Zusammenfassung
In den nächsten Jahren wird es überall in den Verwaltungslandschaften in Europa eine Vielzahl von Vorhaben zur digitalen Transformation von Verwaltungsleistungen, Verfahren oder Förderungen geben. Da und dort wird auch länderübergreifende Zusammenarbeit erfolgen, weil die Prozesse grenzüberschreitend abgewickelt werden müssen. Alle Aufgabenstellungen haben vergleichbare Ausgangslagen und Herausforderungen.
Im folgenden Kapitel werden die aus der langjährigen Praxisarbeit erkannten Problemstellungen beschrieben und konkrete Lösungsansätze dazu vorgestellt. Die Darstellung beginnt mit den strategischen Aufgaben, die in der Führungsebene angesiedelt sind und geht dann systematisch weiter über die inhaltlichen, organisatorischen und technischen Herausforderungen, die in den Vorhaben auftreten und bewältigt werden müssen. Abgerundet wird jeder Teilabschnitt im Kapitel mit konkreten Vorschlägen von praxiserprobten Arbeitsweisen und Formaten für die tägliche Projektarbeit.
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Notes
- 1.
Quelle unbekannt.
- 2.
Eine umfassende und vollständige Darstellung der IT-Landschaften der Gebietskörperschaften ist nicht Gegenstand des Buches. Es sollen nur die grundlegenden Rahmenbedingungen gezeigt werden, um die zukünftigen Herausforderungen erkennen zu können.
- 3.
Die Prüfer des deutschen Bundesrechnungshofes weisen seit 2015 sehr deutlich und kritisch auf die aktuelle Situation im Projekt hin.
- 4.
In Ö ist der Bund gemäß der geltenden Bundesverfassung (z. B. gem. Art 10 Abs. 1 Zif. 10, Art 12 Zif. 5) vielen Materien für Grundsatzgesetzgebung verantwortlich. Den Bundesländern obliegen gemäß Art 15 Abs. 1 B-VG alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen sind.
- 5.
Der internationalen Begriffswelt folgend wird diese Rolle im weiteren Verlauf des Buches als Digital Engineer bezeichnet.
- 6.
Das Modell geht von einer „datengetriebenen Attribution“ aus. Dieser Ansatz war im Prinzip auch die Basis des raschen und weltweiten Erfolges von Google – das Unternehmen hat das Konzept in seinen Algorithmen perfektioniert.
- 7.
Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit der Ausarbeitung von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind.
- 8.
In diesem Zusammenhang ist auch der § 17 Abs. 4 Z 3 Bundeshaushaltsgesetzes 2013 zu beachten. Dort wird die Beurteilung von finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte konkret behandelt.
- 9.
Es werden konkrete Leistungen oder Umsetzungsideen direkt über Prämien belohnt.
- 10.
Vom englischen Wort: „to disrupt“: „zerstören“, „unterbrechen“. Herkömmliche Geschäftsmodelle oder ein gesamte Märkte werden durch eine stark wachsende Innovation abgelöst beziehungsweise „zerschlagen“.
- 11.
Geografisches Informationssystem.
- 12.
Die Terminologie existiert in den Verfahren so nicht. Sie wird vom Autor verwendet, um die zugrunde liegende komplexe Sachlage für den Leser auf ein einfacheres Verständnisniveau zu bringen.
- 13.
Die Implementierung von Software zur Unterstützung agiler Arbeitsweisen muss natürlich auch gewissenhaft erfolgen und erfordert daher einige Zeit. Diese ist aber gut investiert, weil damit gleichzeitig auch ein Kulturwandel verbunden ist, der besser für die zukünftigen Anforderungen geeignet ist.
- 14.
Gerhard Uhlenbruck, deutscher Immunbiologe und Aphoristiker (geb. 1929).
- 15.
In vielen strukturierten Dokumenten (z. B. Rechnungen) stehen die benötigten Werte immer an der gleichen Stelle im Dokument und können so von der Scanner-Software gefunden und ausgelesen werden. Die Ergebnisse werden Fachanwendungen als Importdaten (XML, …) zur Verfügung gestellt.
- 16.
