Zusammenfassung
Die absolute Grenze für völlig unakzeptables Verhalten gegenüber anderen Menschen zieht das Strafgesetzbuch (§§ 185–200 Strafgesetzbuch; StGB). So kann die Aufforderung, sich auf eine Lieferantenwaage zu stellen, durchaus eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB sein. Unterhalb dieser Schwelle kann jedoch grundsätzlich jeder so unhöflich sein, wie er will, ohne dass dies für ihn rechtliche Konsequenzen hat. Dies gilt aber nicht in gleicher Weise für einen Arzt. Ärzte unterliegen in Deutschland einem eigenen Standesrecht, das dem Arzt gesonderte „Berufspflichten“ auferlegt, gerade weil er Arzt ist. Diese gesonderten „Berufspflichten“ speisen sich aus einem über viele Jahrzehnte gewachsen Bild von einem „idealen Arzt“. Die „ärztlichen Berufspflichten“ werden durch die Ärztekammern in ihren Berufsordnungen definiert.
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Schlesiger, C., Braun, A. (2019). „Muss ich mir das bieten lassen?“ Wohin bei Beschwerden und Informationsbedarf?. In: "Wo fehlt´s uns denn heute?" Wie Patienten und Ärzte besser miteinander umgehen können. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-59141-3_14
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