Das Angebot der Krankenhäuser setzt sich aus einer sachlichen, einer personellen und einer fachlich-medizinischen Komponente zusammen. Die sachliche Ausstattung wird neben der Einrichtungszahl vor allem durch die Anzahl der aufgestellten Betten sowie der medizinisch-technischen Großgeräte (siehe Abschn. 19.3.1) bestimmt. Das fachlich-medizinische Angebot der Krankenhäuser spiegelt sich in den Fachabteilungen wider (siehe Abschn. 19.3.2). Aussagen über die Verteilung der Ressourcen nach Disziplinen sind auf Basis der Bettenzahl nach Fachabteilungen möglich. Besondere Bedeutung kommt im dienstleistungsorientierten Krankenhausbetrieb der personellen Ausstattung der Krankenhäuser mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu. Darüber hinaus stellen Krankenhäuser wichtige Arbeitgeber im Gesundheitswesen dar und fungieren als Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe (siehe Abschn. 19.3.3).
19.3.1 Sachliche Ausstattung
Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist das Ziel der KrankenhausplanungFootnote 5, die in zahlreichen Bundesländern auf der in den 1960er Jahren in den USA entwickelten Hill-Burton-FormelFootnote 6 basiert. Im Jahr 2019 standen in insgesamt 1.914 Krankenhäusern Deutschlands 494.326 Betten für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Das Versorgungsangebot war gegenüber dem Vorjahr geringfügig niedriger (2018: 1.925 Krankenhäuser mit 498.192 Betten). Gegenüber 2009 ging die Zahl der Krankenhäuser infolge von Schließungen, aber auch durch die FusionFootnote 7 mehrerer ehemals eigenständiger Einrichtungen zu einem Krankenhaus um 170 (8,2 %) zurück. Die Zahl der Krankenhausbetten sank von 503.341 im Jahr 2009 um 9.015 oder 1,8 %. Sinkende Bettenzahlen hatten zur Folge, dass sich auch die Bettendichte je 100.000 EinwohnerFootnote 8 verringerte. Bezogen auf die Bevölkerung Deutschlands standen 2019 durchschnittlich 595 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner zur Verfügung; das sind 20 Betten (3,2 %) weniger als zehn Jahre zuvor.
Die Krankenhausdichte lag bei 2,3 Krankenhäusern je 100.000 Einwohner (2009: 2,5 Krankenhäuser je 100.000 Einwohner) (Tab. 19.3).
Tab. 19.3 Zentrale Indikatoren der Krankenhäuser 2019 nach Ländern (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021) Gut ein Sechstel (17,8 %) aller Krankenhäuser Deutschlands hatte seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen. Damit verfügte das bevölkerungsreichste Bundesland über annähernd ein Viertel (23,8 %) aller Krankenhausbetten. Die meisten Betten je 100.000 Einwohner gab es jedoch in Bremen (749 Betten), gefolgt von Thüringen (736 Betten). Abb. 19.2 verdeutlicht die regionalen Unterschiede und die Veränderung der Bettendichte im Vergleich zu 2009. Den stärksten Rückgang verzeichnete Baden-Württemberg mit einer um 8,0 % niedrigeren Bettendichte gegenüber 2009, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit einem um 6,1 % geringeren Bettenangebot. Zunahmen der Bettendichte gab es hingegen im Saarland mit einem Plus von 5,2 %, gefolgt von Hamburg mit +4,5 %.
Die Mitversorgungsfunktion, die z. B. die Krankenhäuser Bremens für das angrenzende Niedersachsen haben, wird nicht nur durch die Bettendichte, sondern auch durch die weit über dem Bundesdurchschnitt (23.366 Fälle je 100.000 Einwohner) liegende Anzahl der Krankenhausfälle (30.377 je 100.000 Einwohner) deutlich. Aussagen über die Mitversorgungsfunktion einzelner Bundesländer können darüber hinaus anhand der VersorgungsquoteFootnote 9 getroffen werden (siehe Tab. 19.4). Werte über 100 % besagen, dass die Krankenhäuser eines Bundeslandes mehr Patienten behandelten, als Einwohner des jeweiligen Bundeslandes in vollstationärer Behandlung waren. Dies ist insbesondere bei den Stadtstaaten der Fall. So verfügten die Krankenhäuser Hamburgs 2019 mit 136,8 % über die höchste Versorgungsquote, gefolgt von Bremen (135,5 %) und Berlin (110,9 %). Entsprechend niedrige Versorgungsquoten wiesen die Krankenhäuser der angrenzenden Flächenstaaten auf (Niedersachsen: 93,1 %, Schleswig-Holstein: 92,6 %, Brandenburg: 88,3 %).
Tab. 19.4 Versorgungsquote nach Ländern 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021) Ergänzend zur Einzugsgebietsstatistik lässt sich der Anteil der Patientinnen und Patienten ermitteln, die sich im eigenen Bundesland behandeln ließen. Die Patienten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen bevorzugten zu 96,4 % bzw. 96,2 % eine vollstationäre Krankenhausbehandlung im eigenen Land. Demgegenüber ließen sich nur 79,3 % der Einwohnerinnen und Einwohner Brandenburgs und 82,0 % Schleswig-Holsteins im jeweils eigenen Bundesland behandeln.
Die anhand der Anzahl der aufgestellten Betten bestimmte Krankenhausgröße ist ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Strukturen in der Krankenhauslandschaft. Im Jahr 2019 verfügte ein Krankenhaus über durchschnittlich 258 Betten; das sind sechzehn Betten mehr als die durchschnittliche Krankenhausgröße zehn Jahre zuvor (242 Betten).
Der allgemeine Rückgang der Zahl der Krankenhäuser trifft nicht alle Krankenhaustypen gleichermaßen. Die Anzahl sehr kleiner Krankenhäuser mit weniger als 50 Betten (einschließlich reiner Tages- und Nachtkliniken ohne aufgestellte Betten) lag im Jahr 2019 bei 422 Häusern (2009: 426 Häuser). Das entspricht einer Zunahme des Anteils von 20,4 % im Jahr 2009 um 1,6 Prozentpunkte auf 22,0 % im Jahr 2019. Mit durchschnittlich 21 Betten verfügte ein Krankenhaus in der Größenklasse 1 bis 49 Betten über ebenso viele Betten wie im Jahr 2009. Der Anteil sehr großer Krankenhäuser (800 und mehr Betten) lag 2019 bei 5,0 %; das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als zehn Jahre zuvor (4,2 %); die Durchschnittsgröße dieser Krankenhäuser lag bei 1.213 Betten (2009: 1.208). Trotz des geringen Anteils dieses Krankenhaustyps an den Krankenhäusern insgesamt standen in den sehr großen Krankenhäusern knapp ein Viertel (23,6 %) aller Betten, in den sehr kleinen Krankenhäusern, jedoch nur 1,5 % aller Betten. Tab. 19.5 gibt einen Überblick über ausgewählte Kennzahlen nach Krankenhausgröße und Art des Trägers und zeigt die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr.
Tab. 19.5 Ausgewählte Kennzahlen der Krankenhäuser nach Größenklassen und Art des Trägers 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021) Die durchschnittliche BettenauslastungFootnote 10 bezogen auf alle Krankenhäuser lag 2019 bei 77,2 % (2018: 77,1 %). Die geringste Bettenauslastung (61,5 %) hatten Krankenhäuser mit 1 bis 49 Betten aufzuweisen, die höchste (80,0 %) Einrichtungen mit 800 und mehr Betten. Allerdings differiert die Bettenauslastung nach Fachabteilungen erheblich (siehe Abschn. 19.3.2).
Nicht nur bei der Größenstruktur, auch hinsichtlich der Krankenhausträger vollzog sich ein Strukturwandel. Während sich die Anzahl der Krankenhäuser insgesamt von 2009 bis 2019 um 170 (−8,2 %) Einrichtungen verringerte, stieg die Anzahl privater Kliniken um 57 (+8,5 %) auf 724 Einrichtungen. Der allgemeine Rückgang der Zahl der Einrichtungen betraf die öffentlichen (−15,9 %) und in noch stärkerem Maße die freigemeinnützigen Krankenhäuser (−16,1 %). Abb. 19.3 zeigt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die anteilige Verteilung der Krankenhäuser nach Trägern (siehe auch Zusatztabelle 19.d unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-64685-4_19).
