1 Einleitung

Häusliche Gewalt ist Vieles zugleich. Sie ist ein Grundrechtsthema, weil es etwa ohne Zweifel die Würde eines Menschen verletzt, in oder nach einer Partnerschaft bzw. Ehe geschlagen, vergewaltigt, kontrolliert und gedemütigt zu werden. Sie ist ein soziales Problem in dem Sinne, dass häusliche Gewalt aus dem Bereich des nur Privaten herausgeholt werden konnte und als gesellschaftliches Problem Anerkennung gefunden hat (für die Definition sozialer Probleme siehe Groenemeyer 1999). Sie ist ein Geschlechterthema und die manchmal aufgeheizten Diskussionen darum, wie sich die Häufigkeiten zueinander verhalten, mit der Männer und Frauen in Partnerschaften zu Gewalt greifen (Johnson 2011; Hamby 2014), kann nur so verstanden werden, dass damit gleichzeitig sehr grundlegende Themen der Geschlechterverhältnisse besprochen werden. Weiter ist häusliche Gewalt ein Gesundheitsthema, weil körperliche Verletzungen und psychische Erkrankungen eine Folge sein können. Und nicht zuletzt ist sie ein Kindeswohlthema. Um diesen letzten Aspekt, den Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Kindeswohl, geht es in diesem Grundlagentext. Für einige Institutionen und die dort arbeitenden Fachkräfte ist der Kindeswohlaspekt zentral (z. B. die Jugendämter), für andere nicht. Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen bzw. Interventionsstellen, Hilfetelefon und Polizei engagieren sich beispielsweise auch dann, wenn es gar keine Kinder gibt. Weil aber in vielen Fällen Kinder vorhanden sind, ist der Kindeswohlaspekt für alle Institutionen zunehmend wichtig geworden.

In diesem Grundlagentext werden nachfolgend insbesondere Zusammenhänge zwischen häuslicher Gewalt und der psychischen Gesundheit sowie sozialen und kognitiven Entwicklung von Kindern erörtert. Weiter wird besprochen, wie sich die Gefahr eines Auftretens von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch darstellt. Besonders schwierig wird es schließlich, wenn im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Kindeswohlaspekte gegen Rechte, Interessen oder Bedürfnisse anderer Personen (z. B. des Vaters oder der Mutter) abgewogen werden müssen. Hier spielen dann die generelle Befundlage, eine einzelfallbezogene Diagnostik und das Verständnis geltender rechtlicher Schwellen besonders intensiv zusammen. Was aus Sicht der Forschung über Folgen miterlebter häuslicher Gewalt zu diesen Entscheidungssituationen zu sagen ist, wird am Ende des Kapitels erörtert.

Häusliche Gewalt ist vielgestaltig und diese Vielgestaltigkeit spielt bei den Folgen für Kinder eine Rolle. Zwei Kinder, von denen eines einmal sehen musste, wie ein Streit der Eltern handgreiflich wurde, und das andere über mehrere Jahre hinweg Morddrohungen, Faustschläge und Fußtritte gegen die Mutter aushalten musste, haben beide häusliche Gewalt miterlebt. Trotzdem wäre niemand überrascht zu hören, dass das zuletzt genannte Kind mit sehr viel größerer Wahrscheinlichkeit unter erheblichen Ängsten, Alpträumen und Konzentrationsproblemen leidet. In der Forschung wird dann von Dosiseffekten gesprochen. Teilweise gibt es hierzu Befunde, die angesprochen werden. Teilweise können Dosiseffekte bislang nur vermutet werden. Eine Harmlosigkeitsschwelle gibt es aber nicht. Auch das im Beispiel zuerst genannte Kind kann nach dem einen Gewaltvorfall Alpträume haben und im Kindergarten so durcheinander wirken, dass die Erzieher*innen die Eltern ansprechen. Dosiseffekte spielen zudem eine Rolle, wenn Fachkräfte die nachfolgend dargestellten Befunde mit ihren Erfahrungen abgleichen. Mitarbeitende in Frauenhäusern haben etwa vielfach mit Kindern nach schwerer häuslicher Gewalt im Sinne häufiger, verletzungsträchtiger und in ein Muster von Kontrolle und Demütigung eingebetteter Gewalt zu tun. Entsprechend schwer sind häufig die erkennbaren Folgen der Gewalt für die Kinder. Fachkräfte in Erziehungsberatungsstellen oder Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter sind dagegen mit einer größeren Bandbreite an Schweregraden von Gewalt und damit auch an Folgen für Kinder konfrontiert. In der Praxis ist es kaum möglich, ein Bild von Langzeitfolgen miterlebter häuslicher Gewalt zu bekommen, da Fachkräfte Kinder bzw. Familien meist nur einige Zeit begleiten. Wenn Langzeitstudien vorliegen, werden sie im Folgenden bevorzugt aufgegriffen, da sie über den Erfahrungsschatz der Fachkräfte hinausgehen. Natürlich sind auch Kinder sehr unterschiedlich. Zumindest Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Auswirkungen häuslicher Gewalt bei Mädchen bzw. Jungen sowie in Abhängigkeit vom Alter werden daher in einem eigenen Abschnitt angesprochen. Die große Mehrzahl der vorliegenden Langzeitstudien, ja überhaupt die Mehrheit aller Studien zu den Folgen miterlebter Partnerschaftsgewalt bezieht sich auf Kinder, die Gewalt gegen die Mutter miterleben mussten. Eine zunehmende Anzahl an Untersuchungen hat zudem Fälle wechselseitiger Gewalt auf der Elternebene einbezogen. Nur sehr wenige Auswertungen liegen bislang aber zu Kindern vor, die ausschließlich Gewalt gegen den Vater erleben mussten (z. B. Wright & Fagan 2012).

