Zusammenfassung
Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, zusammen. Er gibt einen Überblick über die sachlichen und personellen Ressourcen (z.B. Betten, Fachabteilungen, Personal) sowie die pandemiebedingt reduzierte Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (Patientenbewegungen). Die Krankenhausstatistik ist eine seit 1991 bundeseinheitlich durchgeführte jährliche Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Träger der Krankenhäuser.
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Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, zusammen. Er gibt einen Überblick über die sachlichen und personellen Ressourcen (z. B. Betten, Fachabteilungen, Personal) sowie die pandemiebedingt reduzierte Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (Patientenbewegungen). Die Krankenhausstatistik ist eine seit 1991 bundeseinheitlich durchgeführte jährliche Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Träger der Krankenhäuser.
This article summarises the results of the hospital statistics for the reporting year 2020, the first year of the Corona pandemic. It provides an overview of the material and personnel resources of German hospitals (e.g. beds, departments, staff) as well as the pandemic-related reduced utilisation of hospital service (patient movements). The hospital statistics are an annual survey which has been carried out nationwide since 1991. The hospital owners are obliged to provide information.
1 Vorbemerkung
Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes liefert vielfältige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots sowie über die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. Seit 1991 umfasst die jährlich durchgeführte Vollerhebung die Krankenhäuser im gesamten Bundesgebiet. Das Erhebungsprogramm gliedert sich in die Grunddaten der Krankenhäuser, den Kostennachweis der Krankenhäuser und die Diagnosen der Krankenhauspatienten.Footnote 1 Die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik – Diagnosis Related Groups Statistics) ergänzt seit 2005 die Krankenhausdiagnosestatistik um Angaben zu Operationen und medizinischen Prozeduren bei stationären Patienten. Eine zusätzliche Erweiterung des Informationsspektrums der herkömmlichen amtlichen Krankenhausstatistik stellt die erstmals für das Berichtsjahr 2018 veröffentlichte Statistik für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Statistik)Footnote 2 dar.
Gegenstand der folgenden Betrachtung sind die Grunddaten der Krankenhäuser. Rechtsgrundlage ist die 1990 in Kraft getretene und im Jahr 2001 erstmals umfassend novellierte Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV). Die Novellierung war erforderlich geworden, um die Krankenhausstatistik an die Entwicklungen im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung anzupassen.Footnote 3 Ziel der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Zweite(n) Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung ist die Modernisierung und Weiterentwicklung der Datenbasis. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in der Erfassung ambulanter Leistungen, der Erfassung des ärztlichen und des nichtärztlichen Personals in Form von Einzeldatensätzen (Alter, Beschäftigungsumfang in Stunden, Beruf und Funktionsbereich) sowie des Einsatzbereichs des Krankenpflegepersonals nach Fachabteilungen. Neu ab dem Berichtsjahr 2020 ist die Erhebung ausgewählter Merkmale der Krankenhäuser nach StandortenFootnote 4, darunter die Anzahl der aufgestellten Betten sowie Angaben zur Teilnahme an der stationären NotfallversorgungFootnote 5 nach § 136c Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Der vorliegende Beitrag schließt sich an das Kap. 19 im Krankenhaus-Report 2022 an.Footnote 6
Die Struktur des Kapitels orientiert sich am Angebot und an der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. An einen ersten Überblick über die Ergebnisse des Jahres 2020 anhand ausgewählter Kennzahlen der Krankenhäuser (Abschn. 21.2) schließt sich eine detaillierte Betrachtung des Angebots von Krankenhausleistungen an (Abschn. 21.3). Dabei wird auf die sachliche, personelle und fachlich-medizinische Ausstattung der Krankenhäuser eingegangen. Im Weiteren werden Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen nach unterschiedlichen Behandlungsformen präsentiert (Abschn. 21.4).
2 Kennzahlen der Krankenhäuser
Die Besonderheiten allgemeiner Krankenhäuser werden im Vergleich zu sonstigen Krankenhäusern anhand ausgewählter Kennzahlen dargestellt. Alle weiteren Ausführungen im vorliegenden Kapitel „Statistische Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2020“ beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.
2.1 Allgemeine und sonstige Krankenhäuser im Vergleich
Von 1.903 Krankenhäusern insgesamt sind 1.558 allgemeine und 282 sonstige Krankenhäuser (ohne 63 reine Tages- und Nachtkliniken mit ausschließlich teilstationärer Versorgung). Allgemeine Krankenhäuser sind Einrichtungen mit einem in der Regel breiten Behandlungsspektrum. Sie verfügen deshalb über ein entsprechendes Angebot verschiedener Fachabteilungen. Davon zu unterscheiden sind Krankenhäuser, deren Schwerpunkte im psychiatrischen Bereich liegen. Da mit einem Angebot an psychiatrischen Fachabteilungen in diesen Einrichtungen oft auch neurologische oder geriatrische Behandlungsschwerpunkte kombiniert werden, versteht man unter den „sonstigen“ Krankenhäusern Einrichtungen mit ausschließlich psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und geriatrischen Betten sowie mit psychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen und geriatrischen Betten (Tab. 21.1).
