Zusammenfassung
Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2022 zusammen. Er gibt einen Überblick über die sachlichen und personellen Ressourcen (z. B. Betten, Fachabteilungen, Personal) sowie die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (Patientenbewegungen). Die Krankenhausstatistik ist eine seit 1991 bundeseinheitlich durchgeführte jährliche Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Träger der Krankenhäuser.
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Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2022 zusammen. Er gibt einen Überblick über die sachlichen und personellen Ressourcen (z. B. Betten, Fachabteilungen, Personal) sowie die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (Patientenbewegungen). Die Krankenhausstatistik ist eine seit 1991 bundeseinheitlich durchgeführte jährliche Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Träger der Krankenhäuser.
This article summarises the results of the hospital statistics for the reporting year 2022. It provides an overview of the material and personnel resources of German hospitals (e.g. beds, departments, staff) as well as the utilisation of hospital service (patient movements). The hospital statistics are an annual survey which has been carried out nationwide since 1991. The hospital owners are obliged to provide information.
1 Vorbemerkung
Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes liefert vielfältige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots sowie über die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. Seit 1991 umfasst die jährlich durchgeführte Vollerhebung die Krankenhäuser im gesamten Bundesgebiet. Das Erhebungsprogramm gliedert sich in die Grunddaten der Krankenhäuser, den Kostennachweis der Krankenhäuser und die Diagnosen der Krankenhauspatienten.Footnote 1 Die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik – Diagnosis Related Groups Statistics) ergänzt seit 2005 die Krankenhausdiagnosestatistik um Angaben zu Operationen und medizinischen Prozeduren bei stationären Patienten. Eine zusätzliche Erweiterung des Informationsspektrums der herkömmlichen amtlichen Krankenhausstatistik stellt die erstmals für das Berichtsjahr 2018 veröffentlichte Statistik für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Statistik)Footnote 2 dar.
Gegenstand der folgenden Betrachtung sind die Grunddaten der Krankenhäuser. Rechtsgrundlage ist die 1990 in Kraft getretene und im Jahr 2001 erstmals umfassend novellierte Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV)Footnote 3. Die Novellierung war erforderlich geworden, um die Krankenhausstatistik an die Entwicklungen im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung anzupassen.Footnote 4 Ziel der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Zweite(n) Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung ist die Modernisierung und Weiterentwicklung der Datenbasis. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in der Erfassung ambulanter Leistungen, der Erfassung des ärztlichen und des nichtärztlichen Personals in Form von Einzeldatensätzen (Alter, Beschäftigungsumfang in Stunden, Beruf und Funktionsbereich) sowie des Einsatzbereichs des Krankenpflegepersonals nach Fachabteilungen. Neu ab dem Berichtsjahr 2020 ist die Erhebung ausgewählter Merkmale der Krankenhäuser nach StandortenFootnote 5, darunter die Anzahl der aufgestellten Betten sowie Angaben zur Teilnahme an der stationären NotfallversorgungFootnote 6 nach § 136c Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Der vorliegende Beitrag schließt sich an das Kapitel 21 im Krankenhaus-Report 2023 an.Footnote 7
Die Struktur des Kapitels orientiert sich am Angebot und der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. An einen ersten Überblick über die Ergebnisse des Jahres 2022 anhand ausgewählter Kennzahlen der Krankenhäuser (Sect. 21.2) schließt sich eine detaillierte Betrachtung des Angebots von Krankenhausleistungen an (Sect. 21.3). Dabei wird auf die sachliche, personelle und fachlich-medizinische Ausstattung der Krankenhäuser eingegangen. Im Weiteren werden Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen nach unterschiedlichen Behandlungsformen präsentiert (Sect. 21.4).
2 Kennzahlen der Krankenhäuser
Die Besonderheiten allgemeiner Krankenhäuser werden im Vergleich zu sonstigen Krankenhäusern anhand ausgewählter Kennzahlen dargestellt. Alle weiteren Ausführungen im vorliegenden Kapitel „Statistische Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2022“ beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.
2.1 Allgemeine und sonstige Krankenhäuser im Vergleich
Von 1.893 Krankenhäusern insgesamt sind 1.526 allgemeine und 301 sonstige Krankenhäuser (ohne 66 reine Tages- und Nachtkliniken mit ausschließlich teilstationärer Versorgung). Allgemeine Krankenhäuser sind Einrichtungen mit einem in der Regel breiten Behandlungsspektrum. Sie verfügen deshalb über ein entsprechendes Angebot verschiedener Fachabteilungen. Davon zu unterscheiden sind Krankenhäuser, deren Schwerpunkte im psychiatrischen Bereich liegen. Da mit einem Angebot an psychiatrischen Fachabteilungen in diesen Einrichtungen oft auch neurologische oder geriatrische Behandlungsschwerpunkte kombiniert werden, versteht man unter den „sonstigen“ Krankenhäusern Einrichtungen mit ausschließlich psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und geriatrischen Betten sowie mit psychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen und geriatrischen Betten (Table 21.1).