2 Folgen miterlebter häuslicher Gewalt für die psychische Gesundheit

Nahezu alle Kinder und Jugendlichen, mit denen jemals im Rahmen von Forschung über miterlebte häusliche Gewalt gesprochen wurde, beschreiben diese Erfahrungen als belastend und ängstigend (Noble-Carr et al. 2019; Arai et al. 2021). Schon allein deshalb ist häusliche Gewalt als Kindeswohlthema anzusehen. Einen wichtigen zusätzlichen Beleg stellen aber Untersuchungen zu Verhaltensauffälligkeiten und Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit bei betroffenen Kindern und Jugendlichen dar, weil dies den Schweregrad der psychischen Belastung verdeutlicht und Beeinträchtigungen von psychischer Gesundheit und Verhaltensanpassung ihrerseits wieder negative Folgen im Leben von Kindern haben. Begonnen hat diese Forschung mit Kindern in Frauenhäusern. Auch aus Deutschland gab es hierzu eine frühe Studie (Winkels & Nawrath 1990). In einer aktuellen Erhebung in sieben Frauenhäusern fanden Himmel et al. (2017) bei 64 % der Kinder Verhaltensprobleme in klinischem Umfang und bei weiteren 23 % Probleme im Grenzbereich zur klinischen Auffälligkeit. International hat die Forschung daran gearbeitet, Kinder mit Erfahrungen von häuslicher Gewalt nicht nur in Frauenhäusern, sondern auch an anderen Orten (z. B. Beratungsstellen) einzubeziehen und verschiedene Methoden sowie Informationsquellen zu nutzen, um einen Eindruck von Verhaltensauffälligkeiten und Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit zu gewinnen. Dies ist wichtig, weil es zu insgesamt robusteren und für die Gesamtheit der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder aussagekräftigeren Ergebnissen führt.

Mehrere Forschungsübersichten haben die Ergebnisse zusammengeführt. Evans et al. (2008) konnten etwa 60 Studien und damit Ergebnisse zu mehr als 7000 Kindern zusammenfassen. In einer noch aktuelleren Forschungsübersicht waren es dann bereits mehr als 70 Studien, obwohl nur noch Längsschnittuntersuchungen zugelassen wurden, in denen mehrmals über einige Zeit hinweg Daten erhoben wurden (Vu et al. 2016). Generell fanden sich in den vorliegenden Studien deutliche, d. h. klar vom Zufall abzugrenzende und praktisch bedeutsame Zusammenhänge zwischen dem Miterleben von Partnerschaftsgewalt und nach außen gerichteten Verhaltensauffälligkeiten (Externalisierung, z. B. Aggressionen) sowie nach innen gerichteten Problemen (Internalisierung, z. B. Ängste). Nicht immer wurde erhoben, wie viele Kinder als klinisch, d. h. behandlungsbedürftig auffällig einzuschätzen waren. Im Durchschnitt der Studien, die hierzu Ergebnisse berichtet haben, waren es 30–40 % der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder und damit deutlich mehr als in Vergleichsgruppen (Kindler 2013). Wichtig ist, dass in den längsschnittlichen Verlaufsanalysen die Anzahl der Kinder mit Verhaltensproblemen hoch blieb (Vu et al. 2016). Dies deutet darauf hin, dass bei vielen Kindern die Gewalt über längere Zeit im Leben präsent blieb oder Verhaltensprobleme aus anderen Gründen chronisch wurden. Jedenfalls scheinen Schutz und Unterstützung vielfach nicht ausgereicht zu haben. Wichtig ist auch, dass nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch Drohungen, Kontrolle und ein Klima der Angst zur Belastung von Kindern beitrugen und es daher nicht sinnvoll ist, sich allein auf Vorfälle körperlicher Gewalt zu konzentrieren (Vu et al. 2016).