Die meisten Krankenhäuser (724 oder 37,8 %) befanden sich 2019 in privater Trägerschaft, gefolgt von den freigemeinnützigenFootnote 11 (645 oder 33,7 %) und den öffentlichen Krankenhäusern (545 oder 28,5 %). Gemessen an der Zahl der verfügbaren Betten dominieren allerdings die öffentlichen Krankenhäuser nach wie vor die Krankenhauslandschaft: Annähernd jedes zweite Bett steht in einem öffentlichen Krankenhaus (235.767 oder 47,7 %). In freigemeinnütziger Trägerschaft befindet sich jedes dritte Krankenhausbett (162.958 oder 33,0 %) und nur jedes fünfte Bett (95.601 oder 19,3 %) steht in einem privaten Krankenhaus. Abb. 19.4 veranschaulicht die prozentuale Verteilung der Krankenhäuser und der Krankenhausbetten nach Trägerschaft im Jahr 2019.
Zwischen Träger- und Größenstruktur besteht offenbar ein enger Zusammenhang: Während sich z. B. sehr große Einrichtungen, zu denen in erster Linie die Universitätskliniken gehören, in öffentlicher Trägerschaft befinden, werden kleine Häuser eher von privaten Trägern betrieben. 2019 verfügte eine Privatklinik über durchschnittlich 132 Betten. Freigemeinnützige Krankenhäuser waren mit 253 Betten annähernd doppelt, öffentliche mit durchschnittlich 433 Betten sogar mehr als dreimal so groß. In Einzelfällen sind private Betreiber auch in den Bereich der Universitätskliniken vorgestoßenFootnote 12; die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche künftige Privatisierung sind geschaffen wordenFootnote 13 bzw. die rechtlichen Möglichkeiten einer Privatisierung werden geprüft.Footnote 14
Zur sachlichen Ausstattung der Krankenhäuser gehören auch medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen wie z. B. Dialysegeräte, Computer- und Kernspin-Tomographen sowie Koronarangiographische Arbeitsplätze. Insgesamt wurden am 31.12.2019 in den deutschen Krankenhäusern 13.011 medizinisch-technische Großgeräte gezählt. Neu ist im Berichtsjahr 2019 die Erhebung sogenannter Hybridgeräte (PET/CT und PET/MRT), einer neuen Generation von Großgeräten, die Computer-Tomographen, Magnetresonanztomographen und Positronen-Emissions-Tomographen nach und nach ablösen werden. Im Vergleich zum Vorjahr war die höchste Zuwachsrate (+12,8 %) bei den Mammographiegeräten zu verzeichnen, gefolgt von den Herz-Lungen-Maschinen (+7,5 %). Am deutlichsten zurückgegangen ist die Zahl der Tele-Kobalt-Therapiegeräte (−45,0 %). Tab. 19.6 gibt einen Überblick über Art und Anzahl der in der Krankenhausstatistik erfassten Geräte und Sondereinrichtungen.
Tab. 19.6 Medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen 2019 19.3.2 Angebot nach Fachabteilungen
Fachabteilungen sind organisatorisch abgrenzbare, von Ärztinnen und Ärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit für den jeweiligen Fachbereich typischen Behandlungseinrichtungen. Seit dem Berichtsjahr 2018 orientiert sich die Fachabteilungsgliederung an § 301 SGB V. Im Jahr 2019 sind in der Pneumologie, der Intensivmedizin und in der Endokrinologie die Versorgungskapazitäten (Anzahl der Fachabteilungen und der aufgestellten Betten) im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgebaut worden. Das verbesserte Angebot korrespondiert mit den gestiegenen Fallzahlen. Demgegenüber ist in der Geburtshilfe der höchste Rückgang des Versorgungsangebots (9,5 % weniger Fachabteilungen und 6,1 % weniger Betten) zu verzeichnen. Die Angaben in Tab. 19.7 vermitteln einen Eindruck sowohl vom fachlich-medizinischen Versorgungsangebot als auch vom Behandlungsspektrum der Krankenhäuser.
