Skip to main content

Ausgewählte Geschäftsvorfälle in Industrieunternehmen

  • Chapter
  • First Online:
Einführung in das betriebliche Rechnungswesen
  • 9541 Accesses

Zusammenfassung

Industriebetriebe sind – wie Abb. 5.1 zeigt – auf zwei Seiten mit Gütermärkten verbunden: von den Beschaffungsmärkten beziehen die Unternehmen Waren bzw. Produktionsfaktoren, auf den Absatzmärkten werden die erstellten Produkte verkauft. Dazwischen liegt der so genannte Transformationsprozess: Die eingekauften Produktionsfaktoren werden zu verkaufsfertigen Erzeugnissen verarbeitet.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 29.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 37.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Skontration bedeutet Fortschreibung.

  2. 2.

    Hätte sich eine negative Bestandsveränderung, also eine Bestandsminderung, ergeben, hätte sich diese zur Kompensation der Mehrerlöse im GuV-Konto 802 auf der Sollseite niedergeschlagen.

  3. 3.

    Für Kleinbetragsrechnungen gilt laut § 33 UStDV: Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag EUR 250,– nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    1. 1)

      den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,

    2. 2)

      das Ausstellungsdatum,

    3. 3)

      die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und

    4. 4)

      das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

  4. 4.

    Für die Verbuchung der Umsatzsteuer sind in vielen Buchführungsprogrammen Automatikfunktionen vorgesehen, die bei Erfassung des Bruttobetrages automatisch den Betrag in Nettowert und Umsatzsteuer aufteilen und diese auf den richtigen Konten einstellen.

  5. 5.

    Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann nach § 18 Abs. 6 UStG eine Dauerfristverlängerung beantragt werden, d. h. die Umsatzsteuervoranmeldung kann einen Monat nach der ursprünglichen Abgabefrist beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei kann angeordnet werden, dass der Unternehmer eine Sondervorauszahlung auf die Steuer für das Kalenderjahr zu entrichten hat. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach der Summe der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres und beträgt 1/11 davon, bei einer letztjährigen Umsatzsteuerschuld von EUR 33.000,– beträgt die Sondervorauszahlung EUR 3.000,–. Die Sondervorauszahlung muss jährlich bis zum 10. Februar angemeldet und abgeführt werden.

  6. 6.

    Zur Vorbereitung der Umsatzsteuererklärung sollten die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung miteinander verprobt werden. Diese Umsatzsteuerverprobung stellt einen Vergleich zwischen dem Umsatz, der in den Umsatzsteuervoranmeldungen angegeben wurde, und dem Umsatz, der sich aus dem Jahresabschluss ergibt, dar. Es wird geprüft, ob sich errechnete und gebuchte Vor- und Umsatzsteuer entsprechen. Dazu wird der zulässige Vorsteuerabzug der einzelnen Aufwands- und Vermögenskonten addiert und mit dem Saldo im Vorsteuerkonto verglichen. Der Saldo des Kontos Umsatzsteuer wird analog mit den Ertragskonten verglichen, aus denen die Gesamtumsatzsteuerlast ermittelt wird.

  7. 7.

    Siehe dazu: Europäische Kommission: Die Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/rates/vat_rates_en.pdf.

  8. 8.

    Nach § 3d Satz 1 UStG ist der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs dort, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung/Versendung befindet (i. d. R. beim Abnehmer).

  9. 9.

    Für Privatpersonen gilt übrigens die Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip nicht, sie werden mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Einkaufslandes belastet.

  10. 10.

    Das Konto 250 Innergemeinschaftlicher Erwerb erfasst alle Erwerbe von Werkstoffen, Handelswaren, Anlagegütern u. a. Es handelt sich um ein Zwischenkonto, von dem später die Umbuchungen auf das entsprechende Werkstoff-, Waren- oder Anlagekonto erfolgen.

  11. 11.

    Zu den Bezugskosten siehe Abschn. 5.5.3 Bezugskosten, Ausgangsfrachten und Vertriebsprovisionen und zu den Anschaffungsnebenkosten Abschn. 6.2.1 Anschaffungskosten.

  12. 12.

    Laut § 3 Abs. lb Umsatzsteuergesetz liegt Eigenverbrauch vor, wenn ein Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen.

  13. 13.

    Für jede Entnahme ist ein so genannter Eigenbeleg zu erstellen.

  14. 14.

    Im Normalfall ist jede Privatentnahme aufzuzeichnen und nachzuweisen. Da diese Vorgehensweise einen hohen Aufwand für Betreiber von Restaurants, Bäckereien und Lebensmittelgeschäften bedeuten würde, dürfen diese Unternehmer ihren Eigenverbrauch mit Pauschalbeträgen ansetzen. Die Pauschalbeträge werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Siehe dazu für 2019: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung/2018-12-12-pauschbetraege-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

  15. 15.

    Der private Anteil der Nutzung muss durch die Führung eines Fahrtenbuchs nachgewiesen und ermittelt werden.

  16. 16.