Der Anteil kleinerer Häuser mit weniger als 100 Betten liegt bei den sonstigen Krankenhäusern bei 44,0 % (30,2 % bei allgemeinen Krankenhäusern), lediglich 2,8 % der Häuser verfügen über 500 und mehr Betten (16,4 % bei allgemeinen Krankenhäusern). Von 487.783 Krankenhausbetten waren 45.965 (9,4 %) in sonstigen Krankenhäusern aufgestellt. Von rund 16,8 Mio. stationär behandelten Patientinnen und Patienten wurden zwar nur 3,1 % in einem sonstigen Krankenhaus behandelt; allerdings entfielen auf diese Patientinnen und Patienten 11,3 % der insgesamt gut 120 Mio. Berechnungs- und Belegungstage des Jahres 2020. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Verweildauer von 26,2 Tagen, die sich aus dem besonderen Behandlungsspektrum dieser Einrichtungen ergibt. Überwiegend werden dort psychische Erkrankungen behandelt. Demgegenüber dauerte der Aufenthalt für die Patientinnen und Patienten in allgemeinen Krankenhäusern lediglich 6,5 Tage. Die lange Verweildauer wirkt sich positiv auf die Bettenauslastung in sonstigen Krankenhäusern aus: Sie liegt mit 80,9 % um 15,0 Prozentpunkte über der Bettenauslastung allgemeiner Krankenhäuser (65,9 %).
In sonstigen Krankenhäusern sind lediglich 11,6 % der beschäftigten Vollkräfte dem ärztlichen Personal zuzurechnen, in allgemeinen Krankenhäusern sind 18,5 % der Vollkräfte Ärztinnen und Ärzte. Mehr als die Hälfte der Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst (55,0 %) gehört in den sonstigen Krankenhäusern zum Pflegedienst, in allgemeinen Krankenhäusern liegt der Anteil der Vollkräfte im Pflegedienst an den nichtärztlichen Vollkräften bei 45,8 %.
Alle weiteren Ausführungen in diesem Kapitel zu den Statistischen Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2020 beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.
2.2 Krankenhäuser insgesamt
Einen Überblick über zentrale Ergebnisse des Jahres 2020, auf die in den folgenden Abschnitten intensiver eingegangen wird, gibt Tab. 21.2.Footnote 7 Die kompletten Ergebnisse für die Jahre 1991 bis 2020 finden sich als elektronisches Zusatzmaterial unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_21 (Tab. 21.a und 21.b). Zu den grundlegenden Kennzahlen von Krankenhausleistungen gehören auf der Angebotsseite die Anzahl der Einrichtungen, Betten und Beschäftigten. Unter dem Gesichtspunkt der InanspruchnahmeFootnote 8 stellen die Anzahl der vollstationären Krankenhausfälle und die durchschnittliche Verweildauer wesentliche Kennzahlen dar.
Um einen Eindruck von der kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklung der einzelnen Indikatoren zu gewinnen, wird der Überblick um einen Vorjahres-, 5- und 10-Jahresvergleich erweitert. Ergänzend stellt Abb. 21.1 die zeitliche Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen graphisch dar.
3 Die Ressourcen der Krankenhäuser
Das Angebot der Krankenhäuser setzt sich aus einer sachlichen, einer personellen und einer fachlich-medizinischen Komponente zusammen. Die sachliche Ausstattung wird neben der Einrichtungszahl vor allem durch die Anzahl der aufgestellten Betten sowie der medizinisch-technischen Großgeräte (siehe Abschn. 21.3.1) bestimmt. Das fachlich-medizinische Angebot der Krankenhäuser spiegelt sich in den Fachabteilungen wider (siehe Abschn. 21.3.2). Aussagen über die Verteilung der Ressourcen nach Disziplinen sind auf Basis der Bettenzahl nach Fachabteilungen möglich. Besondere Bedeutung kommt im dienstleistungsorientierten Krankenhausbetrieb der personellen Ausstattung der Krankenhäuser mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu. Darüber hinaus stellen Krankenhäuser wichtige Arbeitgeber im Gesundheitswesen dar und fungieren als Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe (siehe Abschn. 21.3.3).
3.1 Sachliche Ausstattung
Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist das Ziel der KrankenhausplanungFootnote 9, die in zahlreichen Bundesländern auf der in den 1960er Jahren in den USA entwickelten Hill-Burton-FormelFootnote 10 basiert. Im Jahr 2020 standen in insgesamt 1.903 Krankenhäusern Deutschlands 487.783 Betten für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Das Versorgungsangebot war gegenüber dem Vorjahr geringfügig niedriger (2019: 1.914 Krankenhäuser mit 494.326 Betten). Gegenüber 2010 ging die Zahl der Krankenhäuser infolge von Schließungen, aber auch durch die FusionFootnote 11 mehrerer ehemals eigenständiger Einrichtungen zu einem Krankenhaus um 161 (7,8 %) zurück. Die Zahl der Krankenhausbetten sank von 502.749 im Jahr 2010 um 14.966 oder 3,0 %. Sinkende Bettenzahlen hatten zur Folge, dass sich auch die Bettendichte je 100.000 EinwohnerFootnote 12 verringerte. Bezogen auf die Bevölkerung Deutschlands standen 2020 durchschnittlich 587 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner zur Verfügung; das sind 28 Betten (4,6 %) weniger als zehn Jahre zuvor.
Die Krankenhausdichte lag bei 2,3 Krankenhäusern je 100.000 Einwohner (2010: 2,5 Krankenhäuser je 100.000 Einwohner) (Tab. 21.3).
Gut ein Sechstel (17,7 %) aller Krankenhäuser Deutschlands hatte seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen. Damit verfügte das bevölkerungsreichste Bundesland über annähernd ein Viertel (23,6 %) aller Krankenhausbetten. Die meisten Betten je 100.000 Einwohner gab es jedoch in Bremen (740 Betten), gefolgt von Thüringen (731 Betten). Abb. 21.2 verdeutlicht die regionalen Unterschiede und die Veränderung der Bettendichte im Vergleich zu 2010. Den stärksten Rückgang verzeichnete Baden-Württemberg mit einer um 9,6 % niedrigeren Bettendichte gegenüber 2010, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit einem um 7,9 % geringeren Bettenangebot. Zunahmen der Bettendichte gab es hingegen im Saarland mit einem Plus von 8,8 %, gefolgt von Hamburg mit +4,3 %.
