Zusammenfassung
Es gibt, sieht man einmal z. B. von den §§ 2018, 2130, 2174, 2287 BGB ab, nur wenige prüfungsrelevante „erbrechtliche Spezialansprüche“, die nach der eingangs dieses Buches aufgestellten Aufbauregel bei Konkurrenzen vorab zu prüfen wären, eine Regel, die wir zunächst aus darstellungstaktischen Gründen bewusst ignoriert hatten. Aber unterschätzen Sie das Erbrecht um keinen Preis: Das Erbrecht kann nämlich in den verschiedensten Zusammenhängen bei der Bearbeitung von Fällen, also nicht nur bei der Prüfung „erbrechtlicher Ansprüche“, von Bedeutung sein. Das gilt zum Beispiel für die Frage, wer Erbe einer Person geworden ist oder wer nicht deren Erbe geworden ist.
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Plate, J. (2016). Teil 12. Der Übergang des Vermögens als Ganzes von Todes wegen. In: Das gesamte examensrelevante Zivilrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-47320-7_12
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