Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Dokument für den Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Sicherheitsmanagement [1]. Sie beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [2] und den DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschrift) insbesondere der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention [3], nach denen alle Arbeitgeber verpflichtet sind, für alle vorhandenen Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 5 ArbSchG beschreibt Gefahrenursachen und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung.