Zusammenfassung
Zwölf Sozialgesetzbücher regeln in Deutschland soziale Fragen. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, ist sogar im Grundgesetz festgeschrieben. Wenn durch chronische Krankheiten eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit vorliegt, kann eine medizinische Rehabilitation die Erwerbstätigkeit wieder herstellen. Eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes als Leistung zur Teilhabe führt evtl. dazu, dass Sie sogar im bisherigen Arbeitsumfeld verbleiben können. Ist Ihre Leistungsfähigkeit jedoch sehr deutlich eingeschränkt, wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Bei dauerhafter Behinderung wird ein Grad der Behinderung gewährt. Er beinhaltet Nachteilsausgleiche. Bei starker Behinderung kann ein Pflegegrad festgelegt werden. Er ermöglicht vor allem finanzielle Hilfen. Für alle Leistungen müssen Sie Anträge stellen. Lassen Sie sich dabei beraten.
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Gromnica-Ihle, E. (2018). Weitere Unterstützung – Reha, Rente, Schwerbeschädigung und Co.. In: Rheuma ist behandelbar. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56812-5_13
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