Zusammenfassung
Kapitel 8 der ISO 9001 setzt sich mit den Kernelementen unternehmerischer Wertschöpfung, nämlich der Entwicklung und Beschaffung sowie mit der Produktion bzw. Dienstleistungserbringung, auseinander. Eine der wesentlichen Neuerung ist gerade in diesem Kapitel die konsequente Gleichstellung der Dienstleitung mit der Produktion.
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Notes
- 1.
Letztlich besteht ein Interpretationsspielraum, da es sich gem. Kap. 8.4.1 um „Prozesse“ handeln muss. Werden indes nur Tätigkeiten ohne Bezug zum eigentlichen Produkt oder zur Dienstleistung outgesourct, wie z. B. Gärtnerarbeiten auf dem Betriebsgelände oder Büroreinigungs- und Hausmeisterarbeiten, sieht die Norm keine expliziten Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten vor. Jeder möge dann selbst argumentieren, ob es sich bei der (outgesourcten) Buchhaltung oder Personalbeschaffung um einen Prozess oder eine Tätigkeit handelt.
- 2.
Bei Neuentwicklungen kann diese Aufgabe auch der Entwicklungsabteilung obliegen.
- 3.
Für Anforderungen an Spezifikationen siehe Hinsch (2012), S. 55.
- 4.
Hinweise auf die verschiedenen Anforderungsarten gibt Kap. 8.2.3 a) - c) sowie die dortige ANMERKUNG.
- 5.
Zum normenkonformen Projektmanagement siehe auch Hinsch (2014, S. 66 ff.).
- 6.
Zur Bestimmung der Aufwendungen kann z. B. auf eine Compliance Matrix zurückgegriffen werden, indem mit Hilfe eines Buttom-Up-Ansatzes Stunden, Fremdleistungen und Material zu den einzelnen Anforderungen geschätzt werden.
- 7.
Das Konfigurationsmanagement (KM) spielt insoweit in die Entwicklungsplanung hinein, weil es eine hierarchische Produktstruktur vorgibt. Das KM ist damit ein über den gesamten Entwicklungs- und Projektmanagementprozess ständig parallel laufender Subprozess. In der betrieblichen Praxis müssen Entwicklungsplanung und Konfigurationsmanagement(planung) daher ineinander verzahnt sein. Zum Konfigurationsmanagement vgl. Hinsch (2014, S. 73 ff.). sowie Hofmann, Hinsch (2013, S. 69 ff.).
- 8.
Als gedankliche Checkliste können bei physischen Produkten die unter den sog. „4 F“ (Form, Fit, Function, Fatigue) subsummierten funktionalen und technischen Basisanforderungen sowie Qualifikationsvorgaben herangezogen werden.
- 9.
Bisher wurde hier der Begriff der Entwicklungsbewertung verwendet, vgl. ISO 9001:2008 Kap. 7.3.4.
- 10.
Vgl. hierzu auch Kap. 6.1.
- 11.
vgl. DIN ISO 10007 (2004), Abs. 5.4.3.
- 12.
Dies gilt im Übrigen auch aus Gründen der Produkthaftung.
- 13.
vgl. Hinsch (2012, S. 235 f.).
- 14.
Dies bedeutet z. B.: Wurden 50 m Hydraulikleitungen beschafft, die die Organisation für drei verschiedene Anlagen verarbeitet hat, so muss jederzeit bekannt sein, in welchen Anlagen und an welchen Stellen der Einbau erfolgte.
- 15.
Auch der Jahreskalender mit nackten Schönheiten kann heutzutage in Produktionsbereichen während eines Zertifizierungsaudits Anlass zur Diskussion bieten, insbesondere dann, wenn in dem Betriebsteil Frauen arbeiten oder dort mit Kundenverkehr gerechnet werden muss.
- 16.
Neben einer Prüfung der Erfüllung von Anforderungen stehen auch Prüfungen der Vollständigkeit, Plausibilität oder Einhaltung von Vorgaben im Vordergrund.
- 17.
Die Erfüllung von Kriterien kann auch mit Hilfe von Bildtafeln nachgewiesen werden, z. B. mittels Muster oder Maserungen.
- 18.
Kann das Problem nicht umgehend gelöst werden, ist das fehlerhafte Produkt im Sperrlager zu verwahren.
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Hinsch, M. (2015). Betrieb. In: Die neue ISO 9001: 2015 - Ein Praxis-Ratgeber für die Normenumstellung. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-48401-2_8
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