Zusammenfassung
Die Automatisierung von Arbeitsabläufen findet immer mehr Eingang in unsere Gesellschaft und macht auch vor dem Rechtsberatungsmarkt nicht halt. Für die Anwaltschaft bringt diese Entwicklung eine massive Veränderung der Arbeitsabläufe und greift somit direkt in den Markt ein. Das sogenannte „Legal Tech“ stellt die Anwaltschaft vor neue Herausforderungen und Chancen. Es gilt, sich als Anwalt in dem sich rasant schnell entwickelnden Markt zu behaupten und gleichzeitig die Kernwerte der Anwaltschaft aufrecht zu erhalten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat hierbei die Aufgabe, die Anwaltschaft zu begleiten, zu informieren und gleichzeitig ein wachsames Auge auf die Einhaltung der Grundwerte der Anwaltschaft zu haben, um weiterhin den rechtsstaatlichen Grundsatz zu garantieren, dass Bürger und Bürgerinnen qualifizierten Rechtsrat und Beistand von einem unabhängigen Organ der Rechtspflege erhalten.
Dr. Thomas Remmers, Rechtsanwalt und Notar, ist Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
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- 1.
Der Begriff ist schillernd und nicht zu verwechseln mit Legal Outsourcing. Unter „Legal Technologies“ werden hier solche digitalen Technologien verstanden, die mit Hilfe manueller Eingabe von Daten oder EDV-basierter Durchforstung von elektronischen Dateien rechtsrelevante Tatbestände herausfiltern, nach vorgegebenen Kriterien sortieren und – nicht notwendig, aber optional – die daran anknüpfenden Rechtsfolgen „auswerfen“.
- 2.
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – ABl. Nr. L 46, S. 1.
- 3.
Erwägungsgrund 14 der FluggastrechteVO erwähnt folgende außergewöhnliche Umstände: Politische Instabilität, fluggefährdende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und Arbeitnehmerstreiks. Technische Probleme am Flugzeug sind jedenfalls kein außergewöhnlicher Umstand – EuGH, Urt. v. 22.12.2008 – C-549/07.
- 4.
BT-Drs. 16/3655, S. 31.
- 5.
Zutreffend Gaier/Wolf/Göcken/Wolf, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2014, vor § 1 RDG Rn. 7 und 8.
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Remmers, T. (2018). Die Digitalisierung im Rechtsmarkt. In: Bär, C., Grädler, T., Mayr, R. (eds) Digitalisierung im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Recht. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56438-7_17
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