    In den nachfolgenden Beispielen werden nur die Buchungen des Industriebetriebes mit Kontonummern versehen, da in den anderen Branchen abweichende Kontenrahmen verwendet werden.

  17. 17.

    Die am häufigsten in Erscheinung tretenden Rabattformen sind Barzahlungsrabatte für sofortige Barzahlungen, Wiederverkäuferrabatte für nachgelagerte Handelsstufen, Mengenrabatte für den Kauf großer Mengen, Treuerabatte für langdauernde Geschäftsbeziehungen und Sonderrabatte wie Einführungs-, Sonderverkaufs- und Saisonrabatte.

  18. 18.

    Werden Werkstoffeinkäufe direkt als Aufwand in der Kontengruppe 60 gebucht, sind auch die Nachlässe in entsprechenden Unterkonten zu erfassen (6002 EPK Rohstoffe, 6022 EPK Hilfsstoffe, 6032 EPK Betriebsstoffe).

  19. 19.

    Es wäre auch die Einrichtung weiterer Unterkonten möglich, z. B. 2003 Preisnachlässe durch Skonti bzw. 5002 Erlöskorrekturen durch Skonti. Alternativ könnte eine Buchung auf den Konten 516 Skonti bzw. 618 Skonti erfolgen.

  20. 20.

    Eine weitere Möglichkeit der Buchung von Boni bieten die Konten 619 Boni und andere Aufwandsberichtigungen sowie 517 Boni.

  21. 21.

    Zu beachten ist, dass Boni unter dem Gesichtspunkt einer periodengerechten Gewinnermittlung der Periode ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Aufwand bzw. Ertrag zuzurechnen sind. Zur periodengerechten Erfolgsermittlung siehe Abschn. 6.1 Die Notwendigkeit einer periodengerechten Erfolgsrechnung und speziell Abschn. 6.4 Zeitliche Abgrenzung zum Jahresabschluss.

  22. 22.

    Zu den zu aktivierenden Anschaffungskosten siehe auch Abschn. 6.2.1 Anschaffungskosten.

  23. 23.

    Werden Werkstoffeinkäufe direkt als Aufwand in der Kontengruppe 60 gebucht, sind auch die Bezugskosten in entsprechenden Unterkonten zu erfassen (6001 Bezugskosten für Rohstoffe, 6021 Bezugskosten für Hilfsstoffe, 6031 Bezugskosten für Betriebsstoffe).

  24. 24.

    Auch der Einsatz von Belegen analog zu den Materialentnahmescheinen ist möglich.

  25. 25.

    Im Konto 09 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden Anzahlungen auf Sachanlagen gebucht, die gesondert im Anlagevermögen der Bilanz aufgeführt werden müssen, da sie noch nicht der Abschreibung unterliegen. Buchungstechnisch erfolgt die Behandlung analog zu den Anzahlungen auf Vorräte.

  26. 26.

    Die Vorsteuer ist nur auf den noch ausstehenden Betrag in Höhe von EUR 135.000,– zu erfassen.

  27. 27.

    Kundenschecks, die nicht sofort an die Hausbank zum Einzug weitergereicht werden, sind buchhalterisch auf dem Konto 286 Schecks zu erfassen und ggf. am Bilanzstichtag zu aktivieren.

  28. 28.

    Die Kontrolle der Leistung findet bei dieser Form der Entlohnung trotzdem statt – und zwar durch die Arbeitskontrolle und durch Anweisungen von Vorgesetzten.

  29. 29.

    Der Akkordrichtsatz ergibt sich aus dem Mindestlohn plus Akkordzuschlag, einem prozentualen Zuschlag in Höhe von etwa 15 bis 25 % des Mindestlohns.

  30. 30.

    An dieser Stelle ist auch noch der Gruppenakkord zu nennen, der dem Leistungsergebnis einer Gruppe entspricht. Beim Gruppenakkord erfolgt die Entlohnung der Arbeitsleistung mehrerer Arbeitnehmer gemeinsam als Gruppe mit späterer Aufteilung nach einem vorgegebenen Schlüssel.

  31. 31.

    Sachbezüge und geldwerte Vorteile an die Arbeitnehmer stellen Zuwendungen dar, die nicht in Geld bestehen. Sofern sie ständig gewährt werden, gehören sie zum laufenden Arbeitsentgelt und erhöhen den lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt. Für den Arbeitgeber stellt die Gewährung von Sachbezügen grundsätzlich eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar.

  32. 32.

    Die Bemessungsgrundlage für den Kirchensteuerabzug bildet die einbehaltene Lohnsteuer. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 %: In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Kirchensteuer bei 8 %, in den anderen Bundesländern bei 9 %. Analog zur Lohnsteuer wird die Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt. Da die Kirchensteuer nicht bundeseinheitlich geregelt ist, wird dieser Abzugsposten vom Bruttoarbeitsentgelt im Folgenden zumeist vernachlässigt.

  33. 33.