Die Mitversorgungsfunktion, die z. B. die Krankenhäuser Bremens für das angrenzende Niedersachsen (mit nur 511 Betten je 100.000 Einwohner) haben, wird nicht nur durch die Bettendichte, sondern auch durch die weit über dem Bundesdurchschnitt (20.195 Fälle je 100.000 Einwohner) liegende Anzahl der Krankenhausfälle (26.212 je 100.000 Einwohner) deutlich. Aussagen über die Mitversorgungsfunktion einzelner Bundesländer können darüber hinaus anhand der VersorgungsquoteFootnote 13 getroffen werden (siehe Tab. 21.4). Werte über 100 % besagen, dass die Krankenhäuser eines Bundeslandes mehr Patienten behandelten, als Einwohner des jeweiligen Bundeslandes in vollstationärer Behandlung waren. Dies ist insbesondere bei den Stadtstaaten der Fall. So verfügten die Krankenhäuser Hamburgs 2020 mit 135,3 % über die höchste Versorgungsquote, gefolgt von Bremen (133,7 %) und Berlin (110,9 %). Entsprechend niedrige Versorgungsquoten wiesen die Krankenhäuser der angrenzenden Flächenstaaten auf (Niedersachsen: 93,4 %, Schleswig-Holstein: 92,4 %, Brandenburg: 87,4 %).
Ergänzend zur Einzugsgebietsstatistik lässt sich der Anteil der Patientinnen und Patienten ermitteln, die sich im eigenen Bundesland behandeln ließen. Die Patienten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen bevorzugten zu 96,4 % bzw. 96,3 % eine vollstationäre Krankenhausbehandlung im eigenen Land. Demgegenüber ließen sich nur 78,2 % der Einwohnerinnen und Einwohner Brandenburgs und 82,1 % Schleswig-Holsteins im jeweils eigenen Bundesland behandeln.
Die anhand der Anzahl der aufgestellten Betten bestimmte Krankenhausgröße ist ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Strukturen in der Krankenhauslandschaft. Im Jahr 2020 verfügte ein Krankenhaus über durchschnittlich 256 Betten; das sind zwölf Betten mehr als die durchschnittliche Krankenhausgröße zehn Jahre zuvor (244 Betten).
Der allgemeine Rückgang der Zahl der Krankenhäuser trifft nicht alle Krankenhaustypen gleichermaßen. Die Anzahl sehr kleiner Krankenhäuser mit weniger als 50 Betten (einschließlich reiner Tages- und Nachtkliniken ohne aufgestellte Betten) lag im Jahr 2020 bei 428 Häusern (2010: 433 Häuser). Das entspricht einer Zunahme des Anteils von 21,0 % im Jahr 2010 um 1,5 Prozentpunkte auf 22,5 % im Jahr 2020. Mit durchschnittlich 21 Betten verfügte ein Krankenhaus in der Größenklasse 1 bis 49 Betten über annähernd so viele Betten wie im Jahr 2010 (20 Betten). Der Anteil sehr großer Krankenhäuser (800 und mehr Betten) lag 2020 bei 5,0 %; das sind 0,7 Prozentpunkte mehr als zehn Jahre zuvor (4,3 %); die Durchschnittsgröße dieser Krankenhäuser lag bei 1.202 Betten (2010: 1.219). Trotz des geringen Anteils dieses Krankenhaustyps an den Krankenhäusern insgesamt stand in den sehr großen Krankenhäusern knapp ein Viertel (23,4 %) aller Betten, in den sehr kleinen Krankenhäusern jedoch nur 1,6 % aller Betten. Tab. 21.5 gibt einen Überblick über ausgewählte Kennzahlen nach Krankenhausgröße und Art des Trägers und zeigt die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr.
Die durchschnittliche BettenauslastungFootnote 14 bezogen auf alle Krankenhäuser lag 2020 bei 67,3 % (2019: 77,2 %). Die geringste Bettenauslastung (54,2 %) hatten Krankenhäuser mit 1 bis 49 Betten aufzuweisen, die höchste (72,0 %) Einrichtungen mit 800 und mehr Betten. Allerdings differiert die Bettenauslastung nach Fachabteilungen erheblich (siehe Abschn. 21.3.2).
Nicht nur bei der Größenstruktur, auch hinsichtlich der Krankenhausträger vollzog sich ein Strukturwandel. Während sich die Anzahl der Krankenhäuser insgesamt von 2010 bis 2020 um 161 (−7,8 %) Einrichtungen verringerte, stieg die Anzahl privater Kliniken um 53 (+7,8 %) auf 732 Einrichtungen. Der allgemeine Rückgang der Zahl der Einrichtungen traf die öffentlichen (−12,5 %) und in noch stärkerem Maße die freigemeinnützigen Krankenhäuser (−17,9 %). Abb. 21.3 zeigt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die anteilige Verteilung der Krankenhäuser nach Trägern (siehe auch Zusatztabelle 21.d unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_21).
Die meisten Krankenhäuser (732 oder 38,5 %) befanden sich 2020 in privater Trägerschaft, gefolgt von den freigemeinnützigenFootnote 15 (620 oder 32,6 %) und den öffentlichen Krankenhäusern (551 oder 28,9 %). Gemessen an der Zahl der verfügbaren Betten dominieren allerdings die öffentlichen Krankenhäuser nach wie vor die Krankenhauslandschaft: Annähernd jedes zweite Bett steht in einem öffentlichen Krankenhaus (232.163 oder 47,6 %). In freigemeinnütziger Trägerschaft befindet sich jedes dritte Krankenhausbett (158.536 oder 32,5 %) und nur jedes fünfte Bett (97.084 oder 19,9 %) steht in einem privaten Krankenhaus. Abb. 21.4 veranschaulicht die prozentuale Verteilung der Krankenhäuser und der Krankenhausbetten nach Trägerschaft im Jahr 2020.
