Skip to main content

Schlussbemerkung

  • Chapter
  • First Online:
Das souveräne Volk im Ausnahmezustand
  • 115 Accesses

Zusammenfassung

In den Darstellungen der Krisensituation und der selbstzerstörerischen Taktiken des Partisanenkampfes in Kleists Texten kann man das Modell eines Staates erkennen. Nach diesem Modell ist die Gewalt, die das Leben aller Bürger gefährdet, für die Existenz des Staates konstitutiv.

Die Schlussbemerkung führt ein Argument weiter aus, das ich in Grundzügen bereits an anderer Stelle entwickelt habe. Vgl. Hirosuke Tachibana: Die elektrisierte Nation. Zum Bild der unkontrollierbaren Menschenmenge in Heinrich von Kleists Abendblatt-Artikel über die preußische Finanzreform, in: Thomas Pekar/Thomas Schwarz (Hrsg.): Gefühlsunordnungen. Heinrich von Kleist und die romantische Ökonomie der Affekte, Tokyo 2020, S. 49–62.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Klaus Müller-Salget: Kommentarteil, in DKV III, S. 1090.

  2. 2.

    Vgl. ebd., S. 1090–1103.

  3. 3.

    Zum historischen Kontext der preußischen Reformen nach der Doppelschlacht von Jena/Auerstedt vgl. z. B. Reinhart Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848 [1967], Stuttgart 1975, S. 163–216; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Erster Band. Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur defensiven Modernisierung der Reformära 1700–1815, München 1987, S. 397–485; Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947, aus dem Englischen von Richard Barth/Norbert Juraschitz/Thomas Pfeiffer, München 2008, S. 364–399. Das Verhältnis von Kleists Unternehmen der Berliner Abendblätter zu diesen Reformen skizziert Manfred Botzenhart: Kleist und die preussischen Reformer, in: Kleist-Jahrbuch 1988/1989, S. 132–147. In der folgenden Darstellung der preußischen Reform folge ich zum großen Teil diesen Forschungen.

  4. 4.

    Vgl. Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 167; Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, S. 398; Botzenhart: Kleist und die preussischen Reformer, S. 134. Allerdings macht Clark darauf aufmerksam, dass man die Reform, nicht zuletzt die Heeresreform und Agrarreform, schon lange vor 1806 diskutiert hatte (vgl. Clark: Preußen, S. 376–384). Wie er in Bezug auf den Versuch zur Aufhebung der Erbuntertänigkeit schreibt, „war der durch Napoleon erlittene Schock lediglich der Katalysator, nicht die Ursache“ (ebd., S. 381).

  5. 5.

    Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 167.

  6. 6.

    Ebd., S. 168.

  7. 7.

    Zu Kraus als Sprachrohr der Smithianischen Lehren und dessen Einfluss auf die preußische Reform vgl. z. B. Wehler, S. 404–405; Botzenhart: Kleist und die preussischen Reformer, S. 140; Jens Bisky: Kleist. Eine Biographie, Berlin 2007, S. 240–244. Kleist selbst besuchte eine „finanz-wissenschaftliche[]“ Vorlesung dieses Professors, als er sich im Jahr 1805 in Königsberg als Diätar an der Kriegs- und Domänenkammer „in allen Fächern [der] weitläufigen Kammeral-Verwaltung […] umzusehen“ hatte (DKV IV, 340). Kleist teilt im Brief vom 13. Mai 1805 seinem damaligen Vorgesetzten Altenstein mit, dass er vom Betragen Kraus’ während der Vorlesung beeindruckt wurde (vgl. ebd.). Später im Jahr 1806 schreibt Kleist an denselben Adressaten: „Wenn es mir vergönnt wird, noch diese Zeit über bei der hiesigen Kammer zu arbeiten, so werde ich das Befreiungs-Geschäfft der Zünfte (mein Lieblings-Gegenstand) völlig auslernen.“ (DKV IV, 354) Aufgrund dieser brieflichen Aussagen kann man davon ausgehen, dass Kleist mit dem „physiokratischen und liberalen, von Adam Smith beeinflussten Gedankengut[]“ (Clark: Preußen, S. 381), das den Reformprogrammen zugrunde lag, vertraut war. Zum Kleist-Biographischen in diesem Zeitraum vgl. Christiane Schreiber: „Was sind dies für Zeiten!“ Heinrich von Kleist und die preußischen Reformen, Frankfurt a. M. u. a. 1991, S. 79–94; Bisky: Kleist, 237–258.