In einigen Studien wurden besondere Störungsbilder erhoben, vor allem posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS). Die hauptsächlichen Kennzeichen posttraumatischer Belastungsstörungen sind das ungewollte innere Wiedererleben von Belastungsgeschehnissen, ein generell erhöhtes Erregungsniveau und die Entwicklung von vermeidender Reaktionen gegenüber Personen, Orten oder Situationen, die an das Belastungsgeschehen erinnern (für eine leicht lesbare Einführung in das Störungsbild siehe Rosner & Steil 2008). Im Mittel der vorliegenden Studien mit qualifizierter Einschätzung fand sich bei 20–25 % der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder eine posttraumatische Belastungsstörung (z. B. Ahern 2017). Bei einem größeren Anteil, teilweise der Mehrheit der Kinder, zeigten sich einzelne Symptome. Nach einer kürzlich veröffentlichten Verlaufsstudie über 8 Jahre scheint es auch hier häufig nicht zu gelingen, eine einmal entstandene PTSD wieder zum Abklingen zu bringen (Galano et al. 2019).

Da dies für die Prävention und Intervention mit Kindern von offenkundiger Bedeutung ist, hat sich eine Reihe von Untersuchungen damit beschäftigt, unter welchen Umständen das Miterleben von häuslicher Gewalt bei Kindern besonders häufig zu klinisch relevanten Verhaltensauffälligkeiten und Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit führt (z. B. Zarling et al. 2013). Wenig überraschend spielen Merkmale der Gewalt (z. B. Ausmaß und Dauer) hier eine Rolle. Wichtig scheinen aber auch die psychische Belastung der Mutter und die Qualität von Fürsorge (z. B. emotionale Zuwendung, Aufrechterhalten von Erziehungsregeln) zu sein. Schließlich ist es aber auch von Bedeutung, wie ein Kind die Gewalt versteht (z. B. ob es sich als mitverantwortlich ansieht) und welche Strategien im Umgang mit emotionaler Belastung zur Verfügung stehen (z. B. nicht daran denken vs. Hilfesuche). Hierzu passen Befunde zu resilienten Kindern, also Kindern, die eine gewaltbedingte Belastung gut überwinden (Fogarty et al. 2019). Gute Bewältigungsstrategien im Umgang mit belastenden Gefühlen sowie unterstützende Beziehungen waren hier die Schlüsselfaktoren. Die zuletzt angesprochenen Befunde sind wichtig, weil sie darauf hindeuten, dass ein Hilfesystem, das die Folgen häuslicher Gewalt auf die psychische Gesundheit von Kindern auffängt, drei Elemente beinhalten sollte: (a) eine frühe Intervention und nachhaltige Begleitung zur Vermeidung erneuter häuslicher Gewalt, (b) ein qualifiziertes Unterstützungs- und Behandlungssystem für Mütter, das über die ebenfalls wichtigen Schutzräume und -maßnahmen hinausgeht, (c) kindbezogene niedrigschwellige Angebote zum Umgang mit belastenden Gefühlen und dem Verständnis der Gewalt sowie qualifizierte Behandlungsangebote um eine Verfestigung psychischer Auffälligkeiten zu verhindern.

3 Folgen miterlebter häuslicher Gewalt für die soziale Entwicklung

Die soziale Entwicklung von Kindern beinhaltet mehrere Bereiche, die sich wechselseitig beeinflussen. Einen Aspekt stellen die engen Vertrauensbeziehungen zu beständigen Fürsorgepersonen dar, die auch als Bindungen bezeichnet werden (mehr zu Bindungen s. a. Bindung und Trennung [Kap. 13]). Hier lernen Kinder Grundlegendes über die Möglichkeit von Vertrauen, Sicherheit und emotionaler Offenheit. Erste Muster sind bereits am Ende des ersten Lebensjahres zu erkennen. Sie entwickeln sich aber beständig weiter, unter anderem weil sich mit zunehmendem Alter der Kinder neue Formen der wechselseitigen Aushandlung und neue Balancen von Nähe und Eigenständigkeit etablieren. Bindungsmuster sind beziehungsspezifisch, d. h. sie können für verschiedene Fürsorgepersonen unterschiedlich sein. Die Summe der Bindungserfahrungen beeinflusst nicht nur die Gestaltung späterer Vertrauensbeziehungen zu Partnern und eigenen Kindern. Sie ist auch ein wichtiger Grundstein für das Selbstwertgefühl und die seelische Widerstandsfähigkeit gegen Belastung (für eine Einführung in die Bindungsforschung siehe Grossmann & Grossmann 2014).

