FormalPara Zusammenfassung

Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2018 zusammen. Er gibt einen Überblick über die sachlichen und personellen Ressourcen (z. B. Betten, Fachabteilungen, Personal) sowie die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (Patientenbewegungen). Die Krankenhausstatistik ist eine seit 1991 bundeseinheitlich durchgeführte jährliche Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Träger der Krankenhäuser. Die Diagnosedaten der Krankenhauspatienten werden wie die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) jeweils in einem gesonderten Beitrag behandelt (siehe 20 und  21 ).

This article presents the results of the hospital statistics for the reporting year 2018 and provides an overview of the material and personnel resources of German hospitals (e.g. beds, departments, staff) as well as the utilisation of hospital services (patient movements). The survey has been carried out annually since 1991. The hospital authorities are obliged to provide information. The diagnosis statistics of hospital patients as well as the DRG statistics can be found in separate chapters (see 20 and  21 ).

1 Vorbemerkung

Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes liefert vielfältige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots sowie über die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. Seit 1991 umfasst die jährlich durchgeführte Vollerhebung die Krankenhäuser im gesamten Bundesgebiet. Das Erhebungsprogramm gliedert sich in die Grunddaten der Krankenhäuser, den Kostennachweis der Krankenhäuser und die Diagnosen der Krankenhauspatienten.Footnote 1 Die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik – Diagnosis Related Groups Statistics) ergänzt seit 2005 die Krankenhausdiagnosestatistik insbesondere um Angaben zu Operationen und medizinischen Prozeduren bei stationären Patienten. Gegenstand der folgenden Betrachtung sind die Grunddaten der Krankenhäuser. Eine ausführliche Darstellung der Krankenhausdiagnosestatistik enthält Kap. 20, Ergebnisse der DRG-Statistik werden in Kap. 21 präsentiert.

Rechtsgrundlage ist die 1990 in Kraft getretene und im Jahr 2001 erstmals umfassend novellierte Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV). Die Novellierung war erforderlich geworden, um die Krankenhausstatistik an die Entwicklungen im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung anzupassen.Footnote 2 Ziel der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Zweite(n) Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung ist die Modernisierung und Weiterentwicklung der Datenbasis. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in der Erfassung ambulanter Leistungen, der Erfassung des ärztlichen und des nichtärztlichen Personals in Form von Einzeldatensätzen (Alter, Beschäftigungsumfang in Stunden, Beruf und Funktionsbereich) sowie des Einsatzbereichs des Krankenpflegepersonals nach Fachabteilungen.

Der vorliegende Beitrag schließt sich an das Kap. 19 im Krankenhaus-Report 2019 an. Infolge der umfassend geänderten Rechtsgrundlage und der damit verbundenen Umstellungsarbeiten sowohl bei den Auskunftspflichtigen als auch bei den Statistischen Ämtern kam es zu erheblichen Verzögerungen bei den Datenlieferungen für die Berichtsjahre 2018 und 2019. Deshalb musste der Beitrag zum Krankenhaus-Report 2020 pausieren.

Die Struktur des Kapitels orientiert sich am Angebot und der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. An einen ersten Überblick über die Ergebnisse des Jahres 2018 anhand ausgewählter Kennzahlen der Krankenhäuser (Abschn. 19.2) schließt sich eine detaillierte Betrachtung des Angebots von Krankenhausleistungen an (Abschn. 19.3). Dabei wird auf die sachliche, personelle und fachlich-medizinische Ausstattung der Krankenhäuser eingegangen. Im Weiteren werden Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen nach unterschiedlichen Behandlungsformen präsentiert (Abschn. 19.4).

2 Kennzahlen der Krankenhäuser

Im Hinblick auf den Beitrag „Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik: Diagnosen und Prozeduren der Krankenhauspatienten auf Basis der Daten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz“ (Kap. 21Footnote 3), der sich ausschließlich mit dem Behandlungsgeschehen in allgemeinen Krankenhäusern befasst, werden vorab die Besonderheiten allgemeiner Krankenhäuser im Vergleich zu sonstigen Krankenhäusern anhand ausgewählter Kennzahlen dargestellt. Alle weiteren Ausführungen im vorliegenden Kapitel „Statistische Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2018“ beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.