  8. 8.

    Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 168.

  9. 9.

    Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, S. 436.

  10. 10.

    Klaus Müller-Salget: Kommentarteil, in DKV III, S. 1096.

  11. 11.

    Vgl. ebd., S. 1097.

  12. 12.

    Deswegen nimmt Müller-Salget, der Herausgeber der DKV-Ausgabe, diesen Zeitungsartikel neben zwei weiteren in die Schriften Kleists auf, und zwar unter der Kategorie „Politische Schriften in den ‚Berliner Abendblättern‘“ (vgl. Müller-Salget: Kommentarteil, in DKV III, S. 1096–1097). Müller-Salget weist neben der inhaltlichen auch auf die formale Ähnlichkeit zur Propagandaschrift des Jahres 1809 Was gilt es in diesem Kriege? hin (vgl. ebd., S. 1097).

  13. 13.

    Clark macht in Bezug auf das Edikt vom 9. Oktober 1807, „das so genannte Oktoberedikt, das erste und berühmteste Gesetzesdokument der Reformära“ (Clark: Preußen, S. 382), darauf aufmerksam, dass viele Reformdekrete in dieser Zeit eher den Charakter einer Absichtsklärung als den eines echten Gesetzes annahmen (vgl. ebd.).

  14. 14.

    Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Berlin 1810, S. 25.

  15. 15.

    Ebd., S. 31. Zu diesem Versprechen und dessen Folge vgl. Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 186–187; Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, S. 448–454; Clark: Preußen, S. 395–396.

  16. 16.

    Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 192.

  17. 17.

    Vgl. ebd., S. 185–188. Koselleck schreibt z. B.: „Daß die Exekutive […] den Kern der Notverfassung ausmachen müsse, in der man sich damals befand, daran ließ Hardenberg keinen Zweifel […]. Gleichwohl blieb die Nationalrepräsentation integrales Moment von Hardenbergs Verfassungskonzept, denn er hoffte sie gegen die Provinzen in die Waagschale des Staates zu werfen, um, wie er sich ausdrückte, den ‚Provinzialismus‘ durch den ‚Nationalismus‘ aufzehren zu lassen.“ (ebd., S. 188) Entsprechend charakterisiert Hardenberg die Repräsentanten der Notabelnversammlung, die er berief, um seine Reformvorschläge für das gemeingültige Steuersystem durchzuführen (vgl. Clark: Preußen, S. 389), als „Bürger des ganzen Staates […], deren Hilfe bei der Gründung einer freien und gleichen preußischen Gesellschaft benötigt werde“ (ebd.).

  18. 18.

    Ebd., S. 185.

  19. 19.

    Vgl. noch einmal Publikationen aus den Preussischen Staatsarchiven. Bd. 98. Neue Folge. Erste Abteilung: Die Reorganisation des Preussischen Staates unter Stein und Hardenberg. Zweiter Teil: Das Preussische Heer vom Tilsiter Frieden bis zur Befreiung 1807–1814, Bd. I, hrsg. von Rudolf Vaupel, Leipzig 1938, S. 549: „Aber es ist billig und staatsklug zugleich, daß man den Völkern ein Vaterland gebe, wenn sie ein Vaterland kräftig verteidigen sollen.“

  20. 20.

    Ebd., S. 550.

  21. 21.

    Ebd.

  22. 22.

    Zur Verschlingung der beiden Konzepte, der allgemeinen Wehrpflicht und der Nation, bei der preußischen Heeresreform vgl. auch noch einmal Clark: Preußen, S. 380.

  23. 23.

    Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 172.

  24. 24.

    Ebd.

  25. 25.

    Ebd.

  26. 26.

    Vgl. ebd., S. 185.

  27. 27.

    Vgl. Publikationen aus den Preussischen Staatsarchiven, S. 554–555.

  28. 28.

    Ebd., S. 555.

  29. 29.