Der Anteil kleinerer Häuser mit weniger als 100 Betten liegt bei den sonstigen Krankenhäusern bei 45,8 % (29,8 % bei allgemeinen Krankenhäusern), lediglich 3,0 % der Häuser verfügen über 500 und mehr Betten (16,2 % bei allgemeinen Krankenhäusern). Von 480.382 Krankenhausbetten waren 47.534 (9,9 %) in sonstigen Krankenhäusern aufgestellt. Von rund 16,8 Mio. stationär behandelten Patientinnen und Patienten wurden zwar nur 3,3 % in einem sonstigen Krankenhaus behandelt; allerdings entfielen auf diese Patientinnen und Patienten 12,2 % der insgesamt gut 121 Mio. Berechnungs- und Belegungstage des Jahres 2022. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Verweildauer von 27,1 Tagen, die sich aus dem besonderen Behandlungsspektrum dieser Einrichtungen ergibt. Überwiegend werden dort psychische Erkrankungen behandelt. Demgegenüber dauerte der Aufenthalt für die Patientinnen und Patienten in allgemeinen Krankenhäusern lediglich 6,5 Tage. Die lange Verweildauer wirkt sich positiv auf die Bettenauslastung in sonstigen Krankenhäusern aus: Sie liegt mit 85,4 % um 16,4 Prozentpunkte über der Bettenauslastung allgemeiner Krankenhäuser (69,0 %).
In sonstigen Krankenhäusern sind lediglich 11,5 % der beschäftigten Vollkräfte dem ärztlichen Personal zuzurechnen, in allgemeinen Krankenhäusern sind 18,4 % der Vollkräfte Ärztinnen und Ärzte. Mehr als die Hälfte der Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst (54,7 %) gehört in den sonstigen Krankenhäusern zum Pflegedienst, in allgemeinen Krankenhäusern liegt der Anteil der Vollkräfte im Pflegedienst an den nichtärztlichen Vollkräften bei 47,0 %.
Alle weiteren Ausführungen in diesem Kapitel zu den Statistischen Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2022 beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.
2.2 Krankenhäuser insgesamt
Einen Überblick über zentrale Ergebnisse des Jahres 2022, auf die in den folgenden Abschnitten intensiver eingegangen wird, gibt Table 21.2.Footnote 8 Die kompletten Ergebnisse für die Jahre 1991 bis 2022 finden sich als elektronisches Zusatzmaterial unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-68792-5_21 (Tab. 21.a und 21.b). Zu den grundlegenden Kennzahlen von Krankenhausleistungen gehören auf der Angebotsseite die Anzahl der Einrichtungen, Betten und Beschäftigten. Unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme stellen die Anzahl der vollstationären Krankenhausfälle und die durchschnittliche Verweildauer wesentliche Kennzahlen dar.Footnote 9
Um einen Eindruck von der kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklung der einzelnen Indikatoren zu gewinnen, wird der Überblick um einen Vorjahres-, 5- und 10-Jahres-Vergleich erweitert. Ergänzend stellt Fig. 21.1 die zeitliche Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen graphisch dar.
3 Die Ressourcen der Krankenhäuser
Das Angebot der Krankenhäuser setzt sich aus einer sachlichen, einer personellen und einer fachlich-medizinischen Komponente zusammen. Die sachliche Ausstattung wird neben der Einrichtungszahl vor allem durch die Anzahl der aufgestellten Betten sowie der medizinisch-technischen Großgeräte (siehe Sect. 21.3.1) bestimmt. Das fachlich-medizinische Angebot der Krankenhäuser spiegelt sich in den Fachabteilungen wider (siehe Sect. 21.3.2). Aussagen über die Verteilung der Ressourcen nach Disziplinen sind auf Basis der Bettenzahl nach Fachabteilungen möglich. Besondere Bedeutung kommt im dienstleistungsorientierten Krankenhausbetrieb der personellen Ausstattung der Krankenhäuser mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu. Darüber hinaus stellen Krankenhäuser wichtige Arbeitgeber im Gesundheitswesen dar und fungieren als Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe (siehe Sect. 21.3.3).
3.1 Sachliche Ausstattung
Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist das Ziel der KrankenhausplanungFootnote 10, die in zahlreichen Bundesländern auf der in den 1960er Jahren in den USA entwickelten Hill-Burton-FormelFootnote 11 basiert. Im Jahr 2022 standen in insgesamt 1.893 Krankenhäusern Deutschlands 480.382 Betten für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Das Versorgungsangebot war gegenüber dem Vorjahr geringfügig niedriger (2021: 1.887 Krankenhäuser mit 483.606 Betten). Gegenüber 2012 ging die Zahl der Krankenhäuser infolge von Schließungen, aber auch durch die FusionFootnote 12 mehrerer ehemals eigenständiger Einrichtungen zu einem Krankenhaus um 124 (6,1 %) zurück. Die Zahl der Krankenhausbetten sank von 501.475 im Jahr 2012 um 21.093 oder 4,2 %. Sinkende Bettenzahlen hatten zur Folge, dass sich auch die Bettendichte je 100.000 EinwohnerFootnote 13 verringerte. Bezogen auf die Bevölkerung Deutschlands standen 2022 durchschnittlich 573 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner zur Verfügung; das sind 51 Betten (8,1 %) weniger als zehn Jahre zuvor.
Die Krankenhausdichte lag bei 2,3 Krankenhäusern je 100.000 Einwohner (2012: 2,5 Krankenhäuser je 100.000 Einwohner; Table 21.3).
Gut ein Sechstel (17,6 %) aller Krankenhäuser Deutschlands hatte seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen. Damit verfügte das bevölkerungsreichste Bundesland über annähernd ein Viertel (23,5 %) aller Krankenhausbetten. Die meisten Betten je 100.000 Einwohner gab es jedoch in Bremen (708 Betten), gefolgt von Thüringen (715 Betten). Fig. 21.2 verdeutlicht die regionalen Unterschiede und die Veränderung der Bettendichte im Vergleich zu 2012. Den stärksten Rückgang verzeichnete Rheinland-Pfalz mit einer um 11,8 % niedrigeren Bettendichte gegenüber 2012, gefolgt von Baden-Württemberg mit einem um 11,1 % geringeren Bettenangebot. Einzig im Saarland gibt es in diesem Zeitraum eine Zunahme der Bettendichte um 4,3 %.