Tab. 19.7 Ausgewählte Kennzahlen nach Fachabteilungen 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021) Die Schwerpunkte des Versorgungsangebots liegen in den Bereichen Innere Medizin (111.481 Betten) und Chirurgie (67.902 Betten), gefolgt von der Allgemeinen Psychiatrie (57.269 Betten). Hier wurden rund 9,9 Mio. (50,9 %) aller 19,4 Mio. vollstationären Behandlungsfälle versorgt. Zu den Fachabteilungen mit den höchsten Fallzahlen gehören darüber hinaus die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1,5 Mio. Fälle) und die Neurologie (1,1 Mio. Fälle). Die durchschnittliche Verweildauer in einer allgemeinen Fachabteilung variierte zwischen 2,8 Tagen in der Augenheilkunde und 15,3 Tagen in der Geriatrie. Ausgehend von einer durchschnittlichen Verweildauer von 7,2 Tagen über alle Fachabteilungen dauerte eine Behandlung in der Fachabteilung Psychosomatik/Psychotherapie mit 43,7 Tagen mehr als sechsmal so lange. Auch in den Fachabteilungen Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Allgemeinen Psychiatrie lag die durchschnittliche Verweildauer mit 36,4 und 24,7 Tagen deutlich über dem Durchschnittswert. Sehr unterschiedlich fällt auch der Nutzungsgrad der Betten nach Fachabteilungen aus: Innerhalb der allgemeinen Fachabteilungen reichte er von 44,9 % in der Nuklearmedizin bis zu 86,9 % in der Geriatrie. In allen psychiatrischen Fachabteilungen (Allgemeine Psychiatrie, Psychosomatik/Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie) waren die Betten demgegenüber zu 88,7 % und mehr ausgelastet.
Abb. 19.2 zeigte bereits deutliche Unterschiede in der Bettendichte nach Bundesländern. Eine genauere Analyse der Unterschiede ermöglicht eine zusätzliche Betrachtung der Bettendichte nach Fachabteilungen. In 23 von 36 ausgewiesenen Hauptfachabteilungen (ohne „Sonstige Fachabteilung“) lag die Bettendichte in Bremen über dem Bundesdurchschnitt, in sieben dieser Fachabteilungen, darunter in der Allgemeinen Psychiatrie, verfügte Bremen im Vergleich zu den übrigen Bundesländern über die meisten Betten je 100.000 Einwohner (Tab. 19.8).
Tab. 19.8 Bettendichte nach Ländern und Fachabteilungen 2019. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021) In wesentlichen Bereichen, darunter Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie und Orthopädie, gab es in allen Bundesländern ein stationäres Versorgungsangebot. Allerdings gab es nicht in allen Fachrichtungen ein flächendeckendes stationäres Versorgungsangebot. Am geringsten war das Angebot in der Endokrinologie, für die nur acht von sechzehn Bundesländern Betten vorhielten.
19.3.3 Personal der Krankenhäuser
Am 31.12.2019 wurden knapp 1,3 Mio. Beschäftigte in den Krankenhäusern gezählt, 44.898 Personen bzw. 3,6 % mehr als am 31.12.2018. 196.470 Beschäftigte waren als hauptamtliche Ärzte und Ärztinnen tätig; 1,1 Mio. Beschäftigte (darunter 102.787 Schüler/Schülerinnen und Auszubildende) waren dem nichtärztlichen Dienst zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte um 5.348 (+2,8 %) Beschäftigte, die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nahm um 39.550 (+3,7 %) Beschäftigte zu. 27,8 % des ärztlichen und 49,6 % des nichtärztlichen Personals sind teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Um den Auswirkungen unterschiedlicher Beschäftigungsmodelle (Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung sowie kurzfristige Beschäftigung) angemessen Rechnung zu tragen, wird zusätzlich zur Zahl der Beschäftigten am Erhebungsstichtag 31. Dezember des Jahres die Anzahl der Vollkräfte im JahresdurchschnittFootnote 15 (Vollzeitäquivalente) erhoben. Die Gesamtzahl der Vollkräfte erhöhte sich gegenüber 2018 um 17.731 bzw. 1,9 % auf 928.097 Vollkräfte, von denen 167.952 (18,1 %) im ärztlichen Dienst und 760.145 (81,9 %) im nichtärztlichen Dienst beschäftigt waren. 345.407 nichtärztliche Vollkräfte (45,4 %) wurden allein im Pflegedienst gezählt. Hier nahm die Zahl der Vollkräfte im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 % zu.
