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§ 1 Übersicht

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Wirtschaftsprivatrecht

Part of the book series: Springer-Lehrbuch ((SLB))

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Zusammenfassung

§ 1 liefert eine Einführung, in der z.B. der Unterschied zwischen Privatrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht, zwischen einer deutschen Rechtsverordnung und einer EU-Verordnung und auch zwischen einem Mahnverfahren und einem Klageverfahren erläutert wird. Der Leser erfährt, was es mit dem IPR und dem UN-Kaufrecht auf sich hat, und lernt die Grundregeln zur Prüfung von Ansprüchen kennen.

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Correspondence to Justus Meyer .

Appendices

II. Übungsaufgaben

  1. 1.

    Welcher besondere Spruchkörper ist bei den Landgerichten für handelsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet?

  2. 2.

    Erklären Sie den Begriff Privatautonomie.

  3. 3.

    Was ist dispositives Recht? Nennen Sie je drei Normen als Beispiel und Gegenbeispiel.

  4. 4.

    Beschreiben Sie kurz, wie ein Anspruch auf Geldzahlung durchgesetzt wird.

  5. 5.

    Ein Schuldner kommt nach § 286 BGB nur in Verzug, wenn er den Grund für die Leistungsverspätung „zu vertreten“ hat. Wer trägt für das Tatbestandsmerkmal die Darlegungs- und Beweislast?

  6. 6.

    A liest in der Zeitung von einer neuen europäischen Richtlinie zum Mietrecht. Danach soll die Kündigungsfrist für Mieter nunmehr einen Monat betragen. Kann A sich darauf gegenüber seinem Vermieter berufen?

  7. 7.

    Formulieren Sie die Lösungsskizze Rn 96 (Anspruch aus § 536a I BGB) kurz aus.

III. Empfohlene Literatur

Zur Einführung allgemein:

Honsell/Mayer-Maly, Rechtswissenschaft (Springer)

Braun, Einführung in die Rechtswissenschaft (Mohr).

Zur gutachtlichen Prüfung:

Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB (Heymanns), § 38; Schack, BGB – Allgemeiner Teil (C.F. Müller), § 22.

Zum Nachschlagen: Creifelds, Rechtswörterbuch (C.H. Beck).

D. Arbeitshinweise

Recht

Allgemein verbindlicher Ordnungsrahmen, staatlich gesetzt und durchgesetzt.

Rechtsnormen

Gesetze im materiellen Sinn (§ 2 EGBGB). Grundgesetz, förmliche Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen. Auch Gewohnheitsrecht.

Richterrecht

entsteht bei der Auslegung und Fortbildung von Rechtsnormen.

Materielles Recht

Rechte und Pflichten der Einzelnen untereinander und gegenüber dem Staat.

Verfahrensrecht

z. B. Prozessrecht, sichert die Durchsetzung des materiellen Rechts.

Privatrecht

regelt die Rechtsbeziehungen von (Privat-) Personen untereinander.

Strafrecht

sanktioniert gravierendes schuldhaftes Fehlverhalten mit Strafe.

Öffentliches Recht

regelt die Organisation des Staates und die Beziehung der Bürger zum Staat.

Privatautonomie

Im Privatrecht vorherrschendes Prinzip: Freiheit des Einzelnen, seine Rechtsbeziehungen zu anderen grds. selbstbestimmt zu regeln.

Dispositives Recht

Nachgiebiges Recht. Es kann im Gegensatz zu zwingendem Recht durch Vereinbarung abbedungen werden.

Verfassungsrecht

Insb. im GG enthalten. Übergeordnetes Recht, an dem sich auch alles Privatrecht messen lassen muss. Auch Privatrechtsnormen sind im Licht des GG auszulegen; GG-widriges Recht ist nichtig.

EU-Recht

Insb. EUV und AEUV, EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. Dem deutschen Recht grds. übergeordnetes Recht. Auch deutsches Privatrecht muss sich insb. am EUV und AEUV messen lassen, ist entspr. auszulegen und ist suspendiert, wenn es ihnen widerspricht. EU-Verordnungen gelten unmittelbar. EU-Richtlinien sind durch nationale Gesetze umzusetzen (vgl. Art. 288 AEUV).

Internationales Privatrecht

(IPR) insb. in der Rom I- und Rom II-Verordnung und im EGBGB geregelt, bestimmt, welches nationale materielle Recht (Sachrecht) auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung Anwendung findet.

Klage

Prozesshandlung, mit der um Rechtsschutz durch das Zivilgericht ersucht wird. Die Klagezustellung macht einen Anspruch rechtshängig. Im Prozess wird geklärt, ob der Anspruch besteht. Ggf. wird der Beklagte verurteilt (Urteil = Vollstreckungstitel).

Eine Anklage wird dagegen von der Staatsanwaltschaft erhoben (Strafrecht).

Mahnverfahren

Verfahren, um bei Zahlungsansprüchen ohne Prozess zu einem Titel zu kommen. Mahnbescheid: Widerspruch? Vollstreckungsbescheid: Einspruch? Wenn ja: Prozess. Wenn nein: Titel.

Schiedsverfahren

Alternative zum gerichtlichen Verfahren, weitgehend privatautonom ausgestaltet. Ein Schiedsgericht fällt einen Schiedsspruch, der ggf. nach staatlicher Anerkennung auch vollstreckt werden kann.

Int. Zivilverfahrensrecht

Bestimmt bei Fällen mit Auslandsberührung, welches Gericht zuständig ist und nach welchen Regeln das Verfahren abgewickelt und vollstreckt wird. Wichtigste Quellen: EuGVVO, ZPO (analog).

Zwangsvollstreckung

Durchsetzung von Ansprüchen z. B. durch Pfändung von Sachen (durch Gerichtsvollzieher) und Versteigerung.

Insolvenz

Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit: Verfahren zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und zur Erleichterung des Neuanfangs für den Schuldner.

Zivilgerichte

Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof.

Berufung

Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile, beschränkte erneute Tatsachenprüfung und Prüfung auf Rechtsfehler.

Revision

Rechtsmittel gegen Berufungsurteile, erneute Rechtsprüfung.

Anspruchsgrundlage

Rechtsnorm, derzufolge jemand unter bestimmten (im Tatbestand abstrakt beschriebenen) Umständen ein Tun oder Unterlassen verlangen kann (Rechtsfolge).

Einwendung

Verteidigungsnorm: rechtshindernd (Anspr. entsteht nicht), rechtsvernichtend (Anspr. geht unter) oder rechtshemmend (Anspr. ist nicht durchsetzbar).

Beweislast

Risiko, dass eine streitige Tatsache nicht bewiesen werden kann. Die Partei, der die Tatsache günstig ist, muss sie grds. darlegen und ggf. beweisen.

Anspruchsprüfung

Anspruchsgrundlagen auswählen, die gewünschte Rechtsfolge enthalten. Aufgliederung des Tatbestandes und Subsumtion: Liegen die Voraussetzungen vor? U. U. Einwendungen prüfen (jeweils alle Anspruchsgrundlagen und alle Einwendungen).

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© 2017 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Meyer, J. (2017). § 1 Übersicht. In: Wirtschaftsprivatrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-52734-4_1

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-52733-7

  • Online ISBN: 978-3-662-52734-4

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