Zwischen Träger- und Größenstruktur besteht offenbar ein enger Zusammenhang: Während sich z. B. sehr große Einrichtungen, zu denen in erster Linie die Universitätskliniken gehören, in öffentlicher Trägerschaft befinden, werden kleine Häuser eher von privaten Trägern betrieben. 2020 verfügte eine Privatklinik über durchschnittlich 133 Betten. Freigemeinnützige Krankenhäuser waren mit 256 Betten annähernd doppelt, öffentliche mit durchschnittlich 421 Betten sogar mehr als dreimal so groß. In Einzelfällen sind private Betreiber auch in den Bereich der Universitätskliniken vorgestoßenFootnote 16, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche künftige Privatisierung sind geschaffen wordenFootnote 17 bzw. die rechtlichen Möglichkeiten einer Privatisierung werden geprüftFootnote 18.
Zur sachlichen Ausstattung der Krankenhäuser gehören auch medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen wie z. B. Dialysegeräte, Computer- und Kernspin-Tomographen sowie koronarangiographische Arbeitsplätze. Insgesamt wurden am 31.12.2020 in den deutschen Krankenhäusern 13.964 medizinisch-technische Großgeräte gezählt. Seit dem Berichtsjahr 2019 werden sogenannte Hybridgeräte (PET/CT und PET/MRT) erhoben, eine neue Generation von Großgeräten, die Computer-Tomographen, Magnetresonanztomographen und Positronen-Emissions-Tomographen nach und nach ablösen werden. Diese Entwicklung spiegelt sich in sehr hohen Zuwachsraten der Hybridgeräte wider. Eine im Vergleich zum Vorjahr hohe Zunahme (+19,8 %) ist auch bei den Herz-Lungen-Maschinen zu verzeichnen. Diese Entwicklung steht vermutlich im Zusammenhang mit Patientinnen und Patienten, die wegen einer Erkrankung an Covid-19 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden. Zurückgegangen ist die Zahl der StoßwellenlithotripterFootnote 19 (−4,1 %) sowie die Zahl der Gammakameras (−0,8 %). Tab. 21.6 gibt einen Überblick über Art und Anzahl der in der Krankenhausstatistik erfassten Geräte und Sondereinrichtungen.
3.2 Angebot nach Fachabteilungen
Fachabteilungen sind organisatorisch abgrenzbare, von Ärztinnen und Ärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit für den jeweiligen Fachbereich typischen Behandlungseinrichtungen. Seit dem Berichtsjahr 2018 orientiert sich die Fachabteilungsgliederung an § 301 SGB V. Im Jahr 2020 sind (gemessen an der Anzahl der Fachabteilungen und der aufgestellten Betten) in der Kardiologie, der Gastroenterologie, der Pneumologie und in der Unfallchirurgie die Versorgungskapazitäten im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgebaut worden. Das verbesserte Angebot korrespondiert (mit Ausnahme der Unfallchirurgie) mit gestiegenen Fallzahlen. Demgegenüber ist in der Endokrinologie der höchste Rückgang des Versorgungsangebots (22,2 % weniger Fachabteilungen und 24,0 % weniger Betten) zu verzeichnen, gefolgt von der Orthopädie mit einem Rückgang der Zahl der Fachabteilungen um 12,2 % und des Bettenangebots um 14,2 %. Die Angaben in Tab. 21.7 vermitteln einen Eindruck sowohl vom fachlich-medizinischen Versorgungsangebot als auch vom Behandlungsspektrum der Krankenhäuser.
Die Schwerpunkte des Versorgungsangebots liegen in den Bereichen Innere Medizin (105.704 Betten) und Chirurgie (66.013 Betten), gefolgt von der Allgemeinen Psychiatrie (56.557 Betten). Hier wurden rund 8,4 Mio. (49,8 %) aller 16,8 Mio. vollstationären Behandlungsfälle versorgt. Zu den Fachabteilungen mit den höchsten Fallzahlen gehören darüber hinaus die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1,4 Mio. Fälle) und die Kardiologie (1,0 Mio. Fälle). Die durchschnittliche Verweildauer in einer allgemeinen Fachabteilung variierte zwischen 2,8 Tagen in der Augenheilkunde und 15,1 Tagen in der Geriatrie. Ausgehend von einer durchschnittlichen Verweildauer von 7,2 Tagen über alle Fachabteilungen dauerte eine Behandlung in der Fachabteilung Psychosomatik/Psychotherapie mit 40,8 Tagen annähernd sechsmal so lange. Auch in den Fachabteilungen Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Allgemeinen Psychiatrie lag die durchschnittliche Verweildauer mit 33,7 und 24,0 Tagen deutlich über dem Durchschnittswert. Sehr unterschiedlich fällt auch der Nutzungsgrad der Betten nach Fachabteilungen aus: Innerhalb der allgemeinen Fachabteilungen reichte er von 45,7 % in der Nuklearmedizin bis zu 74,9 % in der Nephrologie. In der Fachabteilung Allgemeine Psychiatrie war die Bettenauslastung mit 83,1 % am höchsten.
