Zusammenfassung
Hier erfahren sie etwas über die Funktion von Notrufgeräten und über Befreiungsmaßnahmen aus Aufzugsanlagen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung muss in einer Aufzugsanlage ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert werden, sodass auf Notrufe reagiert werden kann. Das Notrufgerät wird durch das Drücken des Notruftasters im Fahrkorbtableau, wie in Abb. 15.1 dargestellt, aktiviert. Hierbei wählt das Notrufgerät, wie in der Abb. 15.2 dargestellt über einen Telefonanschluss eine vorprogrammierte Rufnummer. Diese Rufnummer muss die Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle herstellen, die diesen Notruf entgegennehmen kann. Um die Sicherheit dieser Verbindung zu gewährleisten, ist der Telefonanschluss mit einer Hilfsstromquelle zu versehen. Über die Umsetzung werden keine Vorschriften gemacht, es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung. Die häufigste Verbindung geschieht über einen Festnetzanschluss bei einem beliebigen Netzanbieter. Beim Anschluss eines Notrufgerätes an einem Nebenstellenanschluss muss gewährleistet sein, dass ausgehende Notrufe ihr Ziel erreichen. Dies wird durch eine Prioritätsschaltung in der TK-Anlage realisiert. Die Abb. 15.3 zeigt die prinzipielle Darstellung einer Übertragungsstrecke. Als Alternative zum Festnetzanschluss kann auch ein Notrufgerät verwendet werden, dass über GSM eine Verbindung zur Leitstelle aufbaut. Vor der Entscheidung, ob GSM als Übertragungsweg verwendet werden soll, sollte der Betreiber vorher prüfen lassen, ob eine ausreichende Netzabdeckung am Anlagenstandort vorhanden ist.
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Literatur
Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 147 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist
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Unger, D. (2021). Notrufsysteme und Personenbefreiung. In: Aufzüge und Fahrtreppen. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-62538-5_15
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Print ISBN: 978-3-662-62537-8
Online ISBN: 978-3-662-62538-5
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