2.1 Allgemeine und sonstige Krankenhäuser im Vergleich

Von 1.925 Krankenhäusern insgesamt sind 1.585 allgemeine und 279 sonstige Krankenhäuser (ohne 61 reine Tages- und Nachtkliniken mit ausschließlich teilstationärer Versorgung). Allgemeine Krankenhäuser sind Einrichtungen mit einem in der Regel breiten Behandlungsspektrum. Sie verfügen deshalb über ein entsprechendes Angebot verschiedener Fachabteilungen. Davon zu unterscheiden sind Krankenhäuser, deren Schwerpunkt im psychiatrischen Bereich liegen. Da neben einem Angebot an psychiatrischen Fachabteilungen in diesen Einrichtungen oft auch noch neurologische oder geriatrische Behandlungsschwerpunkte kombiniert werden, versteht man unter den sonstigen Krankenhäusern Einrichtungen mit ausschließlich psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten, mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und geriatrischen Betten sowie mit psychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen und geriatrischen Betten (Tab. 19.1).

Tab. 19.1 Kennzahlen allgemeiner und sonstiger Krankenhäuser 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

Der Anteil kleinerer Häuser mit weniger als 100 Betten liegt bei den sonstigen Krankenhäusern bei 44,1 % (29,3 % bei allgemeinen Krankenhäusern), lediglich 4,3 % der Häuser verfügen über 500 und mehr Betten (16,9 % bei allgemeinen Krankenhäusern). Von 19,4 Millionen stationär behandelten Patientinnen und Patienten wurden zwar nur 9,4 % in einem sonstigen Krankenhaus behandelt; allerdings entfielen auf diese Patientinnen und Patienten 11,2 % der insgesamt gut 140 Millionen Berechnungs- und Belegungstage des Jahres 2018. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Verweildauer von 26,2 Tagen, die sich aus dem besonderen Behandlungsspektrum dieser Einrichtungen ergibt. Überwiegend werden dort psychische Erkrankungen behandelt. Demgegenüber dauerte der Aufenthalt für die Patientinnen und Patienten in allgemeinen Krankenhäusern lediglich 6,6 Tage. Die lange Verweildauer wirkt sich positiv auf die Bettenauslastung in sonstigen Krankenhäusern aus. Sie liegt mit 92,0 % um 16,4 Prozentpunkte über der Bettenauslastung allgemeiner Krankenhäuser (75,6 %).

In sonstigen Krankenhäusern sind lediglich 11,5 % der beschäftigten Vollkräfte dem ärztlichen Personal zuzurechnen, in allgemeinen Krankenhäusern sind 18,6 % der Vollkräfte Ärzte. Mehr als die Hälfte der Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst (54,5 %) gehört in den sonstigen Krankenhäusern zum Pflegedienst, in allgemeinen Krankenhäusern liegt der Anteil der Pflegevollkräfte an den nichtärztlichen Vollkräften bei 43,6 %.

Alle weiteren Ausführungen in diesem Kapitel zu den Statistischen Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2018 beziehen sich auf die Gesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland.

2.2 Krankenhäuser insgesamt

Einen Überblick über zentrale Ergebnisse des Jahres 2018, auf die in den folgenden Abschnitten intensiver eingegangen wird, gibt Tab. 19.2.Footnote 4 Die kompletten Ergebnisse für die Jahre 1991 bis 2018 finden sich als elektronisches Zusatzmaterial unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-62708-2_19 (Tab. 19.a und 19.b). Zu den grundlegenden Kennzahlen von Krankenhausleistungen gehören auf der Angebotsseite die Anzahl der Einrichtungen, Betten und Beschäftigten. Unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme stellen die Anzahl der vollstationären Krankenhausfälle und die durchschnittliche Verweildauer wesentliche Kennzahlen dar.

Tab. 19.2 Zentrale Indikatoren der Krankenhäuser. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

Um einen Eindruck von der kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklung der einzelnen Indikatoren zu gewinnen, wird der Überblick um einen Vorjahres-, 5- und 10-Jahres-Vergleich erweitert. Ergänzend stellt Abb. 19.1 die zeitliche Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen graphisch dar.