Die Mitversorgungsfunktion, die z. B. die Krankenhäuser Bremens für das angrenzende Niedersachsen (mit nur 507 Betten je 100.000 Einwohner) haben, wird nicht nur durch die Bettendichte, sondern auch durch die weit über dem Bundesdurchschnitt (20.051 Fälle je 100.000 Einwohner) liegende Anzahl der Krankenhausfälle (24.947 je 100.000 Einwohner) deutlich. Aussagen über die Mitversorgungsfunktion einzelner Bundesländer können darüber hinaus anhand der VersorgungsquoteFootnote 14 getroffen werden (siehe Table 21.4). Werte über 100 % besagen, dass die Krankenhäuser eines Bundeslandes mehr Patienten behandelten, als Einwohner des jeweiligen Bundeslandes in vollstationärer Behandlung waren. Dies ist insbesondere bei den Stadtstaaten der Fall. So verfügten die Krankenhäuser Hamburgs 2022 mit 134,4 % über die höchste Versorgungsquote, gefolgt von Bremen (131,2 %) und Berlin (110,7 %). Entsprechend niedrige Versorgungsquoten wiesen die Krankenhäuser der angrenzenden Flächenstaaten auf (Niedersachsen: 93,8 %, Schleswig-Holstein: 93,3 %, Brandenburg: 87,4 %).
Ergänzend zur Einzugsgebietsstatistik lässt sich der Anteil der Patientinnen und Patienten ermitteln, die sich im eigenen Bundesland behandeln ließen. Die Patienten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen bevorzugten zu 96,0 % bzw. 95,9 % eine vollstationäre Krankenhausbehandlung im eigenen Land. Demgegenüber ließen sich nur 77,6 % der Einwohnerinnen und Einwohner Brandenburgs und 81,8 % Schleswig-Holsteins im jeweils eigenen Bundesland behandeln.
Die anhand der Anzahl der aufgestellten Betten bestimmte Krankenhausgröße ist ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Strukturen in der Krankenhauslandschaft. Im Jahr 2022 verfügte ein Krankenhaus über durchschnittlich 254 Betten; das sind fünf Betten mehr als die durchschnittliche Krankenhausgröße zehn Jahre zuvor (249 Betten).
Der allgemeine Rückgang der Zahl der Krankenhäuser trifft nicht alle Krankenhaustypen gleichermaßen. Am stärksten zurückgegangen (\({-}\)1,2 Prozentpunkte) ist der Anteil der Häuser mit 50 bis 99 Betten (2022: 11,5 % gegenüber 2012: 12,7 %). Ebenfalls abgenommen hat der Anteil der Häuser mit 200 bis 299 Betten und mit 300 bis 399 Betten um jeweils 0,7 Prozentpunkte. Der Anteil sehr großer Krankenhäuser (800 und mehr Betten) lag im Jahr 2022 hingegen unverändert im Vergleich zu 2012 bei 4,6 %. Dieser Krankenhaustyp verfügt über durchschnittlich 1.229 Betten (2012: 1.216). Trotz des geringen Anteils dieses Krankenhaustyps an den Krankenhäusern insgesamt stand in den sehr großen Krankenhäusern knapp ein Viertel (22,5 %) aller Betten, in den sehr kleinen Krankenhäusern jedoch nur 1,6 % aller Betten. Table 21.5 gibt einen Überblick über ausgewählte Kennzahlen nach Krankenhausgröße und Art des Trägers und zeigt die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr.
Die durchschnittliche BettenauslastungFootnote 15 bezogen auf alle Krankenhäuser lag 2022 bei 69,0 % (2021: 68,2 %). Die geringste Bettenauslastung (54,6 %) hatten Krankenhäuser mit 1 bis 49 Betten aufzuweisen, die höchste (71,6 %) Einrichtungen mit 800 und mehr Betten. Allerdings differiert die Bettenauslastung nach Fachabteilungen erheblich (siehe Sect. 21.3.2).
Nicht nur bei der Größenstruktur, auch hinsichtlich der Krankenhausträger vollzog sich ein Strukturwandel. Während sich die Anzahl der Krankenhäuser insgesamt von 2012 bis 2022 um 124 (\({-}\)6,1 %) Einrichtungen verringerte, stieg die Anzahl privater Kliniken um 59 (\(+\)8,5 %) auf 756 Einrichtungen. Der allgemeine Rückgang der Zahl der Einrichtungen traf die öffentlichen (\({-}\)10,3 %) und in noch stärkerem Maße die freigemeinnützigen Krankenhäuser (\({-}\)16,8 %). Fig. 21.3 zeigt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die anteilige Verteilung der Krankenhäuser nach Trägern (siehe auch Zusatztabelle 21.d unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-68792-5_21).
Die meisten Krankenhäuser (756 oder 39,9 %) befanden sich 2022 in privater Trägerschaft, gefolgt von den freigemeinnützigenFootnote 16 (598 oder 31,6 %) und den öffentlichen Krankenhäusern (539 oder 28,5 %). Gemessen an der Zahl der verfügbaren Betten dominieren allerdings die öffentlichen Krankenhäuser nach wie vor die Krankenhauslandschaft: Annähernd jedes zweite Bett steht in einem öffentlichen Krankenhaus (226.622 oder 47,2 %). In freigemeinnütziger Trägerschaft befindet sich jedes dritte Krankenhausbett (155.653 oder 32,4 %) und nur jedes fünfte Bett (98.107 oder 20,4 %) steht in einem privaten Krankenhaus. Fig. 21.4 veranschaulicht die prozentuale Verteilung der Krankenhäuser und der Krankenhausbetten nach Trägerschaft im Jahr 2022.
