Zusammenfassung
Die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes ist eine Konzession an die Eilbedürftigkeit und ein Eingeständnis einer gewissen Langatmigkeit des herkömmlichen Gerichtsverfahrens. Der Gesetzgeber steht bei der Einrichtung eines solchen Rechtsinstituts vor einem Dilemma: Geschwindigkeit geht regelmäßig auf Kosten der Gründlichkeit. Einbußen an Letzterer führen aber zu oberflächlicheren, vielleicht sogar zu vermehrt unrichtigen Entscheidungen. Die Folge dessen muss ein Ansehensverlust der Justiz sein, der keinem demokratisch verfassten Staat recht sein kann. Weil aber andererseits die staatlichen Gerichte ohne ein Eilverfahren – zumindest in bestimmten Lebensbereichen – gar nicht mehr oder nur mehr stark eingeschränkt zur Konfliktlösung herangezogen würden, kann der Gesetzgeber das Eilbedürfnis nicht vollkommen ignorieren. Der aus diesem Dilemma resultierende Kompromiss des deutschen Rechts sieht so aus, dass die beiden vorgesehenen Verfahren wegen der lediglich summarischen Prüfung grundsätzlich nicht zu einer endgültigen Entscheidung führen, sondern nur zu einer vorläufigen Sicherung. Diese von Rechts wegen vorgesehene Konzeption hindert die Praxis freilich nicht – insbesondere im Presse- und Wettbewerbsrecht ist das der Fall -, die als bloß vorläufig erlassenen Entscheidungen als endgültige zu akzeptieren. Auch und insbesondere daraus resultiert die enorme praktische Bedeutung sowohl des Arrest- wie des einstweiligen Verfügungsverfahrens.
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Notes
- 1.
Frage 90: Warum muss es ein unbekannter Ort sein?
- 2.
Frage 91: Welche praktisch wichtige Konsequenz ergibt sich aus der in § 920 III eingeräumten Möglichkeit, den Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären zu können?
- 3.
Frage 92: Welche Möglichkeit wird der Antragsteller haben, wenn sein Antrag durch Beschluss abgewiesen wird?
- 4.
Mit www.schutzschriftenregister.de gibt es inzwischen auch einen Ort im Internet, an dem Schutzschriften zentral hinterlegt und von Gerichten abgerufen werden können. Dazu wird es ab 2018 einen gesonderten § 945a geben.
- 5.
Frage 93: Im BGB gibt es von diesem Erfordernis Ausnahmen. Welche sind das?
- 6.
Literatur
Dutta A, Heinze C (2005) Prozessführungsverbote im englischen und europäischen Zivilverfahrensrecht Anm. zu EuGH v. 24.04.2004 C-159/02. ZEuP 13: 428
Koch H (1994) Grenzüberschreitender einstweiliger Rechtsschutz. In: Heldrich A, Kono T (Hrsg) Herausforderungen des Internationalen Zivilverfahrensrechts. Mohr Siebeck, Tübingen
Paulus C (2006) Kann Forum Shopping sittenwidrig sein? Festschrift für Apostolos Georgiades zum 70. Geburtstag. Beck, München, S. 511 ff
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Paulus, C.G. (2017). Einstweiliger Rechtsschutz. In: Zivilprozessrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-52657-6_11
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