Die Krankenhausstatistik liefert zudem Informationen über das Geschlecht und den BeschäftigungsumfangFootnote 16 der Beschäftigten. 46,6 % der hauptamtlichen Ärzte waren im Jahr 2019 Frauen (siehe Tab. 19.9). Damit entspricht der Frauenanteil annähernd dem Vorjahresniveau (46,4 %); gegenüber 2009 stieg der Anteil um 3,9 Prozentpunkte. Mit steigender Hierarchiestufe nimmt der Frauenanteil an den Krankenhausärzten deutlich ab. Während zu Beginn der ärztlichen Laufbahn gut die Hälfte aller Assistenzarztstellen (55,6 %) von Frauen besetzt wurde, war es bei den Oberärzten noch ein Drittel (33,7 %) der Stellen. Der Frauenanteil an den leitenden Ärzten lag bei nur noch 13,6 %.
Tab. 19.9 Frauen- und Teilzeitanteil 2009 bis 2019. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021) Deutlich verändert hat sich in den vergangenen zehn Jahren auch der Beschäftigungsumfang. 2009 war jede vierte hauptamtliche Ärztin (28,2 %) teilzeit- oder geringfügig beschäftigt; 2019 war es bereits jede Dritte (39,3 %). Bei ihren männlichen Kollegen nahm im gleichen Zeitraum der Anteil der teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten von 7,4 % auf 17,7 % zu. Insgesamt gab es 54.544 (27,8 %) hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte, die 2019 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis standen oder geringfügig beschäftigt waren.
Mit 997.406 Beschäftigten (ohne Schüler/Schülerinnen und Auszubildende, ohne Personal der Ausbildungsstätten und Personal ohne Funktionsbereich) war die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiter gut fünfmal so hoch wie die der Beschäftigten im ärztlichen Dienst. Die mit Abstand meisten nichtärztlichen Beschäftigten (457.947) waren im Pflegedienst tätig (45,9 %). An zweiter Stelle folgten der medizinisch-technische Dienst (z. B. Laboratoriums- und Radiologieassistentinnen und -assistenten, Krankengymnastinnen und -gymnasten) mit 21,0 % und der Funktionsdienst (z. B. Personal im Operationsdienst, in der Ambulanz und in Polikliniken) mit 14,3 %.
Der Frauenanteil beim nichtärztlichen Personal lag mit 88,6 % deutlich über dem Anteil weiblicher Beschäftigter beim ärztlichen Personal (46,6 %). Der Anteil teilzeit- und geringfügig Beschäftigter ist im nichtärztlichen Bereich im Vergleich zu den hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten annähernd zweimal so hoch: 49,6 % im Jahr 2019. Zehn Jahre zuvor waren es gerade mal 44,4 %.
Zusammenfassend gibt Abb. 19.5 einen Überblick über die Personalstruktur der Krankenhäuser auf der Grundlage der für 2019 ermittelten 928.097 Vollkräfte nach Beschäftigtengruppen.
Die Personalstruktur variierte je nach Krankenhausträger. Bei den Krankenhäusern privater Träger gehörten 18,7 % aller Vollkräfte dem ärztlichen Personal an, bei den öffentlichen Krankenhäusern waren dies lediglich 17,9 %. Der Anteil der im Pflegedienst tätigen Vollkräfte ist am höchsten bei den privaten Krankenhäusern mit 41,4 %, gefolgt von den freigemeinnützigen Krankenhäusern mit 39,7 %; am niedrigsten ist der Anteil der im Pflegedienst beschäftigten Vollkräfte bei den öffentlichen Krankenhäusern mit 34,8 % (siehe auch Zusatztabelle 19.c im Internetportal https://doi.org/10.1007/978-3-662-64685-4_19).
Seit 2009 wird zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus die Zahl der Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus erhoben. Im Jahr 2019 handelte es sich hierbei um 23.167 Vollkräfte, davon 2.454 im ärztlichen Dienst und 20.713 im nichtärztlichen Dienst Beschäftigte, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt wurden. Entscheidend ist, dass die Leistung vom Krankenhaus erbracht wirdFootnote 17 und dazu das Personal etwa durch Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer verstärkt wird. Beim ärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis kann es sich um Honorarkräfte oder um Ärztinnen und Ärzte handeln, die über (konzerninterne) Personalgesellschaften im Krankenhaus eingesetzt werden. Beim nichtärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis spielen sowohl konzerninterne Personalgesellschaften als auch Zeitarbeit eine Rolle.