Abb. 19.1
figure 1

Entwicklung zentraler Indikatoren der Krankenhäuser 2008–2018 (Index 2008 = 100)

3 Die Ressourcen der Krankenhäuser

Das Angebot der Krankenhäuser setzt sich aus einer sachlichen, einer personellen und einer fachlich-medizinischen Komponente zusammen. Die sachliche Ausstattung wird neben der Einrichtungszahl vor allem durch die Anzahl der aufgestellten Betten sowie der medizinisch-technischen Großgeräte (siehe Abschn. 19.3.1) bestimmt. Das fachlich-medizinische Angebot der Krankenhäuser spiegelt sich in den Fachabteilungen wider (siehe Abschn. 19.3.2). Aussagen über die Verteilung der Ressourcen nach Disziplinen sind auf Basis der Bettenzahl nach Fachabteilungen möglich. Besondere Bedeutung kommt im dienstleistungsorientierten Krankenhausbetrieb der personellen Ausstattung der Krankenhäuser mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu. Darüber hinaus stellen Krankenhäuser wichtige Arbeitgeber im Gesundheitswesen dar und fungieren als Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe (siehe Abschn. 19.3.3).

3.1 Sachliche Ausstattung

Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist das Ziel der KrankenhausplanungFootnote 5, die in zahlreichen Bundesländern auf der in den 1960er Jahren in den USA entwickelten Hill-Burton-FormelFootnote 6 basiert. Im Jahr 2018 standen in insgesamt 1.925 Krankenhäusern Deutschlands 498.192 Betten für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung; das Versorgungsangebot blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (2017: 1.942 Krankenhäuser mit 497.182 Betten). Gegenüber 2008 ging die Zahl der Krankenhäuser infolge von Schließungen, aber auch durch die FusionFootnote 7 mehrerer ehemals eigenständiger Einrichtungen zu einem Krankenhaus um 158 (7,6 %) zurück. Die Zahl der Krankenhausbetten sank von 503.360 im Jahr 2008 um 5.168 oder 1,0 %. Sinkende Bettenzahlen hatten zur Folge, dass sich auch die Bettendichte je 100.000 EinwohnerFootnote 8 verringerte. Bezogen auf die Bevölkerung Deutschlands standen 2018 durchschnittlich 601 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner zur Verfügung; das sind zwölf Betten (2,0 %) weniger als zehn Jahre zuvor.

Die Krankenhausdichte lag bei 2,3 Krankenhäusern je 100.000 Einwohner (2008: 2,5 Krankenhäuser je 100.000 Einwohner) (Tab. 19.3).

Tab. 19.3 Zentrale Indikatoren der Krankenhäuser nach Ländern 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

Knapp ein Fünftel (17,9 %) aller Krankenhäuser Deutschlands hatte seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen. Das bevölkerungsreichste Bundesland verfügte über annähernd ein Viertel (24,0 %) aller Krankenhausbetten. Die meisten Betten je 100.000 Einwohner gab es jedoch in Thüringen (744 Betten), gefolgt von Bremen (738 Betten). Abb. 19.2 verdeutlicht die regionalen Unterschiede und die Veränderung der Bettendichte im Vergleich zu 2008. Den stärksten Rückgang verzeichnete Baden-Württemberg mit einer um 8,7 % niedrigeren Bettendichte gegenüber 2008, gefolgt von Bremen mit einem um 8,4 % geringeren Bettenangebot. Die deutlichste Zunahme der Bettendichte gab es hingegen in Hamburg mit einem Plus von 7,5 %, gefolgt von Thüringen mit +6,2 %.

Abb. 19.2
figure 2

Bettendichte im Ländervergleich 2008 und 2018

Die Mitversorgungsfunktion, die die Krankenhäuser Bremens für das angrenzende Niedersachsen haben, wird nicht nur durch die Bettendichte, sondern auch durch die weit über dem Bundesdurchschnitt (23.391 Fälle je 100.000 Einwohner) liegende Anzahl der Krankenhausfälle (32.579 je 100.000 Einwohner) deutlich. Aussagen über die Mitversorgungsfunktion einzelner Bundesländer können darüber hinaus anhand der VersorgungsquoteFootnote 9 getroffen werden (Tab. 19.4). Werte über 100 % besagen, dass die Krankenhäuser eines Bundeslandes mehr Patienten behandelten, als Patienten des jeweiligen Bundeslandes in vollstationärer Behandlung waren. Dies ist insbesondere bei den Stadtstaaten der Fall. So verfügten die Krankenhäuser Hamburgs 2018 mit 136,9 % über die höchste Versorgungsquote, gefolgt von Bremen (134,0 %) und Berlin (109,5 %). Entsprechend niedrige Versorgungsquoten wiesen die Krankenhäuser der angrenzenden Flächenstaaten auf (Niedersachsen: 92,9 %, Schleswig-Holstein: 92,2 %, Brandenburg: 88,6 %).

