Werden Lernsysteme, wie bisher üblich, mit zentral vorgegebenen Curricula, lehrorientierten Szenarien und wissensorientierten Abschlussprüfungen gestaltet, ist eine zentrale Administration des Bildungssystems notwendig und ohne prinzipielle Probleme machbar. Hierfür können Verwaltungsjuristen in Ministerien und Schulbehörden rechtlich fundierte Verwaltungsvorschriften erlassen, die alle Aspekte des Lehrbetriebs bis ins Detail regeln. Die Bildungsinstitutionen weisen deshalb in allen Bereichen heute ein extremes Ausmaß an Administration auf. Deutschlands Schulen kranken dabei vor allem daran, dass sich ihre Lehrkonzeption, ihre Struktur, aber auch ihre Architektur an den Bedürfnissen der Verwaltung orientieren, dass in erster Linie Fächer unterrichtet und eher nachrangig Kinder und Jugendliche gefördert werden.