Zwischen Träger- und Größenstruktur besteht offenbar ein enger Zusammenhang: Während sich z. B. sehr große Einrichtungen, zu denen in erster Linie die Universitätskliniken gehören, in öffentlicher Trägerschaft befinden, werden kleine Häuser eher von privaten Trägern betrieben. 2022 verfügte eine Privatklinik über durchschnittlich 130 Betten. Freigemeinnützige Krankenhäuser waren mit 260 Betten doppelt, öffentliche mit durchschnittlich 420 Betten sogar mehr als dreimal so groß. In Einzelfällen sind private Betreiber auch in den Bereich der Universitätskliniken vorgestoßenFootnote 17, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche künftige Privatisierung sind geschaffen wordenFootnote 18 bzw. die rechtlichen Möglichkeiten einer Privatisierung werden geprüft.Footnote 19
Zur sachlichen Ausstattung der Krankenhäuser gehören auch medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen wie z. B. Dialysegeräte, Computer- und Kernspin-Tomographen sowie Koronarangiographische Arbeitsplätze. Insgesamt wurden am 31.12.2022 in den deutschen Krankenhäusern 14.466 medizinisch-technische Großgeräte gezählt. Seit dem Berichtsjahr 2019 wird die Zahl sogenannter Hybridgeräte (PET/CT und PET/MRT) erhoben, eine neue Generation von Großgeräten, die Computer-Tomographen, Magnetresonanztomographen und Positronen-Emissions-Tomographen nach und nach ablösen werden. Die Zahl der PET/CT-Hybridgeräte ist gegenüber 2021 um 11,2 % gestiegen. Eine im Vergleich zum Vorjahr hohe Zunahme (\(+\)5,9 %) ist auch bei den Herz-Lungen-Maschinen zu verzeichnen. Diese Entwicklung steht vermutlich im Zusammenhang mit Patienten, die wegen einer Erkrankung an Covid-19 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden. Stark zurückgegangen ist demgegenüber die Zahl der Tele-Kobalt-TherapiegeräteFootnote 20 (\({-}\)26,7 %) sowie die Zahl der reinen Positronen-Emissions-Tomographen (PET \({-}\)21,1 %). Table 21.6 gibt einen Überblick über Art und Anzahl der in der Krankenhausstatistik erfassten Geräte und Sondereinrichtungen.
3.2 Angebot nach Fachabteilungen
Fachabteilungen sind organisatorisch abgrenzbare, von Ärztinnen und Ärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit für den jeweiligen Fachbereich typischen Behandlungseinrichtungen. Seit dem Berichtsjahr 2018 orientiert sich die Fachabteilungsgliederung an § 301 SGB V. Im Jahr 2022 sind (gemessen an der Anzahl der aufgestellten Betten) in der Endokrinologie, der Rheumatologie und in der Pneumologie die Versorgungskapazitäten im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgebaut worden. Das verbesserte Angebot korrespondiert in der Rheumatologie und in der Pneumologie mit gestiegenen Fallzahlen. Demgegenüber stehen in der Gastroenterologie 5,2 % weniger Betten zur Verfügung, gefolgt von der Nephrologie und der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde mit einem jeweils um 5,0 % verringerten Versorgungsangebot. Die Angaben in Table 21.7 vermitteln einen Eindruck sowohl vom fachlich-medizinischen Versorgungsangebot als auch vom Behandlungsspektrum der Krankenhäuser.
Die Schwerpunkte des Versorgungsangebots liegen in den Bereichen Innere Medizin (102.760 Betten) und Allgemeine Chirurgie (63.342 Betten), gefolgt von der Allgemeinen Psychiatrie (57.011 Betten). Hier wurden rund 8,4 Mio. (49,7 %) aller 16,8 Mio. vollstationären Behandlungsfälle versorgt. Zu den Fachabteilungen mit den höchsten Fallzahlen gehören darüber hinaus die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1,4 Mio. Fälle) und die Kardiologie (1,0 Mio. Fälle). Die durchschnittliche Verweildauer in einer allgemeinen Fachabteilung variierte zwischen 2,7 Tagen in der Augenheilkunde und 15,3 Tagen in der Geriatrie. Ausgehend von einer durchschnittlichen Verweildauer von 7,2 Tagen über alle Fachabteilungen dauerte eine Behandlung in der Fachabteilung Psychosomatik/Psychotherapie mit 43,9 Tagen mehr als sechsmal so lange. Auch in den Fachabteilungen Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Allgemeinen Psychiatrie lag die durchschnittliche Verweildauer mit 31,9 und 24,1 Tagen deutlich über dem Durchschnittswert. Sehr unterschiedlich fällt auch der Nutzungsgrad der Betten nach Fachabteilungen aus: Innerhalb der allgemeinen Fachabteilungen reichte er von 42,1 % in der Nuklearmedizin bis zu 77,3 % in der Gastroenterologie. In der Fachabteilung Allgemeine Psychiatrie war die Bettenauslastung mit 86,3 % am höchsten.