Tab. 19.4 Versorgungsquote nach Ländern 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Diagnosedaten der Krankenhäuser)

Ergänzend zur Einzugsgebietsstatistik lässt sich der Anteil der Patienten ermitteln, die sich im eigenen Bundesland behandeln ließen. Die Patienten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen bevorzugten zu 96,4 % bzw. 96,1 % eine vollstationäre Krankenhausbehandlung im eigenen Land. Demgegenüber ließen sich nur 79,8 % der Brandenburger und 82,1 % der Schleswig-Holsteiner im jeweils eigenen Bundesland behandeln.

Die anhand der Anzahl der aufgestellten Betten bestimmte Krankenhausgröße ist ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Strukturen in der Krankenhauslandschaft. Im Jahr 2018 verfügte ein Krankenhaus über durchschnittlich 259 Betten; das sind vierzehn Betten mehr als die durchschnittliche Krankenhausgröße zehn Jahre zuvor (242 Betten).

Der allgemeine Rückgang der Zahl der Krankenhäuser trifft nicht alle Krankenhaustypen gleichermaßen. Die Anzahl sehr kleiner Krankenhäuser mit weniger als 50 Betten (einschließlich reiner Tages- und Nachtkliniken ohne aufgestellte Betten) war im Jahr 2018 mit 424 Häusern sogar höher als im Jahr 2008 (417 Häuser). Das entspricht einer Zunahme des Anteils von 20,0 % im Jahr 2008 um 2,0 Prozentpunkte auf 22,0 % im Jahr 2018. Mit durchschnittlich 21 Betten verfügte ein Krankenhaus in der Größenklasse 1 bis 49 Betten über ebenso viele Betten wie im Jahr 2008. Der Anteil sehr großer Krankenhäuser (800 und mehr Betten) lag 2018 bei 5,0 %; das sind 0,9 Prozentpunkte mehr als zehn Jahre zuvor (4,1 %); die Durchschnittsgröße dieser Krankenhäuser lag bei 1.224 Betten (2008: 1.207). Trotz des geringen Anteils dieses Krankenhaustyps an den Krankenhäusern insgesamt stand in den sehr großen Krankenhäusern knapp ein Viertel (23,6 %) aller Betten, in den sehr kleinen Krankenhäusern jedoch nur 1,5 % aller Betten. Tab. 19.5 gibt einen Überblick über ausgewählte Kennzahlen nach Krankenhausgröße und Art des Trägers und zeigt die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr auf.

Tab. 19.5 Ausgewählte Kennzahlen der Krankenhäuser nach Größenklassen und Art des Trägers 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

Die durchschnittliche BettenauslastungFootnote 10 bezogen auf alle Krankenhäuser lag 2018 bei 77,1 % (2017: 77,8 %). Die geringste Bettenauslastung (62,3 %) hatten Krankenhäuser mit 1 bis 49 Betten aufzuweisen, die höchste (79,8 %) Einrichtungen mit 800 und mehr Betten. Allerdings differiert die Bettenauslastung nach Fachabteilungen erheblich (siehe Abschn. 19.3.2).

Nicht nur bei der Größenstruktur, auch hinsichtlich der Krankenhausträger vollzog sich ein Strukturwandel. Während sich die Anzahl der Krankenhäuser insgesamt von 2008 bis 2018 um 158 (−7,6 %) Einrichtungen verringerte, stieg die Anzahl privater Kliniken um 86 (+13,5 %) auf 723 Einrichtungen. Der allgemeine Rückgang der Zahl der Einrichtungen traf folglich die freigemeinnützigen (−16,8 %) und in noch stärkerem Maße die öffentlichen Krankenhäuser (−17,0 %). Abb. 19.3 zeigt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die anteilige Verteilung der Krankenhäuser nach (siehe auch Zusatztabelle 19.d online).

