Zusammenfassung
Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich um ein gegenseitiges Schuldverhältnis. Jede Vertragspartei verpflichtet sich nur aufgrund der Gegenleistung des anderen zu einer Leistung. Dabei wird in Haupt‐ und Nebenpflichten unterschieden.
Hauptpflichten, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen:
-
Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und
-
Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
Erfüllt einer der beiden seine Hauptpflicht nicht, entfällt grundsätzlich auch die Verpflichtung des anderen zur Leistung, außer es greifen Sonderregeln, z. B. „Lohn ohne Arbeit“. Werden Nebenpflichten verletzt, können Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz bestehen. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich eine Fülle von Pflichten, wobei die Pflicht des einen immer den Anspruch des anderen begründet.
Die genaue Kenntnis der Pflichten ist wichtig, weil jede Pflichtverletzung einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag bedeutet, was wiederum den Vertragspartner zur Kündigung berechtigen kann.
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Teschke-Bährle, U. (2018). Pflichten im Arbeitsverhältnis. In: Arbeitsrecht - Schnell erfasst. Recht - schnell erfasst. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-55312-1_3
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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