Fig. 21.2 zeigte bereits deutliche Unterschiede in der Bettendichte nach Bundesländern. Eine genauere Analyse der Unterschiede ermöglicht eine zusätzliche Betrachtung der Bettendichte nach Fachabteilungen. In 22 von 36 ausgewiesenen Hauptfachabteilungen (ohne „Sonstige Fachabteilung“) lag die Bettendichte in Bremen über dem Bundesdurchschnitt, in drei dieser Fachabteilungen verfügte Bremen im Vergleich zu den übrigen Bundesländern über die meisten Betten je 100.000 Einwohner (Table 21.8).
In wesentlichen Bereichen, darunter Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie und Orthopädie gab es in allen Bundesländern ein stationäres Versorgungsangebot. Allerdings gab es nicht in allen Fachrichtungen ein flächendeckendes stationäres Versorgungsangebot. Am geringsten war das Angebot in der Endokrinologie, für die nur acht von sechzehn Bundesländern Betten vorhielten.
3.3 Personal der Krankenhäuser
Am 31.12.2022 wurden knapp 1,4 Mio. Beschäftigte in den Krankenhäusern gezählt, 18.171 Personen bzw. 1,3 % mehr als am 31.12.2021. 207.388 Beschäftigte waren als hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte tätig; annähernd 1,2 Mio. Beschäftigte (darunter 113.847 Schüler/Schülerinnen und Auszubildende) waren dem nichtärztlichen Dienst zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte um 4.102 (\(+\)2,0 %) Beschäftigte, die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nahm um 14.069 (\(+\)1,2 %) Beschäftigte zu. 31,8 % des ärztlichen und 51,8 % des nichtärztlichen Personals sind teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Um den Auswirkungen unterschiedlicher Beschäftigungsmodelle (Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung sowie kurzfristige Beschäftigung) angemessen Rechnung zu tragen, wird zusätzlich zur Zahl der Beschäftigten am Erhebungsstichtag 31. Dezember des Jahres die Anzahl der Vollkräfte im JahresdurchschnittFootnote 21 (Vollzeitäquivalente) erhoben. Die Gesamtzahl der Vollkräfte erhöhte sich gegenüber 2021 um 6.401 bzw. 0,7 % auf 965.327 Vollkräfte, von denen 173.321 (18,0 %) im ärztlichen Dienst und 792.007 (82,0 %) im nichtärztlichen Dienst beschäftigt waren. 376.444 nichtärztliche Vollkräfte (47,5 %) wurden allein im Pflegedienst gezählt. Hier nahm die Zahl der Vollkräfte im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % zu.
Die Krankenhausstatistik liefert zudem Informationen über das Geschlecht und den BeschäftigungsumfangFootnote 22 der Beschäftigten. 47,1 % der hauptamtlichen Ärzte waren im Jahr 2022 Frauen (siehe Table 21.9); gegenüber 2012 stieg der Anteil um 2,0 Prozentpunkte. Mit steigender Hierarchiestufe nimmt der Frauenanteil an den Krankenhausärzten deutlich ab. Während zu Beginn der ärztlichen Laufbahn gut die Hälfte aller Assistenzarztstellen (55,5 %) von Frauen besetzt wurde, war es bei den Oberärzten noch ein Drittel (35,9 %) der Stellen. Der Frauenanteil an den leitenden Ärzten lag bei nur noch 15,6 %.
Deutlich verändert hat sich in den vergangenen zehn Jahren auch der Beschäftigungsumfang. 2012 waren 19,2 % der hauptamtlichen Ärztinnen teilzeit- oder geringfügig beschäftigt; 2022 waren es bereits 42,6 %. Bei ihren männlichen Kollegen nahm im gleichen Zeitraum der Anteil der teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten von 9,6 % auf 22,2 % zu. Insgesamt gab es 65.973 (31,8 %) hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte, die 2022 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis standen oder geringfügig beschäftigt waren.
Mit 1.056.830 Beschäftigten (ohne Schüler/Schülerinnen und Auszubildende, ohne Personal der Ausbildungsstätten und Personal ohne Funktionsbereich) war die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiter gut fünfmal so hoch wie die der Beschäftigten im ärztlichen Dienst. Die mit Abstand meisten nichtärztlichen Beschäftigten (509.289) waren im Pflegedienst tätig (48,2 %). An zweiter Stelle folgten der medizinisch-technische Dienst (z. B. Laboratoriums- und Radiologieassistentinnen und -assistenten, Krankengymnastinnen und -gymnasten) mit 20,6 % und der Funktionsdienst (z. B. Personal im Operationsdienst, in der Ambulanz und in Polikliniken) mit 13,7 %.
Der Frauenanteil beim nichtärztlichen Personal lag mit 80,3 % deutlich über dem Anteil weiblicher Beschäftigter beim ärztlichen Personal (47,1 %). Der Anteil teilzeit- und geringfügig Beschäftigter ist im nichtärztlichen Bereich im Vergleich zu den hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten annähernd zweimal so hoch: 51,8 % im Jahr 2022. Zehn Jahre zuvor waren es gerade mal 45,9 %.
Zusammenfassend gibt Fig. 21.5 einen Überblick über die Personalstruktur der Krankenhäuser auf der Grundlage der für 2022 ermittelten 965.327 Vollkräfte nach Beschäftigtengruppen.