Abb. 19.3
figure 3

Krankenhäuser nach der Trägerschaft 2008–2018. Anteil an allen Krankenhäusern in %

Die meisten Krankenhäuser (723 oder 37,6 %) befanden sich 2018 in privater Trägerschaft, gefolgt von den freigemeinnützigenFootnote 11 Krankenhäusern (650 oder 33,8 %) und den öffentlichen Krankenhäusern (552 oder 28,7 %). Gemessen an der Zahl der verfügbaren Betten dominieren allerdings die öffentlichen Krankenhäuser nach wie vor die Krankenhauslandschaft: Annähernd jedes zweite Bett steht in einem öffentlichen Krankenhaus (238.907 oder 48 %). In freigemeinnütziger Trägerschaft befindet sich jedes dritte Krankenhausbett (164.081 oder 32,9 %) und nur jedes fünfte Bett (95.204 oder 19,1 %) steht in einem privaten Krankenhaus. Abb. 19.4 veranschaulicht die prozentuale Verteilung der Krankenhäuser und der Krankenhausbetten nach Trägerschaft im Jahr 2018.

Abb. 19.4
figure 4

Trägerstruktur bei Krankenhäusern 2018 in %

Zwischen Träger- und Größenstruktur besteht offenbar ein enger Zusammenhang: Während sich z. B. sehr große Einrichtungen, zu denen in erster Linie die Universitätskliniken gehören, in öffentlicher Trägerschaft befinden, werden kleine Häuser eher von privaten Trägern betrieben. 2018 verfügte eine Privatklinik über durchschnittlich 132 Betten. Freigemeinnützige Krankenhäuser waren mit 252 Betten annähernd doppelt, öffentliche mit durchschnittlich 433 Betten sogar mehr als dreimal so groß. Allerdings zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre, dass private Betreiber in den Bereich der Universitätskliniken vorstoßen.Footnote 12 Im Einzelfall sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche künftige Privatisierung geschaffen wordenFootnote 13 bzw. es werden die rechtlichen Möglichkeiten einer Privatisierung geprüft.Footnote 14

Zur sachlichen Ausstattung der Krankenhäuser gehören auch medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen, wie z. B. Dialysegeräte, Computer- und Kernspin-Tomographen sowie Koronarangiographische Arbeitsplätze. Insgesamt wurden am 31.12.2018 in den deutschen Krankenhäusern 12.631 medizinisch-technische Großgeräte gezählt, davon 343 Mammographiegeräte, deren Zahl erstmals erhoben wurde. Im Vergleich zum Vorjahr war die höchste Zuwachsrate (+11,4 %) bei den Herz-Lungen-Maschinen zu verzeichnen, gefolgt von den Koronarangiographischen Arbeitsplätzen (+3,4 %). Zurückgegangen ist die Zahl der Tele-Kobalt-Therapiegeräte (−9,1 %).

19.6 gibt einen Überblick über Art und Anzahl der in der Krankenhausstatistik erfassten Geräte und Sondereinrichtungen.

Tab. 19.6 Medizinisch-technische Großgeräte und Sondereinrichtungen 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

3.2 Angebot nach Fachabteilungen

Fachabteilungen sind organisatorisch abgrenzbare, von Ärztinnen und Ärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit für den jeweiligen Fachbereich typischen Behandlungseinrichtungen. Die Fachabteilungsgliederung orientiert sich seit dem Berichtsjahr an § 301 SGB V. Die neue Fachabteilungsgliederung lässt aufgrund der geänderten Struktur des Versorgungsangebots einen Vorjahresvergleich in weiten Teilen nicht mehr zu. Deshalb beschränken sich die Aussagen auf ausgewählte Kennzahlen für das Jahr 2018. Die Angaben in Tab. 19.7 vermitteln einen Eindruck sowohl vom fachlich-medizinischen Versorgungsangebot als auch vom Behandlungsspektrum der Krankenhäuser.

Tab. 19.7 Ausgewählte Kennzahlen nach Fachabteilungen 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

