in Zentralverwaltungswirtschaften von der Bevölkerung auch gespart. Aber dieses Sparverhalten beeinflußt nicht nennenswert die staatlich festgesetzte Investitionsquote.

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  22. Vgl. Apel, Günter; Issen, Roland; Miteigentum..., a.a.O., S. 46 f.; Klüber, Franz; Eigentumstheorie und Eigentumspolitik, Osnabrück 1963, insbes. S. 22 f.; Willgerodt, Hans; Bartel, Karl; Schillert, Ulrich; Vermögen für alle..., a.a.O., S. 24 f.

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  23. Vgl. § 903 BGB: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Kechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. “

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  24. Zur folgenden Darstellung, vgl. Reichhold, Ludwig; Der vierte Stand und Europa. Vom proletarischen Internationalismus zur europäischen Mitverantwortung. Bisher unveröffentlichtes Manuskript (Wien 1979).

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  25. Vgl. Raisch, Peter; Unternehmensrecht; Bd. 1: Unternehmensprivatrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht. Reinbek bei Hamburg 1973.

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  26. Der Begriff „gewerkschaftliche Gegenmacht “ hat eine zweifache Bedeutung: Tragen Gewerkschaften die grundlegenden Ordnungselemente einer Gesellschaft mit, wie z. B. in der Bundesrepublik Deutschland, wird darunter die Gegenmacht der Gewerkschaften allein gegen die Macht der Arbeitgeber (= des „Kapitals “) verstanden. Diese Bedeutung liegt dem Begriff hier zugrunde. In einem weiteren Sinne bezeichnet dieser Begriff eine klassenkämpferische, revolutionäre Position der Gewerkschaften, die auch gegen die Gesellschaftsordnung selbst gerichtet ist.

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  27. Argumente für die Notwendigkeit vermögenspolitischer Maßnahmen sind in der Literatur ausreichend dargestellt, vgl. dazu: Andersen, Uwe; Einfiihrung ..., a.a.O., S. 105 f.; Apel, Günter; Issen, Roland; a.a.O., S. 12 f.; Bitz, Michael; Pläne und Maßnahmen zur Vermögensbildung. Eine Analyse ihrer Ziele und Funktionselemente. Köln, Berlin, Bonn, München 1971, S. 25 f.; Jungbluth, Michael; Nicht vom Lohn allein. Elf Modelle für Mitbestimmung und Gewinnbeteiligung. Hamburg 1973, S. 33 f.; Willgerodt, Hans u. a.; a.a.O., S. 13 f.

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  28. Zu den Herrschaftsproblemen vgl. aus sozialistischer Sicht: Bahro, Rudolf; Die Alternative. Zur Kritik des real existierenden Sozialismus. Köln, Frankfurt 1977, insbes. S. 141 f.;

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  29. Djilas, Milovan; Die neue Klasse. Wien, München, Zürich 1958. Zur Frage eines internationalen Vergleichs der personellen Einkommensverteilung vgl.: Fischer, Wolfram; Der Wandel der sozialen Frage in den fortgeschrittenen Industriegesellschaften. Kopie des Referates auf der Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik, Ausgsburg September 1976, Fritsch, Bruno; Entwicklungsländer. Gibt es einen „dritten Weg “ für die „dritte Welt “?, in: Wirtschaftswoche Nr. 52/1970 v. 23.12.1970, S. 80;

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  30. Molitor, Bruno; Verteilungspolitik in der Marktwirtschaft, in: Hamburger Jahrbuch, 19. Jg., Tübingen 1974, S. 226.

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  31. Vgl. Bericht über die Verhandlungen der Unternehmensrechtskommission; Hrsg. v. Bundesministerium der Justiz, Köln 1980, insbes. S. 490 f.; Unveröffentlichter „Ergebnisbericht der Unternehmensrechtskommission an den Bundesvorstand der CDU “, Abschlußberatung vom 10./11.6.1977.

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  32. Vgl. S. 12/13; Die Unternehmen können praktisch in zweifacher Weise auf den Versuch reagieren, Lohnerhöhung durchzusetzen, die über den Produktivitätsanstieg hinausgehen: Sie kön- , nen entweder diese Lohnerhöhung auf die Preise abwälzen. Sie können aber auch mit der Einschränkung ihrer Investitionen antworten.

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  33. Zum Zusammenhang zwischen Einkommens- und Vermögenspolitik, vgl.: Jahresgutachten 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bundesrats-Drucksache 612/72, S. 164 f.

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  34. Vgl. Limmer, Hans; Die deutsche Gewerkschaftsbewegung. München 1970, S. 148 f.

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  35. Rosenberg, Ludwig, Tacke, Bernhard; DGB — Der Weg zur Einheitsgewerkschaft; Düsseldorf o. J., S. 13.

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  36. Farthmann, Friedhelm; Zwischen Allmacht und Ohnmacht? In: DER SPIEGEL vom 9.4.1979.

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  37. Vgl. von Zwiedineck Südenhorst; Art. „Gewinnbeteiligung “, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaft, 4. Bd., 4. Aufl., Jena 1927, S. 1155 f.; Bundesvorstand der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands (Hrsg.); Texte zur katholischen Soziallehre II. Dokumente zur Geschichte des Verhältnisses von Kirche und Arbeiterschaft am Beispiel der KAB. 1. Halbband. Bearbeitet von Wolfgang Klein u. a., Kevelaer 1976, S. 4 f.

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  38. Titel der sechs Predigten Bischof Kettelers 1848 in Mainz; vgl. Rosenberg, Ludwig, Tacke, Bernhard, a.a.O., S. 15).

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  39. Ebenda, S. 10 f.

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  40. Nach Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes von 1976, das 1979 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt wurde, hält es der Verfasser für unrealistisch, daß in der Bundesrepublik Deutschland auf absehbare Zeit eine neue Mitbestimmungsdiskussion aufkommen könnte. Die gewerkschaftlichen Forderungen nach Ausweitung der Mitbestimmungsrechte auf Unternehmensebene sind weitgehend, wenn auch für die Gewerkschaften noch nicht zufriedenstellend, erfüllt. Für eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte am Arbeitsplatz haben die Gewerkschaften selbst bisher kein großes Interesse gezeigt. Auf europäischer Ebene wird zwar im Europäischen Parlament die Mitbestimmung im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Gesellschaftsrechtes diskutiert. Dieser Diskussion aber fehlt der nötige Druck von seiten der Gewerkschaften, da die Gewerkschaften in Europa in der Mitbestimmungsfrage keine geschlossene Linie vertreten.

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  41. Vgl. dazu die näheren Ausführungen in Abschnitt 4, s. S. 39f.; eine chronologische Über sicht gibt eine Untersuchung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung; Vermögenspolitik..., a.a.O., S. 7 f.

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Kramer, J. (1984). Die ordnungspolitische Dimension der Vermögenspolitik. In: Die betriebliche Gewinn- und Kapitalbeteiligung. Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, vol 13. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01150-7_1

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