Obwohl deutlich weniger untersucht, können neben den Bindungspersonen auch andere Erwachsene im Leben von Kindern eine wichtige Rolle spielen, etwa als Vertrauenspersonen und Mentoren, wenn Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht für emotionale Sicherheit bei Kindern sorgen können. Neben den Beziehungen zu Erwachsenen stellen Gleichaltrigengruppen und Freundschaften zu Gleichaltrigen einen von den Bindungserfahrungen beeinflussten, aber doch auch eigenständigen Bereich der sozialen Entwicklung dar. Hier lernen Kinder unter anderem, gemeinsame Interessen zu entwickeln und mit Konflikten unter Gleichrangigen umzugehen. Dieser Bereich ist auch stark von der Kategorie Geschlecht geprägt, sodass Gleichaltrigenbeziehungen ein Übungsfeld dafür darstellen, wie Mädchen und Jungen miteinander umgehen. Schließlich gibt es im Jugendalter noch den Bereich erster Liebesbeziehungen und Partnerschaften, in denen Intimität erprobt wird. Dieser Bereich entwickelt sich aus den Gleichaltrigenbeziehungen heraus und mündet in die Bindungsbeziehungen des Erwachsenalters.

Die hier nur stark vereinfacht dargestellte soziale Entwicklung (für eine umfassendere Einführung siehe Parke et al. 2019) bildet den Hintergrund für Studien, die Auswirkungen miterlebter häuslicher Gewalt auf die soziale Entwicklung erforscht haben. Im Bereich der Bindungsbeziehungen hat bislang keine einzige Studie Vater-Kind-Bindungsbeziehungen im Kontext häuslicher Gewalt untersucht (McIntosh et al. 2019). Sofern die häusliche Gewalt vom Vater ausgeht, können aber vermutlich Befunde zu misshandelnden Eltern herangezogen werden (Cyr et al. 2010). Diesen Befunden zufolge bauen Kinder kaum sichere Bindungen zu Personen auf, die sich gewalttätig und Angst auslösend verhalten. Inwieweit im Fall einer Verhaltensänderung des Vaters auch nach vormaliger Gewalt Chancen für den Aufbau positiver Bindungsbeziehungen bestehen, war noch kein Thema in der Forschung, sondern kann bislang in der Praxis nur von Fall zu Fall erprobt werden, da Kinder prinzipiell von mehreren positiven Bindungsbeziehungen profitieren (Dagan & Sagi-Schwartz 2018). Wichtig ist, dass sich im Kontext häuslicher Gewalt auch gehäuft unsichere oder hochunsichere Mutter-Kind-Bindungsbeziehungen finden (McIntosh et al. 2019). Der Text von Ute Ziegenhain erklärt näher, wie solche Bindungsmuster aussehen und was sie für die Befindlichkeit von Kindern bedeuten (s. a. Bindung und Trennung [Kap. 13]). Hier muss vor allem darauf hingewiesen werden, dass solche unsicheren Mutter-Kind-Bindungen auch dann auftreten, wenn die Mutter selbst nicht gewalttätig handelt, aber durch die Gewalt oder deren Folgen daran gehindert wird, auf die Angst und emotionale Belastung des Kindes einzugehen.

Da positive Bindungserfahrungen die soziale Entwicklung von Kindern unterstützen (Groh et al. 2014), kann in der Praxis im Fall einer Elterntrennung und eines Verbleibs von Kindern bei der Mutter ein wichtiges Ziel darin bestehen, eine Reorganisation der Mutter-Kind-Bindungsbeziehung zu fördern. Je nach Einzelfall können dafür Maßnahmen sinnvoll sein, um die Sicherheit der Mutter zu erhöhen, vorhandene psychische Belastungen abzubauen oder positive Interaktionen mit dem Kind direkt zu unterstützen. Einige entsprechende Hilfekonzepte wurden bereits erprobt (z. B. Lawler et al. 2018), allerdings ist festzuhalten, dass das Opferschutz- und Hilfesystem nicht allein für ein begründetes Gefühl von Sicherheit sorgen kann, da etwa – je nach erlittener Gewaltform – Umgangskontakte stark verunsichernd wirken können (Hardesty et al. 2017).