Die Schwerpunkte des Versorgungsangebots liegen in den Bereichen Innere Medizin (114.692 Betten) und Chirurgie (70.065 Betten), gefolgt von der Allgemeinen Psychiatrie (56.617 Betten). Hier wurden rund 9,9 Millionen (51,1 %) aller 19,4 Millionen vollstationären Behandlungsfälle versorgt. Zu den Fachabteilungen mit den höchsten Fallzahlen gehören darüber hinaus die Frauenheilkunde (1,6 Millionen Fälle) und die Neurologie (1,9 Millionen Fälle). Die durchschnittliche Verweildauer in einer allgemeinen Fachabteilung variierte zwischen 2,8 Tagen in der Augenheilkunde und 15,1 Tagen in der Geriatrie. Ausgehend von einer durchschnittlichen Verweildauer von 7,2 Tagen über alle Fachabteilungen dauerte eine Behandlung in der Fachabteilung Psychosomatik/Psychotherapie mit 42,7 Tagen annähernd sechsmal so lange. Auch in den Fachabteilungen Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Allgemeinen Psychiatrie lag die durchschnittliche Verweildauer mit 35,6 und 24,2 Tagen deutlich über dem Durchschnittswert. Sehr unterschiedlich fällt auch der Nutzungsgrad der Betten nach Fachabteilungen aus: Innerhalb der allgemeinen Fachabteilungen reichte er von 44,4 % in der Nuklearmedizin bis zu 87,3 % in der Geriatrie. In allen psychiatrischen Fachabteilungen (Allgemeine Psychiatrie, Psychosomatik/Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie) waren die Betten demgegenüber zu 89 % und mehr ausgelastet.

19.2 zeigte bereits deutliche Unterschiede in der Bettendichte nach Bundesländern. Eine genauere Analyse der Unterschiede ermöglicht eine zusätzliche Betrachtung der Bettendichte nach Fachabteilungen. In zweiundzwanzig von sechsunddreißig ausgewiesenen Hauptfachabteilungen (ohne „Sonstige Fachabteilung“) lag die Bettendichte in Bremen über dem Bundesdurchschnitt, in sieben dieser Fachabteilungen, darunter in der Allgemeinen Psychiatrie, verfügte Bremen im Vergleich zu den übrigen Bundesländern über die meisten Betten je 100.000 Einwohner (Tab. 19.8).

Tab. 19.8 Bettendichte nach Ländern und Fachabteilungen 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

In wesentlichen Bereichen, darunter Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie und Orthopädie gab es in allen Bundesländern ein stationäres Versorgungsangebot. Allerdings gab es nicht in allen Fachabteilungen ein flächendeckendes stationäres Versorgungsangebot. Am geringsten war das Angebot in der Endokrinologie, in der nur acht von sechzehn Bundesländern Betten vorhielten.

3.3 Personal der Krankenhäuser

Am 31.12.2018 wurden gut 1,25 Millionen Beschäftigte in den Krankenhäusern gezählt, 14.119 Personen bzw. 1,1 % mehr als am 31.12.2017. 191.122 Beschäftigte waren als hauptamtliche Ärzte und Ärztinnen tätig; gut eine Million Beschäftigte (darunter 84.424 Schüler/-innen und Auszubildende) waren dem nichtärztlichen Dienst zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte um 5.101 (+2,7 %) Beschäftigte, die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nahm um 9.018 (+0,9 %) Beschäftigte zu. 26,8 % des ärztlichen und 49,5 % des nichtärztlichen Personals sind teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Um den Auswirkungen unterschiedlicher Beschäftigungsmodelle (Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung sowie kurzfristige Beschäftigung) angemessen Rechnung zu tragen, wird zusätzlich zur Zahl der Beschäftigten am Erhebungsstichtag 31. Dezember des Jahres die Anzahl der Vollkräfte im JahresdurchschnittFootnote 15 (Vollzeitäquivalente) erhoben. Die Gesamtzahl der Vollkräfte erhöhte sich gegenüber 2017 um 15.966 bzw. 1,8 % auf 910.366 Vollkräfte, von denen 164.636 (18,1 %) im ärztlichen Dienst und 745.730 (81,9 %) im nichtärztlichen Dienst arbeiteten; 331.370 nichtärztliche Vollkräfte (44,4 %) wurden allein im Pflegedienst gezählt.

Die Krankenhausstatistik liefert zudem Informationen über das Geschlecht und den BeschäftigungsumfangFootnote 16 der Beschäftigten. 46,4 % der hauptamtlichen Ärzte waren im Jahr 2018 Frauen (Tab. 19.9). Damit entspricht der Frauenanteil annähernd dem Vorjahresniveau (46,3 %); gegenüber 2008 stieg der Anteil um 4,7 Prozentpunkte. Mit steigender Hierarchiestufe nimmt der Frauenanteil an den Krankenhausärzten deutlich ab. Während zu Beginn der ärztlichen Laufbahn gut die Hälfte aller Assistenzarztstellen (55,7 %) von Frauen besetzt wurde, war es bei den Oberärzten noch knapp ein Drittel (32,7 %) der Stellen. Der Frauenanteil an den leitenden Ärzten lag bei nur noch 13,0 %.

