Zusammenfassung
Heidegger betont, dass eine eigentliche Weise des Existenzvollzugs keine Loslösung vom Man bedeuten könne. Die notwendige Rückgebundenheit des Daseins an das Man besteht darin, dass es nur diese eine Welt gibt, deren Bedeutsamkeit durch das Man bestimmt wird, und daher auch für einen eigentlichen Existenzvollzug nicht die Option besteht, sich in eine andere Welt zu flüchten. Allerdings löst sich ein eigentlicher Existenzvollzug vom Glauben, dass die Welt notwendigerweise so sein muss, wie sie gerade ist, und öffnet sich damit der Möglichkeit, dass die Welt auch anders beschaffen sein kann und eventuell sogar verändert werden muss. Das vorherige Kapitel zum Sein zum Tode hatte eine erste existenzial-ontologische Interpretation eines solchen eigentlichen Existenzvollzugs geliefert. Dieser Leitfaden wird im 2. Kapitel des 2. Abschnitts weiterverfolgt und zudem mit der Frage verknüpft, wie ein solcher eigentlicher Existenzvollzug ontisch-existenziell – das heißt im je konkreten Existenzvollzug – möglich ist.
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Thonhauser, G. (2022). Der Ruf des Gewissens und das ursprüngliche Schuldigsein (§§ 54–60). In: Heideggers "Sein und Zeit". J.B. Metzler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-64689-2_10
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Publisher Name: J.B. Metzler, Berlin, Heidelberg
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Online ISBN: 978-3-662-64689-2
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