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Zusammenfassung

Kap. 8 setzt sich mit den Kernelementen unternehmerischer Wertschöpfung auseinander. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Betrieb Produkte entwickelt und herstellt oder ausschließlich Dienstleistungen erbringt.

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Notes

  1. 1.

    Die EN 9120 verzichtet hier auf einzelne Anforderungen und hat dadurch eine leicht geänderte Reihenfolge.

  2. 2.

    Werden indes nur Tätigkeiten ohne Bezug zum eigentlichen Produkt oder zur Dienstleistung outgesourct, wie z. B. Gärtnerarbeiten auf dem Betriebsgelände oder Büroreinigungs- und Hausmeisterarbeiten, verlangt die Norm keine expliziten Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten. Jeder möge in solchen Situationen selbst argumentieren, dass es sich bei der (outgesourcten) Buchhaltung oder Personalbeschaffung um keinen Prozess, sondern um eine Tätigkeit handelt.

  3. 3.

    Dieses Kapitel ist nicht anwendbar für die EN 9120 für Händler und Lagerhalter.

  4. 4.

    Vgl. EN 9100:2018, Annex A.4.

  5. 5.

    Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem KM siehe auch Hofmann und Hinsch (2013, S. 69 ff.).

  6. 6.

    Ähnlich Hinsch (2019, S. 100).

  7. 7.

    Dieses gehört formal bereits zur KM-Planung. Jedoch wird das Prozessgerüst üblicherweise nur einmal betrieblich verankert und daher hier separat von der produktspezifischen Planung erläutert.

  8. 8.

    in Anlehnung an DIN ISO 10007 (2004), Abschn. 5.3.1.

  9. 9.

    Es wird auch von Baselines gesprochen. Eine weitere gängige Bezeichnung ist die der Referenzkonfiguration.

  10. 10.

    Dieses Kapitel ist nicht anwendbar für die EN 9120 für Händler und Lagerhalter.

  11. 11.

    vgl. FAA (2020), http://www.faa.gov/aircraft/safety/programs/sups/upn.

  12. 12.

    vgl. Luftfahrt-Bundesamt (2003, S. 2 f.).

  13. 13.

    Hilfreiche Hinweise zur betrieblichen Implementierung von Maßnahmen zur Verhinderung gefälschter Teile bietet die AS 5553 und die AS 6174 sowie das Supply Chain Management Handbuch der IAQG.

  14. 14.

    Für Anforderungen an Spezifikationen siehe Hinsch (2019, S. 62).

  15. 15.

    Hinweise auf die verschiedenen Anforderungsarten gibt Abschn. 8.2.3 a) – c) sowie die dortige ANMERKUNG.

  16. 16.

    Zur Bestimmung der Aufwendungen kann z. B. auf eine Compliance Matrix zurückgegriffen werden, indem mit Hilfe eines Buttom-Up-Ansatzes Stunden, Fremdleistungen und Material zu den einzelnen Anforderungen geschätzt werden.

  17. 17.

    ähnlich ISO 9001 Auditing Practice Group – Guidance on: Design and Development Process (2016, S. 3).

  18. 18.

    Als gedankliche Checkliste können bei physischen Produkten die unter den sog. „4 F“ (Form, Fit, Function, Fatigue) subsummierten funktionalen und technischen Basisanforderungen sowie Qualifikationsvorgaben herangezogen werden.

  19. 19.

    ähnlich ISO 9001 Auditing Practice Group – Guidance on: Design and Development Process (2016, S. 5).

  20. 20.

    Zur Bestimmung luftrechtlich konformer Nachweismethoden, siehe auch Hinsch und Huemer (2014). Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Nachweisführung bei luftfahrttechnischen Entwicklungen findet sich bei Hinsch (2019), Abschn. 4.6.3.

  21. 21.

    Hierfür ist auf die Vorgaben des betrieblichen Risikomanagementprozesses zurückzugreifen, vgl. 8.1.1.

  22. 22.

    In der Entwicklungsphase werden die Änderungen meist über einen Änderungsantrag (Change Request – CR), Änderungsvorschlag (Mod Proposal – MP) oder eine Änderungsmitteilung (Modifikation – MOD) gesteuert.

  23. 23.

    vgl. DIN ISO 10007 (2004), Abshn. 5.4.3.

  24. 24.

    Dies gilt gerade bei KMU, vgl. Hinsch (2009, S. 173). Hiermit wird das Ziel verfolgt, eine langfristige Lieferstabilität sicherzustellen. Nur mit einer dauerhaften Marktpräsenz können die Anforderungen an eine angemessene Ersatzteilversorgung sowie eine unkomplizierte Dokumentationsverfügbarkeit gewährleistet werden. Der Verzicht auf KMU kann also aus Gründen des Risikoschutzes erfolgen.