    Die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlages ist ebenfalls die einbehaltene Lohnsteuer. Es werden 5,5 % Solidaritätszuschlag analog zur Kirchensteuer einbehalten und abgeführt (Stand 2019). Aufgrund des vorübergehenden Charakters des Solidaritätszuschlages wird dieser Abzugsposten vom Bruttoarbeitsentgelt im Folgenden zumeist vernachlässigt.

  34. 34.

    Es gibt eine Nullzone (Grundfreibetrag = steuerliches Existenzminimum), in der keine Steuer anfällt, daran anschließend eine Progressionszone (das zu versteuernde Einkommen wird mit steigenden Grenzsteuersätzen belastet) und ab einem bestimmten Einkommen die Linearzone/Proportionalzone (ab diesem Einkommen wird mit dem Spitzensteuersatz besteuert).

  35. 35.

    § 9a EStG, Stand 2019.

  36. 36.

    Stand 2019.

  37. 37.

    Stand 2019.

  38. 38.

    Stand 2019.

  39. 39.

    Stand 2019.

  40. 40.

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den entsprechenden Sozialversicherungsträgern rechtzeitig durch Datenübertragung die fälligen Sozialversicherungsbeiträge zu melden. Bei Abführung der Sozialversicherungsbeiträge vor der Lohn- bzw. Gehaltszahlung wird diese Vorauszahlung auf dem Konto 264 Forderungen an Sozialversicherungsträger erfasst und bei der Buchung der Löhne und Gehälter und des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung verrechnet.

  41. 41.

    Der Lohnsteuersatz wird mit 25 % angenommen.

  42. 42.

    Bei Bausparverträgen erhält der Arbeitnehmer zusätzlich 8,8 % auf maximal EUR 512,– Sparleistung als Wohnungsbauprämie, wenn sein zu versteuerndes Einkommen EUR 25.600,– bei Ledigen und EUR 51.200,– EUR bei Verheirateten nicht übersteigt (Stand 2019).

  43. 43.

    Stand 2019.

  44. 44.

    Alternativ kann eine Buchung der vermögenswirksamen Leistungen direkt in den Konten 620 Löhne bzw. 630 Gehälter erfolgen.

  45. 45.

    Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen an das Anlageinstitut inklusive eventueller Beträge, die der Arbeitnehmer selbst zahlt.

  46. 46.

    Erläuterung der Zahlen: Die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR 1.000,– werden hier über das Aufwandskonto 632 gebucht. Da die vom Arbeitgeber übernommenen vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, erhöhen sich entsprechend die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (25 % auf EUR 121.000,–) und gegenüber dem Sozialversicherungsträger (40 % auf EUR 121.000,–). Über das Bankkonto werden das verbleibende Nettogehalt sowie die vermögenswirksamen Leistungen abgeführt.

  47. 47.

    Siehe dazu Abschn. 5.5.2 Rücksendungen und Preisnachlässe.

  48. 48.

    Zu den Kontennummerierungen siehe Abschn. 4.1.3 Der Kontenrahmen des Groß- und Außenhandels

  49. 49.

    Zumeist erfolgt die Buchung von Rücksendungen auf den Konten 305 Rücksendungen (Käufer) und 805 Rücksendungen (Lieferant). Preisnachlässe werden auf den Konten 306 Nachlässe, 307 Boni, 308 Lieferantenskonti bzw. 806 Nachlässe, 807 Boni, 808 Kundenskonti erfasst.

  50. 50.

    Der Grunderwerbsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, soweit sie darauf gerichtet sind, das Eigentum am Grundstück oder eine eigentümerähnliche Position zu erlangen. Die Bundesländer dürfen den Steuersatz selbst festlegen (aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 %, Stand 2019).

  51. 51.

    Alle Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind umsatzsteuerbefreit, um eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Dazu gehören neben den Grundstücksverkäufen auch die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung im Rahmen von Zwangsversteigerungen sowie die Entnahme von Grundstücken aus dem Unternehmen in das Privatvermögen.

  52. 52.

    Die Einkommensteuer belastet das zu versteuernde Einkommen von natürlichen Personen. Grundlage dieses Einkommens bildet die Summe aus sieben Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören die Gewinne aus Einzelunternehmen sowie die auf natürliche Personen entfallenden Erfolgsanteile aus Personengesellschaften, da diese keine eigenständigen Steuersubjekte darstellen. Die Höhe der Einkommensteuer mit ihrem progressiven Tarif hängt von der Höhe des gesamten Einkommens des Steuerpflichtigen und der Steuerklasse ab.

  53. 53.

    Der Körperschaftsteuersatz für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne beträgt 15 % (Stand 2019).

  54. 54.

    Siehe dazu die Abschn. 5.4.3 Abschluss der Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer und Abschn. 5.8.3 Buchungen im Personalbereich.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Mirja Mumm .

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2020 Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature

About this chapter

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this chapter

Mumm, M. (2020). Ausgewählte Geschäftsvorfälle in Industrieunternehmen. In: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-59750-7_5

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-59750-7_5

  • Published:

  • Publisher Name: Springer Gabler, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-59749-1

  • Online ISBN: 978-3-662-59750-7

  • eBook Packages: Business and Economics (German Language)

Publish with us

Policies and ethics