Tab. 19.9 Frauen- und Teilzeitanteil 2008–2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021)

Deutlich verändert hat sich in den vergangenen zehn Jahren auch der Beschäftigungsumfang: 2008 war jede vierte hauptamtliche Ärztin (26,7 %) teilzeit- oder geringfügig beschäftigt; 2018 war es bereits jede Dritte (38,4 %). Bei ihren männlichen Kollegen verdreifachte sich im gleichen Zeitraum annähernd der Anteil der teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten von 6,4 % auf 16,7 %. Insgesamt gab es 51.164 (26,8 %) hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte, die 2018 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis standen oder geringfügig beschäftigt waren.

Mit 976.219 Beschäftigten (ohne Schülerinnen/Schüler und Auszubildende, ohne Personal der Ausbildungsstätten und Personal ohne Funktionsbereich) war die Zahl der im nichtärztlichen Dienst tätigen Krankenhausmitarbeiter gut fünfmal so hoch wie die der Beschäftigten im ärztlichen Dienst. Die mit Abstand meisten nichtärztlichen Beschäftigten (437.799) waren im Pflegedienst tätig (44,8 %). An zweiter Stelle folgten der medizinisch-technische Dienst (z. B. Laboratoriums- und Radiologieassistentinnen und -assistenten, Krankengymnastinnen und -gymnasten) mit 21,2 % und der Funktionsdienst (z. B. Personal im Operationsdienst, in der Ambulanz und in Polikliniken) mit 14,8 %.

Der Frauenanteil beim nichtärztlichen Personal lag mit 80,7 % deutlich über dem Anteil weiblicher Beschäftigter beim ärztlichen Personal (46,4 %). Der Anteil teilzeit- und geringfügig Beschäftigter ist im nichtärztlichen Bereich im Vergleich zu den hauptamtlichen Ärzten und Ärztinnen annähernd doppelt so hoch: 49,5 % im Jahr 2018. Zehn Jahre zuvor waren es gerade mal 44,0 %.

Zusammenfassend gibt Abb. 19.5 einen Überblick über die Personalstruktur der Krankenhäuser auf der Grundlage der für 2018 ermittelten 910.366 Vollkräfte nach Beschäftigtengruppen.

Abb. 19.5
figure 5

Personalstruktur der Krankenhäuser 2018 (Vollkräfte) in %

Die Personalstruktur variierte je nach Krankenhausträger. Bei den Krankenhäusern privater Träger gehörten 18,7 % aller Vollkräfte dem ärztlichen Personal an, bei den öffentlichen Krankenhäusern waren dies lediglich 17,8 %. Der Anteil der im Pflegedienst tätigen Vollkräfte ist bei den freigemeinnützigen und den privaten Krankenhäusern mit jeweils 38,9 % höher als bei den öffentlichen Krankenhäusern mit 34,4 % (siehe auch Zusatztabelle 19.c online).

Seit 2009 wird zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus die Zahl der Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis beim Krankenhaus erhoben. Im Jahr 2018 handelte es sich hierbei um 20.853 Vollkräfte, davon 2.347 im ärztlichen Dienst und 18.507 im nichtärztlichen Dienst Beschäftigte, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt wurden. Entscheidend ist, dass die Leistung vom Krankenhaus erbracht wirdFootnote 17 und dazu das Personal etwa durch Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer verstärkt wird. Beim ärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis kann es sich um Honorarkräfte oder um Ärztinnen und Ärzte handeln, die über (konzerninterne) Personalgesellschaften im Krankenhaus eingesetzt werden. Beim nichtärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis spielen sowohl konzerninterne Personalgesellschaften als auch Zeitarbeit eine Rolle.

4 Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen

Die Behandlungsformen im Krankenhaus sind vielfältig und gehen weit über die klassische vollstationäre, d. h. ganztägige Behandlung hinaus. Auch teil-, vor- und nachstationär erbrachte Leistungen sowie ambulante Operationen nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden seit 2002 erhoben. Diese ineinandergreifenden Behandlungsformen werden in der Krankenhausstatistik in unterschiedlicher Tiefe abgebildet, wobei der herkömmlichen vollstationären Behandlung das Hauptinteresse gilt.