  25. 25.

    Dies gilt im Übrigen auch aus Gründen der Produkthaftung.

  26. 26.

    vgl. IAQG (2014, S. 9).

  27. 27.

    Die EN 9120 verzichtet bei der Aufzählung in Abschn. 8.4.3 auf einzelne Anforderungen und hat dadurch eine leicht geänderte Reihenfolge gegenüber der Basisnorm EN 9100.

  28. 28.

    Die EN 9120 verzichtet hier auf einzelne Anforderungen und hat dadurch eine leicht geänderte Reihenfolge. Die Händlernorm fordert jedoch zusätzlich Maßnahmen gegen die Folgen von Obsoleszenzen (Material, Komponenten, Betriebsmittel, Produkte).

  29. 29.

    Das Dirty-Dozen Konzept ist eine Auflistung der zwölf häufigsten Gründe für menschliche Fehler. Gordon Dupont, ein Mitarbeiter der kanadischen Luftfahrtbehörde, wertete hierzu Ende der 1970er-Jahre die häufigsten Fehler in der Luftfahrt aus und fasste diese zu einem Gedankengerüst zusammen. Gelänge es, diese zwölf Fehlerarten auszulöschen oder unter Kontrolle zu bringen, ließe sich ein sehr hoher Prozentsatz alltäglicher Vorkommnisse und Unfälle vermeiden.

  30. 30.

    Vgl. IAQG (2014, S. 9).

  31. 31.

    Viele moderne Maschinen sind selbstwartend. Hier ist es ausreichend, nur jene Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen zu dokumentieren, die jenseits der maschinellen Selbstwartung durchgeführt werden.

  32. 32.

    siehe hierzu auch Abschn. 8.5.4.

  33. 33.

    Dieses Kapitel ist nicht anwendbar für die EN 9120 für Händler und Lagerhalter.

  34. 34.

    Vgl. DIN EN 9101:2018, Abschn. 4.1.2.5 c.

  35. 35.

    Dieses Kapitel ist nicht anwendbar für die EN 9120 für Händler und Lagerhalter.

  36. 36.

    Weitergehende Informationen zu den Anforderungen an eine FAI finden sich in der DIN EN 9102 Luft- und Raumfahrt – Qualitätsmanagementsysteme – Erstmusterprüfung.

  37. 37.

    vgl. EASA Implementing Rule Continiung Airworthiness EASA Part 145.A.42 (a)(5) und Guidance Material 21A.139 (b) (1).

  38. 38.

    vgl. Hinsch (2019, S. 262).

  39. 39.

    Dies bedeutet z. B.: Wurden 50 m Hydraulikleitungen beschafft, die der Betrieb in drei verschiedenen Flugzeugsystemen verbaut hat, so muss jederzeit bekannt sein, in welchen Luftfahrzeugen und an welchen Stellen der Einbau erfolgte.

  40. 40.

    vgl. Luftfahrt-Bundesamt (2004, S. 1).

  41. 41.

    Für Betriebe mit einer EASA-Herstellungs- oder Instandhaltungszulassung ist dies vorgeschrieben.

  42. 42.

    Für Betriebe mit einer EN 9110 und EN 9120 Zertifizierung sowie EASA-Herstellungs- oder Instandhaltungszulassung ist dies vorgeschrieben. „Räumlich getrennt“ bedeutet jedoch nicht zwingend in einem anderen Raum, sondern separiert. Dabei stellt aber auch ein anderes Regal eine räumliche Trennung dar.

  43. 43.

    vgl. IAQG Resolution Log vom 13.11.2014.

  44. 44.

    Kann das Problem nicht umgehend gelöst werden, ist das fehlerhafte Produkt im Sperrlager zu verwahren.

  45. 45.

    Ggf. ist dabei zu beachten, dass der freigabeberechtigte Mitarbeiter von der Entwicklung autorisiert wurde, diese Tätigkeit durchzuführen.

  46. 46.

    Dies sollte mit Kundenunterschrift dokumentiert werden, um etwaige Regressforderungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschließen.

  47. 47.

    Bei der EN 9120 ist die Behandlung nichtkonformer Produkte auf folgende Maßnahmen beschränkt: a) Verschrottung, b) Rückweisung an den Lieferanten, c) Rückweisung an den Herstellung zwecks erneuter Validierung, d) Vorlage beim Kunden oder zuständigen 21J-Betrieb zwecks Freigabe zur Verwendung im Ist-Zustand.

  48. 48.

    vgl. Luftfahrt-Bundesamt (2000, S. 1).

  49. 49.

    vgl. Luftfahrt-Bundesamt (2000, S. 1).

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Hinsch, M. (2020). Betrieb. In: Qualitätsmanagement in der Luftfahrtindustrie. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-61747-2_8

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