Abb. 21.2 zeigte bereits deutliche Unterschiede in der Bettendichte nach Bundesländern. Eine genauere Analyse der Unterschiede ermöglicht eine zusätzliche Betrachtung der Bettendichte nach Fachabteilungen. In 24 von 36 ausgewiesenen Hauptfachabteilungen (ohne „Sonstige Fachabteilung“) lag die Bettendichte in Bremen über dem Bundesdurchschnitt, in fünf dieser Fachabteilungen, darunter in der Allgemeinen Psychiatrie, verfügte Bremen im Vergleich zu den übrigen Bundesländern über die meisten Betten je 100.000 Einwohner (Tab. 21.8).
In wesentlichen Bereichen, darunter Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie und Orthopädie gab es in allen Bundesländern ein stationäres Versorgungsangebot. Allerdings gab es nicht in allen Fachrichtungen ein flächendeckendes stationäres Versorgungsangebot. Am geringsten war das Angebot in der Endokrinologie, für die nur acht von sechzehn Bundesländern Betten vorhielten.
3.3 Personal der Krankenhäuser
Am 31.12.2020 wurden gut 1,3 Mio. Beschäftigte in den Krankenhäusern gezählt, 41.689 Personen bzw. 3,2 % mehr als am 31.12.2019. 200.565 Beschäftigte waren als hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte tätig; gut 1,1 Mio. Beschäftigte (darunter 109.559 Schüler/Schülerinnen und Auszubildende) waren dem nichtärztlichen Dienst zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte um 4.095 (+2,1 %) Beschäftigte; die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nahm um 37.594 (+3,4 %) Beschäftigte zu. 28,9 % des ärztlichen und 50,3 % des nichtärztlichen Personals sind teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Um den Auswirkungen unterschiedlicher Beschäftigungsmodelle (Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung sowie kurzfristige Beschäftigung) angemessen Rechnung zu tragen, wird zusätzlich zur Zahl der Beschäftigten am Erhebungsstichtag 31. Dezember des Jahres die Anzahl der Vollkräfte im JahresdurchschnittFootnote 20 (Vollzeitäquivalente) erhoben. Die Gesamtzahl der Vollkräfte erhöhte sich gegenüber 2019 um 23.839 bzw. 2,6 % auf 951.936 Vollkräfte, von denen 171.367 (18,0 %) im ärztlichen Dienst und 780.569 (82,0 %) im nichtärztlichen Dienst beschäftigt waren. 362.844 nichtärztliche Vollkräfte (46,5 %) wurden allein im Pflegedienst gezählt. Hier nahm die Zahl der Vollkräfte im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 % zu.
Die Krankenhausstatistik liefert zudem Informationen über das Geschlecht und den BeschäftigungsumfangFootnote 21 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 46,6 % der hauptamtlichen Beschäftigten im ärztlichen Dienst waren wie im Vorjahr auch im Jahr 2020 Frauen (siehe Tab. 21.9); gegenüber 2010 stieg ihr Anteil um 2,9 Prozentpunkte. Mit steigender Hierarchiestufe nimmt der Frauenanteil an den Krankenhausärzten deutlich ab. Während zu Beginn der ärztlichen Laufbahn gut die Hälfte aller Assistenzarztstellen (55,4 %) von Frauen besetzt wurde, war es bei den Oberärzten noch ein Drittel (34,4 %) der Stellen. Der Frauenanteil an den leitenden Ärzten lag bei nur noch 13,9 %.
Deutlich verändert hat sich in den vergangenen zehn Jahren auch der Beschäftigungsumfang. 2010 waren 29,1 % der hauptamtlichen Ärztinnen teilzeit- oder geringfügig beschäftigt; 2020 waren es bereits 40,1 %. Bei ihren männlichen Kollegen nahm im gleichen Zeitraum der Anteil der teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten von 7,7 % auf 19,0 % zu. Insgesamt gab es 57.864 (28,9 %) hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte, die 2020 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis standen oder geringfügig beschäftigt waren.
Mit 1.028.228 Beschäftigten (ohne Schüler/Schülerinnen und Auszubildende, ohne Personal der Ausbildungsstätten und Personal ohne Funktionsbereich) war die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiter gut fünfmal so hoch wie die der Beschäftigten im ärztlichen Dienst. Die mit Abstand meisten nichtärztlichen Beschäftigten (486.085) waren im Pflegedienst tätig (47,3 %). An zweiter Stelle folgten der medizinisch-technische Dienst (z. B. Laboratoriums- und Radiologieassistentinnen und -assistenten, Krankengymnastinnen und -gymnasten) mit 20,7 % und der Funktionsdienst (z. B. Personal im Operationsdienst, in der Ambulanz und in Polikliniken) mit 13,7 %.
Der Frauenanteil beim nichtärztlichen Personal lag mit 80,5 % deutlich über dem Anteil weiblicher Beschäftigter beim ärztlichen Personal (46,6 %). Der Anteil teilzeit- und geringfügig Beschäftigter ist im nichtärztlichen Bereich im Vergleich zu den hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten annähernd zweimal so hoch: 50,2 % im Jahr 2020. Zehn Jahre zuvor waren es gerade mal 44,8 %.
Zusammenfassend gibt Abb. 21.5 einen Überblick über die Personalstruktur der Krankenhäuser auf der Grundlage der für 2020 ermittelten 951.936 Vollkräfte nach Beschäftigtengruppen.
Die Personalstruktur variierte je nach Krankenhausträger. Bei den Krankenhäusern privater Träger gehörten 18,6 % aller Vollkräfte dem ärztlichen Personal an, bei den öffentlichen Krankenhäusern waren dies lediglich 17,9 %. Der Anteil der im Pflegedienst tätigen Vollkräfte ist mit 44,0 % ebenfalls bei den privaten Krankenhäusern am höchsten, gefolgt von den freigemeinnützigen Krankenhäusern mit 40,9 %, bei den öffentlichen Krankenhäusern liegt der Anteil der im Pflegedienst beschäftigten Vollkräfte bei nur 35,1 % (siehe auch Zusatztabelle 21.c im Internetportal https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_21).
Seit 2009 wird zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus die Zahl der Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus erhoben. Im Jahr 2020 handelte es sich hierbei um 26.437 Vollkräfte, davon 2.380 im ärztlichen Dienst und 24.057 im nichtärztlichen Dienst Beschäftigte, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt wurden. Entscheidend ist, dass die Leistung vom Krankenhaus erbracht wirdFootnote 22 und dazu das Personal etwa durch Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer verstärkt wird. Beim ärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis kann es sich um Honorarkräfte oder um Ärztinnen und Ärzte handeln, die über (konzerninterne) Personalgesellschaften im Krankenhaus eingesetzt werden. Beim nichtärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis spielen sowohl konzerninterne Personalgesellschaften als auch Zeitarbeit eine Rolle.
4 Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen
Die Behandlungsformen im Krankenhaus sind vielfältig und gehen weit über die klassische vollstationäre, d. h. ganztägige Behandlung hinaus. Auch teil-, vor- und nachstationär erbrachte Leistungen sowie ambulante Operationen nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden seit 2002 erhoben. Ab dem Berichtsjahr 2018 ist das Erhebungsspektrum in Bezug auf die von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Leistungen umfassend erweitert worden. Erfasst wird die Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der Fälle, die im Rahmen einer Spezialfachärztlichen Versorgung sowie durch die in Krankenhäusern angesiedelten Ambulanzen nach den Vorschriften des SGB V behandelt werden. Die ineinandergreifenden Behandlungsformen werden in der Krankenhausstatistik in unterschiedlicher Tiefe abgebildet, wobei der herkömmlichen vollstationären Behandlung das Hauptinteresse gilt. Im Jahr 2020 ist – bedingt durch die Corona-Pandemie – die Zahl der Krankenhausbehandlungen gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 signifikant zurückgegangen.Footnote 23 Der Rückgang betraf alle in Krankenhäusern angebotenen Behandlungsformen (vollstationäre, teil-, vor- und nachstationäre sowie ambulante Behandlungen).
4.1 Vollstationäre Behandlungen
Knapp 16,8 Mio. vollstationär behandelte Patientinnen und PatientenFootnote 24 wurden im Berichtsjahr 2020 gezählt. Das waren 2,6 Mio. Fälle (−13,5 %) weniger gegenüber dem Vorjahr.
Die Summe der 2020 erbrachten vollstationären Berechnungs- und BelegungstageFootnote 25 sank gegenüber 2019 um rund 19 Mio. oder −13,7 %. Ein Krankenhausaufenthalt dauerte auch im Jahr 2020 durchschnittlich 7,2 TageFootnote 26. Gegenüber 2010 (7,9 Tage) ist die Dauer des Krankenhausaufenthalts um knapp einen Tag zurückgegangen.
4.2 Teil-, vor- und nachstationäre Behandlungen
Um der zunehmenden Bedeutung von nicht rein vollstationären Behandlungsformen in Krankenhäusern gerecht z werden, werden seit 2002 neben den vollstationären Behandlungen auch einzelne Merkmale im Bereich der teil-, vor- und nachstationären Behandlungen in der Krankenhausstatistik detaillierter erfasst.Footnote 27
Unter einer teilstationären Behandlung versteht man eine Krankenhausleistung, die eine regelmäßige Verweildauer im Krankenhaus von weniger als 24 h erfordert. Sie wird vorwiegend in einer von insgesamt 63 reinen Tages- oder Nachtkliniken angeboten. Die Patientinnen und Patienten verbringen dabei nur den entsprechenden Tagesabschnitt mit der ärztlichen Behandlung in der Klinik, die restliche Zeit aber außerhalb des Krankenhauses. 2020 wurden in den Krankenhäusern rund 649.200 teilstationäre BehandlungenFootnote 28 durchgeführt, 17,6 % weniger als im Jahr zuvor. Die meisten Fälle (131.515) wurden in der Fachabteilung Allgemeine Psychiatrie gezählt, gefolgt von 113.334 in der Inneren Medizin behandelten Fällen.
Vorstationäre Behandlungen werden im Vorfeld einer anstehenden vollstationären Behandlung erbracht, z. B. für Voruntersuchungen. In diesem Bereich wurden im Jahr 2020 gut 4,5 Mio. Behandlungsfälle gezählt, knapp 465.000 bzw. 9,3 % weniger als 2019. Jede vierte Behandlung dieser Art (24,2 %) wurde 2020 in der Fachabteilung Allgemeine Chirurgie durchgeführt, in der Inneren Medizin wurden 14,6 % aller vorstationären Behandlungen gezählt.
Nachstationäre Behandlungen finden im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt statt. Ihre Zahl lag im Jahr 2020 bei gut 945.000 Behandlungen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 13,3 % weniger. Die meisten dieser Behandlungen erfolgten in der Allgemeinen Chirurgie (24,4 %), weitere 10,4 % in der Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe und 9,8 % in der Fachabteilung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Zusammengenommen erweiterten die genannten Behandlungsformen das Leistungsvolumen der Krankenhäuser im Jahr 2020 um rund 6,1 Mio. Behandlungsfälle.
4.3 Ambulante Leistungen
Seit 2002 wird die Anzahl ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erfasst. Der Umfang, in dem Krankenhäuser zur Durchführung dieser Art von Eingriffen zugelassen sind, ist in einem vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger gemeinsam und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten Katalog geregelt.