Die Personalstruktur variierte je nach Krankenhausträger. Bei den Krankenhäusern privater Träger gehörten 18,4 % aller Vollkräfte dem ärztlichen Personal an, bei den öffentlichen Krankenhäusern waren dies lediglich 17,9 %. Der Anteil der im Pflegedienst tätigen Vollkräfte ist mit 45,9 % ebenfalls bei den privaten Krankenhäusern am höchsten, gefolgt von den freigemeinnützigen Krankenhäusern mit 41,9 %, bei den öffentlichen Krankenhäusern liegt der Anteil der im Pflegedienst beschäftigten Vollkräfte bei nur 35,7 % (siehe auch Zusatztabelle 21.c im Internetportal https://doi.org/10.1007/978-3-662-68792-5_21).
Seit 2009 wird zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus die Zahl der Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus erhoben. Im Jahr 2022 handelte es sich hierbei um 33.135 Vollkräfte, davon 2.957 im ärztlichen Dienst und 30.178 im nichtärztlichen Dienst Beschäftigte, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt wurden. Entscheidend ist, dass die Leistung vom Krankenhaus erbracht wirdFootnote 23 und dazu das Personal etwa durch Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer verstärkt wird. Beim ärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis kann es sich um Honorarkräfte oder um Ärztinnen und Ärzte handeln, die über (konzerninterne) Personalgesellschaften im Krankenhaus eingesetzt werden. Beim nichtärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis spielen sowohl konzerninterne Personalgesellschaften als auch Zeitarbeit eine Rolle.
4 Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen
Die Behandlungsformen im Krankenhaus sind vielfältig und gehen weit über die klassische vollstationäre, d. h. ganztägige Behandlung hinaus. Auch teil-, vor- und nachstationär erbrachte Leistungen sowie ambulante Operationen nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden seit 2002 erhoben. Ab dem Berichtsjahr 2018 ist das Erhebungsspektrum in Bezug auf die von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Leistungen umfassend erweitert worden. Erfasst wird die Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der Fälle, die im Rahmen einer Spezialfachärztlichen Versorgung sowie durch die in Krankenhäusern angesiedelten Ambulanzen nach den Vorschriften des SGB V behandelt werden. Die ineinandergreifenden Behandlungsformen werden in der Krankenhausstatistik in unterschiedlicher Tiefe abgebildet, wobei der herkömmlichen vollstationären Behandlung das Hauptinteresse gilt. Im Jahr 2022 lag die Zahl der Krankenhausbehandlungen mit 16,8 Mio. weiterhin deutlich (\({-}\)13,4 %) unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 von 19,4 Mio. Der Rückgang betraf alle in Krankenhäusern angebotenen Behandlungsformen (vollstationäre, teil-, vor- und nachstationäre sowie ambulante Behandlungen).
4.1 Vollstationäre Behandlungen
Gut 16,8 Mio. vollstationär behandelte Patientinnen und PatientenFootnote 24 wurden im Berichtsjahr 2022 gezählt. Das waren rund 60.000 Fälle (0,4 %) mehr als im Jahr 2021. Die Summe der 2022 erbrachten vollstationären Berechnungs- und BelegungstageFootnote 25 lag um rund 1 Mio. oder 0,5 % über dem Vorjahresergebnis. Ein Krankenhausaufenthalt dauerte auch im Jahr 2022 durchschnittlich 7,2 Tage.Footnote 26 Gegenüber 2012 (7,6 Tage) ist die Dauer des Krankenhausaufenthalts um knapp einen halben Tag zurückgegangen.
4.2 Teil-, vor- und nachstationäre Behandlungen
Um der zunehmenden Bedeutung von nicht rein vollstationären Behandlungsformen in Krankenhäusern gerecht zu werden, werden seit 2002 neben den vollstationären Behandlungen auch einzelne Merkmale im Bereich der teil-, vor- und nachstationären Behandlungen in der Krankenhausstatistik detaillierter erfasst.Footnote 27
Unter einer teilstationären Behandlung versteht man eine Krankenhausleistung, die eine regelmäßige Verweildauer im Krankenhaus von weniger als 24 Stunden erfordert. Sie wird vorwiegend in einer von insgesamt 66 reinen Tages- oder Nachtkliniken angeboten. Die Patientinnen und Patienten verbringen dabei nur den entsprechenden Tagesabschnitt mit der ärztlichen Behandlung in der Klinik, die restliche Zeit aber außerhalb des Krankenhauses. 2022 wurden in den Krankenhäusern rund 665.900 teilstationäre BehandlungenFootnote 28 durchgeführt, 6,6 % mehr als im Jahr zuvor. Die meisten Fälle (162.465) wurden in der Fachabteilung Allgemeine Psychiatrie gezählt, gefolgt von 96.486 in der Inneren Medizin behandelten Fällen.
Vorstationäre Behandlungen werden im Vorfeld einer anstehenden vollstationären Behandlung erbracht, z. B. für Voruntersuchungen. In diesem Bereich wurden im Jahr 2022 knapp 5,6 Mio. Behandlungsfälle gezählt, gut 349.000 bzw. 6,7 % mehr als 2021. Jede vierte Behandlung dieser Art (23,4 %) wurde 2022 in der Fachabteilung Allgemeine Chirurgie durchgeführt, in der Inneren Medizin wurden 15,1 % aller vorstationären Behandlungen gezählt.
Nachstationäre Behandlungen finden im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt statt. Ihre Zahl lag im Jahr 2022 bei rund 929.000 Behandlungen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 2,5 % weniger. Die meisten dieser Behandlungen fanden in der Allgemeinen Chirurgie statt (25,0 %), weitere 10,3 % in der Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe und 10,1 % in der Fachabteilung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Zusammengenommen erweiterten die genannten Behandlungsformen das Leistungsvolumen der Krankenhäuser im Jahr 2022 um rund 7,2 Mio. Behandlungsfälle.