4.1 Vollstationäre Behandlungen

Knapp 19,4 Millionen vollstationär behandelte PatientenFootnote 18 wurden im Berichtsjahr 2018 gezählt. Zum zweiten Mal in Folge seit dem Jahr 2005 (16,5 Millionen Fälle) war im Vergleich zum Vorjahr (2017: gut 19,4 Millionen Fälle) ein Rückgang um rund 50.000 vollstationär behandelte Patienten oder 0,3 % zu verzeichnen.

Die Summe der 2018 erbrachten vollstationären Berechnungs- und BelegungstageFootnote 19 sank gegenüber 2017 um rund 927.000 oder 0,7 %. Ein Krankenhausaufenthalt dauerte im Jahr 2018 durchschnittlich 7,2 TageFootnote 20. Gegenüber 2008 (8,1 Tage) ist die Dauer des Krankenhausaufenthalts um knapp einen Tag zurückgegangen.

4.2 Teil-, vor- und nachstationäre Behandlungen

Um der zunehmenden Bedeutung von nicht rein vollstationären Behandlungsformen in Krankenhäusern gerecht zu werden, werden seit 2002 neben den vollstationären Behandlungen auch einzelne Merkmale im Bereich der teil-, vor- und nachstationären Behandlungen in der Krankenhausstatistik detaillierter erfasst.Footnote 21

Unter einer teilstationären Behandlung versteht man eine Krankenhausleistung, die eine regelmäßige Verweildauer im Krankenhaus von weniger als 24 Stunden erfordert. Sie wird vorwiegend in einer von insgesamt 61 reinen Tages- oder Nachtkliniken angeboten. Die Patientinnen und Patienten verbringen dabei nur den entsprechenden Tagesabschnitt mit der ärztlichen Behandlung, die restliche Zeit aber außerhalb des Krankenhauses. 2018 wurden in den Krankenhäusern gut 781.700 teilstationäre BehandlungenFootnote 22 durchgeführt, 1,2 % weniger als im Jahr zuvor. Die meisten Fälle (164.670) wurden in der Fachabteilung Allgemeine Psychiatrie gezählt, gefolgt von 158.351 in der Inneren Medizin behandelten Fällen.

Vorstationäre Behandlungen werden im Vorfeld einer anstehenden vollstationären Behandlung erbracht, z. B. für Voruntersuchungen. In diesem Bereich wurden 4,9 Millionen Behandlungsfälle im Jahr 2018 gezählt, rund 215.700 bzw. 4,6 % mehr als 2017. Jede vierte Behandlung dieser Art (25,5 %) wurde 2018 in der Fachabteilung Allgemeine Chirurgie durchgeführt, in der Inneren Medizin wurden 16,2 % aller vorstationären Behandlungen gezählt.

Nachstationäre Behandlungen finden im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt statt. Ihre Zahl lag im Jahr 2018 bei rund 1,1 Millionen Behandlungen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 1,2 % mehr. Die meisten dieser Behandlungen erfolgten in der Allgemeinen Chirurgie (28,2 %), weitere 10,4 % in der Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe und 9,8 % in der Fachabteilung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.

Zusammengenommen erweiterten die genannten Behandlungsformen das Leistungsvolumen der Krankenhäuser im Jahr 2018 um rund 6,8 Millionen Behandlungsfälle.

4.3 Ambulante Leistungen

Seit 2002 wird die Anzahl ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach § 115b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erfasst. Der Umfang, in dem Krankenhäuser zur Durchführung dieser Art von Eingriffen zugelassen sind, ist in einem vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger gemeinsam und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten Katalog geregelt.

Rund 1,9 Millionen ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe wurden im Jahr 2018 in Krankenhäusern durchgeführt, 5,8 % weniger als im Vorjahr (Tab. 19.10).

Tab. 19.10 Behandlungsformen 2018. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021, Grunddaten der Krankenhäuser)

Ab dem Berichtsjahr 2018 ist das Spektrum der von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten LeistungenFootnote 23 umfassend erweitert worden. Erfasst wird die Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der Fälle, die im Rahmen einer Spezialfachärztlichen Versorgung sowie durch die in Krankenhäusern angesiedelten Ambulanzen nach den Vorschriften des Fünften Buchs Sozialgesetzbuchs (SGB V) behandelt werden.