Zusammenfassung
Wenn ein Patient annimmt, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein und deshalb Anspruch auf Schadenersatz zu haben, muss er nach unserer Rechtsordnung seinen Anspruch beweisen. „Anspruch beweisen“ bedeutet für den Patienten, darzulegen, dass der Arzt den ärztlichen (Mindest-) Standard verletzt bzw. unterschritten hat. Der Patient muss außerdem beweisen, dass die Verletzung des ärztlichen Standards zu einem Gesundheitsschaden bei ihm geführt hat (Kausalität). Da in der Regel weder der Patient, noch dessen Rechtsanwalt über die fachliche Kompetenz verfügen, den im konkreten Fall einzuhaltenden medizinischen Standard zu beurteilen, muss in den meisten Fällen ein medizinisches Gutachten durch einen ärztlichen Sachverständigen des betroffenen Fachgebiets eingeholt werden. Der Gutachter beschreibt den Mindeststandard in der konkreten Situation und stellt fest, ob der Arzt diesen eingehalten hat, oder nicht.
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Schlesiger, C., Braun, A. (2019). „Ziehen Sie in die Schlacht für mich!“ Wenn der Anwalt tätig wird. In: "Wo fehlt´s uns denn heute?" Wie Patienten und Ärzte besser miteinander umgehen können. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-59141-3_10
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