    Nach Müller-Salget kann Kleists Artikel als Polemik gegen Adam Müller gelesen werden, der in seinen am 15. und 16. November 1810 in den Abendblättern veröffentlichten Artikeln den verstorbenen Christian Jakob Kraus und die von diesem beeinflussten, wirtschaftlichen Reform Hardenbergs, d. h. „die Übernahme der Theorien des englischen Nationalökonomen Adam Smith in die preußische Wirtschaftspolitik“ (Müller-Salget: Kommentarteil, in DKV III, S. 1093), im Interesse des altständischen, konservativen Adels denunziert hatte (vgl. ebd., S. 1093–1094, 1100–1101).

  30. 30.

    Vgl. auch ebd., S. 1101.

  31. 31.

    Manfred Botzenhart folgert dagegen daraus, dass hier die Verletzung der Verfassung durch das Finanzedikt erwähnt wird, Kleists Solidarität mit Adam Müller (vgl. Botzenhart: Kleist und die preussischen Reformer, S. 142–143). Dennoch scheint mir die Lage umgekehrt. Der Artikel erwähnt die Verletzung der Verfassung vielmehr, um diese als eine positive Folge des Edikts zu verteidigen und damit die Behauptung des konservativen Opponenten in Frage zu stellen. Wie gezeigt wurde, sieht auch Müller-Salget in diesem Artikel eine Opposition gegen Adam Müller (vgl. noch einmal Müller-Salget: Kommentarteil, in DKV III, S. 1100–1103). Damit wird auch die These Botzenharts fragwürdig, der Kleist die eklektische Haltung der Kreisen des preußischen Adels zuschreibt, „die angesichts der Notlage der Monarchie zu materiellen Opfern durchaus bereit waren und sich auch den begrenzten Reformen in Staat und Gesellschaft nicht widersetzen, bei der Umformung der preußischen Verfassung jedoch die Berücksichtigung altständischer Rechte forderten“ (Botzenhart: Kleist und die preussischen Reformer, S. 145–146).

  32. 32.

    So liest auch Müller-Salget (vgl. Müller-Salget: Kommentarteil, in DKV III, S. 1102).

  33. 33.

    Vgl. ebd., S. 1102.

  34. 34.

    Vgl. Der Schrecken als Heilmittel, in: Museum des Wundervollen des Außerordentlichen in der Natur, der Kunst und im Menschenleben, 12 Bde. (Leipzig 1803–1813), 6. Bd. (1807), 4. Stück, S. 274–276, in: Sammlung der Quellen der Berliner Abendblättern (BA, II/7–8 [CD-ROM]).

  35. 35.

    Ebd., S. 275.

  36. 36.

    Ebd.

  37. 37.

    Ebd.

  38. 38.

    Ebd.

  39. 39.

    Ebd., S. 274.

  40. 40.

    Vgl. auch Müller-Salget: Kommentarteil in DKV III, S. 1103: „Daß die Regierung wohl doch nicht so weitgesteckte Ziel hatte wie er selbst, war Kleist bewußt.“

  41. 41.

    Zur die Reform der Regierung fundierenden Idee vgl. noch einmal Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution, S. 185–188.

  42. 42.

    Repräsentativ dafür vgl. Gerhard Neumann: Das Stocken der Sprache und das Straucheln des Körpers. Umriss von Kleists kultureller Anthropologie, in: ders.: (Hrsg.): Heinrich von Kleist. Kriegsfall – Rechtsfall – Sündenfall, Freiburg i. Br. 1994, S. 13–29; Klaus Müller-Salget: Heinrich von Kleist, Stuttgart 2002, S. 139–142.

  43. 43.

    Vgl. DKV III, 535–536.

  44. 44.

    Vgl. hierzu Roland Borgards: ‚Allerneuester Erziehungsplan‘. Ein Beitrag Heinrich von Kleists zur Experimentalkultur um 1800 (Literatur, Physik), in: Marcus Krause/Nicolas Pethes (Hrsg.): Literarische Experimentalkulturen. Poetologien des Experiments im 19. Jahrhundert, Würzburg 2005, S. 75–101, hier 87–89. Z. B. schreibt Professor für Mathematik und Physik in Frankfurt an der Oder Christian Ernst Wünsch, der auch Kleists Universitätslehrer war, in Kosmologische Unterhaltungen für junge Freunde der Naturkenntniß: „Fragt man, worin das innere Wesen der Elektricität eigentlich bestehe, und auf welche Art sie ihre wunderbaren Wirkungen äußere: so hält es freylich schwer, darauf zu antworten, oder Etwas zuverläßiges davon zu sagen […].“ (zitiert nach Borgards: ‚Allerneuester Erzihungsplan‘, S. 87–88).