4.3 Ambulante Leistungen
Seit 2002 wird die Anzahl ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erfasst. Der Umfang, in dem Krankenhäuser zur Durchführung dieser Art von Eingriffen zugelassen sind, ist in einem vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger gemeinsam und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten Katalog geregelt.
Rund 1,9 Mio. ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe wurden im Jahr 2022 in Krankenhäusern durchgeführt, 8,4 % mehr als im Vorjahr (Table 21.10).
Darüber hinaus werden seit 2018 weitere ambulante LeistungenFootnote 29 der Krankenhäuser erhoben. Im Jahr 2022 wurden rund 575.000 Fälle gezählt, die eine spezialfachärztliche Versorgung nach § 116 SGB V als ambulante Leistung im Krankenhaus erhalten haben, sowie 9,0 Mio. Fälle, die in einer Krankenhausambulanz behandelt wurden. Allein in Hochschulambulanzen wurden annähernd 5,4 Mio. Fälle versorgt, in Psychiatrischen Institutsambulanzen waren es 2,9 Mio. Fälle.
Notes
- 1.
Die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung wurden in der Vergangenheit jährlich in der Fachserie 12 Reihe 6 veröffentlicht. Diese Publikationen stehen in der Statistischen Bibliothek zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000124. Ab dem Berichtsjahr 2022 werden (ergänzend zu dem Datenangebot in der Datenbank GENESIS-Online) Statistische Berichte als neues Format in der Rubrik „Publikationen“ veröffentlicht. Sie enthalten neben Layout-Tabellen auch maschinenlesbare Datensätze (csv).
- 2.
In der PEPP-Statistik werden Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern nach § 17d Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nachgewiesen. Einbezogen sind Fachkrankenhäuser und selbstständige, gebietsärztlich geleitete Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
- 3.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/.
- 4.
Zu inhaltlichen und methodischen Änderungen aufgrund der ersten Novellierung der Krankenhausstatistik-Verordnung siehe Rolland S, Rosenow C (2005) Statistische Krankenhausdaten: Grund- und Kostendaten der Krankenhäuser 2002. In: Klauber J, Robra BP, Schellschmidt H (Hrsg) Krankenhaus-Report 2004. Schattauer, Stuttgart, S. 291–310.
- 5.
§ 3 Satz 2 KHStatV.
- 6.
Die stationäre Notfallversorgung nach § 136c Abs. 4 SGB V gliedert sich in die allgemeine stationäre Notfallversorgung (Stufe 1: Basisnotfallversorgung, Stufe 2: Erweiterte Notfallversorgung, Stufe 3: Umfassende Notfallversorgung) und die spezielle stationäre Notfallversorgung über Module (Schwerverletztenversorgung, Notfallversorgung Kinder, Spezialversorgung, Schlaganfallversorgung und Durchblutungsstörungen am Herzen).
- 7.
Eine ausführliche Darstellung der Krankenhausgrunddaten des Berichtsjahres 2021 erfolgte letztmals in der Fachserie 12 (Gesundheit) Reihe 6.1.1 am 05.12.2022.
- 8.
Die Veränderungsraten in diesem Beitrag wurden auf Basis der exakten Ergebnisse errechnet.
- 9.
Die Zahl der stationären Behandlungsfälle lag mit 16,8 Mio. im Jahr 2022 weiterhin deutlich (\({-}\)13,4 %) unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 von 19,4 Mio. Pandemiebedingt war die Fallzahl in den Jahren 2020 und 2021 auf 16,8 beziehungsweise 16,7 Mio. gesunken (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/09/PD23_386_231.html).
- 10.
Krankenhausplanung der Länder gem. § 6 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze – Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
- 11.
Die Hill-Burton-Formel ist eine der bekanntesten und am längsten verwendeten Methoden in der Krankenhausplanung. Für die Ermittlung des zukünftigen Bettenbedarfs eines Bundeslandes sind nach dieser Formel neben der Einwohnerzahl (E) die Krankenhaushäufigkeit (KH), die Verweildauer (VD) und die Bettennutzung (BN) von Bedeutung: \(\text{Bettenbedarf}=(\mathrm{E}\times\mathrm{KH}\times\mathrm{VD}\times 100)/(1.000\times\text{[Tage im Jahr]}\times\mathrm{BN})\). Einen anderen Ansatz verfolgt Nordrhein-Westfalen mit dem Krankenhausplan 2022 (https://www.mags.nrw/krankenhausplanung-nordrhein-westfalen). „… Die Krankenhausplanung wird nicht mehr wie bislang vorrangig die starre Plangröße Bett zu Grunde legen, sondern von den tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen ausgehen. Damit orientiert sich die Krankenhausplanung stärker als bisher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen.“
- 12.
Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, Internet: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle.
- 13.
Angaben je 100.000 Einwohner (Betten und Fälle) in den Krankenhausgrunddaten werden ab dem Berichtsjahr 2011 mit der Durchschnittsbevölkerung auf Grundlage des Zensus 2011 ermittelt; bis 2010 basieren die Angaben auf den Durchschnittsbevölkerungen früherer Zählungen.
- 14.
Die Versorgungsquote in der Krankenhausstatistik wird auf Basis der durchschnittlichen Anzahl vollstationär belegter Betten pro Tag ermittelt. Weil für jeden vollstationären Patienten pro Tag, den er in der Einrichtung verbringt, ein Bett belegt wird, kann ein Tag mit einem belegten Bett gleichgesetzt werden. Die Summe der Berechnungs- und Belegungstage wird – jeweils für Wohn- und Behandlungsort – durch die Anzahl der Kalendertage im Berichtsjahr dividiert. Aus der Relation zwischen den belegten Betten nach Wohn- und Behandlungsort ergibt sich die Versorgungsquote.