Auch hinsichtlich des zweiten genannten Aspekts der sozialen Entwicklung, der Gleichaltrigenbeziehungen, haben sich negative Einflüsse miterlebter häuslicher Gewalt aufzeigen lassen. Manchmal sind sozialer Rückzug oder schnell eskalierende Konflikte unmittelbarer Ausdruck der psychischen Belastung vieler betroffener Kinder. Jedoch haben mehrere Studien gezeigt, dass es auch tieferliegende Veränderungen gibt. Unter den Bedingungen eines Aufwachsens mit häuslicher Gewalt entwickeln viele Kinder mehr Misstrauen und Feindseligkeit (McCloskey & Stuewig 2001). Zudem haben sie weniger Ideen, wie Konflikte ohne Zwang und Gewalt gelöst werden können (Ballif-Spanvill et al. 2003). Beides erschwert positive Beziehungen zu Gleichaltrigen und tiefe Freundschaften. Im Miteinander der Geschlechter geht häusliche Gewalt häufig mit eher geschlechterhierarchischen Vorstellungen einher (z. B. Graham-Bermann & Brescoll 2000). Wenn sich dann im Jugendalter aus der Welt der Gleichaltrigenbeziehungen erste romantische und sexuelle Beziehungen herausentwickeln, erhöht eine Geschichte des Miterlebens häuslicher Gewalt die Wahrscheinlichkeit von Gewaltmustern (Dating Violence). Mehrere Langzeituntersuchungen haben dies bestätigt (Cascardi & Jouriles 2018), wobei selbst in der frühen Kindheit miterlebte häusliche Gewalt eine Rolle spielen kann (Narayan et al. 2017). Der Zusammenhang ist deutlich, aber weit von einem Determinismus entfernt, d. h. vielen jungen Menschen, die in ihrer Kindheit häusliche Gewalt miterleben mussten, gelingt es Gewalt in ihren ersten eigenen Partnerschaften zu vermeiden. Dies und das Verständnis der dahinterstehenden Mechanismen (erhöhtes Misstrauen, Akzeptanz von Gewalt, vergleichsweise geringere Fähigkeiten im Umgang mit negativen Gefühlen, fehlende positive Bilder von Vertrauensbeziehungen) eröffnet prinzipiell Chancen für die Prävention, auch wenn entsprechende Modellprojekte in Deutschland bislang fehlen.

4 Folgen miterlebter häuslicher Gewalt für die geistige Entwicklung

Obwohl Bildungsabschlüsse für die Verteilung von Lebenschancen in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung sind, haben sich bislang nur wenige Studien mit Auswirkungen miterlebter häuslicher Gewalt auf die geistige Entwicklung von Kindern beschäftigt. Die vorliegenden Befunde ergeben aber ein stimmiges Bild: Miterlebte häusliche Gewalt hindert oder erschwert es Kindern ihr geistiges oder schulisches Potenzial auszuschöpfen. Entsprechende Zusammenhänge zeigen sich bereits in der frühen Kindheit beim Entwicklungsstand, wie etwa eine deutsche Studie gezeigt hat (Kliem et al. 2019). Sie bestehen aber auch später im Hinblick auf die Intelligenz (z. B. Koenen et al. 2003). Zusammen mit den Sorgen und Ängsten betroffener Kinder erschwert dies den Schulerfolg und mindert deshalb das später erreichbare Einkommen (z. B. Holmes et al. 2018). Inwieweit solche Nachteile für betroffene Kinder in Deutschland an der Schnittstelle von Bildungssystem, Opferschutz und Jugendhilfe durch Fördermaßnahmen aufgefangen werden könnten, wurde bislang nicht untersucht.

5 Geschlecht und Alter als Einflussfaktoren auf die Folgen miterlebter häuslicher Gewalt

Unabhängig von miterlebter häuslicher Gewalt zeigen Mädchen und Jungen, wenn sie als Gruppen betrachtet werden, einige tendenzielle Unterschiede in psychischen Auffälligkeiten (für einen Überblick und Hintergründe siehe Zahn-Waxler et al. 2008). Bei Mädchen treten Auffälligkeiten tendenziell später im Entwicklungsverlauf auf und sie sind eher nach innen gerichtet (Internalisierung, z. B. Ängste, Depression). Innerhalb der Gruppe der Jungen treten Auffälligkeiten im Schnitt früher auf und sie sind eher nach außen gerichtet (Externalisierung, z. B. Aggression, Aufmerksamkeitsstörungen). Im Hinblick auf psychische Probleme nach miterlebter häuslicher Gewalt bestätigt sich dieses Muster nur teilweise (Evans et al. 2008). Aggressive Verhaltensauffälligkeiten, wie etwa Störungen des Sozialverhaltens, werden eher von Jungen gezeigt. Bei beiden Geschlechtern überwiegen allerdings die nach innen gerichteten Auffälligkeiten und hier besteht auch insgesamt kein Unterschied zwischen Mädchen und Jungen. In der Praxis wäre es deshalb sehr wichtig, sich intensiver mit Ängsten und Depressionen bei betroffenen Kindern auseinanderzusetzen, die in ihrer Ernsthaftigkeit leichter übersehen werden. Posttraumatische Belastungsstörungen in Reaktion auf alle Arten von Beziehungstraumata, zu denen auch häusliche Gewalt zählt, finden sich jedoch bei Mädchen häufiger als bei Jungen (Alisic et al. 2014).

Eine kürzlich erschienene Übersichtsarbeit (Howell et al. 2016) hat Folgen des Miterlebens häuslicher Gewalt in verschiedenen Altersgruppen analysiert und auf die bereits im Säuglings- und Kleinkindalter beobachtbaren und zuvor häufig unterschätzten Belastungseffekte hingewiesen. In einer der weltweit größten hierzu vorliegenden Studien wurden von Lundy und Grossman (2005) bei einer Mehrheit von Säuglingen und Kleinkindern nach häuslicher Gewalt Phänomene von erhöhter Unruhe, Irritierbarkeit und Trennungsängsten beschrieben. Im Vergleich zu Kontrollgruppen fanden sich bei Kleinkindern 2–4-fach erhöhte Raten von Verhaltensauffälligkeiten in einem klinischen, d. h. behandlungsbedürftigen Umfang (DeJonghe et al. 2011).

Im Verhältnis zu anderen Altersgruppen finden sich in der frühen Kindheit im Fall häuslicher Gewalt zudem engere Zusammenhänge zwischen der psychischen Gesundheit von Müttern und der Belastung der Kinder, d. h. häusliche Gewalt schlägt umso stärker auf die Entwicklung der Kinder durch je mehr die Mutter infolge der Gewalt selbst unter psychischen Problemen (z. B. einer posttraumatischen Belastungsstörung) leidet (z. B. Levendosky et al. 2018). Ansonsten gilt für den weiteren Entwicklungsverlauf, dass Belastungseffekte in allen Altersstufen beobachtbar sind, sich die Lebens- und Entwicklungsbereiche aber verändern, in denen diese sichtbar werden. So treten Probleme mit Gleichaltrigen im Kindergartenalter und Schulprobleme im Schulalter hervor. Mit zunehmendem Alter gewinnt es zudem an Bedeutung, über welche inneren Bewältigungsstrategien Kinder verfügen oder nicht verfügen. Emotionale und soziale Unterstützung scheint dagegen altersgruppenübergreifend bedeutsam zu sein.

6 Häusliche Gewalt und die Gefahr von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch

In der Forschung ist es möglich und für das Verständnis der Folgen miterlebter häuslicher Gewalt auch notwendig, gezielt Kinder bzw. Jugendliche zu untersuchen, die bestimmte weitere Belastungserfahrungen (z. B. selbst erlebte Misshandlung) nicht machen mussten (Kindler 2013). In der Praxis treffen Fachkräfte aber häufig auf Kinder, die eine Geschichte mehrerer unterschiedlicher Belastungserfahrungen (z. B. Kindesmisshandlung, belastende Trennungen) mitbringen. Ein hohes Ausmaß an Überlappung ist etwa für häusliche Gewalt und körperliche Kindesmisshandlung dokumentiert. Kam es zu Interventionen wegen Gewalt auf der Partnerebene, so hatten in einer Forschungsübersicht etwa 40 % der Kinder auch selbst Misshandlung erfahren (Appel & Holden 1998). In derzeit fünf vorliegenden Längsschnittstudien war bei bekannter Gewalt auf der Partnerebene die Rate bekanntwerdender Kindesmisshandlung in den folgenden Jahren etwa vierfach erhöht (Chan et al. 2021), sodass häusliche Gewalt klar als Warnhinweis für spätere oder bereits erfolgte körperliche Gewalt gegen Kinder einzuordnen ist.

Aus mehreren Gründen treten zudem emotionale sowie körperliche Vernachlässigung und psychische Misshandlung in Familien mit häuslicher Gewalt häufiger auf (z. B. McGuigan & Pratt 2001). Ein Grund liegt natürlich in der Belastungswirkung häuslicher Gewalt auf gewalterleidende Elternteile, die dann etwa zu einem Zusammenbruch guter Fürsorge führen kann, sowie in der Anwesenheit mindestens einer aggressiven und grenzverletzenden Person in der Familie. In manchen Fällen stellt Partnergewalt gegen die Mutter aber auch einen fehlgeleiteten Versuch dar, Suchterkrankungen oder ähnliche Probleme der Mutter zu kontrollieren. Es können dann diese Probleme sein, die, unter Umständen bereits vor Einsetzen der häuslichen Gewalt, andere Formen der Gefährdung für Kinder bedingen. Wenngleich weniger gut untersucht, scheinen von häuslicher Gewalt betroffene Kinder auch etwas häufiger sexuellen Missbrauch erleben zu müssen (Assink et al. 2019). Insgesamt ist klar festzuhalten, dass Einrichtungen und Dienste, die Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt anbieten, in ihrer Arbeit gehäuft mit ganz verschiedenen Formen von (drohender) Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden, sodass eine entsprechende Expertise oder der leichte Zugang zu entsprechender Expertise sehr wichtig ist.