  45. 45.

    Vgl. ebd.; Michael Gamper: Elektrische Blitze. Naturwissenschaft und unsicheres Wissen bei Kleist, in: Kleist-Jahrbuch 2007, S. 254–272, hier S. 254–256.

  46. 46.

    So auch Günter Blamberger: Das Geheimnis des schöpferischen oder: Ingenium est ineffabile? Studien zur Literaturgeschichte der Kreativität zwischen Goethezeit und Moderne, Stuttgart 1991, S. 22: Davide Giuriato: Kleists Poetik der Ausnahme, in: Jens Ruchatz/Stefan Willer/Nicolas Pethes (Hrsg.): Das Beispiel. Epistemologie des Exemplarischen, Berlin 2007, S. 224–240, hier S. 235; Peter Schnyder: Art. Zufall, in: Ingo Breuer (Hrsg.): Kleist-Handbuch. Leben – Werk – Wirkung, Stuttgart 2009, S. 379–382, hier S. 381.

  47. 47.

    Vgl. hierzu Michael Gamper: Masse lesen, Masse schreiben. Eine Diskurs- und Imaginationsgeschichte der Menschenmengen 1765–1930, München 2007, S. 125–211.

  48. 48.

    Ebd., S. 143.

  49. 49.

    Ebd., S. 188.

  50. 50.

    In Bezug auf Wielands Gedanken „einer Kontrolle der Menschenmenge“ (ebd., S. 149) schreibt Gamper: „Ausgangpunkt war dabei die Konstatierung einer auf physikalischen Gesetzen beruhenden potentiellen Gewalt der Menschenmenge, die riesige Kräfte freisetzte, wenn sie sich einmal Bahn gebrochen hatte.“ (ebd.) Was chemische Metaphern angeht, weist Gamper auf die Metapher der Gärung hin, die Georg Forster u. a. gebrauchten: „Eine zentrale Funktion kommt bei Forster auch der chemischen Metapher der ‚Gärung‘ zu, welche sich durch den ganzen Text zieht und die sich selbst generierende Umformung und Bewegung der Revolution thematisiert […]. Die ‚Gärung‘ gehört zu den schon von den Zeitgenossen oft zugeschriebenen Qualitäten der Menschenmenge, wurde dort aber meist pejorativ eingesetzt. Man fürchtete die ‚unruhige, leidenschaftliche Bewegung‘ der sozialen Gärung, weil sie ‚oft der erste Schritt zu einem Aufruhr‘ war.“ (ebd., S. 185).

  51. 51.

    Ebd., S. 186.

  52. 52.

    Vgl. ebd.

  53. 53.

    Zitiert nach ebd.

  54. 54.

    Vgl. hierzu Joseph Vogl: Über soziale Fassungslosigkeit, in: Michael Gamper/Peter Schnyder (Hrsg.): Kollektive Gespenster. Die Masse, der Zeitgeist und andere unfaßbare Körper, Freiburg i. Br./Berlin 2006, S. 171–189.

  55. 55.