- 15.
Die durchschnittliche Bettenauslastung pro Tag ergibt sich als Quotient aus der Summe der Berechnungs- bzw. Belegungstage im Zähler und der Summe der aufgestellten Betten multipliziert mit der Anzahl der Kalendertage im Berichtsjahr im Nenner.
- 16.
Träger der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine.
- 17.
Zusammenlegung der Universitätskliniken Gießen und Marburg, Umwandlung in eine GmbH mit Wirkung vom 2. Januar 2006 und Übernahme von 95 % der Geschäftsanteile durch die Rhön-Klinikum AG (Hessische Staatskanzlei: Initiativen/Verwaltungsreform/Privatisierung).
- 18.
Landesgesetz über die Errichtung der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Universitätsmedizingesetz – UMG) vom 10. September 2008 (GVBl. 2008, S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2015 (GVBl. 2015, S. 196). Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz enthält die Option, die rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Universitätsmedizin GmbH) umzuwandeln – ggf. auch mit Beteiligung privaten Kapitals an dieser GmbH. Einzelheiten zum Formwechsel regelt § 25.
- 19.
www.schleswig-holstein.de, Staatskanzlei Schleswig-Holstein: Start > Schwerpunkte > Haushaltskonsolidierung > Die Vorschläge im Detail > Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). „… Im Bereich von Forschung und Wissenschaft soll nach privaten Investoren für das UKSH gesucht werden. Vor dem Hintergrund der Vereinbarung zwischen dem UKSH, dem Land und den Gewerkschaften werden die rechtlichen Möglichkeiten geprüft und eine materielle Privatisierung des UKSH vorbereitet …“
- 20.
Lange Zeit war das Gerät zur Bestrahlung von Krebstumoren das Hauptinstrument in der Tumortherapie. Nach dem heutigen Stand der Technik erfolgt die strahlentherapeutische Behandlung mit Linearbeschleunigern.
- 21.
Zur Ermittlung der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt werden die unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle auf die volle jährliche tarifliche Arbeitszeit umgerechnet. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung einbezogen.
- 22.
Zum Nachweis des ärztlichen und des nichtärztlichen Personals der Krankenhäuser nach Beschäftigungsumfang (Vollzeit/Teilzeit, gestaffelt nach Wochenstunden/geringfügige Beschäftigung) und Geschlecht: Statistisches Bundesamt [Destatis] Statistischer Bericht zu den Grunddaten der Krankenhäuser 2022; https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/_inhalt.html#sprg234206.
- 23.
Personal einer Fremdfirma, die z. B. die Reinigung übernommen hat, wird nicht erfasst; hier gehört die („outgesourcte“) Reinigung nicht mehr zu den Leistungen des Krankenhauses.
- 24.
Die Fallzahl in den Grunddaten der Krankenhäuser ermittelt sich aus der Summe der vollstationären Aufnahmen (Patientenzugang) und der Summe der Entlassungen aus vollstationärer Behandlung einschließlich der Sterbefälle (Patientenabgang) im Berichtsjahr, dividiert durch 2.
- 25.
Berechnungstage sind die Tage, für die tagesgleiche Pflegesätze (Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz oder teilstationäre Pflegesätze) in Rechnung gestellt (berechnet) werden. Unter einem Belegungstag wird ein Tag verstanden, an dem ein aufgestelltes Bett von einer Patientin bzw. einem Patienten vollstationär belegt wurde. Innerhalb des pauschalierenden Entgeltsystems ist der Belegungstag das Äquivalent zum Begriff des Berechnungstages innerhalb der Bundespflegesatzverordnung.
- 26.
Die durchschnittliche Verweildauer ergibt sich als Quotient aus der Summe der Berechnungs- bzw. Belegungstage und der Fallzahl.
- 27.
Vor Inkrafttreten der Ersten Novellierung der KHStatV wurde lediglich die Anzahl der aus teilstationärer Behandlung entlassenen Patientinnen und Patienten erhoben.
- 28.
Die Fallzählung (Anzahl der Behandlungen) hängt von der Art der Abrechnung teilstationärer Leistungen ab: Sind für teilstationäre Leistungen, die über Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) abgerechnet werden, fallbezogene Entgelte vereinbart worden, zählt jede abgerechnete Patientin/jeder abgerechnete Patient als ein Fall; sind dagegen tagesbezogene Entgelte vereinbart worden, werden Patientinnen und Patienten, die wegen derselben Erkrankung mehrfach teilstationär behandelt wurden, je Quartal als ein Fall gezählt. Die Quartalszählung ist auch anzuwenden bei teilstationären Leistungen nach § 13 Abs. 1 BPflV (Bundespflegesatzverordnung), die mit einem gesonderten Pflegesatz abgerechnet werden.
- 29.
Eine ausführliche Darstellung der ambulanten Leistungen (nach Einrichtungstypen und nach Bundesländern) enthält der Statistische Bericht Grunddaten der Krankenhäuser 2022 (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/_inhalt.html#sprg234206).
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Bölt, U. (2024). Statistische Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2022. In: Klauber, J., Wasem, J., Beivers, A., Mostert, C., Scheller-Kreinsen, D. (eds) Krankenhaus-Report 2024. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-68792-5_21
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