In diesem Szenario wird z. B. die manuelle Arbeit des Versendens von Unterlagen und der notwendigen Terminüberwachung in Softwaresysteme zur elektronischen Publikation verlagert.
- 17.
z. B. enthalten die Bauordnungen der Länder in Österreich solche beschränkenden Vorgaben.
- 18.
Örtliche Zuständigkeit meint jenes geografische Gebiet, innerhalb dessen eine Behörde tätig werden darf. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich einer Behörde, das heißt, jene Angelegenheiten, die eine Behörde in ihrer gesetzmäßigen Kompetenz zu besorgen hat.
- 19.
Oft gibt es z. B. hartnäckige Probleme mit dem Einwählen abgesicherter Geräte der Behörde in lokale WLANs am Verhandlungsort.
- 20.
Einreichplan, Ausführungsplan, Bauplan, Detailplan, Übersichtsplan, etc.
- 21.
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband.
- 22.
eIDAS: electronic IDentification, Authentication and trust Services.
- 23.
Der Einstieg in das Thema wird seit Herbst 2019 im österreichischen Umweltbundesamt in Abstimmung mit dem Land Oberösterreich vorbereitet.
- 24.
In österreichischen Verwaltungsverfahren wird dieser Vorgang unterschiedlich, oft aber mit dem Terminus Klausulierung bezeichnet.
- 25.
INSPIRE: Infrastructure for Spatial Information in the European Community.
- 26.
Scripts sind kleine Computerprogramme, die zur Automatisierung von Prozessen auf Computern, die Konfiguration von IT-Infrastruktur oder zur Aufzeichnung von Ein- und Ausgabedaten verwendet werden.
Literatur
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Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), zentraler IT-Dienstleister des Public Sector in Österreich. https://www.brz.gv.at/. Zugegriffen am 18.03.2020
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GEMDAT Oberösterreich, https://www.gemdat.at/, gemdat Niederösterreich, https://www.gemdatnoe.at/, KufGem GmbH, https://www.kufgem.at/. Zugegriffen am 18.03.2020
Gemeinde-Servicezentrum, Abteilung IKT in Kärnten. https://www.gemeinde-servicezentrum.at/. Zugegriffen am 18.03.2020
IT-Kooperation aller Vorarlberger Gemeinden. http://www.gemeindeinformatik.at/. Zugegriffen am 18.03.2020
Einzelheiten dazu sind in den Studien „IT-Trends 2017“ und „IT-Trends 2017“ von Capgemini nachzulesen. https://www.capgemini.com/de-de/wp-content/uploads/sites/5/2017/02/it-trends-studie-2017.pdf bzw. https://www.capgemini.com/de-de/wp-content/uploads/sites/5/2019/02/IT-Trends-Studie-2019.pdf. Zugegriffen am 18.03.2020
Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Schatten-IT. Zugegriffen am 18.03.2020
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Die Republik Österreich verfügt seit 2018 über einen Chief Digital Officer des Bundes. https://www.bmdw.gv.at/DigitalisierungundEGovernment/Gremien/CDO_Taskforce/Seiten/default.aspx. Zugegriffen am 18.03.2020.
Beauftragter für Informationstechnik in Deutschland. https://www.cio.bund.de/. Zugegriffen am 18.03.2020.
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG). https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html. Zugegriffen am 18.03.2020
Eine Zusammenfassung der geplanten Umsetzungskonzepte wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/ozg-umsetzungskonzept.pdf?__blob=publicationFile&v=3. Zugegriffen im Nov 2018
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Deutschland, Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/reallabore-testraeume-fuer-innovation-und-regulierung.html. Zugegriffen am 18.03.2020
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Zu jedem der Prinzipien gibt es eine ausführliche Erklärung, deren Anführung aber den Rahmen des Buches sprengen würde und im Detail hier nachgelesen werden kann. https://www.govdata.de/documents/10156/18448/GovData_Open-Data-Kriterien_der_Sunlight_Foundation.pdf/dca8fea0-8e04-4de0-8531-2bc3e8d4abc0. Zugegriffen am 18.03.2020
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Streicher, H.W. (2020). Probleme in der Praxis oder die Mühen der Ebene. In: Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-60938-5_5
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