    Vgl. hierzu z. B. Reinhart Koselleck/Fritz Gschnitzer/Karl Ferdinand Werner/Bernd Schönemann: Art. Volk, Nation, Nationalismus, Masse, in: Reinhart Koselleck, Otto Brunner, Werner Conze (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 7, Stuttgart 1992, S. 141–431, hier S. 337; Michael Sikora: Scharnhorst. Lehrer, Staboffizier, Reformer, in: Karl-Heinz Lutz u. a. (Hrsg.): Reform – Reorganisation – Transformation. Zum Wandel in deutschen Streitkräften von preußischen Heeresreformen bis zur Transformation der Bundeswehr, München 2010, S. 43–64. Auch Clausewitz schreibt: „Seit Bonaparte also hat der Krieg, indem er zuerst auf der einen Seite, dann auch auf der anderen wieder Sache des ganzen Volkes wurde, eine ganz andere Natur angenommen, oder vielmehr er hat sich seiner wahren Natur, seiner absoluten Vollkommenheit sehr genähert. Die Mittel, welche aufgeboten worden sind, hatten keine sichtbare Grenze, sondern diese verlor sich in der Energie und dem Enthusiasmus der Regierungen und ihrer Untertanen. Die Energie der Kriegführung war durch den Umfang der Mittel und das weite Feld möglichen Erfolges sowie durch die starke Anregung der Gemüter ungemein erhöht worden, das Ziel des kriegerischen Aktes war Niederwerfung des Gegners; nur dann erst, wenn er ohnmächtig zu Boden liege, glaubte man innehalten und sich über die gegenseitigen Zwecke verständigen zu können.

    So war also das kriegerische Element, von allen konventionellen Schranken befreit, mit seiner ganzen natürlichen Kraft losgebrochen. Die Ursache war die Teilnahme, welche den Völkern an dieser großen Staatsangelegenheit wurde; und diese Teilnahme entsprang teils aus den Verhältnissen, welche die französische Revolution in dem Innern der Länder herbeigeführt hatte, teils aus der Gefahr, womit alle Völker von dem französischen bedroht waren.“ (Carl von Clausewitz: Vom Kriege [1832], hrsg. von Werner Hahlweg, Bonn 1973, S. 972).

  56. 56.

    Ebd., S. 802–803.

  57. 57.

    Ebd., S. 972.

  58. 58.

    Hartmut Böhme: Krieg und Zufall. Die Transformation der Kriegskunst bei Carl von Clausewitz, in: Marco Formisano/Hartmut Böhme (Hrsg.): War in Words. Transformations of War from Antiquity to Clausewitz, Berlin/New York 2011, S. 391–413, hier S. 401.

  59. 59.

    Vgl. Hans-Christian v. Herrmann: Bewegliche Heere. Zur Kalkulation des Irregulären bei Kleist und Clausewitz, in: Kleist-Jahrbuch 1998, S. 227–243, hier S. 231–232; Böhme: Krieg und Zufall.

  60. 60.

    Ebd., S. 398.

  61. 61.

    Gamper: Masse lesen, Masse schreiben, S. 126.

  62. 62.

    Ebd.

  63. 63.

    Johann Wilhelm von Archenholz: Aufruhr in Mitau im Dezember 1792, in: Minerva. Ein Journal historischen und politischen Inhalts, Bd. 5, 1793, S. 379–392, hier S. 379.

  64. 64.

    Hannah Arendt: Über die Revolution, München/Zürich 2011, S. 208. (Hervorhebung im Original).

  65. 65.

    Carl Schmitt: Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf [1921], Berlin 1964, S. 194.

  66. 66.

    Ebd., S. 108.

  67. 67.

    Ebd., S. 194.

  68. 68.

    So schreibt z. B. Hannah Arendt: „Als Sieyès die Nation als Quelle der Gesetze über das Gesetz stellte, hat er schließlich nur den neuen Souverän an die Stelle gesetzt, die gerade durch die Entfernung des souveränen Monarchen frei geworden war; wobei im Augen zu behalten ist, daß die Souveränität eines französischen Königs im achtzehnten Jahrhundert nicht mehr meinte, daß er durch keine feudalen Verträge und Verpflichtungen gebunden ist, sondern – zumindest seit Bodin – die wirkliche Absolutheit königlicher Gewalt implizierte, eine potestas legibus soluta, eine Macht, die von dem Einhalten der Gesetze des Königtums absolviert war.“ (Arendt: Über die Revolution, S. 203).

  69. 69.

    Emmanuel Joseph Sieyes: Was ist der Dritte Stand?, in: ders.: Politische Schriften 1788–1790, mit Glossar und kritischer Sieyes-Bibliographie, übers. und hrsg. von Eberhard Schmitt/Rolf Reichardt, Darmstadt/Neuwied 1975, S. 117–195, hier S. 167.

  70. 70.

    Ebd.

  71. 71.