Rund 1,7 Mio. ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe wurden im Jahr 2020 in Krankenhäusern durchgeführt, 8,4 % weniger als im Vorjahr (Tab. 21.10).
Darüber hinaus werden seit 2018 weitere ambulante LeistungenFootnote 29 der Krankenhäuser erhoben. Im Jahr 2020 wurden rund 349.000 Fälle gezählt, die eine spezialfachärztliche Versorgung nach § 116 SGB V als ambulante Leistung im Krankenhaus erhalten haben, sowie annähernd 7,7 Mio. Fälle, die in einer Krankenhausambulanz behandelt wurden. Allein in Hochschulambulanzen wurden annähernd 4,3 Mio. Fälle versorgt, in Psychiatrischen Institutsambulanzen waren es 2,6 Mio. Fälle.
Notes
- 1.
Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der Krankenhausstatistik enthält die Fachserie 12 (Gesundheit) des Statistischen Bundesamtes. Die jährlich publizierten Reihen 6.1.1 (Grunddaten der Krankenhäuser) und 6.3 (Kostennachweis der Krankenhäuser) sind auf der Themenseite Gesundheit des Statistischen Bundesamtes im Bereich Krankenhäuser unter Publikationen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/_inhalt.html#sprg234206) erhältlich. Die Reihen 6.2.1 (Diagnosen der Krankenhauspatienten) und 6.4 (Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik – DRG-Statistik) wurden letztmals für das Berichtsjahr 2016 veröffentlicht. Aktuelle Ergebnisse zu den Diagnosedaten der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern (Code 23131) und zur Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (Code 23141) stehen in der Datenbank GENESIS-Online – auch als lange Reihen – zur Verfügung. Weitere Informationen können unter gesundheit@destatis.de angefordert werden.
- 2.
In der PEPP-Statistik werden Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern nach § 17d Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nachgewiesen. Einbezogen sind Fachkrankenhäuser und selbstständige, gebietsärztlich geleitete Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
- 3.
Zu inhaltlichen und methodischen Änderungen aufgrund der ersten Novellierung der Krankenhausstatistik-Verordnung siehe Rolland S, Rosenow C (2005) Statistische Krankenhausdaten: Grund- und Kostendaten der Krankenhäuser 2002. In: Klauber J, Robra BP, Schellschmidt H (Hrsg) Krankenhaus-Report 2004. Schattauer, Stuttgart, S 291–310.
- 4.
§ 3 Satz 2 KHStatV.
- 5.
Die stationäre Notfallversorgung nach § 136c Abs. 4 SGB V gliedert sich in die allgemeine stationäre Notfallversorgung (Stufe 1: Basisnotfallversorgung, Stufe 2: Erweiterte Notfallversorgung, Stufe 3: Umfassende Notfallversorgung) und die spezielle stationäre Notfallversorgung über Module (Schwerverletztenversorgung, Notfallversorgung Kinder, Spezialversorgung, Schlaganfallversorgung und Durchblutungsstörungen am Herzen).
- 6.
Infolge der umfassend geänderten Rechtsgrundlage und der damit verbundenen Umstellungsarbeiten sowohl bei den Auskunftspflichtigen als auch bei den Statistischen Ämtern kam es zu erheblichen Verzögerungen bei den Datenlieferungen für die Berichtsjahre 2018 und 2019. Deshalb musste der Beitrag im Krankenhaus-Report 2020 pausieren.
- 7.
Die Veränderungsraten in diesem Beitrag wurden auf Basis der exakten Ergebnisse errechnet.
- 8.
Hier werden im Jahr 2020 die Auswirkungen der Corona-Pandemie sichtbar, die einen deutlichen Rückgang der Fallzahlen und damit auch der Zahl der Berechnungs- und Belegungstage zur Folge hatte. Demzufolge ist auch die Bettenauslastung deutlich geringer als in Vor-Corona-Zeiten. Die hohe Inanspruchnahme der Krankenhäuser durch Covid-19-Patientinnen und -patienten, das Freihalten von Bettenkapazitäten und verschärfte Hygienekonzepte führten dazu, dass „planbare“ Behandlungen verschoben wurden. Zudem vermieden vermutlich viele Menschen Krankenhausaufenthalte, wenn sie diese nicht als unbedingt notwendig erachteten.
- 9.
Krankenhausplanung der Länder gem. § 6 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze – Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
- 10.
Die Hill-Burton-Formel ist eine der bekanntesten und am längsten verwendeten Methoden in der Krankenhausplanung. Für die Ermittlung des zukünftigen Bettenbedarfs eines Bundeslandes sind nach dieser Formel neben der Einwohnerzahl (E) die Krankenhaushäufigkeit (KH), die Verweildauer (VD) und die Bettennutzung (BN) von Bedeutung: Bettenbedarf = (E × KH × VD × 100) / (1.000 × [Tage im Jahr] × BN). Einen anderen Ansatz sieht der Krankenhausplan Nordrhein-Westfalens für 2022 vor: „… In erster Linie wird sich die Krankenhausplanung nicht mehr allein an der Bettenzahl orientieren. Zur Ermittlung des stationären Bedarfs wird künftig die jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung herangezogen …“ (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/krankenhausplan_nrw_2022.pdf).
- 11.
Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt; zu finden unter: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle.
- 12.
Angaben je 100.000 Einwohner (Betten und Fälle) in den Krankenhausgrunddaten sind ab dem Berichtsjahr 2011 mit der Durchschnittsbevölkerung auf Grundlage des Zensus 2011 ermittelt; bis 2010 basieren die Angaben auf den Durchschnittsbevölkerungen früherer Zählungen.
- 13.
