Dass Compliance-Verstöße passieren ist eine bedauerliche Tatsache, welche weder zur Resignation, noch zum Aktionismus führen darf. Aktive und potenzielle Täter sollen möglichst frühzeitig „abgeholt“ werden. Werden die Motive verstanden und die Handlungen nachvollzogen, wird aus einem einmaligen Verstoß kein andauerndes Handlungsmuster. Neben dem Täter gilt es auch die weiteren, unbeteiligten Mitarbeiter zu berücksichtigen. Diese werden aus dem Umgang mit dem Delinquenten Schlüsse ziehen und ihr eigenes Verhalten daran orientieren, Zieht die Compliance diese Perspektive heran, wird nicht allein Bestrafung oder Vergeltung der Handlungsmaßstab sein, sondern Verständnis, ja Barmherzigkeit herrschen, wobei letzteres von einem konzeptionslosen „alles wird gut“ weit entfernt ist.