    Zu dieser Konzeption vgl. z. B. Josef Isensee: Das Volk als Grund der Verfassung – Mythos und Relevanz der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt, Opladen 1995; Ernst-Wolfgang Böckenförde: Die verfassunggebende Gewalt des Volkes – Ein Grenzbegriff des Verfassungsrechts, in: ders.: Wissenschaft, Politik, Verfassungsgericht, Berlin 2011, S. 97–119.

  72. 72.

    Zu Rousseaus Einfluss auf Siéyès vgl. z. B. Henning Ottmann: Geschichte des politischen Denkens. Von den Anfängen bei den Griechen bis auf unsere Zeit, Bd. 3: Neuzeit, Teilband 2: Das Zeitalter der Revolutionen, Stuttgart/Weimar 2008, S. 91–92. Ottmann schreibt: „Sieyès ist Rousseauist, ob er den Namen Rousseaus nennt oder nicht. Die eine ungeteilte Nation und ihre verfassungsgebende Gewalt werden der Erbe der volonté générale und des législateur.“ (ebd., S. 91).

  73. 73.

    Sieyes: Was ist der Dritte Stand?, S. 168–169. (Hervorhebung im Original).

  74. 74.

    Böckenförde: Die Verfassunggebende Gewalt des Volkes, S. 105.

  75. 75.

    Isensee: Das Volk als Grund der Verfassung, S. 34. Gerade hierin sieht Hannah Arendt den Grund dafür, dass im revolutionären Frankreich viele Verfassungen entstanden: „Sieyès’ Ausweg verankert Gesetz wie Macht in der Nation bzw. in dem nationalen Willen, sofern diese allen Regierungen und allen Gesetzen permanent übergeordnet blieben. Man könnte die Verfassungsgeschichte Frankreichs, wo noch in den Revolutionsjahren eine Verfassung auf die andere folgt, während die Machthaber außerstande waren, auch nur ein Minimum der unzähligen revolutionären Gesetze und Verordnungen durchzusetzen, als eine nicht abreißen wollende Kette von Demonstrationen zitieren, die immer wieder beweisen, was ja eigentlich von Anfang an hätte klar sein müssen, daß nämlich der sogenannte Wille eines Kollektivs (wenn man darunter mehr als eine legale Fiktion versteht) sich von Tag zu Tag, ja von Minute zu Minute ändert, und daß ein Gebilde, das man auf dem Nationalwillen errichtet, auf Sand gebaut ist.“ (Arendt: Über die Revolution, S. 211–212).

  76. 76.

    Vgl. hierzu Böckenförde: Die Verfassunggebende Gewalt des Volkes, S. 105–106; Isensee: Das Volk als Grund der Verfassung, passim. Dieses Problem formuliert Böckenförde: „Kann es überhaupt eine staatsrechtliche Größe geben, die sich der Einbindung in Form und Verfahren, einer damit gegebenen Begrenzung und Kanalisierung letztlich entzieht? Muß die Verfassunggebende Gewalt dann nicht, wenn sie die Verfassung zur Geltung gebracht und legitimiert hat, zum Schweigen gebracht werden, um so die Geltung und den Bestand der Verfassung vor nicht bereits normativ eingefangen, folglich unberechenbaren Aktionen politischer Kräfte zu sichern?“ (Böckenförde: Die Verfassunggebende Gewalt des Volkes, S. 105).

  77. 77.

    Ebd., S. 98.

  78. 78.

    Ebd., S. 102.

  79. 79.

    Ebd., S. 98.

  80. 80.

    Vgl. z. B. Müller-Salget: Heinrich von Kleist, S. 135–136.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Hirosuke Tachibana .

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2022 Der/die Autor(en), exklusiv lizenziert an Springer-Verlag GmbH, DE, ein Teil von Springer Nature

About this chapter

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this chapter

Tachibana, H. (2022). Schlussbemerkung. In: Das souveräne Volk im Ausnahmezustand. J.B. Metzler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-65212-1_5

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-65212-1_5

  • Published:

  • Publisher Name: J.B. Metzler, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-65211-4

  • Online ISBN: 978-3-662-65212-1

  • eBook Packages: J.B. Metzler Humanities (German Language)

Publish with us

Policies and ethics