7 Umgangsrechte und Kinderschutzmaßnahmen aus der Sicht der Befundlage zu den Folgen miterlebter häuslicher Gewalt

Einzelfallentscheidungen mit erheblicher Bedeutung für betroffene Kinder (z. B. Sorgerechtseingriff, längerfristiger Ausschluss von Umgang) lassen sich nicht einfach aus Gruppenbefunden ableiten, sondern bedürfen der gründlichen Prüfung im Einzelfall. Aus Sicht der Befundlage zu den Folgen miterlebter häuslicher Gewalt erscheinen aber drei Punkte festzuhalten:

  1. (a)

    Miterlebte häusliche Gewalt ist für alle betroffenen Kinder eine Belastung. Ein Teil betroffener Kinder reagiert auf miterlebte häusliche Gewalt in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen mit Einschränkungen bzw. Auffälligkeiten, die die weitere Entwicklung ernsthaft gefährden. Deshalb ist es erforderlich, sich bei notwendig werdenden kindeswohlbezogenen Entscheidungen ein Bild von der gewaltbedingten Belastung des Kindes zu machen. Dabei ist zu bedenken, dass sich Belastungen mehrheitlich nicht in Form leicht erkennbarer, nach außen gerichteter Auffälligkeiten äußern, sondern eher in Form von posttraumatischen Belastungsstörungen, nach innen gerichteten Auffälligkeiten und Einschränkungen in der sozialen bzw. geistigen Entwicklung. Bereits vorhandene Belastungen wiegen bei der Entscheidungsfindung umso schwerer, je höher das Risiko erneuter häuslicher Gewalt ist, da bereits vorhandene Entwicklungsbelastungen unter Bedingungen fortgesetzter häuslicher Gewalt häufig chronifizieren oder sich verschlimmern. Daher stellt die Einschätzung des Wiederholungsrisikos häuslicher Gewalt, neben den gewaltbedingten Belastungen betroffener Kinder, in diesen Fällen einen von zwei weiteren, in Ergänzung üblicher Kindeswohlkriterien heranzuziehenden Faktor da. Für die Einschätzung der gewaltbedingten Belastung eines Kindes ist es sinnvoll bei verschiedenen Personen (z. B. Eltern, Kita) Informationen einzuholen und Art sowie Verlauf von Auffälligkeiten im Hinblick auf die Geschichte von Gewalt in der Familie zu betrachten. Sofern keine kinder- bzw. jugendpsychiatrischen Diagnosen vorliegen, sollten dabei auch standardisierte Instrumente (z. B. Strength and Difficulties Questionnaire: Janitza et al. 2020) zum Einsatz kommen. Wichtig ist zudem die Beschreibung des Kindes selbst zu seinen Belastungsreaktionen und Bewältigungsstrategien. Für die Einschätzungen der Wiederholungsgefahr bei häuslicher Gewalt stehen eine Reihe von Verfahren zur Verfügung (Graham et al. 2021), auch in deutscher Sprache (z. B. Gerth et al. 2014).

  2. (b)

    Die Situation von Erwachsenen, die im Rahmen oder Nachgang zu einer Partnerschaft Gewalt erleiden und von Kindern, die eine solche Gewalt miterleben mussten, ist durch einen grundlegenden Gleichklang der Interessen gekennzeichnet. Dieser besteht im gemeinsamen Interesse an einem Schutz vor neuerlicher Gewalt und Unterstützung bei der Bewältigung des Erlebten. Für den Schutz vor neuerlicher Gewalt können Maßnahmen, wie sie im Gewaltschutzgesetz vorgesehen sind, eine wichtige Rolle spielen (Cordier et al. 2021). Schutzeinrichtungen beenden meist kurzfristig die Gewalt, auch in Fällen mit sehr bedrohlicher Gewalt. Zu einem positiven Wendepunkt im Leben werden sie eher, wenn während des Aufenthaltes intensive Beratung angeboten werden kann und Möglichkeiten zur Nachbetreuung bestehen (z. B. Bybee & Sullivan 2002). Wenn die Bereitschaft dazu besteht, können auch gewaltzentrierte Beratungsangebote für Elternteile, die in der Partnerschaft Gewalt ausgeübt haben, einen Beitrag zur Verhinderung neuerlicher Gewalt leisten (Saunders 2017). Der Wunsch, sich im Interesse der Kinder zu verändern, kann dabei wichtig sein (z. B. Meyer 2018). Bloße Absichtserklärungen, für häusliche Gewalt unspezifische Angebote von Therapie oder Beratung sowie Therapien und Beratungen in der Anfangsphase entfalten noch keine Schutzwirkung. Da positive Effekte einer Teilnahme an solchen Programmen sich nicht immer einstellen, wird empfohlen, über Teilnahmebescheinigungen hinaus, Rücksprache mit der Beratungsstelle zu halten, wenn ein gesunkenes Gewaltrisiko Voraussetzung für Entscheidungen des Gerichts ist.