Die Versorgungsquote in der Krankenhausstatistik wird auf Basis der durchschnittlichen Anzahl vollstationär belegter Betten pro Tag ermittelt. Weil für jeden vollstationären Patienten pro Tag, den er in der Einrichtung verbringt, ein Bett belegt wird, kann ein Tag mit einem belegten Bett gleichgesetzt werden. Die Summe der Berechnungs- und Belegungstage wird – jeweils für Wohn- und Behandlungsort – durch die Anzahl der Kalendertage im Berichtsjahr dividiert. Aus der Relation zwischen den belegten Betten nach Wohn- und Behandlungsort ergibt sich die Versorgungsquote.
- 14.
Die durchschnittliche Bettenauslastung pro Tag ergibt sich als Quotient aus der Summe der Berechnungs- bzw. Belegungstage im Zähler und der Summe der aufgestellten Betten multipliziert mit der Anzahl der Kalendertage im Berichtsjahr im Nenner.
- 15.
Träger der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine.
- 16.
Zusammenlegung der Universitätskliniken Gießen und Marburg, Umwandlung in eine GmbH mit Wirkung vom 2. Januar 2006 und Übernahme von 95 % der Geschäftsanteile durch die Rhön-Klinikum AG (Hessische Staatskanzlei: Initiativen/Verwaltungsreform/Privatisierung).
- 17.
Landesgesetz über die Errichtung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Universitätsmedizingesetz – UMG) vom 10. September 2008 (GVBl. 2008, S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2015 (GVBl. 2015, S. 196). Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz enthält die Option, die rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Universitätsmedizin GmbH) umzuwandeln – ggf. auch mit Beteiligung privaten Kapitals an dieser GmbH. Einzelheiten zum Formwechsel regelt § 25.
- 18.
www.schleswig-holstein.de, Staatskanzlei Schleswig-Holstein: Start > Schwerpunkte > Haushaltskonsolidierung > Die Vorschläge im Detail > Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). „… Im Bereich von Forschung und Wissenschaft soll nach privaten Investoren für das UKSH gesucht werden. Vor dem Hintergrund der Vereinbarung zwischen dem UKSH, dem Land und den Gewerkschaften werden die rechtlichen Möglichkeiten geprüft und eine materielle Privatisierung des UKSH vorbereitet. …“
- 19.
Durch fokussierte Stoßwellen können Nieren- und Harnleitersteine zertrümmert werden.
- 20.
Zur Ermittlung der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt werden die unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle auf die volle jährliche tarifliche Arbeitszeit umgerechnet. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung einbezogen.
- 21.
Zum Nachweis des ärztlichen und des nichtärztlichen Personals der Krankenhäuser nach Beschäftigungsumfang (Vollzeit/Teilzeit, gestaffelt nach Wochenstunden/geringfügige Beschäftigung) und Geschlecht s. Fachserie 12 Reihe 6.1.1 (Grunddaten der Krankenhäuser), Statistisches Bundesamt (Destatis) https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/_inhalt.html#sprg234206.
- 22.
Personal einer Fremdfirma, die z. B. die Reinigung übernommen hat, wird nicht erfasst; hier gehört die („outgesourcte“) Reinigung nicht mehr zu den Leistungen des Krankenhauses.
- 23.
Im Jahr 2020 war die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen der Corona-Pandemie in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten.
- 24.
Die Fallzahl in den Grunddaten der Krankenhäuser ermittelt sich aus der Summe der vollstationären Aufnahmen (Patientenzugang) und der Summe der Entlassungen aus vollstationärer Behandlung einschließlich der Sterbefälle (Patientenabgang) im Berichtsjahr, dividiert durch 2.
- 25.
Berechnungstage sind die Tage, für die tagesgleiche Pflegesätze (Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz oder teilstationäre Pflegesätze) in Rechnung gestellt (berechnet) werden. Unter einem Belegungstag wird ein Tag verstanden, an dem ein aufgestelltes Bett von einer Patientin bzw. einem Patienten vollstationär belegt wurde. Innerhalb des pauschalierenden Entgeltsystems ist der Belegungstag das Äquivalent zum Begriff des Berechnungstages innerhalb der Bundespflegesatzverordnung.
- 26.
Die durchschnittliche Verweildauer ergibt sich als Quotient aus der Summe der Berechnungs- bzw. Belegungstage und der Fallzahl.
- 27.
Vor Inkrafttreten der Ersten Novellierung der KHStatV wurde lediglich die Anzahl der aus teilstationärer Behandlung entlassenen Patientinnen und Patienten erhoben.
- 28.
Die Fallzählung (Anzahl der Behandlungen) hängt von der Art der Abrechnung teilstationärer Leistungen ab: Sind für teilstationäre Leistungen, die über Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) abgerechnet werden, fallbezogene Entgelte vereinbart worden, zählt jede abgerechnete Patientin/jeder abgerechnete Patient als ein Fall; sind dagegen tagesbezogene Entgelte vereinbart worden, werden Patientinnen und Patienten, die wegen derselben Erkrankung mehrfach teilstationär behandelt wurden, je Quartal als ein Fall gezählt. Die Quartalszählung ist auch anzuwenden bei teilstationären Leistungen nach § 13 Abs. 1 BPflV (Bundespflegesatzverordnung), die mit einem gesonderten Pflegesatz abgerechnet werden.
- 29.
Eine ausführliche Darstellung der ambulanten Leistungen (nach Einrichtungstypen und nach Bundesländern) enthält die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in der Fachserie 12 Reihe 6.1.1 (Grunddaten der Krankenhäuser) für das Berichtsjahr 2020.
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Bölt, U. (2023). Statistische Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2020. In: Klauber, J., Wasem, J., Beivers, A., Mostert, C. (eds) Krankenhaus-Report 2023. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_21
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