Zusammenfassung
Der Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des common concern of humankind-Prinzips hat zunächst einmal gezeigt, dass dieses Prinzip über eigenständige historische Wurzeln verfügt, die weit bis in die frühen Anfänge des Umweltvölkerrechts zurück reichen. In jenem frühen Entwicklungsstadium wird allerdings erstens der Begriff des common concern nicht terminologisch einheitlich verwendet. Zweitens zielt sein Inhalt nicht ausschließlich auf den Schutz verschiedener Umweltgüter ab, sondern erfasst daneben teilweise auch deren gerechte Verteilung und weist somit vereinzelt noch Überschneidungen mit der späteren common heritage-Idee auf. Drittens zielen sämtliche einschlägigen Übereinkommen des frühen Umweltvölkerrechts nur auf die Bewahrung bestimmter regionaler Umweltgüter ab, zumal sie lediglich zwischen den unmittelbar betroffenen Staaten der jeweiligen Region abgeschlossen wurden. Schließlich weist der common concern-Gedanke des frühen Umweltvölkerrechts auch insofern noch Gemeinsamkeiten mit dem späteren common heritage-Ansatz auf, als es in fast allen frühen Umweltschutzverträgen um die Bewahrung von Fischereibeständen geht, die sich außerhalb staatlicher Hoheitsgebiete und somit in den staatsfreien Räumen befinden. Soweit es um den Umweltschutz geht, soll das common concern auch im frühen Umweltvölkerrecht nicht nur für die gegenwärtige, sondern auch für die zukünftigen Menschheitsgenerationen bewahrt werden und dient daher ebenfalls einer Herstellung intergenerationeller Gerechtigkeit. Blickt man auf die frühen Wurzeln des CCM-Prinzips zurück, so weist dieses daher insgesamt noch recht uneinheitliche und unscharfe Konturen auf.
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Notes
- 1.
Siehe zu den älteren Wurzeln des common concern die Auführungen weiter oben, Dritter Teil, Kap. VII.
- 2.
Siehe zur Entwicklungsgeschichte des common heritage of mankind und seinen bisherigen Anwendungsfällen die Ausführungen weiter oben, Dritter Teil, Kap. VIII.
- 3.
Ähnlich für den Waldschutz, die Süßwasserressourcen und den Schutz der Meeressäugetiere bereits Durner, Common Goods, S. 275 und insbesondere in Fn. 202.
- 4.
Siehe zur Entwicklungsgeschichte des common concern of humankind und seinen bisherigen Anwendungsfällen in der Staatenpraxis des modernen Umweltvölkerrechts die Ausführgungen weiter oben, Dritter Teil, Kap. IX.
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Strank, O. (2019). X. Ergebnis zu Teil 3: Die geschichtliche Entwicklung und der bisherige Anwendungsbereich des common concern of humankind-Prinzips. In: Common Concern of Humankind im Völkerrecht. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 289. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-60430-4_10
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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Online ISBN: 978-3-662-60430-4
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