  3. (c)

    Jenseits des gemeinsamen Interesses an der Beendigung häuslicher Gewalt decken sich die Interessen von Kindern und Eltern, die in der Partnerschaft Gewalt erleben mussten, an weiteren Punkten. Nicht nur ist die Unterstützung von gewaltbetroffenen Eltern ein sehr wichtiger, wenn auch nicht einziger Weg zur Unterstützung von mitbetroffenen Kindern, sodass sich etwa Investitionen in die Unterstützung und Begleitung von Müttern in Frauenhäusern auch über die positiven Wirkungen auf Kinder „auszahlen“. Sondern Erwachsene wie Kinder reagieren zudem auf die wahrgenommenen Bedürfnisse beim jeweils anderen. Daher ist es für Fachkräfte etwa so bedeutsam, Mütter im empfundenen Zwiespalt zwischen den beiden Positionen, „die Kinder brauchen doch den Vater“ vs. „die Gewalt schädigt auch meine Kinder“, gut beraten zu können. Der grundlegende Gleichklang der Interessen schließt allerdings Spannungsverhältnisse im Einzelfall nicht aus, etwa bei einer schwerwiegenden Verkennung von gewaltbedingter Belastung und Risiko für Kinder oder bei nötig werdenden Erholungsphasen für gewaltbetroffene Erwachsene, in denen Fürsorge nicht vollständig übernommen werden kann. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Schutzeinrichtungen, Jugendhilfe und Familiengerichte in solchen Situationen handlungsfähig sind. Wichtig ist beides, die Anerkennung des grundlegenden Gleichklangs der Interessen, aber auch der möglichen Ausnahmen. Verschieben sich fachliche Positionen zu sehr in die eine oder andere Richtung, werden entweder Notlagen von Kindern übersehen oder es kommt zu sekundären Viktimisierungen von Erwachsenen, die häusliche Gewalt erleben mussten, definiert als negatives oder unresponsives Verhalten gegenüber Verbrechensopfern, das von diesen als weitere Verletzung ihrer Rechte erlebt wird (Rivera et al. 2012).

8 Fazit

Nahezu alle Kinder erleben häusliche Gewalt als belastend und ängstigend. Etwa 30–40 % betroffener Kinder reagieren mit klinisch relevanten psychischen Problemen oder Auffälligkeiten. Ungefähr 20–25 % der Kinder entwickeln eine posttraumatische Belastungsstörung. Bei Kindern, die in Frauenhäusern untersucht wurden, wurden teilweise höhere Raten gefunden. Bei Mädchen wie Jungen überwiegen die nach innen gerichteten Auffälligkeiten (z. B. Ängste), die leichter übersehen werden. Auch Säuglinge und Kleinkinder reagieren mehrheitlich mit erhöhter Unruhe, Irritierbarkeit und Trennungsängsten. Neben psychischer Belastung zeigen viele betroffene Kinder Einschränkungen in der sozialen Entwicklung, etwa hinsichtlich einer konstruktiven Konfliktlösung mit Gleichaltrigen. Im Hinblick auf Eltern-Kind-Bindungsbeziehungen hat häusliche Gewalt das Potenzial, die Beziehungen zu beiden Elternteilen zu belasten. Nach einem Aufwachsen mit häuslicher Gewalt steigt die Wahrscheinlichkeit von Gewalt in ersten Liebesbeziehungen und Partnerschaften. Zudem kann häusliche Gewalt Kinder daran hindern, ihr intellektuelles Potenzial auszuschöpfen, was Lebenschancen mindert.

Für positive Verläufe nach häuslicher Gewalt ist es daher wichtig, Gewalt möglichst rasch und dauerhaft zu beenden, Bezugspersonen bei der Bewältigung ihrer eigenen Belastung, der Veränderung von Gewaltverhalten und der Fürsorge für ihre Kinder zu unterstützen und Kindern Hilfestellung beim Verständnis des Geschehenen, dem Umgang mit ihren Gefühlen und dem Abbau entstandener Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen zu gewähren. Häusliche Gewalt ist nicht nur ein schwerer Belastungsfaktor im Leben von Kindern, sondern auch ein Warnhinweis im Hinblick auf andere Formen von Gefährdung (z. B. körperliche Kindesmisshandlung). Daher wird in der Arbeit mit Kindern nach häuslicher Gewalt Expertise bzw. Zugang zu Expertise im Hinblick auf andere Gefährdungsformen benötigt.